Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen im
Jahr 2010 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener
Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von
Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im
Jahre 1983 unterschrieben. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge
überarbeitet und neu unterschrieben. Seither liegen den betreuenden Vereinen
aktualisierte Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur
Unterhaltung und optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung
der Anlagen sind die benannten Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen
Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die
Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:
Sportanlage Betreuender
Verein
1. Sportplatz
Hoffeldstraße VfB
03 Hilden
2. Sportplatz
Furtwänglerstraße SV
Hilden Nord
3. Sportplatz
Kalstert SV
Hilden Ost
4. Sportplatz
Schützenstraße AC Italia
Süd
5. Sportplatz
Weidenweg Sp.-Vg.
Hilden 05/06
6.
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch Stadt
Hilden
Seit Beginn der
Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt.
Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins
oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand
der Sportplätze vorlegt.
Auf Grund des
Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde
festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amte für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
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Bei der Begehung der Sportanlagen incl.
Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt) und IV/68 (Zentraler Bauhof) beteiligt. Für
Sicherheitsfragen wird zusätzlich ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen
Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen finden jährlich im Monat September
statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge mit den
Vereinen.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und evtl. durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
bis November des Prüfjahres die Möglichkeit, vorhandene Mängel und
Pflegerückstände zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
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Ende November werden Nachbegehungen durchgeführt,
die der Prüfung der Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und evtl. durch
Bildmaterial dokumentiert.
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In der ersten Jahressitzung des Ausschusses für
Schule und Sport berichtet die Verwaltung (Sportbüro) ergebnisorientiert über
die durchgeführten Begehungen und Folgemaßnahmen des vorangegangenen Jahres.
Sportplatzbegehungen
2010:
Die
Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im
September/Oktober 2010 durchgeführt, die Nachbegehungen im November 2010.
Die
Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren
während der Begehung im September/Oktober in einem allgemein guten Zustand.
Alle Vereine sowie die Stadt begleiteten die Begehungen mit vertretenden
Personen. Auf der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch und auf der Sportanlage
Schützenstraße waren Nachbegehungen erforderlich. Alle erkannten Mängel konnten
behoben werden.
Die Umkleiden der
Sportplatzanlagen waren mit Ausnahme der Umkleiden auf der Sportanlage Hoffeldstraße
ebenso in einem allgemein guten Zustand.
Der VfB teilte
mit, dass der Verein sich so schnell wie möglich von der beauftragten Reinigungsfirma
trennen wird. Trotz wiederholter Abmahnungen leiste die derzeitig beauftragte Reinigungsfirma
keine zufriedenstellende Arbeit. Eine Nachbegehung soll stattfinden, wenn eine
neue Fachfirma für die Reinigung beauftragt wurde.
Fazit:
Die systematische
Kontrolle der Hildener Sportanlagen hat erwartungsgemäß dazu geführt, dass sich
die Sportplatzanlagen in einem allgemein guten zustand befinden. Die Verwaltung
hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv
festzuhalten und die Aufforderung zur Behebung auszusprechen. Darüber hinaus
kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |