Betreff
Bebauungsplan Nr. 258 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 für den Bereich Schwanenstraße / Itterbach / Schwanenplatz:
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 09-14 SV 61/077
Aktenzeichen
IV/61.1-258-Hol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 258 (VEP Nr. 16) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und wird im Norden durch den Itterbach und im Osten durch die Schwanenstraße begrenzt. Es beinhaltet die Flurstücke 93, 95, 98, 923, 926, 928, 929, 930 in Flur 58 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung von innerstädtischem Wohnraum.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 03.11.2010 wurde im Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich, nach einer vorausgegangenen Ortsbesichtigung, dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Planbereich stattgegeben. Es soll die Bebauung eines innerstädtischen Grundstückes mit Wohnhäusern ermöglicht werden.

 

Daher wird nun der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 258 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Gleichzeitig muss der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss zur 51. Flächennutzungsplanänderung soll im gleichen Ausschuss beraten werden (SV 61/076).

 

Dem damaligen Antrag lag ein Vorentwurf für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück 15–17 (ehem. Grundstück Frauenhof und Haus „Auf der Bech“) bei. Dieser Vorentwurf rief im Ausschuss eine Diskussion hervor, in deren Verlauf insbesondere die Berücksichtigung des Grünbestandes sowie ein Abstand zum Itterbach gefordert wurden.

 

Der der Sitzungsvorlage beiliegende überarbeitete Entwurf soll zeigen, dass seitens der Antragsteller auf die Diskussion reagiert wurde und eine Umplanung erfolgte, die eine andere Baualternative darstellt. Der Entwurf soll allerdings nicht mit in die Beschlussfassung aufgenommen werden, da in der Bürgeranhörung verschiedene Alternativen vorgestellt werden, um das Verfahren ergebnisoffen zu halten.

 

Der überarbeitete Entwurf hat sich gegenüber dem damaligen Vorentwurf in folgenden Punkten geändert:

 

·         Das im ursprünglichen Plan am westlichsten gelegene Haus entfällt zugunsten des Baumbestandes ersatzlos.

·         Das Gebäude am Schwanenplatz rückt bis an die Grundstücksgrenze zum Schwanenplatz heran, um die benachbarte Eiche zu erhalten und wird in Anlehnung an die Höhe des Nachbargebäudes um ein Staffelgeschoss erweitert.

·         Die der Itter am nächsten gelegene Neubebauung rückt in dem neuen Entwurf an der gesamten nördlichen Gebäudeseite um ca. 3 m von der Itter ab. Der neue Standort wurde in Bezug auf den Abstand zur Ittermauer vom Vorhabenträger mündlich mit dem BRW abgestimmt.

·         Als Tiefgarageneinfahrt soll nicht mehr die vorhandene Tiefgarage am Schwanenplatz genutzt werden, sondern eine eigene Einfahrt an der Schwanenstraße in dem Neubau südlich des Hauses „Auf der Bech“ mit einem PKW-Aufzug entstehen.

·         Der vordere Gebäudeteil des geplanten Hauses an der Schwanenstraße wird nun, in Anlehnung an die vorhandene südliche Bebauung, nur noch eingeschossig ausgeführt.

 

In dem neuen Vorentwurf werden die zu erhaltenen Bäume benannt und dargestellt. In Bereichen, in denen Bäume an die Bebauung grenzen, hat ein Landschaftsarchitekt eine Erstbewertung der Erhaltungsmöglichkeiten vorgenommen. Diese Bewertung mit einer Karte liegt der Sitzungsvorlage bei.

 

Die innere Erschließung des Planbereiches mit einer Wegeverbindung zwischen dem Schwanenplatz und der Schwanenstraße soll hauptsächlich fußläufig genutzt werden und soll Privatbesitz bleiben. Um einerseits die Sicherheit des neuen Wohnbereiches zu gewährleisten und andererseits auch die öffentliche Durchlässigkeit zu bewahren, soll der Weg nachts geschlossen werden und tagsüber allgemein zugänglich sein.

 

 

 

 

Sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, wird der Vorhabenträger ein Stadtplanungsbüro aus der näheren Umgebung beauftragen, das die im Verfahren notwendigen Arbeiten übernimmt und vom Planungs- und Vermessungsamt betreut wird. Es werden außerdem vom Antragsteller verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, die sich mit der Lärm- und Bodensituation sowie der Eingriffsbilanzierung beschäftigen. Gleichzeitig wird der Durchführungsvertrag erstellt.

 

 

 

 

Horst Thiele