Betreff
Einführung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Vorlage
WP 04-09 SV 01/002
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 65 Absatz 5 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird der Bürgermeister vom
Altersvorsitzenden des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Gemäß § 61
des Landesbeamtengesetzes, welches auch auf den Bürgermeister Anwendung findet,
ist folgender Eid zu leisten:
Ich schwöre/ich gelobe, dass ich das mir übertragene
Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen
und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe).