Hier: §14 Unterlagen nach GemHVO
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Ausbau der Straße Am
Kronengarten und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den
ermittelten Gesamtkosten zu:
□ Variante 1 (mit Unterflurcontainer für
Altglas)
Investitionsanteil 1 (Bürgersteig und Straßenbeleuchtung): 197.000 €
Investitionsanteil 2 (Unterflurcontainer) 37.000 €
Aufwandsanteil (Fahrbahn) 42.000 €
Gesamtkosten 276.000
€
Voraussetzung: der DSD trägt die Instandhaltung der Container
oder alternativ
□ Variante 2 (ohne Unterflurcontainer für
Altglas)
Investitionsanteil 1 (Bürgersteig und Straßenbeleuchtung): 197.000 €
Aufwandsanteil (Fahrbahn) 42.000 €
Gesamtkosten 239.000
€
Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips
sollen die Gesamtkosten wie folgt
veranschlagt werden:
bisher bereitgestellt Ansatz 2009 - 8.000,00 € (Planung)
Bürgersteig /Beleuchtung Ansatz
2011 - 189.000,00
€ als Investition
Unterflurcontainer Ansatz 2011 -
37.000,00 € als Investition
(nur bei Beschluss der Variante 1)
Fahrbahn Ansatz
2011 - 42.000,00 €
als Aufwand
Über die Aufnahme
der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung
2011 entschieden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Im Zusammenhang
mit dem Neubau des Park- und Geschäftshauses soll die Straße „Am Kronengarten“ aufgewertet werden. Die
Verwaltung wurde dementsprechend beauftragt, eine Planung zu erstellen. Es
entstehen ein Supermarkt und zwei weitere kleinere Handelseinrichtungen. Das
neue Gebäude erhält eine ansprechende Fassade. Mit der Bereitstellung von Verkaufsflächen
wird der sich bisher mit einem gewissen Hinterhofcharakter präsentierende
innerstädtische Bereich insgesamt aufgewertet, was durch eine funktionelle,
aufenthaltsfreundliche Straßenraumgestaltung unterstützt werden soll.
Im STEA am
03.11.2010 wurde mit der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/046 die Vorplanung bereits
besprochen. Damals wurde folgender Beschluss gefasst.
„Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt der
vorgestellten Planung für den Straßenausbau der Straße „Am Kronengarten“ zu.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Planung auf der Basis
b) der Variante 2
mit grob geschätzten Gesamtkosten von 210.000 €
fortzuführen und
die Unterlagen nach §14 GemHVO zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die bauliche
Realisierung soll nach der Fertigstellung des Park- und Geschäftshauses für den
Zeitraum ab Sommer 2011 eingeplant werden.
Auf dieser Basis wurde die Planung weitergeführt und die Entwurfsplanung
aufgestellt die nunmehr zur Beschlussfassung vorgestellt wird.
Die Straße wurde
in den sechziger Jahren nach den damaligen technischen Vorschriften ausgebaut.
Aufschlussreich ist die damalige Vorhabensbezeichnung „Ausbau der Entladestraße
Kronengarten“, die die bisherige Nutzung treffend charakterisiert.
Dementsprechend
ist die vorhandene Straßenraumgestaltung durch eine überbreite Fahrbahn von ca.
7,0 m Breite und schmale ebenfalls nur mit einer Schwarzdecke befestigte
Randbereiche (als Fußgängerbereich) gekennzeichnet. Die Randbereiche sind durch eine zweistreifige Muldenrinne aus
Natursteingroßpflaster von der Fahrbahn getrennt und größtenteils wesentlich
schmaler als 1,50 m, so dass sich begegnende Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen
müssen.
Die vorhandene
Situation erzeugt einen unattraktiven Gesamteindruck und ist für Fußgänger nach
heutigen Maßstäben und den zu erwartenden zukünftigen Nutzungen unzureichend.
Die östliche
Grenze des Ausbaubereiches befindet sich etwa bei Beginn des Parkhauses. Im Westen
schließt der Ausbaubereich an die vorhandene Pflasterung im Einmündungsbereich
zur Heiligenstraße an.
Im Jahr 2005 wurde
die Verkehrsbelastung der Straße durch eine Verkehrszählung festgestellt. Dabei
wurden in westliche Richtung insgesamt 2245 Kfz und 25 Lkw/Lz am Tag gezählt.
