Betreff
Einführung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Vorlage
WP 04-09 SV 01/002
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 65 Absatz 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Gemäß § 61 des Landesbeamtengesetzes, welches auch auf den Bürgermeister Anwendung findet, ist folgender Eid zu leisten:

 

Ich schwöre/ich gelobe, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtig­keit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe).