Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im Jahr
2011 folgende Bauleitplan-Verfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
- 33. Änderung des FNP für den
Bereich Walder Str./Ostring (Breidohr)
- Bebauungsplan Nr. 10C für den
Bereich Poststr./Bahnhofsallee/Benrather Str.
- Bebauungsplan Nr. 66, 4.
Änderung für den Bereich Westring/Nordfriedhof/Herderstr./Ellerstr.
- Bebauungsplan Nr. 106B für den
Bereich Herderstr./Stockshausstr./Gerresheimer Str./Auf dem Sand
- Bebauungsplan Nr. 148B für den
Bereich Walder Str. 99 bis 113 und Mühlenbachweg 12 (Edeka Breisdohr und ehem.
OBI)
- Bebauungsplan Nr. 236A für den
Bereich Gerresheimer Str. 20 u.a. (Weiterbildungszentrum ´Altes Helmholtz´)
- Bebauungsplan Nr. 240 für den
Bereich Ellerstr./Benrather Str./Poststr. (Museum)
- Bebauungsplan Nr. 257 (VEP Nr.
15) für den Bereich Heiligenstraße / Kolpingstraße
- Bebauungsplan Nr. 501 für den
Bereich des Gewerbegebiets Hilden-West nördlich der Düsseldorfer Straße
- Bebauungsplan Nr. 502 für den
Bereich des Gewerbegebiets Auf dem Sand / Herderstraße / Lessingstraße /
Hans-Sachs-Straße
und die
-
Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans
sowie die vorbereitenden Arbeiten zur Planung für den Bereich der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule (u.a.)
Erläuterungen und Begründungen:
Den letzten Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der
sonstigen Satzungen auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW
hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 13.09.2010
vorgelegt. In der Sitzung am 24.02.2010 hat der Stadtentwicklungsausschuss die
„Prioritätenliste“ für das Jahr 2010 beschlossen.
Im 2. Halbjahr 2010 wurden folgende
Bauleitplanverfahren und Verfahren zur Aufstellung sonstiger Satzungen abgeschlossen:
- Bebauungsplan Nr. 106B für den Bereich Herderstraße
/ Stockshausstraße / Gerresheimer Str. / Auf dem Sand
Planungsziel: Überführung in ein GE gemäß BauNVO 1990 mit Ausschluss von
zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten,
erotischen Angeboten und Speditionen
- Bebauungsplan Nr. 256 (VEP Nr. 14) für den
Bereich Niedenstraße / Eichenstraße
Planungsziel: Nachverdichtung durch Bau von zwei EFH
Zum Bebauungsplan Nr. 106B ist darauf
hinzuweisen, dass dieser Bebauungsplan in einem ergänzenden Verfahren beginnend
mit einer erneuten Offenlage noch einmal in die Bearbeitung genommen werden
soll, um im Rahmen der Abwägung u.a das Wohngebäude Stockshausstraße 9, der
großflächige Einzelhandel Baby Bellmann sowie die Aldi-Filiale im Hinblick auf
ihren Bestandsschutz ggfs. umfassender wie bisher zu würdigen.
Das für den Bereich des Reichshof-Areals (Berliner
Str./Hochdahler Str./Mittelstr.) zu erstellenden Verfahren zur Aufstellung der 48.
Änderung des Flächennutzungsplans ist zwar formal noch nicht beendet, weil zur
Abschlussbekanntmachung der Rechtskraft noch die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
durch die Bezirksregierung Düsseldorf aussteht. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass die höhere Verwaltungsbehörde keine rechtlichen Bedenken äußern wird, so
dass auch dieses Verfahren tatsächlich abgeschlossen ist.
Somit wurden in 2010 insgesamt vier
Verfahren beendet und die Bearbeitung dreier Verfahren eingestellt (siehe auch
die Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/051, die am 13.09.2010 beraten wurde).
Auch das Jahr 2010 hat wieder deutlich
gemacht, dass es nur eingeschränkt möglich ist, den Verlauf von
Bauleitplanverfahren im Detail zu planen. Vielmehr gibt es zahlreiche
Einflussgrößen und politische Entscheidungen, die ein Bebauungsplanverfahren
verzögern können.
