Beschlussvorschlag:
„ Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Gewährung von
Zuwendungen des Landes NRW für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren zustimmend
zur Kenntnis. “
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG) wurde eine erste Grundlage für den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten
Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen. Das ím Entwurf vorliegende
Kinderförderungsgesetz (Kifög) soll eine
frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben
und Erwerbstätigkeit sicherstellen und greift den steigenden gesellschaftlichen
Bedarf nach Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter drei Jahren auf. Das
Kifög sieht in einem 2-Stufen-Plan den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder
unter drei Jahren vor:
-
in
einer ersten Stufe (2008 – 2013) ist eine an erweiterte Kriterien geknüpfte Verpflichtung
zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege vorgesehen
-
in
einer zweiten Stufe (ab Kindergartenjahr 2013/2014) ist der Rechtsanspruch auf
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zu gewährleisten.
Bund und Länder haben den Ausbau des
Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren vereinbart und am 18.10.2007 die Verwaltungsvereinbarung
„Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“
unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen
Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen
Bedarf schrittweise für 35 % der Kinder unter drei Jahren bis 2013
auszubauen.
Mit
einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau des
Betreuungsangebots insbesondere für Kinder unter drei Jahren will die
Bundesregierung die Eltern bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder
unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben verbessern.
Schwerpunkte dabei sind familiennahe Angebote und eine vielfältige
Betreuungslandschaft.
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die mit SV 51/223 vorgelegte
Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und die
Verwaltung beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes zu
entwickeln. Dem hat sich der Rat gemäß Beschluss vom 12.12.2007 angeschlossen
und sich für die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Kinder unter 3 Jahren
ausgesprochen.
Die
Kindergartenbedarfsplanung geht von der Zielvorgabe aus
Ø eine
Betreuungsquote von 35 % zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 zu realisieren
und
Ø einen
bedarfsorientierten und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 zu prognostizieren.
In
Hilden liegt die Versorgungsquote für
Kinder unter 3 Jahren mit Beginn des Kindergartenjahres 2008 / 2009 bei ca. 20
%. Damit hat die Stadt Hilden bereits in diesem Jahr die durch das TAG für
2010 vorgegebene Versorgungsquote für Kinder unter drei realisiert.
Die
Nachfrage ist insbesondere für die Kinder ab 2 Jahren erheblich höher als das
derzeitige Betreuungsangebot. Festzustellen ist, dass mit Ausbau des
Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren die Nachfrage für diese
Altersgruppe erheblich zugenommen hat. Die Nachfrage richtet sich schwerpunktmäßig
an institutionelle Betreuung, während Tagespflege schwerpunktmäßig für
Randzeitenbetreuung bzw. für Betreuungen außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen
(z.B. über Nacht oder am Wochenende) nachgefragt wird.
Mit der Umsetzung
des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2008 erhöhte sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
in Kindertageseinrichtungen auf 178
Plätze, hinzu kommen
Betreuungsplätze
im Rahmen der Tagespflege (aktuell stehen ca. 60 Plätze zur Verfügung). Damit
einher ging ein Abbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei.
Trotz der guten
Versorgungssituation in Hilden müssen noch weitere zusätzliche Plätze für Kinder
unter 3 Jahren geschaffen werden, um eine Versorgungsquote von 35 % in 2013 zu
gewährleisten. Die Frage, wie viele weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren
geschaffen werden müssen und in wie weit dies in bestehenden Einrichtungen
möglich ist, muss auf der Grundlage des fortgeschriebenen Datenmaterials beantwortet
werden.
Der Bund wird sich von 2008 bis 2013
(Ausbauphase) an der Ausbaufinanzierung mit insgesamt bis zu 4 Mrd. Euro und ab
2014 an den Betriebskosten mit 770 Mio. Euro / Jahr beteiligen.
Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
hat das Land NRW die Voraussetzungen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für
Kinder unter drei Jahren geschaffen.
In
Hilden sind seit 2004 die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
erheblich ausgebaut worden – allerdings ausschließlich mit kommunalen Mitteln.
Dies bezieht sich sowohl auf die Investitions-
als auch auf die Betriebskosten. Erst mit in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum
01.08.2008 werden die Betriebskosten
für die seit 2004 geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren auch
anteilig durch Landesmittel finanziert. Mit der vorliegenden Investitionsrichtlinie können nun auch investive Kosten, die nach dem
18.10.2007 bis 31.12.2013 entstanden sind durch Landesmittel refinanziert
werden.
Das Land NRW fördert nach Maßgabe der Investitionsrichtlinie vom
09.05.2008 den Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren durch die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gefördert werden
Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Tagespflege, die
im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013
durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen dienen.
Gemäß den
vorliegenden Richtlinien werden Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen incl. Erstausstattung
von geeigneten Räumen aller Arten, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von
Kindern unter drei Jahren (z.B. Gruppenraum, Gruppennebenraum, Mehrzweckraum,
Wickelraum, Ruheraum, Liegeraum, Gymnastikraum, Werkraum, Personalraum,
Sanitärbereich, Versorgungsküchenbereich, Speiseraum, Abstellräume) dienen und die
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks gefördert.
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der
anerkennungsfähigen Ausgaben – die zuwendungsfähigen Ausgaben sind bei
Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des
Grundstücks auf 20.000 Euro / Platz, bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der
Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks auf 8.500 Euro / Platz und bei
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung
des Grundstücks auf 3.500 Euro / Platz begrenzt.
Des Weiteren ist eine Förderung der
Kindertagespflege vorgesehen – allerdings werden nur die Tagesmütter oder
-väter berücksichtigt, die durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
einen von ihm Beauftragten oder, soweit die
fachlichen Voraussetzungen entsprechend den Vorschriften des SGB VIII
gegeben sind, auch durch einen sonstigen, z.B. privat-gewerblichen, Träger
vermittelt werden oder worden sind. Gefördert werden investive Maßnahmen in der
Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters oder der Erziehungsberechtigten,
die der Herrichtung der Räume für die Wahrnehmung der Tagespflege dienen. Gefördert wird auch die Ausstattung
der Räume mit Lehr-, Lern- und Sportmitteln sowie mit Spielzeug. Die Pauschale für Maßnahmen der Tagespflege
beträgt einmalig pro Kindertagespflegestelle 500 Euro pro Kind (Höchstbetrag
2.500 Euro).
Der Antrag auf Landesförderung ist durch das
örtliche Jugendamt zu stellen und für die Jahre 2008 und 2009 bis 29. August
2008 dem Landesjugendamt vorzulegen. Für die Jahre 2010 bis 2013 sind
die Anträge jeweils bis 30. Juni des
vorhergehenden Kalenderjahres (z.B. für das Jahr 2010 bis 30. Juni 2009) einzureichen.
Mit dem Antrag auf Gewährung von
Landesmitteln für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege sind die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen:
- Beschreibung und Konzeption
des Vorhabens
- Planungsunterlagen, Grundrisspläne,
Grundbuchauszug
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Organisatorische Konzeption der Einrichtung
bei Kindertagespflege
- Bedarfsanerkennung des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe
- Übersicht über die Zahl der geplanten Plätze
im Sinne der Nr. 2
- Erlaubnis gemäß § 45 oder § 43 SGB VIII
Die Antragsunterlagen werden derzeit von den
Trägern der Kindertageseinrichtungen in Hilden zusammengestellt und sind anschließend
vom örtlichen Jugendamt zu prüfen und bis 29.08.2009 an das Landesjugendamt weiterzuleiten. In der
nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden die Anträge vorgestellt und
fließen in die Haushaltsplanberatungen 2009 ein.
Um einen bedarfsorientierten Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und eine Realisierung der für 2013
beabsichtigten Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen, erfolgt die
Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung einschl. Maßnahmenplanung 2007 bereits im
Herbst dieses Jahres und wird dem Jugendhilfeausschuss ebenfalls in seiner
Sitzung im Dezember 2008 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Günter Scheib