Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes
NRW (KiBiz) zum 01.08.2008 in Hilden und die daraus resultierenden Maßnahmen
entsprechend dem vorliegenden Verwaltungsbericht.“
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Ausgangssituation
Am 25.10.2007 hat
der Landtag NRW das Gesetz zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - beschlossen.
Mit Wirkung zum 01.08.2008 wird es das vorherige Gesetzeswerk – GTK – ablösen und als neue
gesetzliche Grundlage für den Bereich der Elementarpädagogik dienen.
Das KiBiz
bringt einen kompletten Systemwechsel in der Finanzierung mit sich. Zukünftig
wird die Bezuschussung der Betreuung von Kindern über gruppenorientierte
Kindpauschalen erfolgen, wobei die Gruppenstruktur die Höhe der
Pro-Kind-Pauschale bestimmt und die Betreuungsdauer zu Grunde gelegt wird. Die
addierten Pauschalen ergeben das Einrichtungsbudget,
das Belegungsschwankungen von bis zu 10 % nach oben oder unten auffangen soll.
Folgende Aspekte wurden durch das Land NRW
für die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder neu geregelt:
- Finanzierung auf Basis von Pro-Kind-Pauschalen, die sich aus den
Personal- und Sachkosten der jeweiligen Gruppentypen und Betreuungsbudgets
ableiten
- Personal- und Sachkosten werden pauschaliert
- Kaltmieten für Mietverhältnisse, die zum 28.02.2007 bestanden,
werden spitz abgerechnet
- Abweichungen von Regelgruppenstärken werden bei Veränderungen von
mehr als 10% berücksichtigt
Für die Umsetzung des KiBiz hat das Land NRW
bis jetzt lediglich eine Verfahrensverordnung (Verfahrensverordnung KiBiz, VerfVO
KiBiz) erlassen. Diese befasst sich
ausschließlich mit der Beantragung, der Bewilligung, der Abrechnung und der
Zahlung der Landesmittel, sowie dem Prüfungsrecht des
Landesrechnungshofes.
Weitergehende
Verordnungen wie die (bisherige) Personalvereinbarung oder die Betriebskostenvereinbarung
sind noch offen. Ebenso ist das Regelungsspektrum des Landesjugendamtes bezogen
auf die Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Einrichtung noch nicht bekannt.
Derzeit bestehen folgende Planungs-
und Umsetzungsrisiken:
-
Die Förderung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
kann trotz der kürzlich bekanntgegebenen Erweiterung der Landesförderung auf
40.000 Plätze noch durch das Land kontingentiert werden.
-
Erst nach Festsetzung des Leistungsbescheides des
Landesjugendamtes (ab dem 10.04.2008) können die Träger von Tageseinrichtungen
verbindliche Zusagen an die Eltern herausgeben. Das Ausfallrisiko für nicht
genehmigte Plätze tragen die Träger, sofern sie vor dem o.g. Datum Zusagen
erteilen sollten. Es besteht in diesen Fällen keinerlei Ausfallbürgschaft
seitens der Stadt Hilden.
Pro – Kind – Pauschalen gem. Anlage zu § 19 KiBiz
Gruppenform I (Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung) |
Kinder- zahl |
Betreuungs- stunden |
Kind- pauschale |
a |
20 |
25 |
4.288,70 € |
b |
20 |
35 |
5.746,70 € |
c |
20 |
45 |
7.369,75 € |
Gruppenform II (Kinder im Alter von unter 3 Jahren) |
Kinder- zahl |
Betreuungs- stunden |
Kind- pauschale |
a |
10 |
25 |
8.841,70 € |
b |
10 |
35 |
11.863,40 € |
c |
10 |
45 |
15.215,20 € |
Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter) |
Kinder- zahl |
Betreuungs- stunden |
Kind- pauschale |
a |
25 |
25 |
3.165,24 € |
b |
25 |
35 |
4.225,36 € |
c |
20 |
45 |
6.771,85 € |
Gemäß § 21 Abs. 6
KiBiz orientiert sich die Gestaltung der Gruppenformen und die finanzielle Förderung
an den festgelegten Betreuungszeiten und an den Ergebnissen der örtlichen
Jugendhilfeplanung, unter Berücksichtigung der Grundsätze der
Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Für jede Einrichtung wird aufgrund
der Bedarfsermittlung festgelegt, welche Plätze und Gruppenformen sowie
Betreuungszeiten in den Einrichtungen im kommenden Kindergartenjahr angeboten
werden sollen. Auf dieser Grundlage wird aus den auf die vorgesehenen Plätze
entfallenden Kindpauschalen ein Einrichtungsbudget gebildet. Dieses bildet die
Basis der Förderung während des gesamten Kindergartenjahres.
Bei der Zuordnung der Kinder zu den
Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen ist für das gesamte
Kindergartenjahr das Alter zugrunde zu legen, welches die Kinder bis zum 01.11.
des begonnen Kindergartenjahres erreicht haben werden.
Bei einer Abweichung von über 10 % tritt § 4
Abs. 4 der Verfahrensverordnung zum KiBiz in Kraft, wonach Nach- oder Überzahlungen
von Landesmitteln im folgenden Kalenderjahr zu verrechnen sind (§ 2 Abs. 1
KiBiz).
2. Umsetzung
Die Eltern, deren
Kinder ab 01.08.2008 in den Einrichtungen neu oder weiter betreut werden, müssen
im Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2008/09 den Bedarf an Buchungszeiten
(25, 35 oder 45 Stunden) anmelden. Neben dem individuellen Betreuungsbedarf ist
für Ihre Entscheidung die Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen und
Buchungszeiten von Bedeutung. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
23.01.2008 wurde diesen Faktoren Rechnung getragen und eine geänderte
Elternbeitragstabelle beschlossen.
Im Rahmen der
Bedarfsplanung sind die von jeder Einrichtung vorzuhaltenden Betreuungsangebote
(Plätze, Gruppenformen und Öffnungszeiten) festzulegen. Die ermittelten
Kindpauschalen sind dem Land bis zum 15.03.2008 als Grundlage für seine
Mittelzuweisungen vorzulegen.
Vor diesem
Hintergrund haben die Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden im Februar 2008
folgende Rückmeldungen für das Kindergartenjahr 2008/09 bekannt gegeben:
- 434 Plätze im Gruppenform I (Kinder
im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung )
davon 106 Plätze für zweijährige
und 328 Plätze für drei- bis sechsjährige
- 72 Plätze im Gruppenform II (Kinder
im Alter von unter drei Jahren )
davon 34 Plätze für Kinder bis 2
Jahre und 38 Plätze für Kinder ab 2 Jahre
- 999 Plätze im Gruppenform III (Kinder
im Alter von drei Jahren und älter)
Somit stehen
insgesamt 178 Plätze für unter dreijährige und 1327 Plätze für drei- bis
sechsjährige Kinder zur Verfügung.
Die Ende des
Jahres 2007 durchgeführte Elternumfrage hat folgende Stundenkontingentwünsche
ergeben:
25 Stunden 13,71 %
35 Stunden 40,07 %
45 Stunden 46,22 %
Setzt man diese
Zahlen nun in den Vergleich zu den gemeldeten Daten der Tageseinrichtungen im
Februar 2008 gibt es nur marginale Unterschiede, die sich darauf zurückführen
lassen, dass es zur Befragungszeit noch keine neue Elternbeitragstabelle gab
und die Eltern gegebenenfalls noch unsicher im Buchungsverhalten waren.
Aufteilung der
Stundenkontingente lt. den Meldungen der Tageseinrichtungen im Februar 2008
25 Stunden 11,93 %
35 Stunden 41,67 %
45 Stunden 46,40 %
3. Versorgungsquoten
Die von den
Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden gemeldeten Daten müssen nunmehr mit der
Kindergartenbedarfsplanung in Korrelation gebracht werden. 1327 Plätze für
Kinder über 3 Jahre stehen 1347 Kinder in den anspruchsberechtigten
Kernjahrgängen gegenüber, dies entspricht einer Versorgungsquote von 98,52 %.
Unter Berücksichtigung des hineinwachsenden Jahrgangs (ca. 110 Kinder) liegt
die Versorgungsquote bei 91,08 %. Der hineinwachsende Jahrgang wird allerdings
bereits schon durch die Gruppenformen I (2-6jährige) und II (0-3jährige) zum
Teil aufgefangen, so dass er auf Grund der Gruppenstrukturen gemäß KiBiz weniger
zum Tragen kommen wird. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 KiBiz ist eine Überschreitung
von 2 Plätzen pro Gruppe möglich. Auf diesem Weg wäre es möglich, das Defizit
an Betreuungsplätzen für Kinder ab 3 Jahren (Rechtsanspruch) auszugleichen.
Unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist
von einer anspruchsberechtigten Zahl von 1297 Kindern über 3 Jahre im Kindergartenjahr
2009/2010 auszugehen, so dass dann wieder eine 100%ige Versorgung der Kernjahrgänge
gewährleistet sein müsste.
Die Versorgung von
Kindern im Alter zwischen 4 Monaten bis unter 3 Jahre in Hilden wird im Zuge
des KiBiz noch weiter verbessert. Als Versorgungsziel wurden für das
Kindergartenjahr 2008/2009 17 % anvisiert, nach den Meldungen der
Tageseinrichtungen in Verbindung mit den Plätzen in Tagespflege stehen 223
Plätze zur Verfügung, dies ergibt eine Versorgungsquote von 17,8 %.
Bei den 2jährigen
Kindern ist die Versorgungsquote noch besser. Anvisiert wurden 18 %, gemessen
an den Meldungen der Tageseinrichtungen im Februar 2008 werden diese bei weitem
übertroffen, es stehen 144 Plätzen für 2jährige Kinder zur Verfügung, somit
liegt die Versorgungsquote bei 31,5 %.
In den Stadteilen
sieht die an der Elternumfrage orientierte Versorgung mit Plätzen wie folgt
aus:
Altersgruppen |
bis 2 Jahre |
ab 2 Jahre |
ab 3 Jahre |
Nordstadt |
0 |
30 |
463 |
Stadtwald + Oststadt |
16 |
41 |
226 |
Südstadt |
4 |
30 |
293 |
Weststadt |
0 |
0 |
47 |
Innenstadt |
14 |
43 |
298 |
Als Anlage 1 liegt eine Aufstellung der
Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden und deren Gruppenstrukturen nach dem
KiBiz ab dem 01.08.2008 bei.
4. Finanzierung
Das Land gewährt
gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen
Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung
für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes befindlichen
Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Dieser Zuschuss ist trägerabhängig und variiert von 30,0 v. H. bis zu 38,5 v.
H..
Finanzierungs-
anteile |
Anteil Jugendamt |
Anteil Land |
Träger- anteil |
fiktiver Elternbeitrag |
kommunale Träger |
30,0% |
30,0% |
21,0% |
19,0% |
freier Träger |
36,0% |
36,0% |
9,0% |
19,0% |
kirchlicher Träger |
32,5% |
36,5% |
12,0% |
19,0% |
Elterninitiative |
38,5% |
38,5% |
4,0% |
19,0% |
Das
Finanzierungssystem des KiBiz sieht keine „finanzschwachen Träger“ mehr vor,
wie es sie im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK) gab. Alle
Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, die nicht kirchlich, kommunal oder
von einer Elterinitiative geführt werden, erhalten eine 91%ige Förderung.
Derzeit wird für
die folgenden Träger eine 100%ige Förderung durch freiwillige städtische Zuschüsse
gewährleistet: AWO, SPE-Mühle e.V., Ev. Kindergarten e.V., Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Die Kleinen Strolche, Kindergarten Im
Park, Paritätischer Kindergarten. Diese Förderung beruht auf einem
Ratsbeschluss, der an die gesetzlichen Veränderungen im Zuge der Einführung des
KiBiz anzupassen ist. Hierzu wird die Verwaltung eine entsprechende
Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 05.06.2008 vorbereiten, welche
dann durch den Rat zu verabschieden ist.
In die
Haushaltsplanung 2008 sind für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder in
Hilden insgesamt 7.347.200,00 € für gesetzliche und freiwillige
Betriebskostenzuschüsse auf der Ausgabenseite und 2.633.900 Euro an
Landesmittel veranschlagt worden. Nach
derzeitiger Einschätzung sind aufgrund der geänderten Finanzierungsstruktur
nach dem Kinderbildungsgesetz NRW ab 01.08.2008 keine Anpassungen im laufenden
Haushalt erforderlich. Wenngleich erhöhte Ausgaben bei den gesetzlichen
Betriebskostenzuschüssen ab 01.08.2008 zu erwarten sind, kann bei den
freiwilligen städt. Betriebskostenzuschüssen aufgrund der erwarteten Landesförderung
der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren von Einsparungen ausgegangen
werden mit dem Ergebnis, dass die Netto-Belastung der Stadt Hilden nahezu
gleichbleibend sein wird.
5. Fazit:
- Auch nach Einführung des KiBiz wird die
Versorgung mit Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden
familien- und zukunftsorientiert geplant und strukturiert.
- Die Träger von Tageseinrichtungen von
Kindern haben anhand der Elternumfrage bedarfsorientiert ihre Planungen
durchgeführt.
- Das geringe Defizit an Plätzen für
Kinder ab 3 Jahren wird wahrscheinlich schon im folgenden Kindergartenjahr
nicht mehr vorhanden sein, da die Entwicklung der Geburtenrate rückläufig
ist. Im Kindergartenjahr 2008/2009 kann ein mögliches Defizit durch eine
Überbelegung aufgefangen werden.
- Die Planung der Finanzdaten für das
Jahr 2008 ist nach derzeitigem Stand angemessen.
Günter Scheib
Anlagen
Anlage 1 Gruppenstrukturen/Platzangebot
der Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden
Anlage 2 Anlage
zu Art. 1 § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer: |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von
Kindern in städt. Tageseinrichtungen |
|
Mittel stehen zur Verfügung: |
|
|||
Investitions-Nr.: |
|
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
||
2008 |
7.347.200 € |
2.633.900 € |
|
Im Haushalt veranschlagt |
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Sichtvermerk Kämmerer |