Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:
- Der vorgelegte Schulentwicklungsplan für
den Bereich Grundschule bildet gemäß § 80 Schulgesetz NRW die Grundlage
für die zukünftigen schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen
sowie für die Entwicklung der Grundschullandschaft in der Stadt Hilden
- Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen
sollen kurz- und mittelfristig umgesetzt werden. Die dazu notwendigen
Maßnahmen werden im Ausschuss für Schule und Sport und im Rat beraten und
beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund zahlreicher Veränderungen in der
Grundschullandschaft sah sich der Schulträger Hilden zu Beginn des vergangenen
Jahres veranlasst, eine neue Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Die bis zu
diesem Zeitpunkt gültige Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2007 korrespondierte
nicht mehr mit den aktuellen Rahmenbedingungen. Als elementare Veränderungen
sind hier insbesondere die nachfolgenden Punkte zu nennen:
-
der
Rückgang der Schülerzahlen aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels,
-
die
Veränderungen der Schülerströme aufgrund des Wegfalls der Schulbezirke
-
der stetig
steigende Betreuungsbedarf an den Grundschulen.
Das nun vorliegende Gutachten berücksichtigt
diese Herausforderungen in angemessener Art und Weise und bietet somit eine
fundierte Grundlage für die mittelfristige Gestaltung der Hildener
Schullandschaft.
Zur Begleitung des Prozesses wurde durch den
Ausschuss für Schule und Sport ein Unterausschuss installiert, der sich mit
allen relevanten Themenkomplexen befasste und die Möglichkeit zur eingehenden
Erörterung bot. Mitglieder des Unterausschusses waren:
Für die Grundschulen:
Schulleiterin
Frau Keding – Wilhelm-Hüls-Schule
Schulleiterin
Frau vom Steeg – Astrid-Lindgren-Schule
Elternvertreter:
Vorsitzender
der Stadtschulpflegschaft Herr Doedens
stellv.
Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft Frau Hesse
Von den Fraktionen:
CDU: Frau
Schlottmann
SPD: Herr
Bosbach
FDP: Frau
Reuter
Bündnis
90/die Grünen Frau Münnich
duH: Herr
Ferber
BA:
Herr Will
Freie
Liberale: Herr Burchartz
Bis zur Vorlage des fertigen Gutachtens sind
die skizzierten Schritte erfolgt:
25.Februar 2010 |
Ausschuss für
Schule und Sport |
Kenntnisnahme des Eckpunktepapiers "Grundschulentwicklungsplanung" (SV 09-14 51/031). |
17. Mai 2010 |
Grundschulleiterbesprechung |
Diskussion des Eckpunktepapiers "Grundschulentwicklungsplanung" |
28. Juni 2010 |
Unterausschuss |
Diskussion des Eckpunktepapiers "Grundschulentwicklungsplanung" und Ganztagskonzepte |
9. November |
Schulträger |
Schulfachliche Beratung durch die Bezirksregierung
|
16. November 2010 |
Grundschulleiterbesprechung |
Erörterung der erarbeiteten schulorganisatorischen
Maßnahmen |
18. November 2010 |
Unterausschuss |
Erörterung der erarbeiteten schulorganisatorischen
Maßnahmen |
9. Dezember 2010 |
Ausschuss für
Schule und Sport |
Vorlage der neuesten Prognosen, nebst Planungsgrundlage
und Stellungnahme der Schulleitungen und Auftrag zur Terminierung von
Informationsveranstaltungen und Schulkonferenzen. |
ab 9. Dezember bis
11. Februar 2011 |
Beteiligungsprozess
durch Schulträger |
- Veröffentlichung aller relevanten Dokumente
nebst Ansprechpartner auf der Homepage - diverse bi- und trilaterale Beratungsgespräche
mit Schulleitungen - Beantwortungen von Elternfragen im persönlichen
Gespräch, sowie per mail. |
- Teilnahme an Schulinformations-, Schulpflegschaftssitzungen
und Schulkonferenzen 22.12.2010 GGS Kalstert/Walderstraße 11.01.2010 GGS Elbsee 17.01.2011 KGS Adolf Kolping 18.01.2011 GGS Kalstert/Walderstraße 19.01.2011 KGS Astrid-Lindgren 20.01.2011 GGS Wilhelm Busch 24.01. 2011 GGS Walter-Wiederhold 26.01.2011 GGS Adolf Reichwein 31.01.2011 KGS Adolf Kolping |
||
13. Januar |
Schulträger |
Schulfachliche Beratung durch die Bezirksregierung |
Neben diesen Terminen hat es eine Reihe von
Beratungsgesprächen mit der unteren Schulaufsichtsbehörde und dem Gutachter
gegeben. Als Ergebnis dieses Prozesses liegt nun das Gutachten Schulentwicklungsplanung
Grundschulen – 2011, vor.
Die bereits in der
Sitzung am 9.12.2010 vorgestellten schulorganisatorischen Maßnahmen wurden mit
allen Akteuren im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfänglich erörtert.
Schulen und Eltern wurde die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen, den
Vorschlag zu erörtern und Alternativvorschläge zu entwickeln.
Aus dem Gutachten
(Anlage 1) können alle Details entnommen werden. Die Beschlüsse und Stellungnahmen
der jeweiligen Schulkonferenzen sind der jeweiligen Sitzungsvorlage beigefügt.
Mit der aktuellen
Schulentwicklungsplanung wird die gute Schulsituation in Hilden bestätigt und
die positiven Perspektiven der Zukunft ausführlich dargestellt. Die
Schullandschaft steht unter Berücksichtigung der weiter zurückgehenden
Schülerzahlen und nicht zuletzt auch durch die Aufhebung der Grundschulbezirke
und der Veränderung des Stichtages für die Einschulung und vielen anderen
Entwicklungen vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Mit der
vorgelegten Schulentwicklungsplanung ist die Stadt Hilden gut darauf
vorbereitet.
Mit dieser
Sitzungsvorlage soll eine Beschlussfassung der grundsätzlichen Schulentwicklungsplanung
erfolgen. Die einzelnen schulorganisatorischen Maßnahmen werden in weiteren
Sitzungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt:
·
Gründung eines Schulverbundes GGS Schulstraße
(Hauptstandort) und GGS Walter-Wiederhold (Teilstandort) (siehe SV 51/085)
·
Auflösung des Grundschulverbundes GGS Kalstert
(Auflösung des Teilstandortes Walderstraße). (siehe SV 51/086)
·
Neugründung einer Schule „Beethovenstraße“, durch
Zusammenlegung der GGS Adolf-Reichwein und der kath. Bekenntnisschule Adolf
Kolping. (siehe SV 51/087)
·
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im
Hildener Süden (siehe SV 51/96)
Neben den
einzelnen schulorganisatorischen Maßnahmen finden sich Aussagen zum Thema Umgang
mit steigendem Betreuungsbedarf und zum Thema Inklusion in der Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung.
Der Teilbereich
Inklusion wurde im Vorfeld mit dem Verein Gemeinsam Leben Lernen (GLL) der sich
für die inklusive Schule (eine Schule für Alle) einsetzt kommuniziert und
inhaltlich abgestimmt.
Hinsichtlich des Umgangs mit steigendem
Betreuungsbedarf weist die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans folgendes
aus:
Angesichts
des demographischen Wandels wird eine Betreuung der Kinder primär innerhalb der
vorhandenen Kubatur erfolgen. Eine Möglichkeit zur optimalen Nutzung der
vorhandnen Räume, stellt die Bildung von Ganztagsklassen dar. Bereits im 2.
Jahr werden diese von zwei Schulen angeboten. Diesen Trend gilt es auszuweiten
und die Rahmenbedingungen dementsprechend anzupassen.
Aus Sicht der
Verwaltung gibt es in beiden Betreuungssystemen (OGS/VGS) einen steigenden Bedarf.
Die Eltern sollen nach Möglichkeit auch zukünftig das Betreuungssystem
erhalten, das sie sich für ihre Kinder und ihre Bedürfnisse wünschen. Daher
soll die VGS in Hilden weiterhin angeboten werden, so lange sich dieses System
unter Beachtung des vorhandenen Raumangebotes vorhalten läßt. Der OGS-Bedarf ist
jedoch priorisiert zu realisieren.
Dem steigenden
Betreuungssystem ist somit insbesondere mit folgenden Maßnahmen Rechnung zu
tragen:
-
OGS Gruppen sind grundsätzlich prioritär
einzurichten.
-
Bei Einrichtung zusätzlicher OGS-Gruppen sind
vordringlich Ganztagsklassen zu bilden.
-
Der Schulträger unterstützt die Einrichtung von
Ganztagsklassen auf Antrag, sofern die Ausstattung der Klasse zu verändern ist.
Ein Anbau oder
Umbau grundsätzlicher Natur zur Einrichtung von additiven OGS-Gruppen oder
weiteren VGS-Gruppen durch den Schulträger wird im Hinblick auf den Rückgang
der Schülerzahlen ausgeschlossen.
Über die
Einrichtung neuer Gruppen entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein