Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport eine der
folgenden Alternativen
Alternative A:
1.
die Neugründung einer Schule am Standort
Beethovenstraße durch Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule
Adolf-Reichwein und der kath. Bekenntnisschule Adolf-Kolping. Die Ausrichtung
der Schule bestimmt sich durch das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Abs. 2
SchulG NRW.
2.
die
Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung des Bestimmungsverfahrens.
3.
die
Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung des Genehmigungverfahrens § 81 Abs. 2 SchulG NRW
Alternative B:
Die Adolf-Kolping Schule erhält, wie von der Schulkonferenz gewünscht, zusätzliche Zeit zur Erarbeitung einer alternativen Lösung.
Die Alternative ist dem Schulträger bis zum 15.Mai 2011 vorzulegen, damit nach vorheriger Prüfung und Abstimmung mit der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde, eine Beratung und Entscheidung im Schul- und Sportausschuss am 7.7.2011 und nachfolgend im Rat am 20.07.2011 erfolgen kann.
Erläuterungen und Begründungen:
Gründe für den Vorschlag des
Schulträgers
Im Hildener Norden befinden sich zwei städtische Grundschulen auf einem Schulgelände. Die Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein (ARS) und die katholische Bekenntnisschule Adolf-Kolping (AKS).
Der Schulträger sieht in diesem Bereich drei Problemkreise, welche maßgeblich für den entwickelten Vorschlag – Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung der beiden Schulen am Standort Beethovenstraße sind.
Die Problemkreise werden nachfolgend erneut skizziert. Ihre Reihenfolge impliziert keine unterschiedliche Wertigkeit:
Einzügigkeit
der Adolf-Reichwein Schule:
Die ARS entwickelt sich seit dem Schuljahr 2008/2009 zur einzügigen Grundschule. Aktuell werden in der ersten Klasse 21 Schülerinnen und Schüler beschult. Der Klassenfrequenzrichtwert von 24 wird somit unterschritten. Für das Schuljahr 2011/2012 haben sich 33 Kinder an der ARS angemeldet, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Tatsache eines starken Jahrgangs geschuldet ist. Die (einmalig) höheren Anmeldezahlen zum kommenden Schuljahr haben jedoch keinen Einfluss auf die bereits bestehende und auch künftig anzunehmende Einzügigkeit der Schule.
Der Schulträger ist durch das Schulgesetz (§ 82, Absatz 3) gehalten, bei Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, zur Erreichung von angemessenen Klassen- und Schulgrößen zu agieren. Das Schulgesetz formuliert, dass diese Schulen, sofern der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, möglichst als Teilstandort in einem Grundschulverbund zu führen sind.
Diese Möglichkeit scheidet jedoch nach Auskunft der Bezirkregierung aus (siehe Anlage 1). Einzügige Grundschulen können nur als Teilstandort in einen Verbund eingebracht werden, der Hauptstandort darf jedoch keine Bekenntnisschule sein.
Die AKS wird prognostisch zweizügig bleiben, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch nicht den für eine zufriedenstellende Lehrerversorgung erforderlichen Klassenfrequenzrichtwert von 24 pro Eingangsklasse erreichen. Auch die Lehrerstellenversorgung würde durch die Zusammenlegung der Schulen optimiert.
Durch die Zusammenlegung beider Schulen würde diese Problematik erfolgreich aufgelöst werden.
Mittels der Zusammenlegung der Schulen würde, bei Vorlage und Kommunikation eines attraktiven und nachgefragten Schulkonzeptes, ein stabiles dreizügiges System im Hildener Norden geschaffen werden, welches über ideale Rahmenbedingungen wie großzügige Räumlichkeiten (siehe unten) und optimale Lehreraustattung (Potential für beide Schulen laut SEP 76 Kinder = 3 Klassen a 25 Kinder, somit Erreichung des Klassenfrequenzrichtwertes) verfügt.
Migrationsquote
Auch die Tatsache einer überproportionalen Quote von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an der ARS und die damit einhergehenden Erschwernisse müssen hier erwähnt werden. Dieses sensible Thema muss im Hinblick auf eine gelingende Integration offensiv angegangen werden. Es ist anzunehmen, dass der Umstand einer weit überdurchschnittlichen Migrationsquote (Durchschnitt 32%) Einfluss auf die Schulwahl der Eltern hat. Dieser Eindruck wird sowohl durch Rückmeldungen von Eltern und auch der Diskussion im Rahmen der Informationsveranstaltung an der ARS verstärkt.
Die Situation an der ARS stellt sich aktuell wie folgt dar:
Schuljahr
2010/2011
Klasse |
Einschulung |
Kinder mit Migrationshintergrund |
davon muslimisch |
Anteil muslimische Kinder an allen Kindern |
1 |
2010/2011 |
76% |
94% |
71% |
2 |
2009/2010 |
77% |
83% |
65% |
3 |
2008/2009 |
75% |
73% |
55% |
4 |
2007/2008 |
45% |
67% |
30% |
Gesamt |
|
67% |
78% |
52% |
Deutlich wird, dass ab dem Zeitpunkt der freien Schulwahl (2008/2009) der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund sprunghaft auf über 70% steigt.
Es liegt im Interesse des Schulträgers im Hildener Norden einen stabilen Schulstandort zu etablieren, der möglichst allen Kindern einen wohnortnahen Schulbesuch ermöglicht.
Zudem gilt es im Sinne einer gelungenen Integration und einer optimalen Förderung des Einzelnen eine Massierung von Kindern mit Migrationshintergrund an einem Standort zu vermeiden und für eine gute Durchmischung Sorge zu tragen. Dieser Ansatz wird vollumfänglich von der Adolf-Reichwein Schule unterstützt.
Auch
das Schulgesetz betont in § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: „ Die Schule fördert die Integration von
Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch
Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie die
ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser
Schülerinnen und Schüler. Sie sollen
gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet und zu den
gleichen Abschlüssen geführt werden“.
Ziel muss es sein, weder eine Elitestrategie
noch eine Egalisierungsstrategie zu verfolgen, sondern die individuelle
Förderung in heterogenen Lerngruppen zu ermöglichen. Heterogene Gruppen bieten
insbesondere gute Möglichkeiten
-
zum
sozialen Lernen
-
zum
Erwerb von interkultureller Kompetenz
-
der
Wertevermittlung (Z.B. Rücksicht, Andersartigkeit)
-
der
sozialen Integration
Raumsituation
Aktuell verursacht der Betreuungsbedarf der AKS laut Aussage der Schule einen Raummehrbedarf, der nicht innerhalb der Kubatur der AKS gedeckt werden kann. Vor diesem Hintergrund nutzt die AKS aktuell einen Raum im Gebäude der ARS. Die Umsetzung dieser Interimslösung erwies sich als äußerst schwierig. Es waren mehrere moderierte Gespräche erforderlich, um hier einen vorübergehenden Konsens zu erzielen. Es wurde mit beiden Schulen vereinbart, dass es sich um eine Interimslösung handelt, welche im kommenden Schuljahr neu überdacht werden muss. Es ist zwingend erforderlich, dass hier eine eindeutige und dauerhafte Lösung geschaffen wird. .
Bei der Zusammenlegung der Schulen wäre die Raumproblematik der AKS behoben. Es stünden in der neuen Schule insgesamt 18 Klassenräume zzgl. Mehrzweck/Gruppenräume zur Verfügung.
Dies wären bei einem dreizügigen System insgesamt 6 zusätzliche Klassenräume, die hervorragend für Differenzierungen und ergänzende Angebote genutzt werden könnten.
Sofern sich im Laufe der Zeit abzeichnet, dass sich die Schule zu einem dreizügigen System entwickelt, könnte die bisher an der Ferdinand-Lieven Schule untergebrachte OGS der AKS in die Räumlichkeiten der Beethovenstr. verlagert werden. Diese räumliche Distanz zur OGS wurde von der Schulleitung der AKS als deutlicher Nachteil benannt.
Vor dem Hintergrund der Ausführung zu den drei Problemkreisen plädiert der Schulträger für die Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung der beiden Grundschulen am Standort Beethovenstraße.
In Gesprächen mit dem Gutachter und der oberen und der unteren Schulaufsichtsbehörden (siehe Stellungnahme Anlage 1) wurde deutlich, dass durch die Neugründung einer Schule, alle drei Problemkreise befriedigend gelöst werden können. Diese Auffassung wird auch von der Adolf-Reichwein Schule vertreten, welche in ihrem Schulkonferenzbeschluss für die Zusammenlegung der Schulen plädiert (Anlage 3)
Die Option zur Gründung eines Verbundes (Bekenntnisschule als Hauptstandort, da größer und GGS als Teilstandort) wurde nach der letzten Sitzung des ASS am 9.12.2010 erneut durch den Schulträger geprüft. Die Bezirksregierung kommt hier wiederholt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Verbund nicht genehmigungsfähig sei und somit auch keine Alternative darstelle (Anlage 2)
Für den Vorschlag des Schulträgers spricht zudem, dass Eltern in einem demokratischen Verfahren die Ausrichtung der künftigen Schule bestimmen würden. Somit ist gewährleistet, dass eine Ausrichtung gegeben ist, die das Gros der Eltern auch tatsächlich wünscht.
