Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt wählt
Herrn/Frau ______________________ zum 1. stellvertretenden Bürgermeister / zur 1.
stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Hilden
Herrn/Frau
______________________ zum 2. stellvertretenden Bürgermeister / zur 2. stellvertretenden
Bürgermeisterin der Stadt Hilden“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne
Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den
Bürgermeister bei der Leitung der Sitzungen und bei der Repräsentation.
Gemäß § 67 Abs. 2 GO NW wird bei der Wahl der
Stellvertreter des Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durch
eine Listenwahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dieses Wahlverfahren soll
gewährleisten, dass mindestens zwei Fraktionen an der Repräsentation der
Gemeinde teilhaben können.
Hierzu sind aus der Mitte des Rates
(Fraktionen, Gruppen von Ratsmitgliedern sowie einzelne Ratsmitglieder)
Wahlvorschläge in Form von Listen vorzulegen, die die Namen der Ratsmitglieder
enthalten, die in der aufgeführten Reihenfolge Stellvertreter des
Bürgermeisters werden sollen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass eine
Liste nur einen Wahlvorschlag enthält.
Die Verwaltung hat zu diesem Zweck
Stimmzettel vorbereitet, die die einzelnen Wahlvorschläge (Listen) enthalten.
Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters ist gewählt, wer an erster Stelle des
Listenvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl nach dem d´Hondt´schen
Höchstzahlenverfahren entfällt. Zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters ist
gewählt, wer an erster Stelle des Listenvorschlags steht, auf den die zweite
Höchstzahl entfällt.
Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht
an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist
ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der
nächsten Höchstzahl.
Günter Scheib