Betreff
Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
WP 04-09 SV 01/003
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung
ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung kann in der Weise vollzogen
werden, dass sich die Ratsmitglieder durch Erheben von ihren Plätzen mit
folgender Formel einverstanden erklären:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach
bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen
werde.“