Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet
auf Antrag der
CDU-Fraktion in
den
Personalausschuss
als
beratendes Mitglied gemäß § 58 Absatz 1 Satz 7 GO noch unbenannt
Erläuterungen und Begründungen:
Zur
Entsendung von beratenden Mitgliedern in
Ausschüssen heißt es in „§ 58 Abs, 1 Satz 7 ff. GO NW:
Fraktionen,
die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen
Ausschuss ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger, der dem Rat
angehören kann, zu benennen. Das benannte Ratsmitglied oder der benannte
sachkundige Bürger wird vom Rat zum Mitglied des Ausschusses bestellt. Sie
wirken in dem Ausschuss mit beratender Stimme mit. Bei der Zusammensetzung und
der Berechnung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses werden sie nicht mitgezählt.
Gez. Horst Thiele