Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW
- Änderung der Nutzungszeiten für den Talent-Förder-Club Hilden e.V. -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/092
Aktenzeichen
Dez. III Ga/ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 25.11.2010, eingegangen bei der Stadt Hilden am 25.12.2010, hat der Talent-Förder-Club Hilden im Rahmen einer Bürgeranregung gem. § 24 GO NW darum gebeten, die Nutzungszeiten für den Verein zu verändern. Ein solcher Wunsch und ein entsprechender Antrag ist der Verwaltung bis heute nicht vorgetragen worden.

 

Seit vielen Jahren verfügte der TFC entsprechend dem städtischen Nutzungsplan über folgende Trainingszeiten auf der Bezirkssportanlage Bandsbusch, die dem Verein wie für alle anderen Vereine kostenfrei eingeräumt wurden:

 

            Montags        16:00 – 18:00 Uhr

            Mittwochs      17:00 – 22:00 Uhr

            Donnerstags 17:00 – 20:00 Uhr

 

Diese Zeiten hatte der TFC unzulässigerweise aus eigenem Entschluss geändert und die Trainingszeiten des Donnerstags auf den Freitag verlegt. Eine Abstimmung mit dem Sportbüro erfolgte nicht. Allen Vereinen ist bekannt, dass Änderungen der Nutzungszeiten nur nach Abstimmung und mit Genehmigung des Sportbüros möglich sind.

 

Gleichwohl wurde dem TFC ermöglicht, die begehrte Trainingszeit am Freitag zu erhalten. Danach kann nunmehr der TFC in dem Zeitraum vom 15.04. – 30.09. (Sportabzeichensaison) von 15:15 – 17:15 Uhr die Hauptkampfbahn und in der Zeit von 15:45 – 17:45 Uhr das Kleinspielfeld und den Rasennebenplatz auf der Bezirkssportanlage nutzen. In der Wintersaison vom 01.10. – 14.04. steht dem TFC von 16:00 – 18:00 Uhr am Freitag die gesamte Anlage zur Verfügung. Damit ist es aus Sicht der Verwaltung gelungen, einerseits dem Begehren des TFC nach einer Trainingszeit am Freitag Rechnung zu tragen, andererseits wird damit sichergestellt, dass die Sportabzeichenaktion des Stadtsportverbandes problemlos organisiert und durchgeführt werden kann.

 

Auch wenn der TFC sich bislang nicht an die Verwaltung gewandt hat, ist es zudem durchaus möglich, die Nutzungszeiten am Montag und Mittwoch entsprechend den Wünschen des TFC zu gestalten. Es kann auch am Donnerstag hin und wieder eine Nutzungszeit eingeräumt werden. Allerdings ist es nicht möglich, die zugeteilte Nutzungszeit am Freitag zu verändern.

 

Bei der Zuteilung der Nutzungszeiten für städtische Sportanlagen ist das Sportbüro der Stadt zuständig. Dabei handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, welches nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses fällt.

 

Eine Stellungnahme des Stadtsportverbandes zu dem Anliegen des TFC ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt.

 

 

Horst Thiele