Betreff
Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes
hier: Unterlagen gemäß §14 GemVO
Vorlage
WP 04-09 SV 66/164
Aktenzeichen
IV/66.1-tü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes (1. Bauabschnitt) und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 548.000,00 Euro zu.

 

1. Nach Bereitstellung eines 1. Ansatzes für die  Bauvorbereit. im Jahre  2008    =   70.000,00 €

                                   soll der Restbetrag     = 478.000,00 €

 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen

    veranschlagt werden:        Ansatz 2009= 200.000,00 €   bei VE für 2010 von 278.000,00 €                                                     Ansatz 2010= 278.000,00 €

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung 2009 entschieden.“

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Datum vom 10.12.2008 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf zur Gestaltung des Bahnhofvorplatzes beraten und folgenden Beschluss gefasst.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die vorgestellte Vorentwurfsplanung für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den 1. Bauabschnitt (Gesamtkosten inkl. Kulturpfad und Sonderbeleuchtung) die weitere Planung fortzuführen und möglichst kurzfristig die § 14-Unterlagen vorzulegen mit dem Ziel, die Maßnahme 2009-2012 zu realisieren.

 

Nachfolgend wurde in Zusammenarbeit des Architekturbüro Gemeiner und des Ingenieurbüro Achten und Jansen die Entwurfsplanung erarbeitet, die nunmehr als Grundlage für die §14-Unterlagen vorliegt und in den Anlagen dargestellt ist.

Gegenüber der im Stadtentwicklungsausschuss vorgelegten Vorentwurfsplanung gibt es keine wesentlichen Änderungen. Die Planung wurde nur in technischer und gestalterischer Hinsicht vertieft.

 

Hinweis: Der zur Beschlussfassung und Ausführung anstehende 1. Bauabschnitt ist im beigefügten Lageplan (Anlage 4) mit einer Blauen Linie begrenzt.

 

Für die Maßnahme wurden auf der Grundlage einer in 2008 abgestimmten Einplanung Fördermittel für Investitionsmaßnahmen im ÖPNV beantragt. Das Land NRW stellt Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen des ÖPNV zur Verfügung, die vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr verwaltet werden.

Danach kann die Stadt Hilden im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes Fördermittel für den behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen und die Bereitstellung von Parkplätzen für Behinderte, Kurzparker und Park & Ride Anlagen erhalten. Der Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze erwartet.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme 2009, sobald der Haushaltsplan rechtskräftig ist, auszuschreiben. Im Oktober 2009 nach Abschluss der Biergartensaison soll mit der Baudurchführung begonnen werden. Die Bauzeit wird auf etwa 6 Monate geschätzt, sodass die Maßnahme im 1. Halbjahr 2010 fertig gestellt werden kann.

 

Die in der bisherigen Vorentwurfsplanung auf 575.000,00 € kalkulierten Kosten konnten auf 548.000,00 € reduziert werden.

 

Der zur Umgestaltung anstehende Straßenabschnitt der Bahnhofsallee hat aktuell noch einen Restbuchwert von rd. 51.700€.

 

Alle weiteren Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.

 

 

Günter Scheib

 

 

 

Anlagen:

(1)       Erläuterungsbericht

(2)       Kostenberechnung

(3)       Folgekostenberechnung

(4)       Lageplan


Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

 

 

 

 

Produkt-Nr.:

120101

Bezeichnung:

Verkehrsflächen und Brücken

 

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.)

Falls ein üpl/apl Aufwand, eine üpl/apl Auszahlung entsteht, werden folgende Angaben benötigt:

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

 

 

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer zu 1.) und 2.)

Siehe unten

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

 

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

 

 

2.)

§ 14 GemHVO

 

 

 

 

 

Investitions-Nr.:

I086600106

 

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitionshaushalt

Beschreibung

 

 

ja/nein

 

 

2008

70.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2009

200.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2010

278.000,00

 

ja

Straßenbau

 

 

2009

20.000,00

aktivierte Eigenleistung

 

 

 

2010

24.000,00

aktivierte Eigenleistung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes wird die Zuordnung von Grundstückflächen (Straßenbegleitgrün bzw. Grünfläche) angesprochen. Diese Fragestellung ist aktuell entstanden und wird im Sinne der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes abgearbeitet und überprüft werden.

Die in der SV dargestellten finanziellen Auswirkungen sind in die Änderungsliste zum Haushalt 2009 eingearbeitet worden.

 

ges. Klausgrete

27.02.2009

 


Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent