Betreff
Einsatz einer Heilpädagogin in der Tagesgruppe der SPE Mühle
Vorlage
WP 04-09 SV 51/218
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Antrag der SPE Mühle vom 29.10.2007 auf Finanzierung einer heilpädagogisch/ familientherapeutisch ausgebildeten Fachkraft mit 19,25 Wochenstunden in der Tagesgruppe der SPE Mühle im Rahmen der Haushaltsplanung zu beraten. Die Finanzierung wird auf zwei Jahre befristet.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde am 31.05.2007 mit der Sitzungsvorlage 51/197, „Bericht 2006 der SPE Mühle zur Tagesgruppe“ über die Entwicklung und den Stand der Tagesgruppe der SPE Mühle informiert. Angekündigt wurde in diesem Zusammenhang, dass die konzeptionelle Erweiterung  des Angebotes durch den verstärkten Einsatz einer Heilpädagogin erprobt wird.

Diese Erprobung hat erfolgreich statt gefunden mit einer Honorarkraft. Eine Konzeptionsänderung könnte bei positiver Beschlussfassung erfolgen.

 

Heilpädagogik ist eine sonderpädagogische Förderung für stark verhaltensauffällige Kinder, die von Behinderung bedroht sind oder bereits behindert sind. Dabei stehen Grenzverletzungen gegenüber anderen Kindern und Erwachsenen, ausgeprägte Ich-Bezogenheit, stark unterentwickelte Fähigkeiten im Bereich der emotionalen Wahrnehmung, der Impulssteuerung und sozialen Interaktion in Kombination mit gravierenden sozialen und familiären Problemen im Vordergrund. Häufiger sind im Vorfeld bereits psychiatrische Untersuchungen bis hin zur teilstationären oder auch stationären Unterbringung  - meist im Gesundheitssystem - erfolgt. Die Eltern der Kinder sind vielfach in ihrem Erziehungsverhalten überfordert und die defizitären familiären Strukturen verfestigt. Oftmals sind diese Kinder nur begrenzt gruppenfähig, wodurch sie auch besondere Schwierigkeiten in der Schule zeigen.  

 

Die „Heilpädagogische Tagesgruppe“ setzt genau daran an, durch intensive Förderung die Kinder in ihrer Wahrnehmung zu schulen und schrittweise grundlegende soziale Kompetenzen erlernen zu lassen. So lernt z.B. ein Kind, das seine Aggressionen nicht kontrollieren kann, seine eigenen Erregungszustände wahrzunehmen  und Handlungsstrategien zu entwickeln. Das Ganze geschieht individuell unterschiedlich für jedes Kind, häufig im Einzelkontakt oder in Kleinstgruppen. Im Rahmen der heilpädagogischen Arbeit wird ein individueller Förderplan erstellt mit Zielen und Verstärkersystemen.

 

Dazu gehört die Übertragung der Verstärkersysteme in die Schule und die Familienarbeit. Die Familienarbeit beinhaltet ebenfalls systematisch mit der Familie Wahrnehmungs- und Kommunikationsmuster zu erarbeiten und diese zunächst allein und später zusammen mit dem Kind zu trainieren.

 

Da den beschäftigten Mitarbeitern in der Tagesgruppe als Erzieher die Kompetenz durch eine anders gelagerte Ausbildung fehlt, nachhaltig therapeutische  Prozesse zu initiieren und zu begleiten, ist eine zusätzliche Fachkompetenz in Form einer Heilpädagogin/Therapeutin als feste Gruppenkraft und Drittkraft in Teilzeit erforderlich.

 

Die Schwächen einer fehlenden Heilpädagogik wurden bei den Übergängen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder anderen Spezialeinrichtungen wie der Kinderschutzambulanz sichtbar.

 

Die Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass nur die Weiterentwicklung einer normalen Tagesgruppe in eine „Heilpädagogische Tagesgruppe“ eine vollstationäre Unterbringung in Spezialeinrichtungen vermeiden kann. In den o.g. Fällen war dies bisher leider nicht mehr vermeidbar. Diese Kinder müssen nun teurere stationäre Spezialeinrichtungen besuchen, da sie auch nicht in einer Regelheimeinrichtung zu betreuen waren. Dies verdeutlicht auch noch einmal die Brisanz der Fälle.

 

Mit der „Heilpädagogischen Tagesgruppe“ hätte die Stadt Hilden das einzige Angebot einer immer noch kostengünstigen teilstationären Unterbringung neben dem breit gefächerten Angebot der ambulanten und den stationären Maßnahmen.

 

Die „Heilpädagogischen Tagesgruppe“ ist auch ein Angebot der Hilfe zur Erziehung mit Hilfeplan in Abgrenzung zur Ogata. In der Ogata sollen die Kinder, die einen Erziehungshilfebedarf haben, so lange wie möglich in ihrem System verbleiben und wie bisher teilweise ambulante Maßnahmen wie Flexible Erziehungshilfe oder Sozialpädagogische Familienhilfe erhalten.

 

Um diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, ist daher der ergänzende Einsatz einer familientherapeutisch/ heilpädagogisch erfahrenen Fachkraft auch aus Sicht des Fachamtes dringend erforderlich. Die Ergänzung des Konzeptes wurde zwischen dem Fachamt und dem Jugendhilfeträger eng abgestimmt und entwickelt. Die Stelle sollte 19,25 Wochenstunden umfassen und zunächst befristet für zwei Jahre – auch wenn die Einrichtung 3 Jahre Erprobung beantragt hat -, beginnend mit dem 01.07.2008, eingerichtet werden.

Die Befristung soll dazu dienen, zu prüfen, ob der geplante „heilpädagogische„ Weg richtig ist oder sich wieder neue gesetzliche Regelungen wie Zuständigkeiten in der Jugend- und Gesundheitshilfe auftun. Damit kann flexibel ohne zu langfristige Arbeitsverträge reagiert werden.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060301

Bezeichnung: 

Bereitstellung von Hilfen innerhalb und außerhalb von Familien

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2008

32.400 €

 

nein

 

2009

32.400 €

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer