Betreff
Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren - Landesmittel für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/364
Aktenzeichen
III/51.1 Schg
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Gewährung von Zuwendungen des Landes NRW für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zustimmend zur Kenntnis. “

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde eine erste Grundlage für den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen. Das ím Entwurf vorliegende Kinderförderungsgesetz  (Kifög) soll eine frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit sicherstellen und greift den steigenden gesellschaftlichen Bedarf nach Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter drei Jahren auf. Das Kifög sieht in einem 2-Stufen-Plan den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren vor:

-                     in einer ersten Stufe (2008 – 2013) ist eine an erweiterte Kriterien geknüpfte Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege vorgesehen

-                     in einer zweiten Stufe (ab Kindergartenjahr 2013/2014) ist der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zu gewährleisten.

Bund und Länder haben den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren vereinbart und  am 18.10.2007 die Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf schrittweise für 35 % der Kinder unter drei Jahren bis 2013 auszubauen. 

Mit einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau des Betreuungsangebots insbesondere für Kinder unter drei Jahren will die Bundesregierung die Eltern bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben verbessern. Schwerpunkte dabei sind familiennahe Angebote und eine vielfältige Betreuungslandschaft.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die mit SV 51/223 vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes zu entwickeln. Dem hat sich der Rat gemäß Beschluss vom 12.12.2007 angeschlossen und sich für die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Kinder unter 3 Jahren ausgesprochen.

 

Die Kindergartenbedarfsplanung geht von der Zielvorgabe aus

Ø      eine Betreuungsquote von 35 % zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 zu realisieren

   und

Ø      einen bedarfsorientierten und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 zu prognostizieren.

 

In Hilden liegt die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren mit Beginn des Kindergartenjahres 2008 / 2009 bei ca. 20 %. Damit hat die Stadt Hilden bereits in diesem Jahr die durch das TAG für 2010 vorgegebene Versorgungsquote für Kinder unter drei realisiert.

 

Die Nachfrage ist insbesondere für die Kinder ab 2 Jahren erheblich höher als das derzeitige Betreuungsangebot. Festzustellen ist, dass mit Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren die Nachfrage für diese Altersgruppe erheblich zugenommen hat. Die Nachfrage richtet sich schwerpunktmäßig an institutionelle Betreuung, während Tagespflege schwerpunktmäßig für Randzeitenbetreuung bzw. für Betreuungen außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (z.B. über Nacht oder am Wochenende) nachgefragt wird.

 

Mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2008 erhöhte sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen auf 178 Plätze, hinzu kommen


 

Betreuungsplätze im Rahmen der Tagespflege (aktuell stehen ca. 60 Plätze zur Verfügung). Damit einher ging ein Abbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei.

 

Trotz der guten Versorgungssituation in Hilden müssen noch weitere zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden, um eine Versorgungsquote von 35 % in 2013 zu gewährleisten. Die Frage, wie viele weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden müssen und in wie weit dies in bestehenden Einrichtungen möglich ist, muss auf der Grundlage des fortgeschriebenen Datenmaterials beantwortet werden.

Der Bund wird sich von 2008 bis 2013 (Ausbauphase) an der Ausbaufinanzierung mit insgesamt bis zu 4 Mrd. Euro und ab 2014 an den Betriebskosten mit 770 Mio. Euro / Jahr beteiligen.

Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat das Land NRW die Voraussetzungen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen.

In Hilden sind seit 2004 die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren erheblich ausgebaut worden – allerdings ausschließlich mit kommunalen Mitteln. Dies bezieht sich sowohl auf die Investitions-  als auch auf die Betriebskosten. Erst mit in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 werden die Betriebskosten für die seit 2004 geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren auch anteilig durch Landesmittel finanziert. Mit der vorliegenden Investitionsrichtlinie können nun auch investive Kosten, die nach dem 18.10.2007 bis 31.12.2013 entstanden sind durch Landesmittel refinanziert werden.

 

Das Land NRW fördert nach Maßgabe der Investitionsrichtlinie vom 09.05.2008 den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren durch die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Tagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen dienen.

Gemäß den vorliegenden Richtlinien werden Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Erstausstattung von geeigneten Räumen aller Arten, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei Jahren (z.B. Gruppenraum, Gruppennebenraum, Mehrzweckraum, Wickelraum, Ruheraum, Liegeraum, Gymnastikraum, Werkraum, Personalraum, Sanitärbereich, Versorgungsküchenbereich, Speiseraum, Abstellräume) dienen und die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks gefördert.

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der anerkennungsfähigen Ausgaben – die zuwendungsfähigen Ausgaben sind bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 20.000 Euro / Platz, bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 8.500 Euro / Platz und bei Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 3.500 Euro / Platz begrenzt.

Des Weiteren ist eine Förderung der Kindertagespflege vorgesehen – allerdings werden nur die Tagesmütter oder -väter berücksichtigt, die durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, einen von ihm Beauftragten oder, soweit die fachlichen Voraussetzungen entsprechend den Vorschriften des SGB VIII gegeben sind, auch durch einen sonstigen, z.B. privat-gewerblichen, Träger vermittelt werden oder worden sind. Gefördert werden investive Maßnahmen in der Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder der Erziehungsberechtigten, die der Herrichtung der Räume für die Wahrnehmung der Tagespflege dienen. Gefördert wird auch die Ausstattung der Räume mit Lehr-, Lern- und Sportmitteln sowie mit Spielzeug. Die Pauschale für Maßnahmen der Tagespflege beträgt einmalig pro Kindertagespflegestelle 500 Euro pro Kind (Höchstbetrag 2.500 Euro).

Der Antrag auf Landesförderung ist durch das örtliche Jugendamt zu stellen und für die Jahre 2008 und 2009 bis 29. August 2008 dem Landesjugendamt vorzulegen. Für die Jahre 2010 bis 2013 sind


die Anträge jeweils bis 30. Juni des vorhergehenden Kalenderjahres (z.B. für das Jahr 2010 bis 30. Juni 2009) einzureichen.

Mit dem Antrag auf Gewährung von Landesmitteln für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen:


            -           Beschreibung und Konzeption des Vorhabens

            -           Planungsunterlagen, Grundrisspläne, Grundbuchauszug

            -           Kosten- und Finanzierungsplan

            -           Organisatorische Konzeption der Einrichtung bei Kindertagespflege

            -           Bedarfsanerkennung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

            -           Übersicht über die Zahl der geplanten Plätze im Sinne der Nr. 2

            -           Erlaubnis gemäß § 45 oder § 43 SGB VIII


Die Antragsunterlagen werden derzeit von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Hilden zusammengestellt und sind anschließend vom örtlichen Jugendamt zu prüfen und bis 29.08.2009  an das Landesjugendamt weiterzuleiten. In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden die Anträge vorgestellt und fließen in die Haushaltsplanberatungen 2009 ein.

Um einen bedarfsorientierten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und eine Realisierung der für 2013 beabsichtigten Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen, erfolgt die Fortschreibung der  Kindergartenbedarfsplanung einschl. Maßnahmenplanung 2007 bereits im Herbst dieses Jahres und wird dem Jugendhilfeausschuss ebenfalls in seiner Sitzung im Dezember 2008 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

 

Günter Scheib                                              

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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