Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für den Bereich Grundschule
Vorlage
WP 09-14 SV 51/083
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

  1. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan für den Bereich Grundschule bildet gemäß § 80 Schulgesetz NRW die Grundlage für die zukünftigen schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen sowie für die Entwicklung der Grundschullandschaft in der Stadt Hilden

 

  1. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen kurz- und mittelfristig umgesetzt werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden im Ausschuss für Schule und Sport und im Rat beraten und beschlossen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Aufgrund zahlreicher Veränderungen in der Grundschullandschaft sah sich der Schulträger Hilden zu Beginn des vergangenen Jahres veranlasst, eine neue Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2007 korrespondierte nicht mehr mit den aktuellen Rahmenbedingungen. Als elementare Veränderungen sind hier insbesondere die nachfolgenden Punkte zu nennen:

-          der Rückgang der Schülerzahlen aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels,

-          die Veränderungen der Schülerströme aufgrund des Wegfalls der Schulbezirke

-          der stetig steigende Betreuungsbedarf an den Grundschulen.

 

Das nun vorliegende Gutachten berücksichtigt diese Herausforderungen in angemessener Art und Weise und bietet somit eine fundierte Grundlage für die mittelfristige Gestaltung der Hildener Schullandschaft.

 

Zur Begleitung des Prozesses wurde durch den Ausschuss für Schule und Sport ein Unterausschuss installiert, der sich mit allen relevanten Themenkomplexen befasste und die Möglichkeit zur eingehenden Erörterung bot. Mitglieder des Unterausschusses waren:

Für die Grundschulen:

Schulleiterin Frau Keding – Wilhelm-Hüls-Schule

                                   Schulleiterin Frau vom Steeg – Astrid-Lindgren-Schule

Elternvertreter:          

Vorsitzender der Stadtschulpflegschaft Herr Doedens

                                   stellv. Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft Frau Hesse

Von den Fraktionen:

                                   CDU:                           Frau Schlottmann

                                   SPD:                           Herr Bosbach

                                   FDP:                           Frau Reuter

                                   Bündnis 90/die Grünen Frau Münnich

                                   duH:                            Herr Ferber

                                   BA:                              Herr Will

                                   Freie Liberale:            Herr Burchartz

 

Bis zur Vorlage des fertigen Gutachtens sind die skizzierten Schritte erfolgt:

 

25.Februar 2010

Ausschuss für Schule und Sport

Kenntnisnahme des Eckpunktepapiers "Grundschulentwicklungsplanung" (SV 09-14 51/031).

17. Mai 2010

Grundschulleiterbesprechung

Diskussion des Eckpunktepapiers "Grundschulentwicklungsplanung"

28. Juni 2010

Unterausschuss

Diskussion des Eckpunktepapiers "Grundschulentwicklungsplanung" und Ganztagskonzepte

9. November

Schulträger

Schulfachliche Beratung durch die Bezirksregierung

16. November 2010

Grundschulleiterbesprechung

Erörterung der erarbeiteten schulorganisatorischen Maßnahmen

18. November 2010

Unterausschuss

Erörterung der erarbeiteten schulorganisatorischen Maßnahmen

9. Dezember 2010

Ausschuss für Schule und Sport

Vorlage der neuesten Prognosen, nebst Planungsgrundlage und Stellungnahme der Schulleitungen und Auftrag zur Terminierung von Informationsveranstaltungen und Schulkonferenzen.

ab 9. Dezember bis

11. Februar 2011

Beteiligungsprozess durch Schulträger 

-  Veröffentlichung aller relevanten Dokumente nebst Ansprechpartner auf der Homepage

-  diverse bi- und trilaterale Beratungsgespräche mit Schulleitungen

-  Beantwortungen von Elternfragen im persönlichen Gespräch, sowie per mail.

-  Teilnahme an Schulinformations-, Schulpflegschaftssitzungen und Schulkonferenzen

22.12.2010 GGS Kalstert/Walderstraße

11.01.2010 GGS Elbsee

17.01.2011 KGS Adolf Kolping

18.01.2011 GGS Kalstert/Walderstraße

19.01.2011 KGS Astrid-Lindgren

20.01.2011 GGS Wilhelm Busch

24.01. 2011 GGS Walter-Wiederhold

26.01.2011 GGS Adolf Reichwein

31.01.2011 KGS Adolf Kolping

13. Januar

Schulträger

Schulfachliche Beratung durch die Bezirksregierung

 

 

Neben diesen Terminen hat es eine Reihe von Beratungsgesprächen mit der unteren Schulaufsichtsbehörde und dem Gutachter gegeben. Als Ergebnis dieses Prozesses liegt nun das Gutachten Schulentwicklungsplanung Grundschulen – 2011, vor.


