Betreff
Antrag der Stadtmarketing Hilden GmbH auf zusätzliche Verkaufsöffnungen an Sonntagen im Stadtgebiet Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 32/011
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über zusätzliche Verkaufsöffnungen an Sonntagen im Jahr 2011 im Stadtgebiet Hilden (mit Ausnahme der Termine 08. Mai und 04. Dezember 2011 für den  Bereich im Gewerbegebiet Ellerstraße/Westring).

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadtmarketing Hilden GmbH hat mit Datum vom 26.01.2011 die Durchführung von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Stadtgebiet Hilden im Jahr 2011 beantragt. Dieser Antrag erweitert somit die bereits für das Gewerbegebiet Ellerstraße/Westring beantragten und auch durch den Rat der Stadt Hilden genehmigten sonntäglichen Verkaufsöffnungen (s. SV 09-14 SV 32/009).

 

Nachfolgende Verkaufsöffnungen sind beantragt:

 

-          Verkaufsöffnungen am 08. Mai 2011, 18. September 2011, 06. November 2011 und 04. Dezember 2011.

 

Hinweis:

 

Die Freigabe kann nur mit der Einschränkung erfolgen, dass sich die beantragten Termine 08. Mai und 04. Dezember nicht auf den Bereich des Gewerbegebietes Ellerstraße/Westring beziehen, da hierfür bereits zusätzliche Verkaufsöffnungen am 06. Februar und 13. März genehmigt wurden. Ansonsten wäre eine Überschreitung der Höchstzahl von vier zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen in diesem Stadtgebiet die Folge.     

 

Die nunmehr beantragten Termine fallen nicht unter die Ausschlussregelung des § 6 Abs. 4 LÖG NRW, wonach von der Freigabe drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage ausgenommen sind.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister