Betreff
Regenwasserkanalsanierung / Straßenausbau "Am Jägersteig" Aufhebung HV6 Kanalsanierung
Vorlage
WP 09-14 SV 66/063
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1. Die Baugrube der Regenwasserkanalsanierung in der Straße Am Jägersteig wird nur provisorisch geschlossen, da anschließend die „erstmalige endgültige Herstellung“ der Straße erfolgen soll.

 

2. Auch den Stadtwerken Hilden wird für Ihre Leitungssanierungen in der Straße die provisorische Baugrubenschließung gestattet.

 

3. Der Ansatz für die Kanalbaumaßnahme (I076600008 Am Jägersteig) wird in 2012 um 50.000 € reduziert.

 

4. Die Verpflichtungsermächtigung (I076600008 Am Jägersteig) in 2011 wird um 50.000 € reduziert.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit der SV 66/051 wurden von der Verwaltung die Unterlagen nach §14GemHVO über die Regenwasserkanalsanierung Am Jägersteig/Am Weidblech dem STEA (8.12.2010) und Rat (15.12.2010) zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Beschlussvorschlag (s. Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift) im STEA  sah 2 Beschlussvarianten vor (Auszug):

 

….¨ Variante 1

mit provisorischer Straßenwiederherstellung,

unter Berücksichtigung des nachfolgenden erstmaligen Straßenausbaus:

 

RW-Kanalsan. AmJägersteig:       385.000,- €

RW-Kanalsan. Am Weidblech:        61.200,- €     zu.

 

oder alternativ

 

¨ Variante 2

mit Straßenwiederherstellung nach RSTO

ohne Berücksichtigung des nachfolgenden erstmaligen Straßenausbaus:

 

RW-Kanalsan. AmJägersteig:       435.000,- €

RW-Kanalsan. Am Weidblech:        61.200,- €     zu.

 

 

Der STEA vertagte die Entscheidung in den Rat am 15.12.2010 mit dem Auftrag an die Verwaltung, einen geänderten Beschlussvorschlag zu machen (s. Anlage: Auszug aus der Niederschrift STEA 8.12.10)

 

Für die Ratssitzung (s. Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift) legte die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag vor (Auszug):

 

….stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von:

 

RW-Kanalsan. AmJägersteig:       435.000,- €

RW-Kanalsan. Am Weidblech:        61.200,- €

 

und damit insgesamt 496.200€ zu.

 

Davon werden 50.000€ aus dem Gesamtansatz 2012 mit einem HV 6 Vermerk versehen

 

Dem stimmte der Rat einstimmig zu. Die Entscheidung über die Art der Straßenwiederherstellung sollte auf den Zeitpunkt nach Durchführung der Bürgerbeteiligung über „die erstmalige endgültige Herstellung“ der Straße Am Jägersteig verschoben werden.

 

Da nunmehr die Ausschreibung der Kanalbaumaßnahme erfolgen soll und auch die Veranstaltung durchgeführt worden ist, muss diese Entscheidung getroffen werden. Die Straßenwiederherstellung ist ein nicht unwesentlicher Teil der Bauleistung im Kanalbau und muss daher verbindlich beschrieben werden. Nach den Vergaberegeln der VOB ist daher eine Ausschreibung dieser Leistungen als Eventual- oder Alternativpositionen unzulässig.

 

Eine Grundlage für die Entscheidung kann das Ergebnis der am 20.1.11 durchgeführten Veranstaltung sein. Der Bürgersaal war mit ca. 70 Bürgerinnen und Bürgern sehr gut besucht. Neben dem Dialog zwischen den Teilnehmern und der Verwaltung über den geplanten Straßenbau Am Jägersteig standen Informationen über den Kanalbau, die Leitungssanierungen der Stadtwerke und das Thema Dichtheitsprüfung von Grundstückskanälen auf der Tagesordnung.

 

Nachdem die Verwaltung die Ausgangslage erläutert hatte (Straßenzustand, langjähriges Provisorium, Instandhaltungsproblematik, Finanzierung der Verkehrsfläche bisher aus allgemeinen Steuermitteln und damit von den übrigen Hildener Steuerzahlern, Planungsauftrag aus der Politik), wurden 2 Bauvarianten vorgestellt. Es handelt sich dabei um einen Bau als Tempo-30-Bereich (Fahrbahn und Bürgersteige getrennt) und alternativ um einen Bau als verkehrsberuhigten Bereich (Mischfläche).

 

Auf dieser Basis kam ein sehr sachlicher und konstruktiver Dialog zwischen Anliegern und Verwaltung zustande, in dem auch die unterschiedlichen Meinungen innerhalb der Bürgerschaft zu den Varianten wie auch zu Details innerhalb der Varianten deutlich wurden. Die Verwaltung stellte dabei erläuternd dar, aus welchen fachlichen Überlegungen bestimmte Maßnahmen eingeplant worden sind, und welche Konsequenzen ein Verzicht jeweils hat.

 

Schwerpunkte der Diskussion waren dabei, neben dem Für und Wider für eine der beiden Varianten, die Themen Bäume und verkehrsberuhigende Einbauten. Diese Bereiche haben ja auch schon bei früheren Straßenbaubürgerinformationen einen großen Teil der Veranstaltungen ausgemacht. Es kann auch kaum davon ausgegangen werden, dass hier einstimmige Meinungsbilder entstehen. Dazu gibt es viel zu unterschiedliche Interessenlagen. Interessant ist aber eine Betrachtung der zurückliegenden Veranstaltungen aus vielen Jahren. Während in der einen Straße diese Themen positiv besetzt waren (im Sinne von erforderlich / gut), sah dies in anderen Straßen ganz anders aus. Auch ändern sich Meinungen wohl durch eigene Erfahrungen vor Ort. So ist  z.B. ein Teil des Breddert vor einigen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut worden. Die Anlieger wollten auf keinen Fall Aufpflasterungen verwirklicht haben. Etwa 3 Jahre später wünschten die Anlieger diese dann doch und sie wurden nachträglich (zu Lasten des allgemeinen Haushalts) eingebaut.

 

Natürlich wurde auch von einem Bürger die Frage nach der grundsätzlichen Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahme gestellt und stattdessen vorgeschlagen „alles so zu lassen wie es ist“. Die Verwaltung stellte dazu da, dass diese Option natürlich besteht, aber die grundlegende Problematik nicht behebt und stattdessen viel Geld für eine nur kurzzeitig funktionierende „Lösung“ ausgegeben würde. Dies ergibt sich daraus, dass von den Stadtwerken eine Vielzahl von Leitungen ausgetauscht wird. Hinzu kommen der städtische Kanalbau und voraussichtlich eine Reihe von Grundstücksanschlusskanälen. Einen Überblick gibt die Anlage 2. Auch wenn alle diese Aufbrüche nach den Regeln der Technik (teuer) fachgerecht verschlossen werden, stört dies den Straßenaufbau deutlich und nachhaltig und es ergeben sich reihenweise Schwachstellen. Dies dann auch noch vor dem Hintergrund einer generell unzureichenden und stark geschädigten Gesamtstraßensituation. Hier sind die Schad- und Reparaturstellen der Zukunft schon kurzfristig vorprogrammiert.

Zu diesen Erläuterungen der Verwaltung gab es aus den Teilnehmern keinen wesentlichen Widerspruch, sondern die generelle Notwendigkeit eines grundlegenden Straßenbaus war wohl den Anliegern bewusst.

 

Wie bei allen solchen Bürgerbeteiligungen lässt die Verwaltung nach Abschluss der Diskussion über die Varianten und wesentliche Anregungen mit dem Hinweis abstimmen, dass die letzte Entscheidung die Politik zu treffen hat. Dabei ergab sich folgendes Bild:

 

1. Fast einstimmiges Votum für einen Bau als Tempo-30-Zone

2. Die überwiegende Mehrheit wünscht eine erhebliche Reduzierung der Anzahl der Straßenbäume

3. Die überwiegende Mehrheit wünscht eine erhebliche Reduzierung der Aufpflasterungen bis hin zum Wegfall

 

Die Verwaltung sagte eine diesbezügliche Prüfung der Planung zu. Derzeit werden bereits die Entwurfsplanungen erstellt und dabei wird das o.a. Ergebnis mit eingearbeitet.

 

Ein Gesamtbild gibt das beigefügte Ergebnisprotokoll der Veranstaltung (Anlage 3).

 

Aus hiesiger Sicht bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung der Politik zur „erstmaligen endgültigen Herstellung“ der Straße Am Jägersteig gegeben sind. Von der Verwaltung würden die Unterlagen nach §14GemHVO in 2011 vorgelegt. Der Bau könnte in 2012/2013 erfolgen.

 

 

Die Straßenwiederherstellung im Kanalbau kann wegen des anschließenden Straßenbaus damit provisorisch mit niedrigem Baustandard erfolgen und somit können 50.000€ eingespart werden.

Für den Kanalbau würde dies bedeuten, dass die über den HV6 gesperrten Mittel von 50.000€ nicht benötigt werden. Der Ansatz für 2012 wird dementsprechend um 50.000€ reduziert. Die VE 2011 von 50.000€ wird nicht benötigt und im Haushalt 2011 gestrichen.

 

Auch den Stadtwerken würde gestattet ihre Leitungsbaugruben nur provisorisch zu schließen.

 

Die Verwaltung schlägt eine dementsprechende Beschlussfassung vor.

 

 

Horst Thiele

 



Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Produktnummer

110302

Bezeichnung

Stadtentwässerung

Investitions-Nr.:

I076600008

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

 

Haushaltsjahr:

2011/12

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

Der Ansatz 2012 (und die VE für 2012) der sich aus der Variante 1 der SV 66/051 ergab, kann wieder um 50.000€ reduziert werden.  Allerdings sind im Entwurf 2011 die Ansätze ohne den Erhöhungsbetrag enthalten, so dass sich über die Änderungsliste keine Korrektur ergibt.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete