Betreff
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) zum 01.08.2008, hier: Neue Gruppenstrukturen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/330
Aktenzeichen
III/51-Ru
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) zum 01.08.2008 in Hilden und die daraus resultierenden Maßnahmen entsprechend dem vorliegenden Verwaltungsbericht.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Ausgangssituation

 

Am 25.10.2007 hat der Landtag NRW das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - beschlossen. Mit Wirkung zum 01.08.2008 wird es das vorherige Gesetzeswerk – GTK – ablösen und als neue gesetzliche Grundlage für den Bereich der Elementarpädagogik dienen.

 

Das KiBiz bringt einen kompletten Systemwechsel in der Finanzierung mit sich. Zukünftig wird die Bezuschussung der Betreuung von Kindern über gruppenorientierte Kindpauschalen erfolgen, wobei die Gruppenstruktur die Höhe der Pro-Kind-Pauschale bestimmt und die Betreuungsdauer zu Grunde gelegt wird. Die addierten Pauschalen ergeben das Einrichtungsbudget, das Belegungsschwankungen von bis zu 10 % nach oben oder unten auffangen soll.

 

Folgende Aspekte wurden durch das Land NRW für die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder neu geregelt:

 

  • Finanzierung auf Basis von Pro-Kind-Pauschalen, die sich aus den Personal- und Sachkosten der jeweiligen Gruppentypen und Betreuungsbudgets ableiten
  • Personal- und Sachkosten werden pauschaliert
  • Kaltmieten für Mietverhältnisse, die zum 28.02.2007 bestanden, werden spitz abgerechnet
  • Abweichungen von Regelgruppenstärken werden bei Veränderungen von mehr als 10% berücksichtigt

 

Für die Umsetzung des KiBiz hat das Land NRW bis jetzt lediglich eine Verfahrensverordnung (Verfahrensverordnung KiBiz, VerfVO KiBiz) erlassen. Diese befasst sich ausschließlich mit der Beantragung, der Bewilligung, der Abrechnung und der Zahlung der Landesmittel, sowie dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes. 

 

Weitergehende Verordnungen wie die (bisherige) Personalvereinbarung oder die Betriebskostenvereinbarung sind noch offen. Ebenso ist das Regelungsspektrum des Landesjugendamtes bezogen auf die Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Einrichtung noch nicht bekannt.

 

Derzeit bestehen folgende Planungs- und Umsetzungsrisiken:

 

-          Die Förderung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren kann trotz der kürzlich bekanntgegebenen Erweiterung der Landesförderung auf 40.000 Plätze noch durch das Land kontingentiert werden.

-          Erst nach Festsetzung des Leistungsbescheides des Landesjugendamtes (ab dem 10.04.2008) können die Träger von Tageseinrichtungen verbindliche Zusagen an die Eltern herausgeben. Das Ausfallrisiko für nicht genehmigte Plätze tragen die Träger, sofern sie vor dem o.g. Datum Zusagen erteilen sollten. Es besteht in diesen Fällen keinerlei Ausfallbürgschaft seitens der Stadt Hilden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pro – Kind – Pauschalen gem. Anlage zu § 19 KiBiz

 

 Gruppenform I

(Kinder im Alter von

2 Jahren bis zur Einschulung)

Kinder-

zahl

Betreuungs-

stunden

Kind-

pauschale

a

20

25

4.288,70 €

b

20

35

5.746,70 €

c

20

45

7.369,75 €

 

 

Gruppenform II

(Kinder im Alter von unter 3 Jahren)

Kinder-

zahl

Betreuungs-

stunden

Kind-

pauschale

a

10

25

8.841,70 €

b

10

35

11.863,40 €

c

10

45

15.215,20 €

 

Gruppenform III

(Kinder im Alter

von drei Jahren

und älter)

Kinder-

zahl

Betreuungs-

stunden

Kind-

pauschale

a

25

25

3.165,24 €

b

25

35

4.225,36 €

c

20

45

6.771,85 €

 

Gemäß § 21 Abs. 6 KiBiz orientiert sich die Gestaltung der Gruppenformen und die finanzielle Förderung an den festgelegten Betreuungszeiten und an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Für jede Einrichtung wird aufgrund der Bedarfsermittlung festgelegt, welche Plätze und Gruppenformen sowie Betreuungszeiten in den Einrichtungen im kommenden Kindergartenjahr angeboten werden sollen. Auf dieser Grundlage wird aus den auf die vorgesehenen Plätze entfallenden Kindpauschalen ein Einrichtungsbudget gebildet. Dieses bildet die Basis der Förderung während des gesamten Kindergartenjahres.

 

Bei der Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen ist für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zugrunde zu legen, welches die Kinder bis zum 01.11. des begonnen Kindergartenjahres erreicht haben werden.

 

Bei einer Abweichung von über 10 % tritt § 4 Abs. 4 der Verfahrensverordnung zum KiBiz in Kraft, wonach Nach- oder Überzahlungen von Landesmitteln im folgenden Kalenderjahr zu verrechnen sind (§ 2 Abs. 1 KiBiz).

 

 

2. Umsetzung

 

Die Eltern, deren Kinder ab 01.08.2008 in den Einrichtungen neu oder weiter betreut werden, müssen im Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2008/09 den Bedarf an Buchungszeiten (25, 35 oder 45 Stunden) anmelden. Neben dem individuellen Betreuungsbedarf ist für Ihre Entscheidung die Staffelung der Elternbeiträge nach Einkommen und Buchungszeiten von Bedeutung. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.01.2008 wurde diesen Faktoren Rechnung getragen und eine geänderte Elternbeitragstabelle beschlossen.

 

Im Rahmen der Bedarfsplanung sind die von jeder Einrichtung vorzuhaltenden Betreuungsangebote (Plätze, Gruppenformen und Öffnungszeiten) festzulegen. Die ermittelten Kindpauschalen sind dem Land bis zum 15.03.2008 als Grundlage für seine Mittelzuweisungen vorzulegen.

 

Vor diesem Hintergrund haben die Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden im Februar 2008 folgende Rückmeldungen für das Kindergartenjahr 2008/09 bekannt gegeben:

 

- 434 Plätze im Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung )

  davon 106 Plätze für zweijährige und 328 Plätze für drei- bis sechsjährige

 

- 72 Plätze im Gruppenform II (Kinder im Alter von unter drei Jahren )

  davon 34 Plätze für Kinder bis 2 Jahre und 38 Plätze für Kinder ab 2 Jahre

 

- 999 Plätze im Gruppenform III (Kinder im Alter von drei Jahren und älter)

 

 

Somit stehen insgesamt 178 Plätze für unter dreijährige und 1327 Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder zur Verfügung.

 

Die Ende des Jahres 2007 durchgeführte Elternumfrage hat folgende Stundenkontingentwünsche ergeben:

 

                        25 Stunden                             13,71 %

                        35 Stunden                             40,07 %

                        45 Stunden                             46,22 %

 

Setzt man diese Zahlen nun in den Vergleich zu den gemeldeten Daten der Tageseinrichtungen im Februar 2008 gibt es nur marginale Unterschiede, die sich darauf zurückführen lassen, dass es zur Befragungszeit noch keine neue Elternbeitragstabelle gab und die Eltern gegebenenfalls noch unsicher im Buchungsverhalten waren.


 

Aufteilung der Stundenkontingente lt. den Meldungen der Tageseinrichtungen im Februar 2008

 

                        25 Stunden                             11,93 %

                        35 Stunden                            41,67 %

                        45 Stunden                             46,40 %

 

 

3. Versorgungsquoten

 

Die von den Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden gemeldeten Daten müssen nunmehr mit der Kindergartenbedarfsplanung in Korrelation gebracht werden. 1327 Plätze für Kinder über 3 Jahre stehen 1347 Kinder in den anspruchsberechtigten Kernjahrgängen gegenüber, dies entspricht einer Versorgungsquote von 98,52 %. Unter Berücksichtigung des hineinwachsenden Jahrgangs (ca. 110 Kinder) liegt die Versorgungsquote bei 91,08 %. Der hineinwachsende Jahrgang wird allerdings bereits schon durch die Gruppenformen I (2-6jährige) und II (0-3jährige) zum Teil aufgefangen, so dass er auf Grund der Gruppenstrukturen gemäß KiBiz weniger zum Tragen kommen wird. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 KiBiz ist eine Überschreitung von 2 Plätzen pro Gruppe möglich. Auf diesem Weg wäre es möglich, das Defizit an Betreuungsplätzen für Kinder ab 3 Jahren (Rechtsanspruch) auszugleichen. Unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist von einer anspruchsberechtigten Zahl von 1297 Kindern über 3 Jahre im Kindergartenjahr 2009/2010 auszugehen, so dass dann wieder eine 100%ige Versorgung der Kernjahrgänge gewährleistet sein müsste.

 

Die Versorgung von Kindern im Alter zwischen 4 Monaten bis unter 3 Jahre in Hilden wird im Zuge des KiBiz noch weiter verbessert. Als Versorgungsziel wurden für das Kindergartenjahr 2008/2009 17 % anvisiert, nach den Meldungen der Tageseinrichtungen in Verbindung mit den Plätzen in Tagespflege stehen 223 Plätze zur Verfügung, dies ergibt eine Versorgungsquote von 17,8 %.

 

Bei den 2jährigen Kindern ist die Versorgungsquote noch besser. Anvisiert wurden 18 %, gemessen an den Meldungen der Tageseinrichtungen im Februar 2008 werden diese bei weitem übertroffen, es stehen 144 Plätzen für 2jährige Kinder zur Verfügung, somit liegt die Versorgungsquote bei 31,5 %.

 

In den Stadteilen sieht die an der Elternumfrage orientierte Versorgung mit Plätzen wie folgt aus:

 

 

Altersgruppen

 

 

bis 2 Jahre

 

ab 2 Jahre

 

ab 3 Jahre

Nordstadt

0

30

463

Stadtwald + Oststadt

16

41

226

Südstadt

4

30

293

Weststadt

0

0

47

Innenstadt

14

43

298

 

 

Als Anlage 1 liegt eine Aufstellung der Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden und deren Gruppenstrukturen nach dem KiBiz ab dem 01.08.2008 bei.


 

4. Finanzierung

 

Das Land gewährt gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes befindlichen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss. Dieser Zuschuss ist trägerabhängig und variiert von 30,0 v. H. bis zu 38,5 v. H..

 

 

 

 

Finanzierungs-

anteile

Anteil

Jugendamt

Anteil

Land

Träger-

anteil

fiktiver

Elternbeitrag

kommunale Träger

30,0%

30,0%

21,0%

19,0%

freier Träger

36,0%

36,0%

  9,0%

19,0%

kirchlicher Träger

32,5%

36,5%

12,0%

19,0%

Elterninitiative

38,5%

38,5%

  4,0%

19,0%

 

Das Finanzierungssystem des KiBiz sieht keine „finanzschwachen Träger“ mehr vor, wie es sie im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK) gab. Alle Träger von Tageseinrichtungen für Kinder, die nicht kirchlich, kommunal oder von einer Elterinitiative geführt werden, erhalten eine 91%ige Förderung.

 

Derzeit wird für die folgenden Träger eine 100%ige Förderung durch freiwillige städtische Zuschüsse gewährleistet: AWO, SPE-Mühle e.V., Ev. Kindergarten e.V., Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Die Kleinen Strolche, Kindergarten Im Park, Paritätischer Kindergarten. Diese Förderung beruht auf einem Ratsbeschluss, der an die gesetzlichen Veränderungen im Zuge der Einführung des KiBiz anzupassen ist. Hierzu wird die Verwaltung eine entsprechende Sitzungsvorlage für den Jugendhilfeausschuss am 05.06.2008 vorbereiten, welche dann durch den Rat zu verabschieden ist.

 

In die Haushaltsplanung 2008 sind für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden insgesamt 7.347.200,00 € für gesetzliche und freiwillige Betriebskostenzuschüsse auf der Ausgabenseite und 2.633.900 Euro an Landesmittel veranschlagt  worden. Nach derzeitiger Einschätzung sind aufgrund der geänderten Finanzierungsstruktur nach dem Kinderbildungsgesetz NRW ab 01.08.2008 keine Anpassungen im laufenden Haushalt erforderlich. Wenngleich erhöhte Ausgaben bei den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen ab 01.08.2008 zu erwarten sind, kann bei den freiwilligen städt. Betriebskostenzuschüssen aufgrund der erwarteten Landesförderung der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren von Einsparungen ausgegangen werden mit dem Ergebnis, dass die Netto-Belastung der Stadt Hilden nahezu gleichbleibend sein wird.

 

 

 

 

 


 

5. Fazit:

 

  1. Auch nach Einführung des KiBiz wird die Versorgung mit Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden familien- und zukunftsorientiert geplant und strukturiert.
  2. Die Träger von Tageseinrichtungen von Kindern haben anhand der Elternumfrage bedarfsorientiert ihre Planungen durchgeführt.
  3. Das geringe Defizit an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren wird wahrscheinlich schon im folgenden Kindergartenjahr nicht mehr vorhanden sein, da die Entwicklung der Geburtenrate rückläufig ist. Im Kindergartenjahr 2008/2009 kann ein mögliches Defizit durch eine Überbelegung aufgefangen werden.
  4. Die Planung der Finanzdaten für das Jahr 2008 ist nach derzeitigem Stand angemessen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1         Gruppenstrukturen/Platzangebot der Tageseinrichtungen für Kinder in Hilden

 

Anlage 2         Anlage zu Art. 1 § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

 



 

Finanzielle Auswirkungen:         

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja / nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

7.347.200 €

2.633.900 €

 

Im Haushalt veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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