Sofern der Rat nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport dem Beschlussvorschlag des Schulträger folgt (Beschlussalternative A) würde das nachfolgend skizzierte Verfahren in Gang gesetzt werden:
Verfahren bei Neugründung durch
Zusammenlegung
Durch die Zusammenlegung beider Schulen, welche im juristischen Sinne eine Neugründung darstellt, ist über die Ausrichtung der neu zu gründenden Schule (Gemeinschaftsgrundschule, kath. oder evangelische Bekenntnisschule, Weltanschauungsschule) zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt den betroffenen Eltern und ist im Rahmen eines formalisierten Bestimmungsverfahrens (§ 27 Abs. 2 SchulG NRW, Bestimmungsverfahrensordnung –BestVerfVO) durchzuführen. Bestimmungsberechtigt sind die Eltern der Klassen 1 und 2 der beiden Schulen sowie die im Einzugsgebiet wohnenden Eltern deren Kinder in den kommenden zwei Schuljahren (2011/2012 und 2012/2013) eingeschult werden. Als Einzugsgebiet wurde der Hildener Norden definiert, da sich im Hildener Süden eine weitere Bekenntnisschule befindet. Der Hildener Norden speist sich aus allen Straßenzügen nördlich der Achse Düsseldorferstr., Benratherstr., Berlinerstr., Walderstraße, inkl. der Wohnhäuser auf der nördlichen Seite der benannten Straßen. Die bestimmungsberechtigten Eltern haben pro Kind eine Stimme. Derzeit ist von ca. 500 Stimmberechtigten auszugehen.
Folgende Ergebnisse des
Bestimmungsverfahrens sind denkbar:
a)
es werden weniger als 224 Stimmen für eine
Ausrichtung abgegeben, bzw. es werden insgesamt weniger als 224 Stimmen
abgegeben
à dann wird eine Gemeinschaftsschule
errichtetet.
Die Zahl von 224
ergibt sich gemäß § 13 Abs 1 Satz 1 und § 13 Abs.2 BestVerfVO. Hier erfolgt der
Verweis auf die Voraussetzung eines geordneten Schulbetriebes. Dieser ist laut
§ 9 (4) BestVerfVO bei einer Klassenstärke von 28 Kindern gegeben. Gemäß SchulG
§ 82 sind bei der Errichtung von Grundschulen mindestens zwei Parallelklassen
erforderlich. Sie brauchen somit 28 x 2= 56 pro Jahrgangsstufe x 4 Jahrgänge =
224 Stimmen. Wird diese Anzahl nicht erreicht so ist eine Gemeinschaftsschule
zu errichten (§ 13 Abs 1 Satz 2 BestVerfVO).
b)
es werden 224 Stimmen (und mehr) für eine
spezifische Ausrichtung abgegeben
à die Grundschule
erhält die gewählte Ausrichtung
c) es werden sowohl für die Bekenntnisschule als auch für die Gemeinschaftsschule mehr als 224 Stimmen abgegeben.
à die Grundschule erhält die Ausrichtung der einfachen Mehrheit.
Nach Auszählung der
Stimmabgabe würde das Genehmigungsverfahren § 81 Abs. 2 SchulG NRW eingeleitet.
Im Nachgang wird
das Anmeldeverfahren eröffnet: Im Herbst müssten sich mindestens 56 Kinder
(Potential laut Prognose 76) an der neuen Schule anmelden. Sofern nicht 56
Kinder angemeldet werden, ist die Neugründung gescheitert.
Sofern sich die Mehrheit der Eltern für eine Gemeinschaftsgrundschule ausspricht, werden konfessionelle Angebote im üblichen Rahmen des Grundschulbetriebes wie Gottesdienste, Religionsunterricht etc. vorgehalten. Dies ist sichergestellt, da der Schulbetrieb in NRW immer auf christlich-abendländische Werte ausgerichtet ist und daher konfessionelle Elemente grundsätzlich im Lehrplan integriert sind (vgl. §2 Bildungs- und Erziehungsauftrag Schulgesetz NRW)
Sofern sich die Mehrheit der Eltern für eine konfessionelle Bekenntnisschule ausspricht, könnten die Kinder, deren Eltern keine konfessionelle Beschulung wünschen, als Minorität beschult werden (sofern sie dies wünschen).
Beteiligungsverfahren
Es hat an beiden Schulen Informationsveranstaltungen und Schulpflegschaftssitzungen gegeben, an denen der Schulträger, vertreten durch den Dezernenten und die zuständige Amtsleitung teilgenommen haben.
Zudem hat es Termine mit den Schulleitungen und weiteren Beteiligten gegeben (u.a. Msg. Hennes, kath. Schuldezernentin des Bistums Köln etc.). Auch erfolgte eine Kommunikation per E-mail mit dem Initiativkreis an der Adolf-Kolpingschule.
All diese Termine mündeten in die Schulkonferenzen Anfang dieses Jahres.
Die Adolf-Kolping-Schule hat sich in ihrer Stellungnahme (siehe Anlage 4) für eine Vertagung ausgesprochen (Beschlussalternative B). Es bestehe noch Klärungs- und Gesprächsbedarf. Alternativvorschläge müssten noch erarbeitet werden. Die Schulkonferenz hat folgenden Beschluss gefasst:
“Hiermit beschließt die Schulkonferenz der Adolf-Kolping-Schule nach eingehender
Beratung, Erörterung und Diskussion, dass die uns vorliegende, überarbeitete
Stellungnahme die Stellungnahme der Schule zur weiteren Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes der Stadt Hilden ist.”
Die Adolf-Reichwein Schule hat sich deutlich für den Vorschlag des Schulträgers ausgesprochen (Anlage 3). Eine Vertagung der Entscheidung bewertet diese kritisch, da es größere Verunsicherungen bei den Eltern gebe. Diese wünschten sich eine möglichst baldige Klarheit hinsichtlich der Zukunft ihrer Schuler.
Am 11.02.2011 hat
sich Herr Monsignore Hennes mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Rates
der Stadt Hilden gewandt und um eine Vertagung der Entscheidung gebeten. Dieser
Brief ist als Anlage beigefügt.
Zu dem Inhalt des
Briefes ist folgendes anzumerken:
1.
Der Vorschlag der Verwaltung zur Zusammenlegung der
beiden auf einem Schulgrundstück befindlichen Schulen basiert allein auf den
drei in dieser Sitzungsvorlage ausführlich beschriebenen Problemkreisen.
-
Einzügigkeit der ARS
-
Migrationsquote
-
Raumsituation
Dies ist auch so in allen Elternversammlungen und Schulkonferenzen von
der Verwaltung vertreten und kommuniziert worden. Andere Gründe sind nie
genannt worden und sind auch nicht ausschlaggebend.
2.
Die Frage der Einrichtung eines Schulverbundes
wurde nicht zuletzt auch aufgrund des Auftrages des Ausschusses für Schule und
Sport geprüft. Die abschließende Antwort der Bezirksregierung als Obere
Schulaufsichtsbehörde liegt dazu vor und ist auch der Elterninitiative der
Adolf-Kolping-Schule bekannt.
3.
Im Schulgesetz ist im § 27 vorgesehen, dass die
Eltern bei der Errichtung einer Grundschule in einem Abstimmungsverfahren die
Schulart bestimmen. Einzelheiten ergeben sich aus der dazu erlassenen
Rechtsverordnung, die hier auch zur Anwendung kommen soll. Eine Chancenungerechtigkeit
oder gar ein „chancenloses“ Verfahren für eine Bekenntnisschule kann bei diesem
demokratischen Vorgehen mit einer Elternabstimmung nicht erkannt werden.
4.
Der Vorschlag der Verwaltung, beide Schulen durch
eine Neugründung zusammen zu führen, hat das Ziel, eine „Grundschule für alle“
zu ermöglichen, die sich mit einer ausreichenden Lehrerversorgung und
vielfältigen, attraktiven räumlichen Möglichkeiten allen Schülerinnen und
Schülern aus allen Schichten und Glaubensrichtungen mit ihren unterschiedlichen
Fähigkeiten, Interessen und Begabungen öffnet, sie integriert und individuell
fördert.
5.
Bei einer Vertagung der Entscheidung bis nach den
Sommerferien würde der Vorschlag der Verwaltung in diesem Jahr nicht mehr
verwirklicht werden können, da nicht genügend Zeit für ein Bestimmungsverfahren
und ein sich anschließendes Anmeldeverfahren verbleiben würde. Eine solch
fortdauernde Ungewissheit, welche Entscheidung für die Zukunft der Schullandschaft
im Hildener Norden durch den Rat der Stadt nun getroffen wird, kann nicht im
Interesse alle Betroffenen und Beteiligten, insbesondere nicht im Sinne der
Eltern beider Schulen sein.
gez. Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein