Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden für den Bereich Schwanenstraße / Itterbach / Schwanenplatz:
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 09-14 SV 61/076
Aktenzeichen
IV/61.1-Hol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und wird begrenzt im Norden durch den Itterbach und im Osten durch die Schwanenstraße. Es beinhaltet die Flurstücke 93, 95, 98, 923, 926, 928, 929, 930 in Flur 58 der Gemarkung Hilden.

 

Mit der Planänderung soll innerhalb des Plangebietes eine Gemischte Baufläche – Kerngebiet (MK) – in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Auslöser für die Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden ist ein Planvorhaben in einem Bereich westlich der Schwanenstraße und südlich des Itterbaches (siehe hierzu Sitzungsvorlage 61/077 für die gleiche Sitzung des STEA, in der das Projekt im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 258 -VEP Nr. 16- ausführlich dargestellt wird).

 

Das Plangebiet der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im derzeit gültigen FNP als „Gemischte Baufläche“ mit der Konkretisierung „Kerngebiet (MK)“ ausgewiesen.

 

Aufgrund der geplanten Nutzungen des Planbereichs hauptsächlich für Wohnzwecke, ist eine Anpassung der Flächennutzungsplan-Ausweisung erforderlich.

Anstelle der „Gemischten Baufläche“ soll nun eine „Wohnbaufläche“ treten, die im Bebauungsplan weiter konkretisiert wird.

 

Das Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes soll weitgehend parallel zum Bebauungsplan Nr. 258 durchgeführt werden.

 

Daher wird der Aufstellungsbeschluss nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt.

 

 

 

 

Horst Thiele