Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Sprachfördermaßnahmen
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Sprachförderung
ist kein „neues“ Thema, aber eines, das zunehmend mehr Gewicht erhalten hat.
Freude am Sprechen ist eine Voraussetzung, damit Kinder sich sprachliche
Fähigkeiten aneignen.
Seit ungefähr
sieben Jahren wird in Hilden ein Sprachförderprogramm im Elementarbereich durchgeführt.
Durch gezielte
Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und in der Grundschule können
Wortschatz, Aussprache, Hörverständnis und Ausdrucksfähigkeit trainiert und
verbessert werden.
Der
Landschaftsverband Rheinland bewilligte in den Vorjahren Landesmittel für die
nachfolgend aufgeführten Förderarten:
1. Förderung von Kindern mit
Sprachförderbedarf ein halbes Jahr vor der Einschulung.
Diese Förderung erstreckt sich auf einen Zeitraum von ca. 6 Monaten und
wird in der Regel bereits in der Grundschule, die das Kind besuchen soll,
durchgeführt. In diesem Zeitraum werden pro Gruppe 10 bis 20 Kinder in einem
Umfang von 120 Unterrichtsstunden gefördert. Für diese Förderart wird ein
Landeszuschuss in Höhe von 1.534,00 € gewährt, der laut Vorgabe für den
Personalaufwand bestimmt ist.
2. Förderung von Kindern mit
Sprachförderbedarf, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen und sich im
ersten oder zweiten Kindergartenjahr befinden.
Diese Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Monaten.
Aufgrund des geringeren Alters der Kinder werden in den Gruppen lediglich 5 bis
10 Kinder in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden gefördert. Der
Landeszuschuss für diese Förderung beträgt 2.045,00 € und ist für den Personalaufwand bestimmt.
3. Förderung von Kindern mit
Sprachförderbedarf, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.
Hier werden u.a. Kinder unter 3 Jahren über einen Zeitraum von 10
Monaten gefördert. Die Gruppengröße beschränkt sich auch hier auf 5 bis 10
Kinder. Der Förderung erfolgt in einem Umfang von 200 Unterrichtsstunden. Hier
beläuft sich die Landesförderung auf 3.068,00 €. Auch hier sind die Mittel für
den Personalaufwand zu verwenden.
Die Förderart 3 wird 2008 nicht mehr
bewilligt. Wie lange die beiden ersten Förderarten noch bewilligt werden, kann
noch nicht gesagt werden. Hierzu gibt es noch keine Informationen.
Für die mit
Landesförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder und den Schulen durchgeführten
Sprachfördermaßnahmen wurde das entwickelte Berichtswesen bereits mit der
Sitzungsvorlage Nr. 51/12 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
13.01.2005 vorgestellt. Die Berichte werden jedoch nicht an den
Landschaftsverband weitergeleitet, sondern sind nur dem örtlichen Amt für
Jugend, Schule und Sport zugänglich. Der Bericht soll Aufschluss über das Lernverhalten
einzelner Kinder geben.
Wie bereits in der
SV Nr. 51/76 erläutert wurde, hat das Umfeld der Kinder auf ihre Lernfortschritte
enormen Einfluss. So ist es z.B. ein großer Unterschied für das Kind, ob die
Eltern sich zu Hause ausschließlich in der Muttersprache unterhalten und/oder
sie selbst kaum die deutsche Sprache beherrschen und/oder ob sie die Kinder
durch ihre Deutschkenntnisse zusätzlich unterstützen. Die zu Beginn der
Sprachförderprogramme bestehende Problematik, dass die Kinder oft unregelmäßig
zum Unterricht erschienen, hat sich mittlerweile gelegt und kommt nur noch sehr
selten vor.
Mit der
Sitzungsvorlage 51/147 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2006
wurde aufgezeigt, welche enorme
Wichtigkeit die frühen Sprach- und
Sprechförderung in Kindertageseinrichtungen hat.
