Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt
nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport und im Stadtentwicklungsausschuss den
von der Verwaltung vorgestellten „Masterplan Holterhöfchen“ und beauftragt
die Verwaltung im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanberatungen die
Umsetzung einzelner Teilabschnitte in die Haushaltsplanung aufzunehmen.
Die zeitliche Reihenfolge der Maßnahmen erfolgt entsprechend der
Prioritätenliste im Masterplan.
- Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss
für Schule und Sport und im
Stadtentwicklungsausschuss den Bau eines Ersatzbolzplatzes inklusive
Nebenarbeiten im Holterhöfchen entsprechend der in der Sitzungsvorlage
vorgestellten:
-Variante 1 mit geschätzten Gesamtkosten von 171.000€
oder alternativ
-Variante 2 mit geschätzten Gesamtkosten
von 225.000€
3. Die Mittel zu Punkt 2 sollen in die
Haushaltsplanung 201.....
eingestellt werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Veranlassung
Die Grünanlage Holterhöfchen wurde in Verbindung mit den seinerzeitigen Schulneubauten
Mitte der 60-er bis Anfang der 70-er Jahre erstellt. Aufgrund des Alters der
Anlage wie auch wegen der im Laufe dieser Zeit durchgeführten zahlreichen
baulichen Veränderungen, haben sich die Nutzungsanforderungen an diesen Bereich
grundlegend verändert. So hat sich beispielsweise die Schülerzahl im Areal mehr
als verdoppelt, während sich der zur Verfügung stehende Freiflächenanteil
aufgrund von weiteren Baumaßnahmen deutlich reduziert hat (Erweiterungen berufsbildende
Schule, Schwimmbadbau, Turnhallenneubau, Bau eines Vereinssportzentrums, Bau
einer Skateboardanlage sowie aktuell der Neubau der 3-fach Turnhalle).
Das Gesamtareal Holterhöfchen umfasst neben der Grünanlage mit dem Bodendenkmal (Ringwallanlage
Holterhöfchen), zwei städtischen Schulen (Helmholz-Gymnasium und Fabry-Realschule),
zwei Spielplätze, eine Skateboardanlage und einen Bolzplatz. An die Grünanlage
grenzen der Hauptfriedhof, die Berufsschule des Kreises Mettmann, das
katholische Krankenhaus und das städtische Bad Hildorado. Durch den aktuell
erfolgenden Neubau einer 3-fach Sporthalle auf dem Bolzplatzgelände wurde die
Aufgabe des Bolzplatzes wie auch des dahinterliegenden Spielplatzes
erforderlich.
Das gesamte Areal zeichnet sich durch eine große „Durchgängigkeit“ und
die fließenden Übergänge zwischen den einzelnen Nutzungen aus, dies betrifft
sowohl die Schulgelände wie auch die Übergänge zwischen Schulgelände und
Grünanlage.
Weiterhin besteht verschiedentlich an Wegen, Plätzen und Einrichtungen
baulicher Sanierungsbedarf, da sie nach der langen Nutzungszeit „in die Jahre gekommen sind“.
Insofern war es angezeigt, eine Gesamtüberprüfung des Bereiches
Holterhöfchen vorzunehmen.
Zielsetzung
Der Untersuchungsraum hat eine Gesamtgröße von ca. 100.000m², wobei
bestimmte Teile des Bereiches als „Konstante in ihrer Funktion“ im Konzept zu
berücksichtigen sind (sämtliche Gebäude und Schulhöfe, Kinderspielplatz,
Skateboardanlage, Ringwallanlage). In dem Sanierungs- und Entwicklungskonzept
soll die zukünftige Struktur der Gesamtgrünanlage angesichts der oben beschriebenen
eingetretenen Veränderungen dargestellt werden. Dabei ist der mögliche Erhalt
von vorhandenen sanierungsbedürftigen Strukturen (Wasserflächen, Wegenetz) wie
auch die Neugestaltung von Bereichen zu berücksichtigen.
Anders als beispielsweise bei der Gebäudesubstanz wurden an den
Außenlagen bislang noch keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass sich
hier deutliche Abnutzungsspuren zeigen. In einigen Bereichen mussten bereits
Wegebeläge (Platten) aufgrund von
vorhandenen Unfallgefahren ersatzlos entfernt und übergangsweise durch
unbefestigtes Wegbaumaterial (sog. wassergebundene Wegedecke) ersetzt
werden.
Im Konzept sind die unterschiedlichen Nutzergruppen zu berücksichtigen,
wobei als Hauptnutzer sicherlich die Schüler aber auch Erholungssuchende sowie
Kinder und Jugendliche (Skateranlage, Bolzplatz) zu nennen sind.
Masterplan
Dem nunmehr vorliegenden Maßnahmenplan liegen eine umfangreiche
Bestandsaufnahme des baulichen Zustands vor Ort, eine Abstimmung mit den zu
beteiligenden städtischen Fachämtern sowie eine Beteiligung der Schulleitungen
der drei im Holterhöfchen ansässigen Schulen zugrunde.
Die Ergebnisse der Bestandaufnahme sowie die geäußerten Nutzerinteressen
sind in dem genannten Maßnahmenplan zusammen geführt. Der vorliegende
Masterplan weist neben Bereichen in denen keine Maßnahmen erforderlich bzw. in
denen lediglich reguläre Unterhaltungsarbeiten notwendig sind („regelmäßige
Prüfung“) insgesamt 12 Einzelmaßnahmen in jeweils abgegrenzten Teilbereichen
auf. Dabei reichen diese Maßnahmen von der Neugestaltung von Schulhöfen über
die Sanierung von Wegeflächen bis hin zur Sanierung des „großen“ Teiches und
dem Rückbau des „kleinen“ Teichs. Im Anhang zur Sitzungsvorlage sind die Einzelmaßnahmen
im Detail beschrieben und mit den ermittelten Umbaukosten versehen. (Neben dem
der Sitzungsvorlage beigefügten verkleinerten Plan wurde den Fraktionen /
fraktionslosen Einzelpersonen zusätzlich je ein großformatiger Maßnahmenplan
zugeleitet).
Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks, der auf der Anlage liegt, wie auch im
Hinblick auf die benötigten Finanzmittel kann eine Sanierung/Umgestaltung nur
abschnittsweise in einem mehrjährigen Programm erfolgen. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass das Konzept insbesondere in Hinblick auf sich verändernde
Rahmenbedingungen im Schulbereich ggfls. flexibel anzupassen ist.
Bolzplatzersatz
-Standorte-
Ausgelöst durch den derzeitigen Turnhallenneubau an der Grünstrasse
stellt sich innerhalb des Gesamtkonzeptes aktuell die Frage nach einem nahe
gelegenen Ersatzstandort für den bisherigen Bolzplatz an der Grünstrasse. Die
hierzu gestellten politischen Anträge wurden bereits in der letzten Sitzung des
Ausschusses für Schule und Sport am 09.12.2010 beraten und die Verwaltung mit
der Prüfung von Alternativen beauftragt.
Für einen Ersatzstandort im Gesamtareal Holterhöfchen wurden insgesamt 5
Varianten auf 2 verschiedenen Teilflächen überprüft und die jeweiligen Vor-
bzw. Nachteile abgewogen. Hierzu wurden auch die Schulleitungen der beiden
städtischen Schulen als „Anlieger“ sowie die Musikschule als Nutzer der
„Sängerwiese“ einbezogen.
Aufgrund der Nähe zu den angrenzenden Schulen wurde bei allen Varianten
von einer allseits geschlossenen Einzäunung um den Bolzplatz ausgegangen, damit
dieser zu den „Ruhezeiten“ auch
abgeschlossen und eine Störung des Unterrichtes ausgeschlossen werden
kann.
Im Rahmen der Überprüfung erwies sich der Standort „Sängerwiese“ als
weniger geeignet, da dieser
- unmittelbar
vor den Unterrichtsräumen des HGH liegt und ein hohes Störungspotential bietet
- die Nutzung
der Rasenfläche für Veranstaltungen, z.B. der Musikschule, einschränkt
- die Fläche im
Brandfall als Sammelplatz für das
HGH dient
- eine
gestalterische Einbindung des Bolzplatzes
kaum möglich ist
- ein intakte
Grünanlage in Anspruch genommen wird
Als Alternative wurde der Standort „auf“ der Fläche des derzeitigen
„kleinen“ Teiches geprüft, der im direkten Vergleich wesentliche Vorteile
bietet.
- Lage vor der
Aula, keine Störung der Unterrichtsräume
- Keine
Nutzungseinschränkungen auf der „Sängerwiese“
- kein Eingriff
in vorhandene Grünsubstanz erforderlich
- keine
zusätzliche Flächenversiegelung
- bessere
gestalterische Einbindung in die vorhandene Grünstruktur
- Abbruch der
sanierungsbedürftigen Teichfläche und Sanierung umgebenden Wegfläche
Im Unterschied zu dem Standort „Sängerwiese“ ist für die Realisierung
auf dem Standort „kleiner“ Teich ein höherer finanzieller Aufwand erforderlich,
da hierfür der Rückbau des Teiches Voraussetzung ist. Jedoch gilt es zu berücksichtigen,
dass auch ohne den Bau der
Bolzplatzfläche an diesem Standort Sanierungsmaßnahmen am Teich und an den
umgebenden Wegflächen dringend erforderlich sind.
In Anbetracht des Sanierungsbedarfes und des hohen regelmäßigen
Unterhaltungsaufwandes an der Teichfläche spricht sich die Verwaltung – unabhängig vom Standort des Bolzplatzes- in jedem Fall
für den Fortfall des kleinen Teiches aus. Der Masterplan sieht deshalb in der
mittel- bis langfristigen Planung nur noch eine (naturnäher umgestaltete)
Teichfläche im Holterhöfchen vor.
Mit der Realisierung eines Bolzplatzes am Standort kleiner Teich würde
somit neben der Sanierung der baulichen Anlagen auch die gewünschte Nutzung geschaffen. Weitere Maßnahmen /
Eingriffe im Bereich der dem HGH vor gelagerten Grünflächen (Sängerwiese) wären
nicht erforderlich.
-Ausbauvarianten-
Auf dem von der Verwaltung (sowie den Schulen und der Musikschule)
favorisierten Standort „kleiner Teich“ wurden 2 verschiedene Ausbauvarianten
geplant.
Bei Variante 1 handelt es sich um einen Bolzplatz in der Spielfeldgröße
20x30m, der exakt in den Abmessungen des bisherigen Teiches liegen würde.
Variante 1
Auf der verfüllten Teichanlage würde eine Kunststofffläche als
Bodenbelag errichtet werden. Der an den Stirnseiten notwendige Ballfangzaun
würde an den Längsseiten durch einen zusätzlichen Stabgitterzaun ergänzt. Durch
ein abschließbares Tor können festgelegte Nutzungszeiten eingehalten werden.
Der Kunststoffbelag als Platzoberfläche stellt im Verhältnis zum bisherigen Rasenplatz
eine höherwertigere Oberfläche dar. Dies ist jedoch sinnvoll, damit die Anlage
auch in den Pausenzeiten von den Schulen genutzt werden kann (vergleichbar den
Minispielfeldern an den Grundschulstandorten). Hieran wurde von beiden Schulen
ein starkes Interesse signalisiert. Grundsätzlich wären als Belagsarten auch
Asphalt (keine Dämpfung!) bzw. Kunstrasen (höherer Pflegeaufwand!) denkbar.
Die Kosten für die Errichtung einer solchen Anlage belaufen sich inkl.
Abbruch der Teichfläche und Sanierung der umgebenden Wegflächen auf 171.000€.
Variante 2 sieht am gleichen Standort
die Errichtung eines hochwertigen Multifunktionsspielfeldes in den Abmessungen
15x27m vor.
Variante 2
Im Vergleich zu Variante 1 handelt es sich insgesamt um eine wesentlich
hochwertigere Einzäunung, die einen besseren Lärmschutz und eine bessere
Sicherung der Anlage verspricht. Weiterhin bietet die Anlage zusätzliche
Nutzungsmöglichkeiten durch Basketballkörbe sowie 4 weitere sog. „Chicotore“
bei Quernutzung des Platzes. Auch hier sollte als Belagsart Kunststoff gewählt
werden. Analog zur Variante 1 sind natürlich auch andere Belagsarten möglich.
In der nachfolgenden Abbildung ist als Beispiel das sog. Oministadium der Fa.
Velopa abgebildet.
Die Kosten für die Errichtung einer solchen Anlage belaufen sich inkl.
Abbruch der Teichfläche und Sanierung der umgebenden Wegflächen auf 225.000€.
Für die Umsetzung des Masterplanes Holterhöfchen bzw. den darin
integrierten Neubaus eines Bolzplatzes sind für das Jahr 2011 keine Mittel im
Haushaltsplan enthalten. In den Jahren 2012 und 2013 sieht die Haushaltsplanung
einen Betrag von jeweils 100.000€ vor.
Unter der Voraussetzung, dass die Anlage eines neuen Bolzplatzes als
erste Maßnahme des Masterplans Holterhöfchen umgesetzt werden soll, sind –je
nach gewählter Variante- die bisherigen Haushaltsansätze im entsprechenden
Haushaltsjahr anzupassen.
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
130101 |
Bezeichnung |
Grünflächen…… |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|
|
Haushaltsjahr: |
|
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: Im Produkt 130101 sind für „Unterhaltungsmaßnahmen
- Festwerte Grünflächen“ in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 100.000,- € im
Haushaltsplanentwurf 2011 enthalten. Je nach Beschlussfassung (Variante 1
bzw. 2 und Ausführungsjahr) ist die
bislang vorgesehene Summe anzupassen. In Kenntnis der aktuellen Finanzsituation
sollten weitere finanzielle Belastungen im Moment nicht beschlossen werden,
weil die meisten Punkte des Masterplanes zum Bereich der
„Unterhaltungsmaßnahmen - Festwerte Grünflächen“ gehören (Ergebnishaushalt). Die konkreten finanziellen Auswirkungen
nach der Entscheidung im Fachausschuss würden dann in die Änderungsliste für
die Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss aufgenommen. |
||||
Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |