Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der SPE Mühle vom
29.10.2007 auf Finanzierung einer heilpädagogisch/ familientherapeutisch
ausgebildeten Fachkraft mit 19,25 Wochenstunden in der Tagesgruppe der SPE
Mühle im Rahmen der Haushaltsplanung zu beraten. Die Finanzierung wird auf zwei
Jahre befristet.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Jugendhilfeausschuss wurde am 31.05.2007 mit der Sitzungsvorlage 51/197,
„Bericht 2006 der SPE Mühle zur Tagesgruppe“ über die Entwicklung und den Stand
der Tagesgruppe der SPE Mühle informiert. Angekündigt wurde in diesem
Zusammenhang, dass die konzeptionelle Erweiterung des Angebotes durch den verstärkten Einsatz
einer Heilpädagogin erprobt wird.
Diese Erprobung
hat erfolgreich statt gefunden mit einer Honorarkraft. Eine Konzeptionsänderung
könnte bei positiver Beschlussfassung erfolgen.
Heilpädagogik ist eine sonderpädagogische Förderung für
stark verhaltensauffällige Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder
bereits behindert sind. Dabei stehen Grenzverletzungen gegenüber anderen
Kindern und Erwachsenen, ausgeprägte Ich-Bezogenheit, stark unterentwickelte
Fähigkeiten im Bereich der emotionalen Wahrnehmung, der Impulssteuerung und
sozialen Interaktion in Kombination mit gravierenden sozialen und familiären
Problemen im Vordergrund. Häufiger sind im Vorfeld bereits psychiatrische
Untersuchungen bis hin zur teilstationären oder auch stationären Unterbringung - meist im Gesundheitssystem - erfolgt. Die
Eltern der Kinder sind vielfach in ihrem Erziehungsverhalten überfordert und
die defizitären familiären Strukturen verfestigt. Oftmals sind diese Kinder nur
begrenzt gruppenfähig, wodurch sie auch besondere Schwierigkeiten in der Schule
zeigen.
Die
„Heilpädagogische Tagesgruppe“ setzt genau daran an, durch intensive Förderung
die Kinder in ihrer Wahrnehmung zu schulen und schrittweise grundlegende
soziale Kompetenzen erlernen zu lassen. So lernt z.B. ein Kind, das seine
Aggressionen nicht kontrollieren kann, seine eigenen Erregungszustände
wahrzunehmen und Handlungsstrategien zu
entwickeln. Das Ganze geschieht individuell unterschiedlich für jedes Kind,
häufig im Einzelkontakt oder in Kleinstgruppen. Im Rahmen der heilpädagogischen
Arbeit wird ein individueller Förderplan erstellt mit Zielen und
Verstärkersystemen.
Dazu gehört die
Übertragung der Verstärkersysteme in die Schule und die Familienarbeit. Die Familienarbeit
beinhaltet ebenfalls systematisch mit der Familie Wahrnehmungs- und Kommunikationsmuster
zu erarbeiten und diese zunächst allein und später zusammen mit dem Kind zu
trainieren.
Da den
beschäftigten Mitarbeitern in der Tagesgruppe als Erzieher die Kompetenz durch
eine anders gelagerte Ausbildung fehlt, nachhaltig therapeutische Prozesse zu initiieren und zu begleiten, ist
eine zusätzliche Fachkompetenz in Form einer Heilpädagogin/Therapeutin als
feste Gruppenkraft und Drittkraft in Teilzeit erforderlich.
Die Schwächen einer
fehlenden Heilpädagogik wurden bei den Übergängen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie
oder anderen Spezialeinrichtungen wie der Kinderschutzambulanz sichtbar.
Die
Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass nur die Weiterentwicklung einer normalen
Tagesgruppe in eine „Heilpädagogische Tagesgruppe“ eine vollstationäre
Unterbringung in Spezialeinrichtungen vermeiden kann. In den o.g. Fällen war
dies bisher leider nicht mehr vermeidbar. Diese Kinder müssen nun teurere
stationäre Spezialeinrichtungen besuchen, da sie auch nicht in einer
Regelheimeinrichtung zu betreuen waren. Dies verdeutlicht auch noch einmal die
Brisanz der Fälle.
Mit der
„Heilpädagogischen Tagesgruppe“ hätte die Stadt Hilden das einzige Angebot
einer immer noch kostengünstigen teilstationären Unterbringung neben dem breit
gefächerten Angebot der ambulanten und den stationären Maßnahmen.
Die
„Heilpädagogischen Tagesgruppe“ ist auch ein Angebot der Hilfe zur Erziehung
mit Hilfeplan in Abgrenzung zur Ogata. In der Ogata sollen die Kinder, die
einen Erziehungshilfebedarf haben, so lange wie möglich in ihrem System
verbleiben und wie bisher teilweise ambulante Maßnahmen wie Flexible
Erziehungshilfe oder Sozialpädagogische Familienhilfe erhalten.
Um diesen
veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist daher der ergänzende Einsatz
einer familientherapeutisch/ heilpädagogisch erfahrenen Fachkraft auch aus
Sicht des Fachamtes dringend erforderlich. Die Ergänzung des Konzeptes wurde
zwischen dem Fachamt und dem Jugendhilfeträger eng abgestimmt und entwickelt.
Die Stelle sollte 19,25 Wochenstunden umfassen und zunächst befristet für zwei
Jahre – auch wenn die Einrichtung 3 Jahre Erprobung beantragt hat -, beginnend
mit dem 01.07.2008, eingerichtet werden.
Die Befristung
soll dazu dienen, zu prüfen, ob der geplante „heilpädagogische„ Weg richtig ist
oder sich wieder neue gesetzliche Regelungen wie Zuständigkeiten in der Jugend-
und Gesundheitshilfe auftun. Damit kann flexibel ohne zu langfristige
Arbeitsverträge reagiert werden.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
060301 |
Bezeichnung: |
Bereitstellung
von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2008 |
32.400 € |
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nein |
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2009 |
32.400 € |
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nein |
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Sichtvermerk Kämmerer |