Neben den
Bauleitplanverfahren binden auch andere wichtige Aufgaben die mit 4,5 VZK sehr
knapp bemessenen Personalressourcen im Sachgebiet Stadtplanung. Hierzu zählt
der vom Gesetzgeber eingeforderte, aber letztendlich doch nicht verbindliche
Lärmaktionsplan für einige Straßenabschnitte sowie die Diskussion zur evtl.
Nachverdichtung der Grundstücke des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden e.G. im
Bereich Ohligser Weg, Kirschenweg, An den Linden, aber auch nicht zuletzt die bisher
ergebnislose Diskussion zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für
das Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule inkl. der Nachbarschaft.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass Ende Mai 2011 ein Mitarbeiter mit
Vollzeitstelle in den Ruhestand wechselt und auf Grund der noch ausstehenden
Untersuchungen zur Haushaltskonsolidierung eine Entscheidung zur
Wiederbesetzung dieser Stelle bisher nicht gefällt werden konnte. Dadurch
reduzieren sich die sehr knappen Personalressourcen im Jahr 2011 im Bereich
Stadtplanung voraussichtlich noch einmal auf 3,5 VZK.
Die Verwaltung schlägt folgende 13 Bauleitplanverfahren
aus der beiliegenden Liste aller Bauleitplanverfahren vor, die in 2011 seitens
des Planungs- und Vermessungsamts vorrangig oder „mit Priorität“ zu bearbeiten
sind. Eine Gewichtung innerhalb dieser nach Nummern der Bauleitplanverfahren
geordneten Auswahl wird nicht festgelegt.
(Die mit einem „+“ gekennzeichneten
Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der Verwaltung für das Jahr 2011 neu in
die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.)
- Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
(Planungsziel: Überprüfung und Aktualisierung)
- 33. Änderung des FNP für den Bereich
Walder Str./Ostring (Breidohr)
(Planungsziel: SO für Einzelhandel mit nahversorgungs- und
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten [ggfs. großflächig])
- Bebauungsplan Nr. 10C für den Bereich
Poststr./Bahnhofsallee/Benrather Str.
(Planungsziel: Wohnbauflächen im Innenbereich und Überarbeitung der
Kerngebietsfestsetzung)
- Bebauungsplan Nr. 66, 4. Änderung für den
Bereich Westring/Nordfriedhof/Herderstr./Ellerstr.
(Planungsziel: Ausschluss von zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel,
Speditionen und Vergnügungsstätten [Spielhallen])
+ Bebauungsplan Nr. 103, 3. Änderung für den
Bereich Düsseldorfer Str./Niedenstr.
(Planungsziel: Umwandlung einer Grünfläche in gewerbliche Baufläche)
- Bebauungsplan Nr. 106B für den Bereich Herderstr./Stockshausstr./Gerresheimer
Str./Auf dem Sand
(Planungsziel: Überführung in GE-Ausweisung unter Ausschluss von zentren- und
nahversorgungsrelevanten Einzelhandel, Vergnügungsstätten, erotischen Angeboten
und Speditionen)
+ Bebauungsplan Nr. 148B für den Bereich
Walder Str. 99 bis 113 und Mühlenbachweg 12 (Edeka Breisdohr und ehem. OBI)
(Planungsziel: SO für Einzelhandel mit nahversorgungs- und
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten [ggfs. großflächig])
+ Bebauungsplan Nr. 236A für den Bereich
Gerresheimer Str. 20 u.a. (Weiterbildungszentrum ´Altes Helmholtz´)
(Planungsziel: Wohnbebauung in den rückwärtigen Grundstücksteilen)
- Bebauungsplan Nr. 240 für den Bereich
Benrather Str./Poststr. (Museum und Umgebung)
(Planungsziel: Erweiterung des Museums)
- Bebauungsplan Nr. 257 (VEP Nr. 15) für den
Bereich Heiligenstraße/Kolpingstraße
(Planungsziel: Wohnbaufläche – 2xMFH + 3 RH)
- Bebauungsplan Nr. 501 für den Bereich des
Gewerbegebiets Hilden-West nördlich der Düsseldorfer Straße
(Planungsziel: Ausschluss von Vergnügungsstätten)
- Bebauungsplan Nr. 502 für den Bereich des
Gewerbegebiets Auf dem Sand/Herderstr./Lessingstr./Hans-Sachs-Str.
(Planungsziel: Ausschluss von Vergnügungsstätten)
Außerdem wird vorgeschlagen in die Liste der
Bearbeitungspriorität, die Arbeiten zur Vorbereitung der Planung für die
Grundstücke der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule (inkl. der Nachbarschaft)
aufzunehmen.
Im Sachstandsbericht werden seit Jahren einzelne Verfahren aufgeführt,
die tatsächlich inhaltlich nicht bearbeitet werden, weil aus unterschiedlichen
Gründen das auslösende Interesse wohl mittlerweile entfallen ist. Es wird
vorgeschlagen, in einer der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses
folgende Verfahren durch Beschluss einzustellen:
- 8. Änderung des Flächennutzungsplans für
den Bereich Richard-Wagner-Str./Hochdahler Str.
(ehem. Planungsziel: Abenteuerspielplatz inkl. Spielhaus)
- Bebauungsplan Nr. 2, 3. Änderung für den
Bereich Kastanienweg/Wacholderweg
(ehem. Planungsziel: Ausschluss von Vergnügungsstätten)
- Bebauungsplan Nr. 104A für den Bereich
Hülsenstr./Niedenstr./Westumgehung
(ehem. Planungsziel: GE-Gebiet)
- Bebauungsplan Nr. 148, 15. Änderung für
den Bereich Fuchsbergstr./Oststr.
(ehem. Planungsziel: Wohnbauflächen)
- Bebauungsplan Nr. 220 für den Bereich Richard-Wagner-Str./Hochdahler
Str.
(ehem. Planungsziel: Abenteuerspielplatz inkl. Spielhaus)
- Bebauungsplan Nr. 223 für den Bereich
Walder Str. 326 - 348
(ehem. Planungsziel: Wohnbaufläche in den rückwärtigen
Grundstücksbereichen)
- Bebauungsplan Nr. 229 für den Bereich
Humboldtstr./Richrather Str./Verbindungsstr.
(ehem. Planungsziel: Neuordnung des Planungsrechts mit Schwerpunkt
Wohnen)
An dieser Stelle soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass aus der
bisherige Erfahrung der vergangenen Aufstellungsverfahren für vorhabenbezogene
Bebauungspläne, die ja alle grundsätzlich von privaten Ingenieurbüros
bearbeitet und betreut wurden, festzustellen ist, dass der Arbeitsaufwand in
der Verwaltung für derartige Verfahren im Vergleich zu „normalen“ Verfahren
nicht geringer wird. Nur die Art der Arbeit und der möglichen Einflussnahme
ändert sich erheblich. Es entsteht viel mehr Koordinations- und Prüfaufwand
wobei die eigentliche Sachbearbeitung sich etwas reduziert. Insbesondere an dem
Rechtsstreitverfahren zum Projekt der Sparkasse Hilden·Ratingen·Velbert an der
Mittelstraße (Bebauungsplan Nr. 73A, 5. Änderung) wurde wieder deutlich, dass
letztendlich die Stadt Hilden auch bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und
eben nicht der Vorhabenträger für die rechtlichen Inhalte und die korrekte
Abwägung verantwortlich ist.
Als zusätzliche Information ist diesem
Sachstandsbericht wieder eine Auflistung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne
beigefügt, in denen die Baunutzungsverordnung von 1962 oder 1968 innerhalb von
Gewerbe- und Industriegebieten anzuwenden ist und somit auf deren Grundlage in
diesen Gebieten grundsätzlich großflächige Einzelhandelsansiedlungsvorhaben
zulässig wären. In dieser Liste sind auch die übergeleiteten Durchführungspläne
enthalten, die ein nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute nicht
mehr ausreichend bestimmbares Mittelgewerbegebiet ausweisen.
Thiele