Betreff
Offene Ganztagsgrundschulen in Hilden. Der Bedarf zum Schuljahr 2011/2012
Vorlage
WP 09-14 SV 51/097
Aktenzeichen
III 51em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport spricht sich für die Einrichtung von zwei zusätzlichen Gruppen in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) zur Schaffung eines bedarfsorientierten Bildungs- und Betreuungsangebotes zum 01.08.2011 aus.

Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie über die notwendigen zusätzlichen Stellen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 zu entscheiden.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

I.          Ausgangssituation in Hildener Grundschulen

 

Auf der Grundlage des im Dezember 2003 vom Rat der Stadt Hilden beschossenen Konzepts zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule richtete die Stadt frühzeitig die Offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) in Hilden ein.

 

So hielt das Ganztagssystem im Sommer 2004 Einzug in den ersten Grundschulen. Das Bildungs- und Betreuungsangebot wurde in den Folgejahren bedarfsorientiert ausgebaut und weiterentwickelt. Inzwischen bieten die neun Hildener Grundschulen 700 Plätze in 28 Gruppen an. So unterschiedlich die Bedarfe der Kinder und Eltern sowie die sonstigen Rahmenbedingungen sind, so differenziert zeigen sich die Konzepte der Schulen und die daraus resultierenden Angebote. Öffnungszeiten, Förderprojekte, Einrichtungskonzepte, Freizeit- und Ferienangebote sowie Kooperationen mit außerschulischen Partnern u. a. haben sich im Rahmen des städtischen Konzepts in den Schulen individuell entwickelt.

Seit Beginn des laufenden Schuljahres haben erste Schulen auch auf Grund der räumlichen Zwänge Ganztagsklassen eingeführt. Die Grundschule Am Elbsee und die Wilhelm-Hüls-Schule sind die Pilotschulen. Beide Schulleitungen haben gegenüber der Verwaltung signalisiert, dass die strukturelle Umstellung der OGS vom additiven System (Bildungs- und Betreuungsangebote im Anschluss an den Unterricht) hin zum Ganztagssystem mit einer anderen Rhythmisierung (Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote wechseln sich während des Schultags ab) ein erfolgreiches Modell ist. Die Zusammenarbeit der am Schulleben Beteiligten ist intensiver als zuvor und das kommt den Kindern insbesondere durch noch bessere individuelle Förderungsmöglichkeiten zugute.

Erste Erfahrungsberichte beider Schulen zu dem System Ganztagsklasse sind der Sitzungsvorlage in Anlage beigefügt. Hier wird deutlich, dass die Stadt Hilden mit dieser Weiterentwicklung der OGS auf dem richtigen Weg ist.

 

Vor dem Hintergrund der durch das Land NRW angestrebten Versorgungsquote von 25 % aller Grundschülerinnen und -schüler soll einleitend ein Überblick zur aktuellen Versorgung der Hildener Grundschulkinder stehen:

 

Schuljahr 2010/11

 

Hildener Grundschüler                                  Plätze in der OGS                             Versorgungsquote

 

1798                                                               700                                                     rd. 39%

 

 

II.         Ausbau der Betreuungsangebote

 

A)        Bedarfsanalyse

Auch für das Schuljahr 2011/12 wurde im Rahmen der Schulanmeldungen erneut ein wachsendes Interesse für Bildungs- und Betreuungsplätze festgestellt.

Die bestehenden Betreuungsgruppen der OGS an den Gemeinschaftsgrundschulen Am Elbsee und der Wilhelm-Busch-Schule reichen nicht aus, um dem gestiegenen Betreuungsbedarf an diesen Grundschulen gerecht zu werden. Es ist erforderlich, an beiden Schulen je eine weitere OGS-Gruppe einzurichten.

 

B)        Analyse der Raumsituation

Es wurde eine Raumanalyse gemeinsam mit den betroffenen Schulleitungen durchgeführt. Diese ergab, dass die Einrichtung der zusätzlichen OGS-Gruppen unter Fortführung der aktuellen Unterrichts- und Betreuungsstruktur in den vorhandenen Gebäuden nicht realisierbar ist. Ein Ausbau der OGS um zwei weitere Gruppen würde -wie im vergangenen Jahr- entweder die Schaffung zusätzlicher Räume oder eine strukturelle Anpassung hin zur  oben angesprochenen Rhythmisierung  erfordern.

 

Unter Berücksichtigung der rückläufigen Geburtenzahlen, der Anmeldesituation in den Grundschulen und dem ausgelaufenen Investitionsprogramm des Landes NRW kam bereits im vergangenen Jahr ein Ausbau der Räume nicht in Betracht. Die strukturelle Umstellung der OGS hin zur neuen Rhythmisierung erfolgte an den o. g. Schulen und brachte die bereits genannten Erfolge.

Für beide Schulen wurde ein individuelles Ergebnis erarbeitet:

 

Grundschule Am Elbsee:

In dieser Schule gibt es zurzeit drei Gruppen, zwei im additiven System, eine Ganztagsklasse. Auf Grund der Anmeldesituation besteht Bedarf für eine weitere Gruppe.

Die Schule hat bereits im Schuljahr 2010/11 eine Ganztagsklasse eingeführt und ist nach den Erfahrungen aus den ersten Monaten von der geänderten Rhythmisierung überzeugt und beabsichtigt eine weitere Ganztagsklasse einzuführen. Die Schule nutzt mit der Ganztagsklasse den für diesen Verbund vorgesehenen Schulraum über den ganzen Tag und benötigt daher keine zusätzlichen Räume.

 

Wilhelm-Busch-Schule:

In dieser Schule gibt es zurzeit drei Gruppen im additiven System. Auf Grund der Anmeldesituation besteht Bedarf für eine weitere Gruppe.

Die Schule wird seit August 2010 von Frau Ritterbecks als kommissarische Schulleiterin geführt, die gemeinsam mit ihrem Kollegium beabsichtigt, perspektivisch in die neue Rhythmisierung einzusteigen. Sie möchte den Umstieg auf das neue System für das kommende Schuljahr jedoch noch nicht realisieren, da sie eine angemessene Planungszeit zur Erarbeitung eines stimmigen Gesamtkonzepts benötigt. Daher wird in dieser Schule eine Kompromisslösung für die Übergangszeit angestrebt:

Einer OGS-Gruppe stehen auf der Grundlage des Konzeptes der Stadt Hilden

47,61 Wochenstunden für ErzieherInnen und

10,13 Wochenstunden für Küchenkräfte

zur Verfügung.

Die kommissarische Schulleiterin möchte dem vorhandenen pädagogischen Personal für das Schuljahr 2011/12 zusätzliche wöchentliche Arbeitszeit anbieten. Ab August 2011 sollen einige der vorhandenen 19-Stunden- und 28-Stundenkräfte zusätzliche Stunden erhalten. Das Personal der OGS steht somit während des Unterrichts und während der Betreuungszeit in Verfügung.

 

Die Schulleiterin verspricht sich davon verschiedene positive Effekte, insbesondere diese:

 

  1. Zusätzliche Verzahnungen zwischen den Systemen Unterricht und Betreuung mit dem Ziel der Verbesserung des Informationsflusses bezüglich des Förderbedarfes der Schülerinnen und Schüler verbunden mit der Möglichkeit der optimalen individuellen Unterstützung der Kinder.
  2. Da sich die Kinder für die neue Gruppe auf die Standorte der Schule an der Richrather Straße und an der Verlach verteilen, werden sie in die vorhandenen Systeme aufgenommen und in den dortigen Räumen betreut. Die Gruppen an beiden Standorten werden daher überbelegt sein. Die Schulleiterin beabsichtigt in Abstimmung mit der Verwaltung die zusätzlichen Personalressourcen bedarfsgerecht einzusetzen.
  3. Die Schule möchte so auf neues, unerfahrenes Personal verzichten und die Mehrarbeit mit den vorhandenen Kräften im Rahmen der zusätzlichen Stunden leisten. Sie sieht mit diesem Modell auch eine größere Motivation für die vorhandenen Kräfte.
  4. Weil keine separate Gruppe gebildet wird, ist eine Ergänzung der vorhandenen Räume bis zur Realisierung der Kooperation der Schulen im Hildener Süden vermeidbar.

Nach Ablauf eines Jahres sollen die aus diesem Übergangssystem gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zur Einrichtung der ersten Ganztagsklasse an dieser Schule genutzt werden.

 

C)        Personalbedarf

Das Hildener Konzept zur Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule sieht je OGS-Gruppe folgende Personalausstattung vor:

 

Erzieher/innen             47,61 Wochenstunden

Küchenkräfte               10,10 Wochenstunden

Budget von jährlich 4.800 Euro je Gruppe für die Beschäftigung von „Honorarkräften“.

 

Durch die Personalausstattung wird sichergestellt, dass die Konzeption eines Bildungs- und Betreuungsangebotes in der OGS umgesetzt und Betreuungszeiten auch in der Ganztagsklasse bis mindestens 16.00 Uhr gewährleistet werden.

Abweichend von der Darstellung der Arbeitszeit der ErzieherInnen im ursprünglichen OGS-Konzept hat sich in den Schulen mit Ganztagsklassen herausgestellt, dass der Personalschlüssel im Ergebnis nach wie vor als angemessen zu betrachten ist, jedoch eine flexible Aufteilung der Wochenstunden je Schule individuell genutzt werden sollte. Daher wird hier lediglich die Gesamtarbeitszeit aufgeführt.

 

 

II.         Kosten der Offenen Ganztagsgrundschule

 

Sach- und Personalaufwendungen

                                                                                                je Gruppe p. a.        je Kind p. a.

 

Erzieherin       47,61 Std./Woche                                         47.000,00 €

Küchenkraft    10,13 Std./Woche                                           8.300,00 €

Honorare                                                                                  4.800,00 €

Pädagogisches Material                                                         2.000,00 €

 

Summe der Aufwendungen für eine Gruppe                        62.100,00 €                2.484 €

 

Summe der Aufwendungen für zwei Gruppen liegt also bei 124.200,00 € p. a.

Bei zurzeit 28 Gruppen ist hier von einem jährlichen Gesamtaufwand von 1.738.800 € auszugehen. Ab dem 01.08.2011 strebt die Verwaltung auf der Grundlage der obigen Bedarfsanalyse im Rahmen dieses Beschlussvorschlages die Einrichtung zwei weiterer Gruppen an.

Bei 30 Gruppen ist von Aufwendungen i. H. v.

30 Gruppen x 62.100 € =

1.863.000 €

 

auszugehen.

 

 

III.        Finanzierung der Offenen Ganztagsgrundschule

 

a)         Landesmittel

 

Zur Einrichtung von OGS-Gruppen wurden in den ersten Jahren neben den Betriebskostenzuschüssen noch Investitionskostenzuschüsse in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. So wurden Investitionen in Bau- und Ausstattungsmaßnahmen unterstützt.

 

An den laufenden Betriebskosten der OGS beteiligt sich das Land NRW durch Gewährung eines Festbetrages je Kind/Jahr und durch die Bereitstellung von zusätzlichen Lehrerstunden (0,2 Stellen je OGS-Gruppe).

Der Festbetrag lag bis zum 31.01.2011 je Kind/Jahr bei 615 € und wird gemäß Runderlass vom 23.12.2010 zum 01.02.2011 auf 700 € je Kind/Jahr angehoben.

 

Ausgehend von 750 Kindern in den 30 Gruppen der OGS ist unter Berücksichtigung des erhöhten Festbetrags von 700 € je Kind/Jahr folgender Landeszuschuss zu erwarten:

 

700,00 € x 750 Kinder=                                 525.000 €

 

Bezogen auf den bis 31.01.2011 geltenden Fördersatz entspricht dies einer jährlichen Mehreinnahme von bei den Landesmitteln von 63.750 € (ca. 14 %).

 

b)        Elternbeiträge

 

Die Stadt Hilden erhebt einkommensabhängige Elternbeiträge. Je OGS-Platz ist auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte von einem durchschnittlichen Elternbeitragsaufkommen in Höhe von ca. 45,30 Euro monatlich, also 543,60 € jährlich auszugehen:

543,60 € x 750 Kinder=

 

407.700 €

 

 

c)         Summe Erträge:                               932.700 €

 

d)        Städt. Eigenanteil

 

Für 30 Gruppen:

1.863.000,00 €           Aufwendungen

-  932.700,00 €           Erträge

= 930.300,00 €           Eigenanteil

 

Je Gruppe:

    62.100,00 €            Aufwendungen

-   31.090,00 €            Erträge

=  31.010,00 €                       Eigenanteil

 

Je Kind:

      2.484,00 €            Aufwendungen

-     1.243,60 €            Erträge

=    1.240,40 €                        Eigenanteil

 

 

Für zwei neue Gruppen liegt der künftige zusätzliche Eigenanteil der Stadt Hilden bei

 

jährlich 62.020 €.

 

Die Betriebskosten werden nach der Erhöhung des Landeszuschusses nun zu rd. 50 % durch Elternbeiträge und Landeszuweisungen finanziert. Der städt. Anteil beträgt ebenfalls rd. 50 %.

Im Vorjahr lag der Anteil der Stadt noch bei knapp 54%.

 

Für die Einrichtungskosten werden 5.000 € je Gruppe zur Verfügung gestellt. Der Betrag ist für den Haushaltsplan 2011 bereits angemeldet.

IV.        Versorgungssituation zum Schuljahr 2011/2012

 

In nachfolgende Tabelle ist die Verteilung der OGS-Gruppen auf die Hildener Schule getrennt nach den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 zu erkennen:

 

Name der Grundschule

Offene Ganztagsgrundschule

Schuljahr 2010/11

Schuljahr 2011/12

Adolf-Reichwein-Schule

2

2

Adolf-Kolping-Schule (KGS)

3

3

Astrid-Lindgren-Schule (KGS)

4

4

Schule am Elbsee

3

4

Verbundschule Kalstert

3

3

Schule Schulstraße

4

4

Walter-Wiederhold-Schule

1

1

Wilhelm-Busch-Schule

3

4

Wilhelm-Hüls-Schule

5

5

Summe

28

30

 

 

V.         Zusammenfassung:

 

Durch die Einrichtung von zwei zusätzlichen Gruppen steigt die Gesamtzahl von derzeit 28 auf 30 Gruppen. Dies führt zu einer Versorgung der Hildener Schülerinnen und Schüler mit 750 Plätzen, was bei 1805 Schülerinnen und Schülern einer Quote von rd. 42% entspricht.

 

Die Einführung der ersten Ganztagsklassen im Jahre 2010 hat sich offensichtlich schon etabliert. Sie findet ihre Bestätigung in dem Bestreben der in diesem Jahr betroffenen Schulleitungen weitere einzurichten. Auch das im Jahre 2003 durch den Rat der Stadt Hilden beschlossene Konzept zur Einrichtung von Ganztagsschulen hat nach wie vor Gültigkeit. Die Weiterentwicklung durch die geänderte Rhythmisierung ist die konsequente Fortsetzung der nicht zuletzt durch den gesellschaftlichen Wandel entwickelten Tendenz zur Ganztagsschule.

 

Diese hohe bedarfsorientierte Versorgungsquote im Primarbereich macht nach wie vor deutlich, dass es einen dringenden Handlungsbedarf für einen gebundenen Ganztag im Primarbereich gibt. Das derzeitig kommunalgeprägte Organisations- und Finanzierungskonzept ist auf Dauer nicht geeignet, dem wachsenden Bildungs- und Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Hier wird nach wie vor auf ein Handeln auf Landesebene gewartet.

 

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer

030101

Bezeichnung

Grundschulen

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Im

Haushaltsplan-entwurf 2011

enthalten

 

 

Haushaltsjahr:

2011

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €     Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €     Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Vermerk Kämmerer:

 

Im Haushaltsplanentwurf 2001 sind Mittel für 3 Gruppen veranschlagt. Die Haushaltsmittel für 1 Gruppe (Netto 12.920,- € berechnet für 5 Monate in 2011) und die Kosten für die Einrichtung einer Gruppe - Investition i075100010 – über 5.000,- € würde über die Änderungsliste reduziert werden.

 

gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

Ja

s. Hauhaltsplanentwurf 2011

 

Planstellen ab 01.08.2011:

2 ErzieherInnen         je 19,25 Wochenstunden

2 ErzieherInnen         je 28,37 Wochenstunden

Summe                          95,24 Wochenstunden

 

2 Küchenkräfte          je 10,13 Wochenstunden

Summe                         20,26 Wochenstunden

Vermerk Personaldezernent

 

gesehen Danscheidt