Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss
für Umwelt- und Klimaschutz nimmt das von der Verwaltung vorgelegte Sanierungsprogramm
zur Kenntnis“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit mehreren Sitzungsvorlagen hat die Verwaltung in der Vergangenheit
umfassend auf die Problematik an zahlreichen Straßenbaumstandorten hingewiesen.
Diese ergibt sich insbesondere aus dem Wurzelwachstum bei im Wesentlichen 2
Baumarten (Platane und Robinie) in Verbindung mit räumlich eng begrenzten
Baumscheiben.
Nachdem von der Verwaltung alle 500 potentiellen Problembaumstandorte
näher untersucht worden sind werden konkrete Maßnahmen an den
Straßenbaumstandorten vorgeschlagen, die sich im Ergebnis der durchgeführten
Kontrollen als dringlich erwiesen haben.
Hier sind ausschließlich die Standorte zu berücksichtigen, bei denen
eine bereits eingetretene bzw. unmittelbar zu erwartende
Verkehrsgefährdung vorliegt. An den zur
Sanierung anstehenden Standorten sind in der Vergangenheit bereits mehrfach
Regulierungsarbeiten durchgeführt worden, jedoch ist hier kein dauerhafter Erfolg der Maßnahmen ersichtlich.
Dabei kann die Verkehrsgefährdung verschiedene Gründe haben. Hier sind
insbesondere erhebliche Stolpergefahren durch Verwerfungen in den
Pflasterflächen im Bereich von Fußwegen zu nennen, die nicht mehr reguliert werden können. Daneben werden
speziell auch jene Standorte berücksichtigt, bei denen eine hohe Frequentierung
gegeben ist. Weiterhin werden Standorte angegangen, wo eine
Gefährdung/Beschädigung von innerhalb der Baumscheibe befindlichen Ver- und
Entsorgungseinrichtungen (Gas- und Wasserleitungen, sowie
Niederschlagswasserabläufe) vorliegt.
Neben der Verkehrsgefährdung gilt es auch zunehmend die Schäden (und
Schadensregulierung) im Blickfeld zu halten, die an solchen Standorten im
Bereich der benachbarten Privatgrundstücke entstehen. So sieht sich die Stadt
Hilden aktuell den Schadensersatzforderungen eines privaten
Grundstückseigentümers ausgesetzt, in dessen direkter Nachbarschaft in 2010
einer der genannten Problembäume gefällt wurde.
Die Verwaltung schlägt deshalb in solchen Fällen die Fällung der
vorhandenen Bäume und Durchführung einer Ersatzpflanzung vor.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Vorgehensweise grundsätzlich im Jahr 2008 zugestimmt. Die
Finanzmittel für den Austausch von Straßenbäumen sind von der Verwaltung im
Rahmen der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne zu beantragen. Von der
Verwaltung war zugesagt worden zukünftig für jedes Haushaltsjahr eine konkrete
Maßnahmenliste aufgrund aktueller Begehungen vorzulegen was hiermit erfolgt.
In den Jahren 2008 und 2009 wurden innerhalb des Sanierungsprogramms
jeweils an 28 Standorten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, dass heißt, es
wurden die vorhandenen Straßenbäume gefällt und durch eine Neupflanzung an gleicher
Stelle ersetzt. Im Jahr 2010 wurden nach umfangreicher Beratung im Ausschuss
für Klima- und Umweltschutz von den von der Verwaltung vorgelegten Standorten
(insgesamt 19 ) 4 Standorte abgelehnt, an 14 Standorten wird eine Baumfällung
mit nachfolgender Ersatzpflanzung durchgeführt, an einem Standort erfolgt eine
Baumscheibenerweiterung.
In den Anlagen zur Sitzungsvorlage sind für 2011 die Standorte von
insgesamt 6 Straßenbäumen aufgelistet (tabellarisch bzw. in den Lageplänen mit
einem X gekennzeichnet), die gefällt und jeweils durch einen neuen Straßenbaum
ersetzt werden sollen Für die Durchführung der Ersatzpflanzung sind als
Baumarten Erlen, Eschen bzw. Ahorn vorgesehen. In den jeweils angeführten
Bemerkungen sind die Besonderheiten des jeweiligen Standortes kurz angeführt.
Aufgrund der geringeren Zahl akuter Baumstandorte im Jahr 2011 konnten
die hierfür benötigten Finanzmittel auf 15.000€ reduziert werden.
Zwecks Veranschaulichung der o.g. Problemsituationen sind in einer
weiteren Anlage auf Fotos die in der
Straßenliste enthaltenen Standorte aufgezeigt. Die Fotos können dabei jedoch
annähernd das in der Örtlichkeit
festzustellende Schadensbild wiedergeben.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
120101 |
Bezeichnung |
Verkehrsflächen und Brücken |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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6611000020 |
1201010010 |
521151 |
15.000 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf
2011 enthalten. |
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Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |