Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die FDP-Fraktion hat in der Sitzung des Ausschusses für
Schule, Sport und Soziales am 09.12.2004 einen Antrag zur Offenen Ganztagsgrundschule
in Hilden eingebracht. Der Antrag ist als Anlage
1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Antrag wurde von den stimmberechtigten
Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales an den nächsten
Fachausschuss verwiesen. Inhaltlich ist der Jugendhilfeausschuss zuständig.
Eine Erhebung zur Altersstruktur in den
Horten Anfang diesen Jahres ergab, dass von den 220 Betreuungsplätzen in Horten
und großen altersgemischten Gruppen ca. 20 bis 25 Plätze durch Kinder der Sekundarstufe
I (weiterführende Schulen) belegt sind. Grundsätzlich ist festzustellen, dass
die Jugendlichen mit Wechsel auf die weiterführenden Schulen häufig die
Betreuungseinrichtungen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nicht
mehr besuchen wollen. Dies lässt sich auch an die geringen Belegungszahlen in
den Betreuungsangeboten für diese Altersgruppe (Dreizehn Plus, Hort, große
altersgemischte Gruppe) festmachen.
Um den Bedarfen der Eltern nach Verlässlicher
Betreuung mit Mittagessen und dem Wunsch der Kinder nach offeneren Angeboten
gerecht zu werden, fördert die Stadt Hilden gemeinsam mit dem Land NRW derzeit
3 Betreuungsangebote Dreizehn Plus für die Sekundarstufe I. Träger dieser
Maßnahmen sind die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V.,
die Kath. Kirchengemeinde St. Konrad und der Förderverein des städt.
Helmholtz-Gymnasiums. Wenngleich das Almöhi-Projekt des Helmholtz-Gymnasiums,
das zu Beginn dieses Schuljahres gestartet ist, einen großen Zulauf erfährt,
muss bei den beiden andern Projekten festgestellt werden, dass die lt.
Förderrichtlinien geforderte Mindestbelegung von 15 Schülerinnen und Schülern
nur durch verstärktes Werben und Präsenz an den im Einzugsgebiet liegenden Schulen
erreicht wird und jedes Schuljahr zu befürchten ist, dass die Projekte mangels
Nachfrage nicht fortgeführt werden können.
Die Dreizehn Plus Projekte für die
Sekundarstufe I werden durch Elternbeiträge, Landesmittel und städt. Mittel
finanziert. Der städt. Finanzierungsanteil für diese Betreuungsform liegt bei
durchschnittlich 15.700 Euro – bei Hortgruppen beträgt er durchschnittlich
52.600 Euro. Die Hortfinanzierung erfolgt
zu jeweils 50 % durch Landesmittel und städt. Mittel. Dies hätte bei
Auslaufen der Hortfinanzierung nach GTK NW im Jahre 2007 zur Folge, dass die
Stadt Hilden auch den Landesanteil an der Finanzierung übernehmen müsste. Unter
der Vorgabe, dass keine Änderungen bei Personal- und Sachmittelausstattung
erfolgt, würde der städt. Finanzierungsanteil dann durchschnittlich 104.000
Euro je Hortgruppe (20 Kinder) betragen.
Die Aufrechterhaltung des aktuellen
Hortangebotes mit 10 Gruppen würde damit sicherlich Mittel in Höhe von
1.040.000 Euro verlangen, die neben der Finanzierung des OGATA-Angebotes aufzubringen
wären und als Deckungsmittel zur Refinanzierung der Offenen Ganztagsgrundschule
ausfallen würden.
Hinsichtlich der Thematik „Offene
Ganztagsgrundschule und deren Auswirkung auf andere Betreuungsangebote“ wird
auf Sitzungsvorlage 51/10 zur Offenen Ganztagsgrundschule verwiesen.
Aus all dem wird deutlich, dass der lokale
Entwicklungsprozess der Betreuungs- und Bildungsangebote für Schulkinder allein
schon unter der Berücksichtigung der finanziellen Notwendigkeiten im engen
Kontext zu den landesrechtlichen Rahmenbedingungen gesteuert werden muss, der
derzeit keinen Spielraum für einen besonderen individuellen städtischen Weg
lässt. Von daher sollte das Ziel eines flächendeckenden, qualitativ guten
OGATA-Angebotes (Hildener Modell) konsequent weiter verfolgt und den
Hortträgern individuelle Möglichkeiten zur rechtzeitigen Integration ihrer
Angebote in die Offene Ganztagsgrundschule oder zum Ausbau der Betreuung für
Kleinkinder eröffnet werden.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
Personelle
Auswirkungen |
Ja |