Betreff
Bericht zum Hildener Kinderschutzsystem
Vorlage
WP 04-09 SV 51/311
Aktenzeichen
III/51
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Hildener Kinderschutzsystem zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bericht zum Hildener Kinderschutzsystem

 

Einsatz zusätzlicher Fachkräfte:

 

Das Konzept des Hildener Kinderschutzkonzeptes wurde dem Jugendhilfeausschuss mit der Sitzungsvorlage 51/167 in der Sitzung am 15.03.2007 vorgestellt.  Dort wurde die befristete Aufstockung der Personalstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst um 50 Wochenarbeitsstunden ab dem 01.07.2007 getroffen. In der anschließenden Ratssitzung wurde die Aufstockung der Personalstellen auf zunächst zwei Jahre festgelegt. Danach soll die Tätigkeit evaluiert werden.

 

Die neuen Personalstellen konnten zum 01.07.2007 durch Einstellung einer neuen Fachkraft und die Aufstockung der Wochenarbeitszeit bei einer bestehenden Fachkraft besetzt werden. Die Bezirksaufteilung wurde entsprechend angepasst und das neue Straßen- und Telefonverzeichnis an alle maßgeblichen Institutionen verschickt.

 

Begrüßung von Familien mit Neugeborenen:

 

Die Begrüßung der Familien mit Neugeborenen wird zum 19.11.2007 mit Hausbesuchen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes starten. Anliegen der Begrüßungsbesuche ist es, Familien Wertschätzung entgegen zu bringen, Hemmschwellen abzubauen und Beratung und Unterstützung bei Bedarf anzubieten. Damit geht es darum, die Familienfreundlichkeit der Stadt Hilden schon in den ersten Lebenswochen deutlich zu dokumentieren.

 

Die von Herrn Minister Laschet, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW, am 30.01.2007 angekündigten Elternbegleitbücher für die Kommunen liegen immer noch nicht vor. Das Ministerium wurde bereits am 11.04.2007 schriftlich um eine kurzfristige Umsetzung ersucht. In der Antwort des Ministeriums vom 10.08.2007 wurde mitgeteilt, dass das Elternbegleitbuch sich noch in der Konzeptphase befindet und Näheres im Herbst mitgeteilt werden könne. Das Elternbegleitbuch liegt bis heute leider immer noch nicht vor, so dass die Entscheidung getroffen wurde, die Besuche auch ohne Buch zu starten.

 

Das Babybegrüßungspaket besteht zunächst aus:

  • 1 Informationsbroschüre der Stadt Hilden über die Förder- und Beratungsangebote für Kinder unter drei Jahren
  • 1 Broschüre zur Familienkarte der Stadt Hilden
  • 1 Broschüre „das Baby“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
  • 1 Flyer „9 Chancen für Ihr Kind“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
  • 1 Rauchmelder für das Kinderzimmer, gesponsert von der Hamann-Stiftung und
  • 1 Kirschkernkissen, gesponsert von der Firma Baby Bellmann in Hilden.

 

Bei den Besuchen werden Antragsformulare für das Kindergeld und Elterngeld mitgenommen, die vor Ort ausgefüllt werden und mitgenommen werden können zwecks weiterem Versand. Dies soll den Eltern, insbesondere allein Erziehenden,  Wege ersparen helfen.

 

Eine Schulung aller Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch die Stadt Dormagen fand am 06.11.2007 statt.

 

 

 

 

 

Fallzahlenentwicklung:

 

Im Gegensatz zu 2006 verteilte sich 2007 die Zahl der Kindeswohlgefährdungsanzeigen gleichmäßiger über das Jahr. Die Fallzahlen der Kindeswohlüberprüfungen bewegen sich jedoch nur geringfügig unterhalb des Vorjahres (Oktober 2006: 57/ Oktober 2007: 53). Die Anzahl der Meldungen, bei denen sich ein Handlungsbedarf ergab, liegt bislang mit 92,45% über dem Vorjahr (88,41%).

 

Durch die Aufstockung der Personalsituation konnten das Kinderschutzverfahren konsequent angewandt und gleichzeitig auch die Serviceleistungen der Sozialen Dienste (Beratungsgespräche, Sprechstunden, Hilfeplangespräche etc.) wieder in vollem Umfang angeboten werden.

 

Weiter bestätigt sich die Erfahrung, dass die überwiegende Anzahl der Meldungen wichtige Hinweise für Unterstützungsbedarfe darstellen. In 2007 waren bislang nur 4 Meldungen ohne Substanz, in 8 Fällen wurde eine neue ambulante Erziehungshilfe eingerichtet, in 5 Fällen wurde die bisherige Hilfe fortgesetzt oder intensiviert, in 27 Fällen wurde an Beratungsstellen übergeleitet, in 9 Fällen musste eine sofortige Inobhutnahme erfolgen. Es bleibt abzuwarten, welche finanziellen Auswirkungen das Kinderschutzverfahren kurz- und mittelfristig auf das Budget haben wird. Eine erste Analyse wird mit dem Jahresbericht 2007 erstellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreise „Frühe Kindheit in Hilden“

 

Der Arbeitskreis für die Zielgruppe der 0 -3 Jährigen traf sich dieses Jahr zwei Mal und wird am 13.02.2008 erneut tagen. Zentrales Thema dieses Arbeitskreises ist die weitere Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitssystem. Zum nächsten Arbeitskreis werden neben den Kinderärzten, Kliniken und Hebammen auch die Gynäkologen eingeladen werden.

 

Der Arbeitskreis für die Zielgruppe der 3 – 6 Jährigen tagte dieses Jahr insgesamt 4 Mal. Kernthema ist die Vernetzung für den Bereich der Kindertageseinrichtungen. Ein neuer Leitfaden über die Angebote in Hilden, gegliedert nach Institutionen und mit einem Index zu den häufig anzutreffenden Problemlagen, wurde entwickelt und ist in Arbeit.

 

Fortbildungen:

 

Die Institutionen in Hilden werden sukzessive für den Bereich der Kooperation bei Kindeswohlgefährdungsanzeichen geschult. Am 18.06.2007 fand eine Fortbildung zusammen mit der Psychologischen Beratungsstelle für die Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen und Ogatas statt.

 

Am 11.10.2007 wurden die Jugendeinrichtungen im Rahmen der AG § 78 KJHG über das Kinderschutzsystem Hilden informiert.

 

Am 05.11.2007 fand eine Fachtagung mit den Schulleitungen und Lehrkräften zum neuen Schulgesetz NRW § 42 Abs. 6 zum Thema „Kinderschutz macht Schule“ statt. Organisation der Veranstaltung und  Kosten der Referentin von ISA übernahm das Fachamt. Die Schulen wurden über die Auswirkungen des §42 Schulgesetzbuch NRW und das Kinderschutzsystem in Hilden ausführlich informiert. Angestrebt wird, mit den Schulen eine ähnliche Vereinbarung wie nach § 8a KJHG abzuschließen, in der die Kooperation in Kinderschutzfragen verbindlich geregelt wird.

 

Die Sachgebietsleitung der Sozialen Dienste und zwei Mitarbeiterinnen nehmen seit August diesen Jahres an einer Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren teil. Die Fortbildung endet im Januar 2008. Alle weiteren Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes werden schrittweise ebenfalls geschult werden.

 

 

Kooperationsvereinbarungen:

 

Zusätzlich zu der abgeschlossenen Generalvereinbarung nach § 8 a SGB VIII wird angestrebt, neben den Schulen, auch mit dem Frauenhaus Kooperationsvereinbarungen  zu treffen.

 

Newsletter:

 

Eine neue Ausgabe des Newsletters „Kindheit in Hilden“ zu dem Schwerpunktthema „Elterntrainings in Hilden“ steht kurz vor der Fertigstellung.

 

Zusammenfassung:

 

Das Hildener Kinderschutzsystem hat sich bewährt. Die Stadt Hilden gehört damit weiterhin zu den führenden Städten im Kreis Mettmann und in der Region. Das Interesse anderer Städte an dem Konzept ist weiterhin groß, so wurde das Konzept in der Jugenddezernentensitzung des Kreises Mettmann und beim Jugendamt der Stadt Ratingen vorgestellt. Auch als Modellstandort des ISA ist Hilden weiterhin ein Vorreiter in Sachen Kindesschutz.

 

 

 

 

 

Günter Scheib