Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Bereich Grundschule - Neugründung einer Grundschule durch Zusammenlegung am Standort Beethovenstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 51/087
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport eine der folgenden Alternativen

 

Alternative A:

 

1.        die Neugründung einer Schule am Standort Beethovenstraße durch Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein und der kath. Bekenntnisschule Adolf-Kolping. Die Ausrichtung der Schule bestimmt sich durch das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Abs. 2 SchulG NRW.

2.        die Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung des Bestimmungsverfahrens.

3.        die Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung des Genehmigungverfahrens § 81 Abs. 2 SchulG NRW

 

 

Alternative B:

 

Die Adolf-Kolping Schule erhält, wie von der Schulkonferenz gewünscht, zusätzliche Zeit zur Erarbeitung einer alternativen Lösung.

Die Alternative ist dem Schulträger bis zum 15.Mai 2011 vorzulegen, damit nach vorheriger Prüfung und Abstimmung mit der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde, eine Beratung und Entscheidung im Schul- und Sportausschuss am 7.7.2011 und nachfolgend im Rat am 20.07.2011 erfolgen kann.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gründe für den Vorschlag des Schulträgers

Im Hildener Norden befinden sich zwei städtische Grundschulen auf einem Schulgelände. Die Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein (ARS) und die katholische Bekenntnisschule Adolf-Kolping (AKS).

 

Der Schulträger sieht in diesem Bereich drei Problemkreise, welche maßgeblich für den entwickelten Vorschlag – Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung der beiden Schulen am Standort Beethovenstraße sind.

 

Die Problemkreise werden nachfolgend erneut skizziert. Ihre Reihenfolge impliziert keine unterschiedliche Wertigkeit:

 

Einzügigkeit der Adolf-Reichwein Schule:

 

Die ARS entwickelt sich seit dem Schuljahr 2008/2009 zur einzügigen Grundschule. Aktuell werden in der ersten Klasse 21 Schülerinnen und Schüler beschult. Der Klassenfrequenzrichtwert von 24 wird somit unterschritten. Für das Schuljahr 2011/2012 haben sich 33 Kinder an der ARS angemeldet, was mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Tatsache eines starken Jahrgangs geschuldet ist. Die (einmalig) höheren Anmeldezahlen zum kommenden Schuljahr haben jedoch keinen Einfluss auf die bereits bestehende und auch künftig anzunehmende Einzügigkeit der Schule.

Der Schulträger ist durch das Schulgesetz (§ 82, Absatz 3) gehalten, bei Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, zur Erreichung von angemessenen Klassen- und Schulgrößen zu agieren. Das Schulgesetz formuliert, dass diese Schulen, sofern der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, möglichst als Teilstandort in einem Grundschulverbund zu führen sind.

Diese Möglichkeit scheidet jedoch nach Auskunft der Bezirkregierung aus (siehe Anlage 1). Einzügige Grundschulen können nur als Teilstandort in einen Verbund eingebracht werden, der Hauptstandort darf jedoch keine Bekenntnisschule sein.

 

Die AKS wird prognostisch zweizügig bleiben, mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch nicht den für eine zufriedenstellende Lehrerversorgung erforderlichen Klassenfrequenzrichtwert von 24 pro Eingangsklasse erreichen. Auch die Lehrerstellenversorgung würde durch die Zusammenlegung der Schulen optimiert.

 

Durch die Zusammenlegung beider Schulen würde diese Problematik erfolgreich aufgelöst werden.

Mittels der Zusammenlegung der Schulen würde, bei Vorlage und Kommunikation eines attraktiven und nachgefragten Schulkonzeptes, ein stabiles dreizügiges System im Hildener Norden geschaffen werden, welches über ideale Rahmenbedingungen wie großzügige Räumlichkeiten (siehe unten) und optimale Lehreraustattung (Potential für beide Schulen laut SEP 76 Kinder = 3 Klassen a 25 Kinder, somit Erreichung des Klassenfrequenzrichtwertes) verfügt.   

 

 

Migrationsquote

 

Auch die Tatsache einer überproportionalen  Quote von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an der ARS und die damit einhergehenden Erschwernisse müssen hier erwähnt werden. Dieses sensible Thema muss im Hinblick auf eine gelingende Integration offensiv angegangen werden. Es ist anzunehmen, dass der Umstand einer weit überdurchschnittlichen Migrationsquote (Durchschnitt 32%) Einfluss auf die Schulwahl der Eltern hat. Dieser Eindruck wird sowohl durch Rückmeldungen von Eltern und auch der Diskussion im Rahmen der Informationsveranstaltung an der ARS verstärkt.  

 

 

Die Situation an der ARS stellt sich aktuell wie folgt dar:

 

Schuljahr

2010/2011

 

Klasse

Einschulung

Kinder mit Migrationshintergrund

davon muslimisch

Anteil muslimische Kinder an allen Kindern

1

2010/2011

76%

94%

71%

2

2009/2010

77%

83%

65%

3

2008/2009

75%

73%

55%

4

2007/2008

45%

67%

30%

Gesamt

 

67%

78%

52%

 

 

Deutlich wird, dass ab dem Zeitpunkt der freien Schulwahl (2008/2009) der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund sprunghaft auf über 70% steigt.

 

Es liegt im Interesse des Schulträgers im Hildener Norden einen stabilen Schulstandort zu etablieren, der möglichst allen Kindern einen wohnortnahen Schulbesuch ermöglicht.

Zudem gilt es im Sinne einer gelungenen Integration und einer optimalen Förderung des Einzelnen eine Massierung von Kindern mit Migrationshintergrund  an einem Standort zu vermeiden und für eine gute Durchmischung Sorge zu tragen. Dieser Ansatz wird vollumfänglich von der Adolf-Reichwein Schule unterstützt.

Auch das Schulgesetz betont in § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule: „ Die Schule fördert die Integration von Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schülerinnen und Schüler. Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden“.

 

Ziel muss es sein, weder eine Elitestrategie noch eine Egalisierungsstrategie zu verfolgen, sondern die individuelle Förderung in heterogenen Lerngruppen zu ermöglichen. Heterogene Gruppen bieten insbesondere gute Möglichkeiten

-          zum sozialen Lernen

-          zum Erwerb von interkultureller Kompetenz

-          der Wertevermittlung (Z.B. Rücksicht, Andersartigkeit)

-          der sozialen Integration

 

 

Raumsituation

 

Aktuell verursacht der Betreuungsbedarf der AKS laut Aussage der Schule einen Raummehrbedarf, der nicht innerhalb der Kubatur der AKS gedeckt werden kann. Vor diesem Hintergrund nutzt die AKS aktuell einen Raum im Gebäude der ARS. Die Umsetzung dieser Interimslösung erwies sich als äußerst schwierig. Es waren mehrere moderierte Gespräche erforderlich, um hier einen vorübergehenden Konsens zu erzielen. Es wurde mit beiden Schulen vereinbart, dass es sich um eine Interimslösung handelt, welche im kommenden Schuljahr neu überdacht werden muss. Es ist zwingend erforderlich, dass hier eine eindeutige und dauerhafte Lösung geschaffen wird. . 

 

Bei der Zusammenlegung der Schulen wäre die Raumproblematik der AKS behoben. Es stünden in der neuen Schule insgesamt 18 Klassenräume zzgl. Mehrzweck/Gruppenräume zur Verfügung.

Dies wären bei einem dreizügigen System insgesamt 6 zusätzliche Klassenräume, die hervorragend für Differenzierungen und ergänzende Angebote genutzt werden könnten.

Sofern sich im Laufe der Zeit abzeichnet, dass sich die Schule zu einem dreizügigen System entwickelt, könnte die bisher an der Ferdinand-Lieven Schule untergebrachte OGS der AKS in die Räumlichkeiten der Beethovenstr. verlagert werden. Diese räumliche Distanz zur OGS wurde von der Schulleitung der AKS als deutlicher Nachteil benannt.

 

 

Vor dem Hintergrund der Ausführung zu den drei Problemkreisen plädiert der Schulträger für die Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung der beiden Grundschulen am Standort Beethovenstraße.

In Gesprächen mit dem Gutachter und der oberen und der unteren Schulaufsichtsbehörden (siehe Stellungnahme Anlage 1) wurde deutlich, dass durch die Neugründung einer Schule, alle drei Problemkreise befriedigend gelöst werden können.  Diese Auffassung wird auch von der Adolf-Reichwein Schule vertreten, welche in ihrem Schulkonferenzbeschluss für die Zusammenlegung der Schulen plädiert (Anlage 3)

Die Option zur Gründung eines Verbundes (Bekenntnisschule als Hauptstandort, da größer und GGS als Teilstandort) wurde nach der letzten Sitzung des ASS am 9.12.2010 erneut durch den Schulträger geprüft. Die Bezirksregierung kommt hier wiederholt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Verbund nicht genehmigungsfähig sei und somit auch keine Alternative darstelle (Anlage 2) 

 

Für den Vorschlag des Schulträgers spricht zudem, dass Eltern in einem demokratischen Verfahren die Ausrichtung der künftigen Schule bestimmen würden. Somit ist gewährleistet, dass eine Ausrichtung gegeben ist, die das Gros der Eltern auch tatsächlich wünscht.

 

Sofern der Rat nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport dem Beschlussvorschlag des Schulträger folgt (Beschlussalternative A) würde das nachfolgend skizzierte Verfahren in Gang gesetzt werden:

 

 

Verfahren bei Neugründung durch Zusammenlegung  

 

Durch die Zusammenlegung beider Schulen, welche im juristischen Sinne eine Neugründung darstellt, ist über die Ausrichtung der neu zu gründenden Schule (Gemeinschaftsgrundschule, kath. oder evangelische Bekenntnisschule, Weltanschauungsschule) zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt den betroffenen Eltern und ist  im Rahmen eines formalisierten Bestimmungsverfahrens (§ 27 Abs. 2 SchulG NRW, Bestimmungsverfahrensordnung –BestVerfVO) durchzuführen. Bestimmungsberechtigt sind die Eltern der Klassen 1 und 2 der beiden Schulen sowie die im Einzugsgebiet wohnenden Eltern deren Kinder in den kommenden zwei Schuljahren (2011/2012 und 2012/2013) eingeschult werden. Als Einzugsgebiet wurde der Hildener Norden definiert, da sich im Hildener Süden eine weitere Bekenntnisschule befindet. Der Hildener Norden speist sich aus allen Straßenzügen nördlich der Achse Düsseldorferstr., Benratherstr., Berlinerstr., Walderstraße, inkl. der Wohnhäuser auf der nördlichen Seite der benannten Straßen. Die bestimmungsberechtigten Eltern haben pro Kind eine Stimme. Derzeit ist von ca. 500 Stimmberechtigten auszugehen.

 

Folgende Ergebnisse des Bestimmungsverfahrens sind denkbar:

a)      es werden weniger als 224 Stimmen für eine Ausrichtung abgegeben, bzw. es werden insgesamt weniger als 224 Stimmen abgegeben

à dann wird eine Gemeinschaftsschule errichtetet.

Die Zahl von 224 ergibt sich gemäß § 13 Abs 1 Satz 1 und § 13 Abs.2 BestVerfVO. Hier erfolgt der Verweis auf die Voraussetzung eines geordneten Schulbetriebes. Dieser ist laut § 9 (4) BestVerfVO bei einer Klassenstärke von 28 Kindern gegeben. Gemäß SchulG § 82 sind bei der Errichtung von Grundschulen mindestens zwei Parallelklassen erforderlich. Sie brauchen somit 28 x 2= 56 pro Jahrgangsstufe x 4 Jahrgänge = 224 Stimmen. Wird diese Anzahl nicht erreicht so ist eine Gemeinschaftsschule zu errichten (§ 13 Abs 1 Satz 2  BestVerfVO).

b)      es werden 224 Stimmen (und mehr) für eine spezifische Ausrichtung abgegeben

à die Grundschule erhält die gewählte Ausrichtung

c)      es  werden sowohl für die Bekenntnisschule als auch für die Gemeinschaftsschule mehr als 224 Stimmen abgegeben.

à die Grundschule erhält die Ausrichtung der einfachen Mehrheit.

 

Nach Auszählung der Stimmabgabe würde das Genehmigungsverfahren § 81 Abs. 2 SchulG NRW eingeleitet.

Im Nachgang wird das Anmeldeverfahren eröffnet: Im Herbst müssten sich mindestens 56 Kinder (Potential laut Prognose 76) an der neuen Schule anmelden. Sofern nicht 56 Kinder angemeldet werden, ist die Neugründung gescheitert.

 

Sofern sich die Mehrheit der Eltern für eine Gemeinschaftsgrundschule ausspricht, werden konfessionelle Angebote im üblichen Rahmen des Grundschulbetriebes wie Gottesdienste, Religionsunterricht etc. vorgehalten. Dies ist sichergestellt, da der Schulbetrieb in NRW immer auf christlich-abendländische Werte ausgerichtet ist und daher konfessionelle Elemente grundsätzlich im Lehrplan integriert sind (vgl. §2 Bildungs- und Erziehungsauftrag Schulgesetz NRW) 

 

Sofern sich die Mehrheit der Eltern für eine konfessionelle Bekenntnisschule ausspricht, könnten die Kinder, deren Eltern keine konfessionelle Beschulung wünschen, als Minorität beschult werden (sofern sie dies wünschen).

 

 

Beteiligungsverfahren

 

Es hat an beiden Schulen Informationsveranstaltungen und Schulpflegschaftssitzungen gegeben, an denen der Schulträger, vertreten durch den Dezernenten und die zuständige Amtsleitung teilgenommen haben.

Zudem hat es Termine mit den Schulleitungen und weiteren Beteiligten gegeben (u.a. Msg. Hennes, kath. Schuldezernentin des Bistums Köln etc.). Auch erfolgte eine Kommunikation per E-mail mit dem Initiativkreis an der Adolf-Kolpingschule.

 

All diese Termine mündeten in die Schulkonferenzen Anfang dieses Jahres.

 

Die Adolf-Kolping-Schule hat sich in ihrer Stellungnahme (siehe Anlage 4) für eine Vertagung ausgesprochen (Beschlussalternative B). Es bestehe noch Klärungs- und Gesprächsbedarf. Alternativvorschläge müssten noch erarbeitet werden. Die Schulkonferenz hat folgenden Beschluss gefasst:

“Hiermit beschließt die Schulkonferenz der Adolf-Kolping-Schule nach eingehender Beratung, Erörterung und Diskussion, dass die uns vorliegende, überarbeitete Stellungnahme die Stellungnahme der Schule zur weiteren Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Hilden ist.”

 

Die Adolf-Reichwein Schule hat sich deutlich für den Vorschlag des Schulträgers ausgesprochen (Anlage 3). Eine Vertagung der Entscheidung bewertet diese kritisch, da es größere Verunsicherungen bei den Eltern gebe. Diese wünschten sich eine möglichst baldige Klarheit hinsichtlich der Zukunft ihrer Schuler.  

 

 

 

Am 11.02.2011 hat sich Herr Monsignore Hennes mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Rates der Stadt Hilden gewandt und um eine Vertagung der Entscheidung gebeten. Dieser Brief ist als Anlage beigefügt.

 

Zu dem Inhalt des Briefes ist folgendes anzumerken:

 

1.      Der Vorschlag der Verwaltung zur Zusammenlegung der beiden auf einem Schulgrundstück befindlichen Schulen basiert allein auf den drei in dieser Sitzungsvorlage ausführlich beschriebenen Problemkreisen.

 

-          Einzügigkeit der ARS

-          Migrationsquote

-          Raumsituation

 

Dies ist auch so in allen Elternversammlungen und Schulkonferenzen von der Verwaltung vertreten und kommuniziert worden. Andere Gründe sind nie genannt worden und sind auch nicht ausschlaggebend.

 

2.      Die Frage der Einrichtung eines Schulverbundes wurde nicht zuletzt auch aufgrund des Auftrages des Ausschusses für Schule und Sport geprüft. Die abschließende Antwort der Bezirksregierung als Obere Schulaufsichtsbehörde liegt dazu vor und ist auch der Elterninitiative der Adolf-Kolping-Schule bekannt.

 

3.      Im Schulgesetz ist im § 27 vorgesehen, dass die Eltern bei der Errichtung einer Grundschule in einem Abstimmungsverfahren die Schulart bestimmen. Einzelheiten ergeben sich aus der dazu erlassenen Rechtsverordnung, die hier auch zur Anwendung kommen soll. Eine Chancenungerechtigkeit oder gar ein „chancenloses“ Verfahren für eine Bekenntnisschule kann bei diesem demokratischen Vorgehen mit einer Elternabstimmung nicht erkannt werden.

 

4.      Der Vorschlag der Verwaltung, beide Schulen durch eine Neugründung zusammen zu führen, hat das Ziel, eine „Grundschule für alle“ zu ermöglichen, die sich mit einer ausreichenden Lehrerversorgung und vielfältigen, attraktiven räumlichen Möglichkeiten allen Schülerinnen und Schülern aus allen Schichten und Glaubensrichtungen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, Interessen und Begabungen öffnet, sie integriert und individuell fördert.

 

5.      Bei einer Vertagung der Entscheidung bis nach den Sommerferien würde der Vorschlag der Verwaltung in diesem Jahr nicht mehr verwirklicht werden können, da nicht genügend Zeit für ein Bestimmungsverfahren und ein sich anschließendes Anmeldeverfahren verbleiben würde. Eine solch fortdauernde Ungewissheit, welche Entscheidung für die Zukunft der Schullandschaft im Hildener Norden durch den Rat der Stadt nun getroffen wird, kann nicht im Interesse alle Betroffenen und Beteiligten, insbesondere nicht im Sinne der Eltern beider Schulen sein.

 

 

 

 

gez. Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

Nein

 


Personelle Auswirkungen

Nein