Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht
zum dritten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Kinder-
und Jugendförderungsgesetz - zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Datum vom 12.10.2004 verabschiedete der
Landtag NRW das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit
und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und
Jugendförderungsgesetz. Es wurde als Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 20.10.2004
veröffentlicht.
Dieses Gesetz tritt im überwiegenden Teil zum
1.1.2005 in Kraft. Die Ausführungen des Teils IV Gewährleistungsverpflichtung,
Grundsätze der Förderung treten mit dem 1.1.2006 in Kraft.
Dieses Ausführungsgesetz war nach der
Umsetzung des Kinder und Jugendhilfegesetzes als Bundesgesetz im Jahr 1990 von
der Fachöffentlichkeit in NRW lange erwartet worden und wurde durch eine
Petition der Jugendverbände zur finanziellen Grundsicherung der offenen Jugendarbeit
nicht unwesentlich gefördert.
In den §§ 1 – 14 dieses Ausführungsgesetzes
werden inhaltliche Schwerpunkte, Planungsverantwortung und die
unterschiedlichen Förderbereiche beschrieben. Es werden hier die wesentlichen
Standards der offenen Jugendarbeit definiert und die öffentlichen Träger der
Jugendhilfe in den §§ 15 – 19 auf deren Einhaltung und Förderung verpflichtet.
Fraglich bleibt an dieser Stelle allerdings
in wie weit die gesetzlichen Normierungen auch tatsächlich justiziabel sein
werden. Insbesondere der Städte und Gemeindebund NRW verwahrt sich in seinem
Schnellbrief Nr. 153/2004 auf eine verbindliche Zuschreibung kostenintensiver
Standards der Jugendarbeit bei den Gemeinden und weist bereits präventiv auf
die fehlende rechtliche Durchsetzbarkeit der weichen Formulierungen der §§ 15 –
18 hin. Der weitere Verlauf der Auseinandersetzungen zu dieser Problematik
bleibt abzuwarten.
Die Jugendarbeit der Stadt Hilden kann den zu
erwartenden Entwicklungen an dieser Stelle jedoch mit einiger Gelassenheit
entgegensehen. Die fehlenden Ausführungsbestimmungen haben in den vergangenen
Jahren – nicht nur in Hilden – dazu geführt, dass die Fachverwaltungen die
Inhalte ihrer Arbeit mit einem konzeptionellen Rahmen der Jugendarbeit
abgesichert haben.
Dies geschah in Hilden bereits im Jahre 2001
und wurde in der Sitzungsvorlage 51/109 unter dem Titel „Konzeption der offenen
Jugendarbeit in Hilden – heute und morgen“ einstimmig vom damaligen
Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Die in der Hildener Konzeption beschriebenen
zentralen Ziele seien an dieser Stelle noch einmal synoptisch den neuen
Normierungen des Gesetzes gegenübergestellt.
Konzeption
Hilden |
Neues
Ausführungsgesetz |
Partizipation Offene Jugendarbeit in Hilden will Kindern
und Jugendlichen Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen, um an der Gestaltung der
Lebensbedingungen mitzuwirken Praxis: Kinder und Jugendparlament |
§ 6 Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen |
Geschlechtspezifische Chancengleichheit Offene Jugendarbeit in Hilden will die Chancengleichheit
von Jungen und Mädchen fördern. Praxis: Mädchen- und Jungenangebote |
§ 4 Förderung von Mädchen und Jungen § 10 Abs 1. 8. Geschlechtsdifferenzierte Mädchen und Jungenarbeit |
Prävention Offene Jugendarbeit in Hilden will Kinder
und Jugendliche vor Gefährdungen schützen, indem sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit erzieht. Praxis: Netzwerk Jugendschutz |
§ 14 Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz |
Integration Offene Jugendarbeit in Hilden will dazu beitragen
unterschiedliche kulturelle, religiöse oder politische Weltanschauungen, im
Sinne einer vielfältigen, offenen und toleranten Gesellschaft in das Miteinander der Stadt zu
integrieren. Praxis: GUS Projekt |
§ 5 Interkulturelle Bildung |
Soziale Chancengleichheit Offene Jugendarbeit in Hilden will dazu beitragen
soziale Benachteiligungen abzubauen und für alle Kinder und
Jugendlichen Zugangsmöglichkeiten zu kulturellen, medialen und kommunikativen
Angeboten schaffen. Praxis: Jugendeinrichtungen, Beratung |
§ 12
Offene Jugendarbeit § 13
Jugendsozialarbeit |
Abgesichert werden diese Ziele der
Jugendarbeit in Hilden durch eine vernetze Jugendhilfeplanung, die versucht die
dynamischen Entwicklungen der unterschiedlichen Jugendszenen in zielgerichtete
Maßnahmen der Jugendarbeit zu transferieren. Dies geschieht vor allem durch
einen stringenten Sozialraumbezug, der die Lebenslagen der Hildener Kinder und
Jugendlichen in ihren Quartieren und Wohnumfeldern einbezieht. Dazu wurde ein
System einer dezentral, auf die Stadtteile ausgerichteten Raumstruktur (JUECK,
Area 51 und Weidenweg) mit einer themenbezogenen Angebotsstruktur (Medien,
Kultur und Sport gekoppelt) Das Bindeglied in diese Einrichtungen stellt die
aufsuchende Jugendarbeit dar, die unterschiedlichste Jugendliche im Stadtgebiet
sichtet, konfrontiert und animiert.
Auch diese strategischen Aspekte der Hildener
Jugendarbeit spiegeln sich im neuen Ausführungsgesetz im § 8, in dem es um die
Planungsverantwortung des örtlichen Trägers geht.
Schließlich wird auch die im § 7 geforderte
Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule bereits offensiv in Hilden
umgesetzt, was sich sowohl in zahlreichen gemeinsamen Projekten, als auch in
der erst jüngst beschlossenen strukturellen Zusammenlegung der Ämter für Jugend
und Schulverwaltung verdeutlicht.
Zusammenfassend wird deutlich, dass Hilden
sich in der inhaltlichen Ausrichtung seiner Jugendarbeit bereits seit geraumer
Zeit zukunftsorientierte Standards gesetzt hat. Das neue Ausführungsgesetz
bestätigt in seinem inhaltlichen Teil den in Hilden beschrittenen Weg.
Die in dem § 15 aufgenommene Verpflichtung
der öffentlichen Träger zur Förderung der öffentlichen Jugendhilfe wird in
Hilden in vollem Maße erfüllt. Der im Abschnitt (3) angesprochene Rahmen der
finanziellen Leistungsfähigkeit beinhaltet keine genauen Festlegungen zur
Finanzierung von Jugendhilfe. Das Verhältnis zu den gesamten Haushaltsmitteln
der Jugendhilfe soll im Verhältnis zur öffentlichen Jugendhilfe stehen.
Die im § 16 festgelegte Landesförderung ist
befristet in Höhe von 96 Mio. Euro bis zum 31.12.2010. Innerhalb dieser Summe
kommt es in den nächsten Jahren zu einer deutlichen Verschiebung der Gewichtung
von struktureller Unterstützung zur Projektförderung. Dieses war bereits
abzusehen, da schon in 2003 und 2004 deutliche Kürzungen in der
Strukturförderung vom Land vorgenommen wurden. Für 2004 heißt dies zum Beispiel
eine Kürzung der Förderung für die Jugendtreffs Jueck und Area 51 (früher
Kleefer Hof) über ca. 15.000 Euro, sowie den kirchlichen Einrichtungen St.
Konrad und St. Jacobus von zusammen über 11.000 Euro. Für 2005 ist eine weitere
Kürzung von rund 17 % zu erwarten, die zu Mindereinnahmen im Budget der Jugendförderung
führen wird. Es ist davon auszugehen, dass das Land auf mittelfristige Sicht
die Strukturförderung ganz einstellen wird.
Als Ausgleich werden Fördermittel auf
Projektmaßnahmen umgeschichtet, die einzeln zu beantragen sind.
Damit ist ein hoher bürokratischer Aufwand
verbunden. Zudem werden die Landesmittel meistenteils erst nach der Abwicklung
des Projektes gewährt, sodass die Leistungen vorfinanziert werden müssen.
Ein Eigenanteil der Kommune ist Voraussetzung
für die Bewilligung der Mittel.
Ebenfalls hat die Erfahrung der letzten Jahre
gezeigt, dass durch die „gesunde finanzielle Struktur“ von Hilden eher Träger aus
finanziell schlechter gestellten Gebieten und Städten gefördert wurden.
Trotzdem hat die Stadt Hilden für 2005 ein
Projekt in Zusammenarbeit mit der Theodor-Heuss-Schule und der Landesarbeitsgemeinschaft
Musik beantragt, so dass hier größere Aussicht auf Bewilligung besteht.
Die Förderschwerpunkte der Landesmittel werden
von Jahr zu Jahr neu festgelegt. So wird in 2005 der Hauptschwerpunkt auf der
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule liegen.
Aktuell sind Fördermittel für
medienpädagogische Angebote, der Schulsozialarbeit und internationalen
Begegnungen weggefallen.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4602.000.1710 4603.000.1710 |
Bezeichnung: Zuweisungen Zuweisungen |
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Einnahme
Landesförderung für das Area 51 29.850 € Einnahme
Landesförderung für das Jueck 7.750 € |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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