Betreff
Bebauungsplan Nr. 66, 4. Änderung für den Bereich Auf dem Sand / Herderstraße / Hans-Sachs-Straße:
Abhandlung der Anregungen
Satzungsbeschluss
Vorlage
WP 09-14 SV 61/078
Aktenzeichen
IV/61.1 066-04 Ref. Schölling
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

  1. zur Kenntnis zur nehmen, dass keine Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Öffentlichkeit während der Offenlage und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beim Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden eingegangen sind.

 

  1. die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen nicht anders zu bewerten, als im Offenlagebeschluss des Rates vom 29.09.2010 (Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/056) beschlossen. Es wird insoweit auf den Beschluss vom 29.09.2010 verwiesen.

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 66, 4. Änderung für den Bereich Auf dem Sand / Herderstraße / Hans-Sachs-Straße gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV. NRW. S. 688), sowie gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), als Satzung.

 

Das Plangebiet gliedert sich in zwei Teile. Der südliche Teil des Plangebietes befindet sich zwischen den Straßen Ellerstraße, Westring, Auf dem Sand und Hans-Sachs-Straße. Der nördliche Teil wird abgegrenzt durch die Straßen In den Weiden, Auf dem Sand und Herderstraße sowie durch den Südfriedhof.

 

Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung einschließlich Umweltbericht vom 12.01.2011 zugrunde.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 66, 4. Änderung ist eine Anpassung an das aktuelle Bauplanungsrecht. Mit Hilfe der BauNVO von 1990 werden zulässige und unzulässige Nutzungen im Gewerbegebiet festgesetzt. Insbesondere sollen – mit Ausnahme des bestandsgeschützten Möbelhauses Vonnahme und dem bestandsgeschützten Heimtextilien- und Teppichmarkt Schneider –, Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten, Bordelle und sonstige Einrichtungen mit erotischen Produkten und Angeboten sowie Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, im Plangebiet ausgeschlossen werden. Ausnahmsweise können Speditio­nen, die sich in die Struktur des Gebietes einfügen und die städtebauliche Ordnung nicht beeinträchtigen, zugelassen werden.

 

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 29.09.2010 die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 66, 4. Änderung beschlossen.

Der Plan lag in der Zeit vom 25.10.2010 bis einschließlich 26.11.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über den Zeitpunkt der Offenlage informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Während der Offenlage sind keine Anregungen seitens der Öffentlichkeit beim Planungs- und Vermessungsamt eingegangen. Auch von Seiten der Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen mit Änderungsvorschlägen eingegangen. Daher war eine inhaltliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66, 4. Änderung nicht notwendig.

Lediglich der Textlichen Festsetzung Nr. 1.6 wurde ein Verweis auf die gesetzliche Grundlage hinzugefügt. Außerdem wurde die Begründung zum Bebauungsplan hinsichtlich des Bestandes an gewerblichen Nutzungen innerhalb des Plangebietes aktualisiert und die Ausführungen zur Zulässigkeit der Vergnügungsstätten und der Speditionen ergänzt.

 

Das Protokoll zur Bürgeranhörung vom 01.07.2010 liegt dieser Sitzungsvorlage für den Satzungsbeschluss bei.

 

Die bisherigen Abwägungsentscheidungen durch den Rat werden bestätigt und sind Teil der endgültigen städtebaulichen Abwägung des Satzungsbeschlusses.

 

Sollte der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden, kann er im März 2011 Rechtskraft erlangen.

 

 

Horst Thiele