Die bereits in der Sitzung am 9.12.2010 vorgestellten schulorganisatorischen Maßnahmen wurden mit allen Akteuren im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfänglich erörtert. Schulen und Eltern wurde die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen, den Vorschlag zu erörtern und Alternativvorschläge zu entwickeln.

 

Aus dem Gutachten (Anlage 1) können alle Details entnommen werden. Die Beschlüsse und Stellungnahmen der jeweiligen Schulkonferenzen sind der jeweiligen Sitzungsvorlage beigefügt.   

 

Mit der aktuellen Schulentwicklungsplanung wird die gute Schulsituation in Hilden bestätigt und die positiven Perspektiven der Zukunft ausführlich dargestellt. Die Schullandschaft steht unter Berücksichtigung der weiter zurückgehenden Schülerzahlen und nicht zuletzt auch durch die Aufhebung der Grundschulbezirke und der Veränderung des Stichtages für die Einschulung und vielen anderen Entwicklungen vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Mit der vorgelegten Schulentwicklungsplanung ist die Stadt Hilden gut darauf vorbereitet. 

 

 

Mit dieser Sitzungsvorlage soll eine Beschlussfassung der grundsätzlichen Schulentwicklungsplanung erfolgen. Die einzelnen schulorganisatorischen Maßnahmen werden in weiteren Sitzungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt:

 

·                     Gründung eines Schulverbundes GGS Schulstraße (Hauptstandort) und GGS Walter-Wiederhold (Teilstandort) (siehe SV 51/085)

·                     Auflösung des Grundschulverbundes GGS Kalstert (Auflösung des Teilstandortes Walderstraße). (siehe SV 51/086)

·                     Neugründung einer Schule „Beethovenstraße“, durch Zusammenlegung der GGS Adolf-Reichwein und der kath. Bekenntnisschule Adolf Kolping. (siehe SV 51/087)

·                     Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Hildener Süden (siehe SV 51/96)

 

Neben den einzelnen schulorganisatorischen Maßnahmen finden sich Aussagen zum Thema Umgang mit steigendem Betreuungsbedarf und zum Thema Inklusion in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung.

Der Teilbereich Inklusion wurde im Vorfeld mit dem Verein Gemeinsam Leben Lernen (GLL) der sich für die inklusive Schule (eine Schule für Alle) einsetzt kommuniziert und inhaltlich abgestimmt.

 

Hinsichtlich des Umgangs mit steigendem Betreuungsbedarf weist die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans folgendes aus:

Angesichts des demographischen Wandels wird eine Betreuung der Kinder primär innerhalb der vorhandenen Kubatur erfolgen. Eine Möglichkeit zur optimalen Nutzung der vorhandnen Räume, stellt die Bildung von Ganztagsklassen dar. Bereits im 2. Jahr werden diese von zwei Schulen angeboten. Diesen Trend gilt es auszuweiten und die Rahmenbedingungen dementsprechend anzupassen.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es in beiden Betreuungssystemen (OGS/VGS) einen steigenden Bedarf. Die Eltern sollen nach Möglichkeit auch zukünftig das Betreuungssystem erhalten, das sie sich für ihre Kinder und ihre Bedürfnisse wünschen. Daher soll die VGS in Hilden weiterhin angeboten werden, so lange sich dieses System unter Beachtung des vorhandenen Raumangebotes vorhalten läßt. Der OGS-Bedarf ist jedoch priorisiert zu realisieren.

Dem steigenden Betreuungssystem ist somit insbesondere mit folgenden Maßnahmen Rechnung zu tragen:

-        OGS Gruppen sind grundsätzlich prioritär einzurichten.

-        Bei Einrichtung zusätzlicher OGS-Gruppen sind vordringlich Ganztagsklassen zu bilden. 

-        Der Schulträger unterstützt die Einrichtung von Ganztagsklassen auf Antrag, sofern die Ausstattung der Klasse zu verändern ist.

Ein Anbau oder Umbau grundsätzlicher Natur zur Einrichtung von additiven OGS-Gruppen oder weiteren VGS-Gruppen durch den Schulträger wird im Hinblick auf den Rückgang der Schülerzahlen ausgeschlossen.

 

Über die Einrichtung neuer Gruppen entscheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.

 

 

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

Nein

 


Personelle Auswirkungen

Nein