Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. Die Baugrube der Regenwasserkanalsanierung in der Straße Am Jägersteig wird nur provisorisch geschlossen, da anschließend die „erstmalige endgültige Herstellung“ der Straße erfolgen soll.
2. Auch den Stadtwerken Hilden wird für Ihre Leitungssanierungen in der Straße die provisorische Baugrubenschließung gestattet.
3. Der Ansatz für die Kanalbaumaßnahme (I076600008 Am Jägersteig) wird in 2012 um 50.000 € reduziert.
4. Die Verpflichtungsermächtigung (I076600008 Am Jägersteig) in 2011 wird um 50.000 € reduziert.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der SV 66/051 wurden von der Verwaltung die Unterlagen nach §14GemHVO über die Regenwasserkanalsanierung Am Jägersteig/Am Weidblech dem STEA (8.12.2010) und Rat (15.12.2010) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag (s. Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift) im STEA sah 2 Beschlussvarianten vor (Auszug):
….¨ Variante 1
mit
provisorischer Straßenwiederherstellung,
unter
Berücksichtigung des nachfolgenden erstmaligen Straßenausbaus:
RW-Kanalsan.
AmJägersteig: 385.000,- €
RW-Kanalsan. Am
Weidblech: 61.200,- € zu.
oder
alternativ
¨ Variante 2
mit
Straßenwiederherstellung nach RSTO
ohne
Berücksichtigung des nachfolgenden erstmaligen Straßenausbaus:
RW-Kanalsan.
AmJägersteig: 435.000,- €
RW-Kanalsan. Am
Weidblech: 61.200,- € zu.
Der STEA vertagte die Entscheidung in den Rat am 15.12.2010 mit dem Auftrag an die Verwaltung, einen geänderten Beschlussvorschlag zu machen (s. Anlage: Auszug aus der Niederschrift STEA 8.12.10)
Für die Ratssitzung (s. Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift) legte die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag vor (Auszug):
….stimmt den nach
§ 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe
von:
RW-Kanalsan.
AmJägersteig: 435.000,- €
RW-Kanalsan.
Am Weidblech: 61.200,- €
und
damit insgesamt 496.200€ zu.
Davon werden
50.000€ aus dem Gesamtansatz 2012 mit einem HV 6 Vermerk versehen
Dem stimmte der Rat
einstimmig zu. Die Entscheidung über die Art der Straßenwiederherstellung
sollte auf den Zeitpunkt nach Durchführung der Bürgerbeteiligung über „die
erstmalige endgültige Herstellung“ der Straße Am Jägersteig verschoben werden.
Da nunmehr die
Ausschreibung der Kanalbaumaßnahme erfolgen soll und auch die Veranstaltung
durchgeführt worden ist, muss diese Entscheidung getroffen werden. Die
Straßenwiederherstellung ist ein nicht unwesentlicher Teil der Bauleistung im
Kanalbau und muss daher verbindlich beschrieben werden. Nach den Vergaberegeln
der VOB ist daher eine Ausschreibung dieser Leistungen als Eventual- oder
Alternativpositionen unzulässig.
Eine Grundlage für
die Entscheidung kann das Ergebnis der am 20.1.11 durchgeführten Veranstaltung
sein. Der Bürgersaal war mit ca. 70 Bürgerinnen und Bürgern sehr gut besucht.
Neben dem Dialog zwischen den Teilnehmern und der Verwaltung über den geplanten
Straßenbau Am Jägersteig standen Informationen über den Kanalbau, die
Leitungssanierungen der Stadtwerke und das Thema Dichtheitsprüfung von
Grundstückskanälen auf der Tagesordnung.
Nachdem die
Verwaltung die Ausgangslage erläutert hatte (Straßenzustand, langjähriges
Provisorium, Instandhaltungsproblematik, Finanzierung der Verkehrsfläche bisher
aus allgemeinen Steuermitteln und damit von den übrigen Hildener Steuerzahlern,
Planungsauftrag aus der Politik), wurden 2 Bauvarianten vorgestellt. Es handelt
sich dabei um einen Bau als Tempo-30-Bereich (Fahrbahn und Bürgersteige
getrennt) und alternativ um einen Bau als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche).
Auf dieser Basis
kam ein sehr sachlicher und konstruktiver Dialog zwischen Anliegern und Verwaltung
zustande, in dem auch die unterschiedlichen Meinungen innerhalb der
Bürgerschaft zu den Varianten wie auch zu Details innerhalb der Varianten deutlich
wurden. Die Verwaltung stellte dabei erläuternd dar, aus welchen fachlichen
Überlegungen bestimmte Maßnahmen eingeplant worden sind, und welche
Konsequenzen ein Verzicht jeweils hat.
Schwerpunkte der
Diskussion waren dabei, neben dem Für und Wider für eine der beiden Varianten,
die Themen Bäume und verkehrsberuhigende Einbauten. Diese Bereiche haben ja
auch schon bei früheren Straßenbaubürgerinformationen einen großen Teil der
Veranstaltungen ausgemacht. Es kann auch kaum davon ausgegangen werden, dass
hier einstimmige Meinungsbilder entstehen. Dazu gibt es viel zu
unterschiedliche Interessenlagen. Interessant ist aber eine Betrachtung der
zurückliegenden Veranstaltungen aus vielen Jahren. Während in der einen Straße
diese Themen positiv besetzt waren (im Sinne von erforderlich / gut), sah dies
in anderen Straßen ganz anders aus. Auch ändern sich Meinungen wohl durch
eigene Erfahrungen vor Ort. So ist z.B.
ein Teil des Breddert vor einigen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich
ausgebaut worden. Die Anlieger wollten auf keinen Fall Aufpflasterungen
verwirklicht haben. Etwa 3 Jahre später wünschten die Anlieger diese dann doch
und sie wurden nachträglich (zu Lasten des allgemeinen Haushalts) eingebaut.
Natürlich wurde
auch von einem Bürger die Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahme
gestellt und stattdessen vorgeschlagen „alles so zu lassen wie es ist“. Die
Verwaltung stellte dazu da, dass diese Option natürlich besteht, aber die
grundlegende Problematik nicht behebt und stattdessen viel Geld für eine nur
kurzzeitig funktionierende „Lösung“ ausgegeben würde. Dies ergibt sich daraus,
dass von den Stadtwerken eine Vielzahl von Leitungen ausgetauscht wird. Hinzu
kommen der städtische Kanalbau und voraussichtlich eine Reihe von Grundstücksanschlusskanälen.
Einen Überblick gibt die Anlage 2.
Auch wenn alle diese Aufbrüche nach den Regeln der Technik (teuer) fachgerecht
verschlossen werden, stört dies den Straßenaufbau deutlich und nachhaltig und
es ergeben sich reihenweise Schwachstellen. Dies dann auch noch vor dem
Hintergrund einer generell unzureichenden und stark geschädigten Gesamtstraßensituation.
Hier sind die Schad- und Reparaturstellen der Zukunft schon kurzfristig vorprogrammiert.
Zu diesen
Erläuterungen der Verwaltung gab es aus den Teilnehmern keinen wesentlichen
Widerspruch, sondern die generelle Notwendigkeit eines grundlegenden
Straßenbaus war wohl den Anliegern bewusst.
Wie bei allen
solchen Bürgerbeteiligungen lässt die Verwaltung nach Abschluss der Diskussion
über die Varianten und wesentliche Anregungen mit dem Hinweis abstimmen, dass
die letzte Entscheidung die Politik zu treffen hat. Dabei ergab sich folgendes
Bild:
1. Fast
einstimmiges Votum für einen Bau als Tempo-30-Zone
2. Die
überwiegende Mehrheit wünscht eine erhebliche Reduzierung der Anzahl der
Straßenbäume
3. Die
überwiegende Mehrheit wünscht eine erhebliche Reduzierung der Aufpflasterungen
bis hin zum Wegfall
Die Verwaltung
sagte eine diesbezügliche Prüfung der Planung zu. Derzeit werden bereits die
Entwurfsplanungen erstellt und dabei wird das o.a. Ergebnis mit eingearbeitet.
Ein Gesamtbild
gibt das beigefügte Ergebnisprotokoll der Veranstaltung (Anlage 3).
Aus hiesiger Sicht
bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung der Politik
zur „erstmaligen endgültigen Herstellung“ der Straße Am Jägersteig gegeben
sind. Von der Verwaltung würden die Unterlagen nach §14GemHVO in 2011
vorgelegt. Der Bau könnte in 2012/2013 erfolgen.
Die Straßenwiederherstellung im Kanalbau kann wegen
des anschließenden Straßenbaus damit provisorisch mit niedrigem Baustandard
erfolgen und somit können 50.000€ eingespart werden.
Für den Kanalbau
würde dies bedeuten, dass die über den HV6 gesperrten Mittel von 50.000€ nicht
benötigt werden. Der Ansatz für 2012 wird dementsprechend um 50.000€ reduziert.
Die VE 2011 von 50.000€ wird nicht benötigt und im Haushalt 2011 gestrichen.
Auch den
Stadtwerken würde gestattet ihre Leitungsbaugruben nur provisorisch zu
schließen.
Die Verwaltung
schlägt eine dementsprechende Beschlussfassung vor.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
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Produktnummer |
110302 |
Bezeichnung |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr.: |
I076600008 |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
ja |
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Haushaltsjahr: |
2011/12 |
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Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Finanzierung: Der Ansatz 2012 (und die VE für 2012) der
sich aus der Variante 1 der SV 66/051 ergab, kann wieder um 50.000€ reduziert
werden. Allerdings sind im Entwurf
2011 die Ansätze ohne den Erhöhungsbetrag enthalten, so dass sich über die
Änderungsliste keine Korrektur ergibt. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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