616 Kfz verlassen den Kronengarten über die Heiligenstraße, sodass ca. 1629
Kfz über die Lichtsignalanlage auf die
Kirchhofstraße abfließen. Somit beträgt der DTV (durchschnittlicher täglicher
Verkehr) der Straße „Am Kronengarten“ etwa 3875 Kfz. Der größte Teil des
Verkehrsaufkommens wird durch das Parkhaus verursacht. Durch die geplanten Verkaufsflächen
wird zusätzlicher Verkehr von ca. 650 Fahrzeugen pro Tag erwartet.
Der gesamte
Streckenabschnitt ist Bestandteil einer Tempo-30 Zone, die sich weiter in Richtung
südliche Heiligenstraße ausdehnt. Der Warringtonplatz ist als Fußgängerzone und
die nördliche Heiligenstraße als Verkehrsberuhigter Bereich deklariert.
Der vorhandene
Oberflächenzustand ist noch relativ gut intakt. Der vorhandene Oberbau wurde
bereits 2005 durch ein Baugrundgutachten festgestellt. Danach besteht die
Befestigung der Fahrbahn aus einer 8 bis 9 cm dicken Schwarzdecke auf ca. 20
bis 30 cm Mineralgemisch. In den Randbereichen wurden Schwarzdeckendicken von 4
bis 12 cm vorgefunden.
Da über den Bereich der im Straßenraum befindlichen
Unterkellerung (ehemals Karstadt) auch neue Bordsteine gesetzt werden sollen
und damit auch in die Tiefe gegangen werden muss, wurde zur Erkundung des
vorhandenen Straßenaufbaues über dem Keller ein weiteres Gutachten erstellt.
Dazu wurden 3 Schürfen angelegt und folgende Erkenntnisse gewonnen.
Die Oberkante der
Kellerdecke (vermutlich ein Schutzbeton) wurde in den drei Erkundungsschürfen
in Tiefen von 0,41 m (Schurf 1), 0,49 m (Schurf 3) und 0,53 m (Schurf 2)
unterhalb OK Straßendecke angetroffen.
Den Abschluss zur
Geländeoberfläche bildet bei allen Schürfgruben eine 0,09 m dicke Asphalt-Tragdeckschicht.
Diese wird von einer 0,20 m (Schurf 1) bis 0,30 m (Schürfe 2 und 3) mächtigen
Kalksteinschotter-Frostschutzschicht unterlagert. Darunter befindet sich in
allen Schürfen eine 0,10 m bis 0,14 m dicke Lehmschicht in Form eines sandig -
feinkiesigen Schluffes in steifer Konsistenz zwischen Tragschichtmaterial und
Oberkante Kellerdecke vorhanden.
Die Kornverteilung
des Kalksteinschotters wurde bestimmt und gemäß ZTVA / ZTVT kann das Material
als Schottertragschicht 0/45 mm und damit sehr gutes ungebundenes Tragschichtmaterial
eingeordnet werden. Damit wird der in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/046
vorgeschlagene Lösung, nur die Asphaltschichten zu erneuern, bestätigt.
Auf dieser Basis
wird im Gutachten empfohlen, den gebundenen Fahrbahnaufbau mit 4 cm Asphaltdeckschicht
und 8 cm Asphalttragschicht herzustellen. Damit wird gegenüber dem vorhandenen
Zustand nur geringfügig mehr in den bestehenden Fahrbahnaufbau eingegriffen
(bisherige Asphaltdecke ist 9 cm dick).
Die Erneuerung der
Fahrbahndecke ist somit eine Unterhaltungsmaßnahme und gilt als Aufwand. Es
fallen gemäß beiliegender Kostenberechnung
Kosten in Höhe von 42.000,00 € an.
Die Bürgersteige,
einschließlich Borde und Entwässerungsrinnen werden grundhaft ausgebaut. Borde
und Entwässerungsrinnen werden auf einem neuen Betonfundament hergestellt. Im
Bereich der Unterkellerung wird hierzu vom Gutachten empfohlen, die vorhandene
Lehmschicht zu entfernen und den Unterbeton direkt auf den Schutzbeton der
Unterkellerung aufzubringen.
Die Bürgersteige
werden mit Betonsteinpflaster befestigt. Aus gestalterischen Gründen soll hier
ein farbiges (sandfarben) Material zum Einsatz kommen.
Da die vorhandene
Straßenbeleuchtung zum Großteil am alten Parkhaus befestigt war, wird die
Straßenbeleuchtng vollständig erneuert. Hierfür werden 8 neue
Beleuchtungsmasten aufgestellt.
Die erstmalige
Herstellung von Bürgersteigen und die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sind
eine Investitionsmaßnahme. Hierfür fallen gemäß Kostenberechnung Kosten in Höhe
von 197.000,00 € an.
Die Gesamtkosten
für den Straßenbau einschließlich
Bürgersteige und Straßenbeleuchtung belaufen sich somit auf 239.000,00
€, was gegenüber der Kostenschätzung in der Sitzungsvorlage
WP 09-14 SV 66/046
einer Kostenerhöhung von 29.000,00 € entspricht.
Die zusätzlichen
Kosten lassen sich zum einen damit erklären, dass erst kürzlich ein genaues Angebot
der Stadtwerke zur Straßenbeleuchtung vorliegt, was deutlich über der
Kostenschätzung liegt und zum anderen liegt das Gutachten zur
Karstadt-Unterkellerung erst seit dem 25.11.2010 vor, was sich ebenfalls Kosten
steigernd ausgewirkt hat.
Die
Querschnittsaufteilung ergibt sich aus der Straßenfunktion als Anlieferstraße
und Parkhauszufahrt. Hierfür wird eine Fahrbahnbreite von 5,50 m erforderlich,
bei der sich zwei LkW bei langsamer Fahrt (kleiner 30 km/h) begegnen können.
Der verbleibende Platz wird für die Bürgersteige genutzt. Dabei wird vor dem
neuen Geschäftshaus wegen des zu erwartenden höheren Fußgängeraufkommens mit 2,00
m ein etwas breiterer Bürgersteig angelegt als auf der nördlichen Seite. Hier
kann noch ein 1,50 m breiter Bürgersteig untergebracht werden. Insgesamt werden
damit die Verhältnisse für Fußgänger (auch mobilitätsbehinderte Personen)
deutlich verbessert.
Der nördliche
Bürgersteig kann aufgrund der geplanten Bauweise für die Fahrbahn (Asphalterneuerung
bei Nutzung der vorhandenen ungebundenen Befestigung) keinen Hochbord erhalten.
Hier kommt ein Rundbord mit 3 cm Auftritt zum Einsatz, was aufgrund der
Vielzahl von Grundstückszufahrten ebenfalls vorteilhaft ist.
Der südliche
Bürgersteig erhält einen Hochbord mit 12 cm Auftritt, was auch über den
geeigneten Einsatz von Bordabsenkungen zur höhenmäßigen Einordnung der neuen
Bebauung unerlässlich ist. Das neue Park- und Geschäftshaus ist entlang der
Straße ca. 125 m lang und hatte in der ursprünglichen Planung eine einheitliche
Erdgeschoßhöhe. Das ist aufgrund der Längsneigung der Straße von 0,5 %
problematisch, weil sich hierdurch auf der Straße ein Höhenunterschied von etwa
0,6 m ergibt. Da entlang der gesamten Gebäudefront verschiedene Eingänge
vorgesehen sind und will man einen barrierefreien Zugang gewährleisten, ergeben
sich durch diese Höhenunterschiede erhebliche Probleme, die im Zuge der
Straßenplanung in Zusammenarbeit mit der Gebäudeplanung zu klären waren. Eine
in mehreren Abschnitten gestaffelte Erdgeschoßhöhe des Gebäudes wäre die
übliche Lösung, was aber hier aufgrund der Grundrißgestaltung und zwingend
einheitlichen Höhe der einzelnen Verkaufsräume nicht möglich ist. Letztlich
konnte aus diesem Grund nur ein Höhensprung in der Erdgeschoßhöhe im Bereich der
Parkhauszufahrt untergebracht werden. Ansonsten wird die höhenmäßige Anpassung
der verschiedenen Eingänge an die Gehweghöhe über Variierungen der Bordsteinhöhe
ermöglicht.
Bei der Beratung
der Vorentwurfsplanung (SV 66/046) im Stadtentwicklungsausschuss wurde gefordert,
dass durch geeignete Maßnahmen der Schwerverkehr nicht in die Heiligenstraße
abfließen kann.
Eine konsequente
bauliche Absperrung für den Schwerverkehr wäre nur möglich, wenn es im öffentlichen
Straßenraum auch eine entsprechende Wendemöglichkeit gäbe. Diese steht aber
nicht zur Verfügung und kann aufgrund der unzureichenden Platzverhältnisse auch
nicht geschaffen werden.
Weiterhin wurde
untersucht, ob nicht durch geeignete gestalterische Maßnahmen - wie zum Beispiel
eine Einengung durch ein Baumtor - wenigstens darauf hingewiesen werden kann,
dass in der Folge ein anderer städtebaulicher Abschnitt beginnt und damit die
Weiterfahrt für Schwerverkehr vermieden werden sollte. Dabei hat sich gezeigt,
dass durch die extrem dichte Anbauung der Straße (Zufahrten, unmittelbar
angrenzende Privatparkplätze und Containerstandort) im in Frage kommenden
Bereich unmittelbar vor der Heiligenstraße keine Möglichkeit besteht, derartige
Einbauten unterzubringen.
Ein weiteres
Detail der Planung ist die Bereitstellung einer „Fußgängerquerung“ die
gleichzeitig eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme sein soll. Es soll ein 4 m
breiter Pflasterstreifen quer über die Fahrbahn bereitgestellt werden, der
höher als das Fahrbahnniveau ist. Hierzu wurden in der Sitzungsvorlage WP 09-14
SV 66/046 zwei Standorte vorgeschlagen.
Letztlich soll
nunmehr nur der Standort im Zuge der bereits vorhandenen Fußgängerverbindung
(C&A) zur Mittelstraße zum Einsatz kommen. Zum einen sind hier die meisten
Fußgängerquerungen zu erwarten und zum anderen gibt es mit dem 2. Standort
technische Probleme. Eigentlich wäre hierfür der Bereich des Supermarkt-Einganges
der richtige Standort. In diesem Bereich ist jedoch südlich eine Bordabsenkung
erforderlich, sodass damit keine Aufpflasterung mit Höhenunterschied entstehen
könnte, sondern nur eine niveaugleiche Pflasterung. Damit lässt sich aber das o.a.
Ziel nicht erreichen.
Am 16.12.2010
wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt (s. Anlage). Die dort
diskutierten Punkte zur Aufpflasterung und den Behindertenstellplätzen wurden
in die Entwurfsplanung eingearbeitet.
Zur Verbesserung
der Ordnung und Sauberkeit im Stadtbild besteht die Möglichkeit, den im Bereich
des städtischen Jugendzentrums (Jueck)
vorhandenen Containerstandort für Altglas mit Unterflur-Containern
auszustatten. Dieser Vorschlag war noch nicht in der Vorentwurfsplanung enthalten,
da dieser Aspekt sich erst im weiteren Planungsprozess ergeben hat.
Diese Maßnahme hat
zunächst nichts mit dem Straßenbau zu tun, kann aber im Zuge des Straßenbaues
zur Nutzung von Synergieeffekten (Einsparung einer gesonderten Baustelleneinrichtung
und Oberflächenwiederherstellung) mit durchgeführt werden.
Es würden drei
Container für Altglas zum Einsatz kommen. Sie befinden sich unsichtbar unter
der Erde. Sichtbar bleiben lediglich kleine, unauffällige Einfüllschächte.
Diese fallen im Stadtbild und ihrer Umgebung kaum auf und vermitteln einen
aufgeräumten und sauberen Eindruck (siehe Anlage). Kein Vergleich zu der bisherigen
Situation, die immer als „Schmuddelecke“ in Erinnerung bleibt und ein harmonisches
Stadtbild erheblich stört.
Die Kosten für die
Herstellung der Unterflurcontainer belaufen sich auf 37.000,00 € und wären als Investition
zu veranschlagen. Eine Abwälzung der Baukosten auf den DSD als Altglasentsorger
ist nach Prüfung der Verträge nicht möglich. Da die Realisierung aber nicht
technisch zwingend ist, wurden im Beschlussvorschlag die Varianten mit und ohne
Unterflurcontainer unterbreitet. Ergänzend ist anzumerken, dass hier noch eine
vertragliche Vereinbarung über die Behälterinstandhaltung mit dem DSD
erforderlich ist. Dies wäre Bedingung für eine Realisierung, eine entsprechende
Beschlussfassung voraussetzend.
Zur Refinanzierung
der Straße können folgende Aussagen getroffen werden.
Die Erschließungsanlage „Am Kronengarten“
wurde im Jahre 1973 nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes refinanziert
als Straße im konventionellen Ausbau, d.h. Gehweg und Fahrbahn auf
unterschiedlichem Niveau. „Erstmalig endgültig hergestellt“ wurde die Anlage in
den Jahren 1967/68.
Wie bereits in der SV 66/046 ausgeführt, ist
eine Refinanzierung der Teileinrichtungen Fahrbahn und Bürgersteig nach dem KAG
NRW nicht möglich.
Die Teileinrichtung Beleuchtung wird aufgrund
Ihres Alters - Herstellung 1967 - für refinanzierbar eingeschätzt, je nach Art
der eingesetzten Technik als nachmalige Herstellung oder Verbesserung im Sinne
des § 8 KAGNRW.
Im Haushaltsplanentwurf sind bisher
veranschlagt:
2009 8.000€ Planungsmittel
2011 210.000€ Baukosten
2012 40.000€ Baukosten
Die Mittel sind insgesamt als
Investitionsausgaben etatisiert. Hinzu kommen
2010 7.000€ aktivierte
Eigenleistungen
2011 13.000€ aktivierte Eigenleistungen
Finanzmittel im Aufwandsbereich sind bisher
nicht veranschlagt.
Auf der Basis der derzeitigen
Bauzeitenkenntnisse des Neubaues Park- und Geschäftshaus soll der gesamte Straßenbau in 2011 erfolgen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass auf der
Straßensüdseite vor dem Park- und Geschäftshaus erst nach Realisierung des
Straßenbaus ein Bürgersteig besteht (das neue Gebäude geht bis an den
derzeitigen Fahrbahnrand). Dies verlangt, die für 2011 veranschlagten Mittel
auf 2010 vorzuziehen. Weiterhin sind die bisher gesamt als Investition
veranschlagten Kosten auf Investition und Aufwand aufzuteilen.
Alle weiteren
Angaben können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.
Horst Thiele
Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan Straßenbau
Anlage 2 – Foto Unterflurcontainer
Anlage 3 – Protokoll Bürgerinfo
Anlage 4 – Kostenberechnung
Finanzielle Auswirkungen
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Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
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Produkt-Nr.: |
120101 |
Bezeichnung: |
Verkehrsflächen und Brücken |
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Mittel stehen zur
Verfügung: |
teilweise im Haushalt 2011/2012 veranschlagt |
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1.) |
§ 14 GemHVO |
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Investitions-Nr.: |
I076600025 |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Invest.-haushalt |
Beschreibung |
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€ |
€ |
ja/nein |
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2009 |
8.000,00 |
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ja |
Planung |
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2011 |
149.000,00 |
|
ja |
Bürgersteige |
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2011 |
40.000,00 |
|
ja |
Beleuchtung |
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2011 |
37.000,00 |
|
ja |
Unterflurcontainer
(bei Variante 1) |
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2010 |
7.000,00 |
aktivierte Eigenleistung |
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2011 |
13.000,00 |
aktivierte Eigenleistung |
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2.) |
Aufwand |
KST 521151 |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Kostenart |
Invest-haushalt |
Beschreibung |
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€ |
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ja/nein |
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2011 (bisher nicht im
Haushaltsplanentwurf veranschlagt) |
42.000,00 |
|
nein |
Fahrbahnunterhaltung |
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Der Restbuchwert
des entfallenden Bürgersteiges (rd. 11.000€) muss ausgebucht werden. |
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Sichtvermerk Kämmerer: Vor dem
Hintergrund der Belastung des Finanzhaushaltes und der zusätzlichen künftigen
jährlichen Abschreibungen sollte auf die Unterflurcontainer verzichtet
werden. gesehen
Klausgrete |