Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. Die Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung wie folgt abzuhandeln:
1.1 In sämtlichen zur frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangene Schreiben werden
keine Bedenken oder Anregung zum Aufhebungsverfahren geäußert.
Deshalb
lassen sich ihnen keine Anhaltspunkte entnehmen, welche gegen eine Aufhebung
sprechen.
1.2 Das
Protokoll zur Bürgeranhörung vom 18.12.2008 wird zur Kenntnis genommen und in
die Abwägung einbezogen. Da keine
Bedenken oder Anregungen zum Aufhebungsverfahren geäußert wurden, lassen sich
aus der Bürgerversammlung ebenfalls keine Anhaltspunkte entnehmen, welche gegen
eine Aufhebung sprechen.
2. Die öffentliche Auslegung im vereinfachten Aufhebungsverfahren für die 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 73A gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018).
Das Plangebiet der 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 73A liegt in unmittelbarer Nähe der Innenstadt und wird
begrenzt im Norden durch den Fahrbahnrand der Berliner Straße, im Westen durch
den Fahrbahnrand der Straße Am Rathaus sowie im Südosten durch die Itter. Davon
betroffen sind die Flurstücke 1720, 1786 sowie teilweise Flurstücke 1721 und
1847 der Flur 48 der Gemarkung Hilden und teilweise die Flurstücke 801 und 805
der Flur 50 der Gemarkung Hilden.
Dem
Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung mit Stand vom 13.02.2009
zugrunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 13.08.2008 den
Beschluss gefasst, ein Aufhebungsverfahren für die 1999 beschlossene 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 73A einzuleiten. Im Wesentlichen handelt es
sich bei dem Plangebiet um das Grundstück Am Rathaus 40, welches derzeit als öffentlicher
Parkplatz genutzt wird. Neben diesem Grundstück umfasst es noch angrenzende
Straßenbereiche sowie den Böschungsbereich des südlich angrenzenden Itterbachs.
Das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung wird
parallel mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73A, 4.
Änderung für ein größeres Plangebiet durchgeführt. Die innerhalb des
Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung festgesetzten überbaubaren Flächen sollen
aufgehoben werden, da diese ausschließlich die Errichtung eines 1999 geplanten
Vorhabens dienten, das heute nicht mehr errichtet werden soll.
Um den
Bearbeitungsaufwand für das Aufhebungsverfahren auf ein sinnvolles Maß zu
begrenzen, hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden in öffentlicher
Sitzung beschlossen, die Aufhebung in einem sogenannten vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 Baugesetzbuch durchzuführen. Nicht verzichtet wurde jedoch auf die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger
Träger nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Der Stadtentwicklungsausschuss hat
beschlossen, auch bei diesem Verfahren die frühzeitige Bürgerbeteiligung in
Form einer Bürgeranhörung durchzuführen. Hinzuweisen ist im Zusammenhang mit
dem vereinfachten Verfahren auf den Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom
17.12.2008: "Grundsätzlich ist
immer - auch in Fällen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB - die
Überleitung in ein normales Verfahren vorzusehen. In begründeten Einzelfällen
kann hiervon abgewichen werden, wenn der Stadtentwicklungsausschuss in
öffentlicher Sitzung die Anwendung des vereinfachten Verfahrens beschlossen
hat."
Zwischenzeitlich wurden die Bürgeranhörung (18.12.2008) wie auch die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange (20.12.2008 bis 30.01.2009) durchgeführt. Ergebnis der beiden Verfahrenschritte
ist:
- In der
Bürgerversammlung, welche gemeinsam mit der in Aufstellung befindlichen 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 73A durchführt wurde, wurden keine
Anregungen/Bedenken vorgetragen.
- Ebenso wurden in
den wenigen, zur Aufhebung eingegangen Stellungnahmen vorgetragen, dass keine
Anregungen/Bedenken bestehen.
Auf eine Beifügung
dieser – lediglich die Bedenkenlosigkeit mitteilenden – Stellungnahmen wurde
verzichtet. Das Protokoll der Bürgeranhörung befindet sich in der Anlage und
wird damit dem Stadtentwicklungsausschluss und dem Rat der Stadt Hilden zur
Kenntnis gebracht.
Zusammengefasst
lässt sich auch nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange feststellen, dass nach derzeitigem
Verfahrenstand keine Anhaltspunkte vorliegen für wesentliche Belange, die gegen
die Aufhebung sprechen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird hinsichtlich der
inhaltlichen Erwägungen, welche der Aufhebung der 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 73A zu Grunde liegen, wird auf die beigefügte Begründung zum Entwurf verwiesen.
Nachdem die oben
angesprochenen Verfahrensschritte durchgeführt worden sind, steht als nächster
Schritt die Offenlage an. Soweit diese mit der vorliegenden Sitzungsvorlage
beschlossen wird, könnte sie im Zeitraum April/Mai 2009 erfolgen.
gez. G. Scheib