Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Bereich Grundschule - Auflösung des Grundschulverbundes Kalstert-
Vorlage
WP 09-14 SV 51/086
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung des Ausschusses für Schule und Sport

eine der der nachfolgend genannten Alternativen:

 

A)        Die Auflösung des Grundschulverbundes Kalstert gemäß 81 Abs. 2 SchulG NRW:

Die Auflösung des Grundschulverbundes hat die sukzessive Schließung des Teilstandortes Walderstraße zur Folge. Die Auflösung erfolgt in der Weise, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden und somit keine Eingangsklasse mehr gebildet wird. Die im Schuljahr 2011/2012 vorhandenen Klasen werden am Standort Walderstraße so lange weitergeführt, wie dies ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetrieb möglich macht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 81 SchulG einzuleiten.

 

 

B)                Die Aufrechterhaltung des Grundschulverbundes Kalstert.

Die Aufrechterhaltung ermöglicht weiterhin eine Anmeldung für beide Schulstandorte (Kalstert und Walderstraße).

Sofern in zukünftigen Schuljahren die Mindestzahl (18) zur Bildung einer Eingangsklasse am Teilstandort Waldertraße nach Ablauf des offiziellen Anmeldeverfahrens, nicht erreicht wird, ist der Teilstandort qua Schulgesetz sukzessive aufzulösen. Über die Form der Auflösung ist ein Ratsbeschluss zu fassen.  


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Hildener Osten wurde im Jahr 2008 ein Grundschulverbund aus den Schulen GGS Kalstert und GGS Walderstraße eingerichtet. Die in 2007 erstellte Schulentwicklungsplanung sagte eine stabile Einzügigkeit für den Standort Walderstraße und eine stabile Zweizügigkeit für den Standort Kalstert voraus.

Bereits in 2008 veränderte sich dies jedoch am Standort Kalstert hin zu einer Zweizügigkeit, die den Klassenfrequenzrichtwert von 24 unterschreitet (Ausnahme 2011/2012). Die Prognose weist aus, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird.

Auch die im SEP von 2007 für den Standort Walderstraße getroffene Annahme einer stabilen Einzügigkeit bestätigte sich leider nicht. Seit 2008 wird der Klassenfrequenzrichtwert (24) deutlich unterschritten. Die Prognose geht von Schülerzahlen von 17 bis maximal 19 Kindern pro Eingangsklasse aus. Die Bildung einer Eingangsklasse wäre somit von Jahr zu Jahr ungewiss. Bereits heute ist die Lehrerstellenversorgung als nicht angemessen zu bewerten (siehe auch Stellungnahme der unteren Schulaufsichtsbehörde – Anlage 2).

Beide Standorte zusammen haben zum Schuljahr 2011/2012 253 Schüler, die sich auf 12 Klassen verteilen. Ausgehend von dem Klassenfrequenzrichtwert liegt die Lehrerstellenversorgung bei 10,8 Lehrern (Anzahl der Schüler / 23,42). Dies bedeutet, dass rein rechnerisch nicht 1 Lehrerstelle pro Klasse zur Verfügung steht. Die zwingend vorgeschriebene individuelle Förderung kann nur erschwert bzw. eingeschränkt gewährleistet werden. Auch die Vertretung in Krankheitsfällen etc. gestaltet sich mehr als schwierig, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich die Kinder auf zwei Standorte verteilen.

 

Neben dem Umstand der nicht ausreichenden Lehrerversorgung ist damit zu rechnen, dass in einem der nächsten Schuljahre keine Eingangsklasse am Standort Walderstraße gebildet werden kann. Eltern der künftigen Erstklässler müssten dann relativ spät im Jahr an andere Schulen umberaten werden.

Diese Wahrscheinlichkeit ist bereits zum kommenden Schuljahr 2011/21012 gegeben. 

Nach aktuellem Stand (11.02.2010) sind 15 Kinder für den Standort Walderstraße angemeldet worden. Im Rahmen der Schulkonferenz wurde sich darauf verständigt, noch bis zum 18. April zuzuwarten und sofern dann nicht die erforderlichen 18 Kinder angemeldet sind, die Bezirksregierung zu unterrichten. Es würde dann die sukzessive Auflösung des Teilstandortes in die Wege geleitet werden.

 

 

Sofern im Schuljahr 2011/2012 eine Eingangsklasse gebildet werden kann, bestehen zwei Vorgehensweisen um mit der skizzierten Problematik umzugehen:

 

Zum einen eine aktive Auflösung des Teilstandortes Walderstraße (Beschlussvorschlag A). Dieses Vorgehen wird vom Schulträger favorisiert. 

Zum anderen besteht die Möglichkeit passiv zuzuwarten und den Teilstandort so lange zu erhalten, wie es zur Bildung einer Eingangsklasse mit den erforderlichen 18 Anmeldungen kommt (Beschlussvorschlag B). Dieses Vorgehen wird von der Schulkonferenz befürwortet.

Nachfolgend werden beide Alternativen skizziert:

 

Alternative A):

 Bei einem aktiven Vorgehen würde der Schulträger den Schulverbund zum Schuljahr 2012/2013 auflösen. Für die Eltern der Schulneulinge 2012/2013 würde keine Anmeldeoption mehr am Standort Walderstraße bestehen. Somit müsste bei Nichterreichen der Mindestklassenstärke auch keine Umberatung erfolgen.   

 

Auf Vorschlag der oberen und unteren Schulaufsichtsbehörde (siehe Stellungnahme der Bezirksregierung – Anlage 1 und des Schulamtes Mettmann – Anlage 2).favorisiert die Verwaltung eine gesteuerte Aufgabe des Standortes Walderstraße um möglichst früh Transparenz und Klarheit für Eltern zu schaffen. Es erscheint sinnvoller, Eltern keine Möglichkeit der Anmeldung mehr zu geben, wenn in jedem Schuljahr die Bildung einer Eingangsklasse stark gefährdet ist, als nach der Anmeldung ca. 10-17 Eltern umzuberaten. Auch würde sich durch eine gesteuerte, zeitnahe Zusammenlegung der Standorte die Lehrerstellenversorgungssituation entspannen, wenn nicht sogar, in Abhängigkeit von den Schülerströmen und der damit einhergehenden Klassenbildung deutlich verbessern.    

Sollte eine gesteuerte Aufgabe des Standortes Walderstraße zum Schuljahr 2012/2013 erfolgen, wäre nach Rücksprache mit den Eltern im Rahmen der Informationsveranstaltung und der Schulkonferenz eine sukzessive und keine sofortige Auflösung anzustreben.

Hierbei würden die Kinder der Klasse 2-4 bis zum Schuljahr 2013/2014 weiter am Standort Walderstraße beschult, d.h. die im aktuellen Schuljahr 2010/2011 beschulten Kinder der Klassen 1-4  könnten theoretisch bis zum Ende der Grundschulzeit am Standort Walderstraße verbleiben. Zum Schuljahr 2014/2015 müsste dann ein Wechsel der einzigen verbleibenden Klasse 4 (die Erstklässler des Schuljahres 2011/2012) erfolgen. Dies gilt nur unter dem Vorbehalt, dass nicht bereits im Vorfeld durch Ummeldung von Schülern kein ordnungsgemäßer Schulbetrieb mehr gewährleistet werden kann.

 

Alternative B)

Sowohl in der Informationsveranstaltung als auch in der Schulkonferenz haben sich die Eltern für den Erhalt des Standortes Walderstraße ausgesprochen (Anlage 4). Sie wünschen ihren Standort so lange zu erhalten, wie dies möglich ist. Es ist den Eltern viel dran gelegen, ihre Kinder weiterhin wohnortnah zu beschulen.

Die defizitäre Lehrerstellenversorgung würde an diesem Standort durch das hohe Engagement der Lehrer wett gemacht.

Diese Alternative würde zur Aufrechterhaltung des derzeitigen status quo führen. Der Teilstandort Walderstraße würde so lange erhalten bleiben, solange mindestens 18 Kinder zur Bildung einer Eingangsklasse vorhanden sind. Sobald diese Zahl unterschritten wird, müsste die Schule sukzessive aufgelöst werden und die bereits angemeldeten Eltern (Eingangsklasse) müssten an andere Schulstandorte umberaten werden.

 

Trotz mehrfacher Erinnerung wurde der Verwaltung erst am 10.2.2011(Schulkonferenz am 18.1.2011) der Beschluss der Schulkonferenz schriftlich mitgeteilt. Die nun damit vorgelegte Begründung des Beschlusses wurde im Rahmen der Beratung der Schulkonferenz weder vorgetragen noch so beschlossen. Eine Niederschrift liegt bislang nicht vor.

Wären die in der Begründung enthaltenen Argumente in der Sitzung der Schulkonferenz so vorgetragen worden, hätte der Schulträger die Möglichkeit gehabt, verschiedenen Darstellungen unmittelbar zu widersprechen.

Dies erfolgt nun an dieser Stelle:

 

-          In der Stellungnahme wird eine Aufnahme aller Schüler im Betreuungssystem am Standort Kalstert als, nur unter äußert erschwerten Bedingungen möglich, skizziert.

Der Schulträger hat den Weg einer sukzessiven Aufgabe vorgeschlagen. Dies würde bedeuten, dass die Schülerinnen und Schüler solange am Standort Walderstraße beschult werden könnten, solange ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Es würden somit maximal 2 Klassen zum Standort Kalstert wechseln und somit nach derzeitigem Stand auch nur ca. 18 Kinder aus der OGS (aktuelles 1. Schuljahr und 1. Schuljahr 2011/2012). Dies ist deutlich weniger als eine Gruppe, im Gegensatz zur Darstellung der Schule, die von zwei Gruppen spricht.

-          In der Stellungnahme wird betont, die Anmeldzahlen weichen positiv von Prognose ab. Auch dieser Umstand ist nicht zutreffend. Die Schule bezieht sich konsequent auf die im Februar 2010 veröffentlichten Daten. Sowohl in der Schulleiterbesprechung als auch im ASS am 9.12. wurde jedoch die neue Prognose vorgestellt, die auf der Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose aus dem Sommer 2010 gerechnet wurde. Zudem wurden die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2011/2012 berücksichtigt, was die Fortschreibung deutlich valider macht. Im Vergleich zum SEP aus 2007 gibt es hingegen ganz massive negative Abweichungen (s.u.).

Vom Schulträger ist zudem nie benannt worden, dass es an beiden Standorten künftig nur zwei Züge geben wird. Diese Darstellung ist rundweg falsch.

-          Auch die Aussage, die Voraussetzungen die seinerzeit zu einem Zusammenschluss führten hätten sich eher verbessert, aber definitiv nicht verschlechtert, ist nicht korrekt. Der SEP aus dem Jahre 2007 ging von einer stabilen Einzügigkeit um den Klassenfrequenzrichtwert aus. Fakt ist, dass in den letzten drei Einschulungsjahrgängen (2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012) insgesamt zwischen 14 und 20 Kinder weniger an beiden Standorten zusammen angemeldet wurden, als prognostiziert.

 

 

Sofern sich der Rat der Stadt Hilden für den Vorschlag der Verwaltung ausspricht, wären durch die schulorganisatorische Veränderung neue Schülerströme zu erwarten. Dies führt aber nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu einer Veränderung im Hinblick auf die Zügigkeit an anderen Standorten und könnte somit im Rahmen der bestehenden Klassenkapazitäten bewerkstelligt werden. Um eine Beschulung aller bzw. vieler Kinder am Standort Kalstert zu gewährleisten, wird im Rahmen der Festlegung der Zügigkeit (siehe SV 51/084) diese von 2 auf 3 Züge erhöht.

 

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

Nein

 


Personelle Auswirkungen

Nein