Betreff
Bericht zu den Sprachfördermaßnahmen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/213
Aktenzeichen
III/51 - Ru
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Sprachfördermaßnahmen zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Sprachförderung ist kein „neues“ Thema, aber eines, das zunehmend mehr Gewicht erhalten hat. Freude am Sprechen ist eine Voraussetzung, damit Kinder sich sprachliche Fähigkeiten aneignen.

 

Seit ungefähr sieben Jahren wird in Hilden ein Sprachförderprogramm im Elementarbereich durchgeführt.

 

Durch gezielte Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und in der Grundschule können Wortschatz, Aussprache, Hörverständnis und Ausdrucksfähigkeit trainiert und verbessert werden.

 

 

Der Landschaftsverband Rheinland bewilligte in den Vorjahren Landesmittel für die nachfolgend aufgeführten Förderarten:

 

1.         Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf ein halbes Jahr vor der Einschulung.

Diese Förderung erstreckt sich auf einen Zeitraum von ca. 6 Monaten und wird in der Regel bereits in der Grundschule, die das Kind besuchen soll, durchgeführt. In diesem Zeitraum werden pro Gruppe 10 bis 20 Kinder in einem Umfang von 120 Unterrichtsstunden gefördert. Für diese Förderart wird ein Landeszuschuss in Höhe von 1.534,00 € gewährt, der laut Vorgabe für den Personalaufwand bestimmt ist.

 

2.         Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen und sich im ersten oder zweiten Kindergartenjahr befinden.

Diese Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Monaten. Aufgrund des geringeren Alters der Kinder werden in den Gruppen lediglich 5 bis 10 Kinder in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden gefördert. Der Landeszuschuss für diese Förderung beträgt 2.045,00 € und ist für den  Personalaufwand bestimmt.

 

3.         Förderung von Kindern mit Sprachförderbedarf, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.

Hier werden u.a. Kinder unter 3 Jahren über einen Zeitraum von 10 Monaten gefördert. Die Gruppengröße beschränkt sich auch hier auf 5 bis 10 Kinder. Der Förderung erfolgt in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden. Hier beläuft sich die Landesförderung auf 3.068,00 €. Auch hier sind die Mittel für den Personalaufwand zu verwenden.

 

Die Förderart 3 wird 2008 nicht mehr bewilligt. Wie lange die beiden ersten Förderarten noch bewilligt werden, kann noch nicht gesagt werden. Hierzu gibt es noch keine Informationen.

 

Für die mit Landesförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder und den Schulen durchgeführten Sprachfördermaßnahmen wurde das entwickelte Berichtswesen bereits mit der Sitzungsvorlage Nr. 51/12 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.01.2005 vorgestellt. Die Berichte werden jedoch nicht an den Landschaftsverband weitergeleitet, sondern sind nur dem örtlichen Amt für Jugend, Schule und Sport zugänglich. Der Bericht soll Aufschluss über das Lernverhalten einzelner Kinder geben.

 

Wie bereits in der SV Nr. 51/76 erläutert wurde, hat das Umfeld der Kinder auf ihre Lernfortschritte enormen Einfluss. So ist es z.B. ein großer Unterschied für das Kind, ob die Eltern sich zu Hause ausschließlich in der Muttersprache unterhalten und/oder sie selbst kaum die deutsche Sprache beherrschen und/oder ob sie die Kinder durch ihre Deutschkenntnisse zusätzlich unterstützen. Die zu Beginn der Sprachförderprogramme bestehende Problematik, dass die Kinder oft unregelmäßig zum Unterricht erschienen, hat sich mittlerweile gelegt und kommt nur noch sehr selten vor.

 

Mit der Sitzungsvorlage 51/147 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2006 wurde aufgezeigt,  welche enorme Wichtigkeit  die frühen Sprach- und Sprechförderung in Kindertageseinrichtungen hat.

 

Dem Rechnung tragend, hat das Amt für Jugend, Schule und Sport in Zusammenarbeit mit dem Elternverband für Chancengleichheit e.V. den Bedarf für eine Sprachförderung für Kinder unter 3 Jahren ermittelt. Hier handelt es sich um die Förderart 3, die erstmals im September 2006 in Hilden angeboten wurde und einen neuen Baustein der Angebotsvielfalt darstellt. Die Erziehungsberechtigten von 115 Kindern wurden nach ihrem Interesse an der Teilnahme an einem solchen Sprachkurs befragt. Es erfolgte die Anmeldung von 19 Kindern. Es konnten durch den Elternverband für Chancengleichheit e.V. zwei Kurse im Bürgertreff Lortzingstraße eingerichtet werden. An zwei Vormittagen nahmen die Kinder ab 2 Jahren und ihre Mütter an den Sprachkursen, die von Erzieherinnen geleitet werden, teil. Zuletzt wurden 2 Gruppen eingerichtet, derzeit gibt es nur eine Gruppe.

 

Erfreulicherweise konnte eine der Gruppen durch den Lions-Club finanziert werden. Die zweite Gruppe wurde mit städt. Mitteln aus dem Bereich des Amtes für Soziales und Integration und durch die Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert. Wie bereits zuvor dargestellt, wird die Förderung durch den Landschaftsverband Rheinland für diese Förderart 2008 eingestellt. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Gruppe weiterzuführen und bemüht sich um eine Finanzierungsalternative.

 

Für das Kindergartenjahr 2007 / 2008 sind Landesmittel für 40 Gruppen in 22 Einrichtungen in der Förderart 2 beantragt und erfreulicherweise auch bewilligt worden.

 

 

-           je 3 Fördergruppen

o          Ev. Tageseinrichtung für Kinder und Hort „An der Friedenskirche“

o          Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Kunterbunt / Traumquelle“

o          Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Jacobus“

 

 

-           je 2 Fördergruppen

o          Paritätische Tageseinrichtung für Kinder

o          Ev. Tageseinrichtung für Kinder „An der Erlöserkirche“

o          Ev. Tageseinrichtung für Kinder „Sonnenschein“

o          Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Elisabeth“

o          Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Konrad“

o          Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Rappelkiste“

o          Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Mäusenest“

o          Tageseinrichtung für Kinder der AWO Verlach

o          Integrative Tageseinrichtung für Kinder „Karnaper Regenbogen“

o          Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Josef“

o          Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Johannes-Evangelist“

 

 

-           je 1 Fördergruppe

o          Tageseinrichtung für Kinder der Johanniter

o          Integrative Tageseinrichtung für Kinder „Ellen Wiederhold“

o          Ev. Tageseinrichtung für Kinder „Die Arche“

o          Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Marien“

o          Gemeinschaftsgrundschule Elbsee

o          Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Am Holterhöfchen“

o          Elternverband für Chancengleichheit

o          Tageseinrichtung für Kinder „SPE Mühle e.V.“

o          Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St. Christophorus“

 

 

Da die Förderart 1 ein halbes Jahr vor der Einschulung beginnt, wurden die letzten Fördergruppen in der zweiten Hälfte des Schuljahres 2006 / 2007 durchgeführt. Diese 8 Fördergruppen fanden in folgenden Einrichtungen statt:

 

o          Adolf-Reichwein-Schule

o          Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße

o          Schule im Kalstert

o          Wilhelm-Busch-Schule

o          Gemeinschaftsgrundschule am Elbsee

o          Adolf-Kolping-Schule

 

 

Der Sprachförderbedarf für Kinder in Kindertageseinrichtungen steigt von Jahr zu Jahr, im Gegensatz dazu ist der Bedarf für Kinder, die sich ein halbes Jahr vor der Einschulung befinden, eher konstant.

 

Durch die Pisa-Studie ist deutlich geworden, dass das Erlernen der deutschen Sprache ein elementarer Grundstein für den schulischen Erfolg ist.

Sie sollen daher vor und in der Schule noch stärker sprachlich gefördert werden. Ziel ist es, die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu erhöhen.

 

Im Zuge der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird in Zukunft eine Förderung nicht mehr im Rahmen einer Gruppenförderpauschale erfolgen, sondern eine Kindpauschale pro Kind wird vom Land bewilligt. Dieser Pauschalbetrag wird 340,00 € betragen.

Setzt man dies in Relation zum Gruppenförderpauschalbetrag von 2.045,00 € , ergibt das pro Kind bei einer Gruppenstärke von 10 Kindern (Maximalanzahl) 204,50 € pro Kind, bei einer Gruppenstärke von lediglich 5 Kinder (Minimalanzahl) 409,00 € pro Kind. Demnach werden Gruppen mit vielen Kindern von der neuen Systematik der Pauschalen tendenziell eher profitieren, wohingegen Gruppen mit nur 5 Kindern weniger Mittel zur Verfügung haben werden. Bei bereits 6 Kindern in einer Gruppe (340,83 € pro Kind) liegt keine finanzielle Verschlechterung mehr vor.

 

Im Laufe der Sprachstandsfeststellung, die durch das Kreisschulamt Mettmann durchgeführt wurde, ist aufgezeigt worden, dass in Hilden nach dem vorläufigen Gesamtergebnis 534 Kinder getestet worden sind. Davon hatten 72 Kinder einen Förderbedarf, dies stellt einen prozentualen Anteil von 13,48 % da. Der Durchschnitt im Kreis Mettmann ist geringfügig höher und beträgt 14,14 %.

 

Nachdem die ersten Meldungen der Kindertageseinrichtungen über die Anzahl der Kinder mit Sprachförderung in ihrer Einrichtung beim Amt für Jugend, Schule und Sport eingereicht wurden beziehungsweise nachdem die ersten Träger diese Meldungen einreichten, wurden für 40 Kinder bereits Landesmittel beantragt. Mit dem Schreiben vom 01.10.2007 wurde der erste Zuwendungsbescheid an die Stadt Hilden übersandt, die beantragten Mittel für 40 Kinder in Höhe von 13.600,00 € wurden bewilligt.

 

Im Nachgang sind bereits weitere 20 Kinder gemeldet worden, zudem fehlen noch von einzelnen Kindertageseinrichtungen die Rückmeldungen, so dass sich die Gesamtsumme der Zuwendungen noch erhöhen könnte. Hierzu ist noch kein Rücklauf vom Land eingegangen.

 

Auch für die neue Art der Förderung sind dem Landschaftsverband Rheinland nach Abschluss dieser Maßnahmen die Kosten anhand eines Verwendungsnachweises zu belegen. Diesem Verwendungsnachweis ist ein Sachbericht jeder Einrichtung beigefügt, der allgemeine Informationen über den Ablauf der durchgeführten Sprachförderung enthält. Da es hierfür keinen einheitlichen Bericht gibt, variiert der Informationsgehalt der verschiedenen Einrichtungen. Meist enthält er jedoch Informationen über den Erfolg der Maßnahmen und auch Übungen, die gemacht wurden, und wie im Einzelnen vorgegangen wurde.

 

 

 

 

Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren

Mittel stehen zur Verfügung:

ja

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

nein

2007

40.900,00 €

40.900,00 €

 

Förderart 2

Weiterleitung an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen

2008

40.900,00 €

40.900,00 €

 

Förderart 2

Weiterleitung an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen

2007

6.800,00 €

6.800,00 €

 

Förderung nach dem Kibiz

340,00 € pro Kind

Weiterleitung an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen

(erster Bewilligungsbescheid für 40 Kinder)

2008

6.800,00 €

6.800,00 €

 

Förderung nach dem Kibiz

340,00 € pro Kind

Weiterleitung an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen

(erster Bewilligungsbescheid für 40 Kinder)

Sichtvermerk Kämmerer