Dem Rechnung
tragend, hat das Amt für Jugend, Schule und Sport in Zusammenarbeit mit dem
Elternverband für Chancengleichheit e.V. den Bedarf für eine Sprachförderung
für Kinder unter 3 Jahren ermittelt. Hier handelt es sich um die Förderart 3,
die erstmals im September 2006 in Hilden angeboten wurde und einen neuen
Baustein der Angebotsvielfalt darstellt. Die Erziehungsberechtigten von 115
Kindern wurden nach ihrem Interesse an der Teilnahme an einem solchen
Sprachkurs befragt. Es erfolgte die Anmeldung von 19 Kindern. Es konnten durch
den Elternverband für Chancengleichheit e.V. zwei Kurse im Bürgertreff
Lortzingstraße eingerichtet werden. An zwei Vormittagen nahmen die Kinder ab 2
Jahren und ihre Mütter an den Sprachkursen, die von Erzieherinnen geleitet
werden, teil. Zuletzt wurden 2 Gruppen eingerichtet, derzeit gibt es nur eine
Gruppe.
Erfreulicherweise
konnte eine der Gruppen durch den Lions-Club finanziert werden. Die zweite
Gruppe wurde mit städt. Mitteln aus dem Bereich des Amtes für Soziales und
Integration und durch die Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland
finanziert. Wie bereits zuvor dargestellt, wird die Förderung durch den
Landschaftsverband Rheinland für diese Förderart 2008 eingestellt. Die
Verwaltung spricht sich dafür aus, die Gruppe weiterzuführen und bemüht sich um
eine Finanzierungsalternative.
Für das
Kindergartenjahr 2007 / 2008 sind Landesmittel für 40 Gruppen in 22
Einrichtungen in der Förderart 2 beantragt
und erfreulicherweise auch bewilligt worden.
- je
3 Fördergruppen
o Ev. Tageseinrichtung für Kinder und
Hort „An der Friedenskirche“
o Städt. Tageseinrichtung für Kinder
„Kunterbunt / Traumquelle“
o Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St.
Jacobus“
- je
2 Fördergruppen
o Paritätische Tageseinrichtung für
Kinder
o Ev. Tageseinrichtung für Kinder „An
der Erlöserkirche“
o Ev. Tageseinrichtung für Kinder
„Sonnenschein“
o Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St.
Elisabeth“
o Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St.
Konrad“
o Städt. Tageseinrichtung für Kinder
„Rappelkiste“
o Städt. Tageseinrichtung für Kinder
„Mäusenest“
o Tageseinrichtung für Kinder der AWO
Verlach
o Integrative Tageseinrichtung für
Kinder „Karnaper Regenbogen“
o Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St.
Josef“
o Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St.
Johannes-Evangelist“
- je
1 Fördergruppe
o Tageseinrichtung für Kinder der
Johanniter
o Integrative Tageseinrichtung für
Kinder „Ellen Wiederhold“
o Ev. Tageseinrichtung für Kinder „Die
Arche“
o Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St.
Marien“
o Gemeinschaftsgrundschule Elbsee
o Städt. Tageseinrichtung für Kinder „Am
Holterhöfchen“
o Elternverband für Chancengleichheit
o Tageseinrichtung für Kinder „SPE Mühle
e.V.“
o Kath. Tageseinrichtung für Kinder „St.
Christophorus“
Da die Förderart 1 ein halbes Jahr vor der
Einschulung beginnt, wurden die letzten Fördergruppen in der zweiten Hälfte des
Schuljahres 2006 / 2007 durchgeführt. Diese 8 Fördergruppen fanden in folgenden
Einrichtungen statt:
o Adolf-Reichwein-Schule
o Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße
o Schule im Kalstert
o Wilhelm-Busch-Schule
o Gemeinschaftsgrundschule am Elbsee
o Adolf-Kolping-Schule
Der
Sprachförderbedarf für Kinder in Kindertageseinrichtungen steigt von Jahr zu
Jahr, im Gegensatz dazu ist der Bedarf für Kinder, die sich ein halbes Jahr vor
der Einschulung befinden, eher konstant.
Durch die
Pisa-Studie ist deutlich geworden, dass das Erlernen der deutschen Sprache ein
elementarer Grundstein für den schulischen Erfolg ist.
Sie sollen daher
vor und in der Schule noch stärker sprachlich gefördert werden. Ziel ist es,
die Chancen der Kinder für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule zu
erhöhen.
Im Zuge der
Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird in Zukunft eine Förderung
nicht mehr im Rahmen einer Gruppenförderpauschale erfolgen, sondern eine Kindpauschale
pro Kind wird vom Land bewilligt. Dieser Pauschalbetrag wird 340,00 € betragen.
Setzt man dies in
Relation zum Gruppenförderpauschalbetrag von 2.045,00 € , ergibt das pro Kind
bei einer Gruppenstärke von 10 Kindern (Maximalanzahl) 204,50 € pro Kind, bei
einer Gruppenstärke von lediglich 5 Kinder (Minimalanzahl) 409,00 € pro Kind.
Demnach werden Gruppen mit vielen Kindern von der neuen Systematik der
Pauschalen tendenziell eher profitieren, wohingegen Gruppen mit nur 5 Kindern
weniger Mittel zur Verfügung haben werden. Bei bereits 6 Kindern in einer
Gruppe (340,83 € pro Kind) liegt keine finanzielle Verschlechterung mehr vor.
Im Laufe der
Sprachstandsfeststellung, die durch das Kreisschulamt Mettmann durchgeführt
wurde, ist aufgezeigt worden, dass in Hilden nach dem vorläufigen
Gesamtergebnis 534 Kinder getestet worden sind. Davon hatten 72 Kinder einen
Förderbedarf, dies stellt einen prozentualen Anteil von 13,48 % da. Der
Durchschnitt im Kreis Mettmann ist geringfügig höher und beträgt 14,14 %.
Nachdem die ersten
Meldungen der Kindertageseinrichtungen über die Anzahl der Kinder mit
Sprachförderung in ihrer Einrichtung beim Amt für Jugend, Schule und Sport
eingereicht wurden beziehungsweise nachdem die ersten Träger diese Meldungen
einreichten, wurden für 40 Kinder bereits Landesmittel beantragt. Mit dem
Schreiben vom 01.10.2007 wurde der erste Zuwendungsbescheid an die Stadt Hilden
übersandt, die beantragten Mittel für 40 Kinder in Höhe von 13.600,00 € wurden
bewilligt.
Im Nachgang sind
bereits weitere 20 Kinder gemeldet worden, zudem fehlen noch von einzelnen
Kindertageseinrichtungen die Rückmeldungen, so dass sich die Gesamtsumme der
Zuwendungen noch erhöhen könnte. Hierzu ist noch kein Rücklauf vom Land
eingegangen.
Auch für die neue
Art der Förderung sind dem Landschaftsverband Rheinland nach Abschluss dieser
Maßnahmen die Kosten anhand eines Verwendungsnachweises zu belegen. Diesem
Verwendungsnachweis ist ein Sachbericht jeder Einrichtung beigefügt, der
allgemeine Informationen über den Ablauf der durchgeführten Sprachförderung
enthält. Da es hierfür keinen einheitlichen Bericht gibt, variiert der
Informationsgehalt der verschiedenen Einrichtungen. Meist enthält er jedoch
Informationen über den Erfolg der Maßnahmen und auch Übungen, die gemacht wurden,
und wie im Einzelnen vorgegangen wurde.
Über die weitere
Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen: |
ja |
|
||
Produktnummer: |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von Kindern im Alter von
0-6 Jahren |
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|||
Investitions-Nr.: |
|
|
||
Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
nein |
||
2007 |
40.900,00
€ |
40.900,00
€ |
|
Förderart
2 Weiterleitung
an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen |
2008 |
40.900,00
€ |
40.900,00
€ |
|
Förderart
2 Weiterleitung
an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen |
2007 |
6.800,00
€ |
6.800,00
€ |
|
Förderung
nach dem Kibiz 340,00 €
pro Kind Weiterleitung
an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen (erster
Bewilligungsbescheid für 40 Kinder) |
2008 |
6.800,00
€ |
6.800,00
€ |
|
Förderung
nach dem Kibiz 340,00 €
pro Kind Weiterleitung
an Freie Träger und Zahlung von Dienstverträgen (erster
Bewilligungsbescheid für 40 Kinder) |
Sichtvermerk
Kämmerer |