Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Bereich Grundschule - Kooperation im Hildener Süden -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/096
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport die Überprüfung der Schülerzahlen und Raumbedarfe an der Wilhelm-Busch-Schule und der Astrid-Lindgren Schule im Kalenderjahr 2013.

Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine optimierte Raumnutzung mit Hilfe des vorgelegten Kooperationsvertrages beider Schulen erfolgen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Im Hildener Süden befinden sich zwei städtische Grundschulen auf einem Schulgelände (Zur Verlach), die Gemeinschaftsgrundschule Wilhelm-Busch (WBS) und die katholische Bekenntnisschule Astrid-Lindgren (ALS). Beide Schulen verfügen jeweils über eine Dependance auf der Richratherstraße (WBS Hnr. 134, ALS Hnr. 186).

 

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Rückmeldungen aus beiden Systemen, dass diese räumliche Trennung aus mehreren Gründen nicht optimal sei und zu verbessern wäre:

-               Betreuung: Die Kinder können nicht alle am jeweiligen Schulstandort betreut werden. So müssen die Kinder der OGS ALS Richratherstraße zum Standort Zur Verlach pendeln. Dieser Weg (Fußweg ca. 8-10 Minuten) muss durch Aufsichtspersonen begleitet werden.

Zudem kam es immer wieder zu einer artikulierten Raumnot für die Betreuungssysteme.

-               Schulorganisation: Lehrerkollegien seien getrennt und müssten „pendeln“. Dies erschwere vielfach eine gelungene Abstimmung und Koordination.

 

Vor diesem Hintergrund sprach sich der Schulträger für eine Entzerrung und Zusammenlegung der Schulen an jeweils einem Standort aus. Abgewartet werden sollten die Anmeldezahlen 2012/2013, so dass zum Schuljahr 2013/14 eine Umsetzung hätte vollzogen werden können.

 

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses artikulierten nun beide Schulen, dass ihnen sehr am Erhalt der derzeitigen Situation gelegen sei. Eltern und Kollegien würden sich in hohem Maße mit ihrer Schule und mit ihrem jeweiligen Schulstandort identifizieren. Ergänzend dazu würde die viel befahrene Richratherstraße eine Barriere darstellen, die von Kindern nicht allein überwunden werden könnte.

Um dieses Anliegen zu realisieren, haben beide Schulleitungen eine Alternative entwickelt, die den ursprünglichen Vorschlag des Schulträgers (Zusammenlegung an jeweils einem Standort) in einem ersten Schritt ersetzt.

 

Die Schulleitungen haben einen umfänglichen Kooperationsvertrag entwickelt (siehe Anlage 3) und mit dem Schulträger abgestimmt. Mit der erfolgreichen Umsetzung dieses Kooperationsvertrags kann die Problematik der Raumnot behoben werden.

Die jeweiligen Schulkonferenzen haben diesen Vertrag beschlossen.

Ergänzend wurde zwischen Schulleitung und Schulkonferenz folgendes vereinbart:

 

Im Jahr 2013 (nach den Anmeldungen für 2014/2015) erfolgt eine gemeinsame neue Erörterung der Situation:

a.        Nach derzeitiger Prognose und unter den aktuellen Rahmenbedingungen wird 2013/2014 die ALS 2-zügig und 2015/2016 die WBS 2-zügig sein.

       Hier gilt es zu prüfen, ob nicht bei zu erwartender weiterer 2-Zügigkeit der ALS der Standort Richratherstr. 186 aufgegeben werden kann und die ALS nur noch am Standort Zur Verlach beschult.

b.        Handlungsbedarf ist weiterhin gegeben, da in 2015/2016 für insgesamt 4 Züge 25 Klassenräume, rechnerisch also 9 Klassenräume Überhang, bestehen.

c.        Zum Zeitpunkt der Überprüfung sollen auch die Faktoren Inklusion und ggf. Auswirkungen der Veränderung der Schullandschaft im Hildener Norden beleuchtet werden.

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen  

Nein


Personelle Auswirkungen

Nein