Betreff
Planungsgebiet Albert-Schweitzer-Schule / Am Lindengarten, Beschluss über die künftige Zuständigkeitsregelung
Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 16.06.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 61/080
Aktenzeichen
IV/61_254_Bp
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 16.06.2010 wurde im Stadtentwicklungsausschuss die Durchführung einer Bürgerbeteiligung in Form einer Diskussionsveranstaltung mit Stimmungsabfrage bei den Bürgern beschlossen und der Beschluss über Art und Betreuung des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Entwicklung des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule / Am Lindengarten vertagt. Zudem wurden ein Antrag der FDP-Fraktion gestellt, der ebenfalls vertagt wurde. Ein Antrag der BA-Fraktion vom 16.06.2010 liegt der heutigen Sitzungsvorlage zugrunde, da er grundsätzliche Verfahrensfragen berührt.

 

Bürgerdiskussion am 18.11.2010

 

Die Bürgerdiskussion wurde nach Einladung über Zeitungen, durch Plakate und Handzettel an die Haushalte rund um das Planungsgebiet sowie auf der Internetseite der Stadt Hilden am 18.11.2010 durchgeführt. Die Veranstaltung war von 69 Bürgerinnen und Bürgern besucht, es nahmen zudem 14 Politiker sowie Herr Bürgermeister Thiele daran teil.

 

Die rege Bürgerdiskussion am 18.11.2011 hat viele Fragen aufgeworfen, die zum einen sehr grundsätzlicher Natur waren wie die Themen der Berücksichtigung des Bürgerwillens bei den weiteren Entscheidungen über das Planverfahren, eine mögliche Veränderung der Größe des Plangebietes, den Erhalt von Gebäuden und Grünflächen. Zum anderen wurden sehr vielfältige Vorstellungen über die künftige Nutzung des Geländes geäußert.

 

Es ist vorgesehen, die weiteren offenstehenden Fragen und Anträge in den folgenden Sitzungen in sinnvoller Weise nacheinander zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Rahmen werden dann auch die genauen Inhalte der Bürgerdiskussion und das entsprechende Protokoll mit daraus entwickelten Beschlussvorschlägen präsentiert und zur Diskussion gestellt.

 

Antrag der BA-Fraktion

 

Die Fraktion der Bürgeraktion Hilden hat in ihrem Antrag vom 16.06.2010 folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen:

 

1.                  Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass es sich bei der Entscheidung über die Folgenutzung des ehemaligen Geländes der „Albert-Schweitzer-Schule“ um ein Bauvorhaben handelt, das für die städtebauliche, strukturelle, ökologische und nachbarschaftliche Entwicklung in der Stadt von besonderer Bedeutung ist.

2.                  Da der Stadtentwicklungsausschuss laut § 6 der Zuständigkeitsordnung bei der Zulassung von Bauvorhaben dieser Bedeutung zwar zu beteiligen ist, aber keine abschließende Entscheidungskompetenz besitzt, wird ei Entscheidung dem Rat vorgelegt.

3.                  Sollte dies bereits zur nächsten Ratssitzung geschehen, wird der Bürgermeister gebeten, die Tagesordnung der Ratssitzung am 7. Juli 2010 entsprechend zu erweitern und die Sitzungsvorlage mitsamt Anlagen und alternativen Beschlussvorschlägen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Dieser Antrag wurde von der BA folgendermaßen begründet: Die Folgenutzung des Geländes der Albert-Schweitzer-Schule ist ein Bauvorhaben, das für die städtebauliche, strukturelle, ökologische und nachbarschaftliche Entwicklung in der Stadt von besonderer Bedeutung ist. Laut § 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Stadtentwicklungsausschuss bei der Zulassung von Bauvorhaben dieser Bedeutung zu beteiligen, besitzt aber keine abschließende Entscheidungskompetenz. Zudem muss der Rat später die politische Verantwortung für die zukünftige Nutzung tragen und sollte daher Gelegenheit haben, über die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs abzustimmen.

 

Der Antrag der BA-Fraktion vom 16.06.2010 wirft eine grundsätzliche Verfahrensfrage auf: sollen bzw. dürfen die weiteren Entscheidungen im Zusammenhang mit der künftigen Nutzungen des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule / Am Lindengarten angesichts ihrer Tragweite abschließend durch den Stadtentwicklungsausschuss getroffen werden, oder muss der Rat hierüber beraten oder zumindest abschließend entscheiden?

 

Da es sich hierbei um eine grundsätzliche Entscheidung handelt, wird in der vorliegenden Sitzungsvorlage nur dieser Antrag behandelt. Die sonstigen ausstehenden Anträge sowie die Ergebnisse der Bürgerdiskussion vom 18.11.2010 mit den daraus folgenden Entscheidungsmöglichkeiten werden in den folgenden Sitzungen behandelt.

 

Es werden daher folgende Beschlussalternativen zur Diskussion gestellt:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

 

1.                  dass die weiteren Beratungen und abschließenden Entscheidungen über die städtebaulichen Zielvorstellungen, die neue Nutzung und das weitere Vorgehen im Verfahren (z.B. Beschluss über einen städtebaulichen Wettbewerb oder andere Planungsverfahren) für den Bereich Albert-Schweitzer-Schule / Am Lindengarten im Rat der Stadt Hilden gefasst werden sollen.

oder

 

2.                  dass die abschließenden Entscheidungen über die städtebaulichen Zielvorstellungen, die neue Nutzung und das weitere Vorgehen im Verfahren (z.B. Beschluss über einen städtebaulichen Wettbewerb oder andere Planungsverfahren) für den Bereich Albert-Schweitzer-Schule / Am Lindengarten nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss im Rat der Stadt Hilden gefasst werden sollen.

oder

 

3.                  dass die weiteren Beratungen und abschließenden Entscheidungen über die städtebaulichen Zielvorstellungen, die neue Nutzung und das weitere Vorgehen im Verfahren (z.B. Beschluss über einen städtebaulichen Wettbewerb oder andere Planungsverfahren) für den Bereich Albert-Schweitzer-Schule / Am Lindengarten im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden gefasst werden sollen

 

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele