Aufstellungsbeschluss
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316)
in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Stadtzentrum Hildens und
wird begrenzt im Norden durch den Itterbach und im Osten durch die
Schwanenstraße. Es beinhaltet die Flurstücke 93, 95, 98, 923, 926, 928, 929,
930 in Flur 58 der Gemarkung Hilden.
Mit der Planänderung soll innerhalb des Plangebietes eine Gemischte Baufläche – Kerngebiet (MK) – in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu schaffen.
Erläuterungen und Begründungen:
Auslöser für die
Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden ist ein
Planvorhaben in einem Bereich westlich der Schwanenstraße und südlich des
Itterbaches (siehe hierzu Sitzungsvorlage 61/077 für die gleiche Sitzung des
STEA, in der das Projekt im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 258 -VEP Nr. 16- ausführlich dargestellt wird).
Das Plangebiet der
51. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im derzeit gültigen FNP als „Gemischte
Baufläche“ mit der Konkretisierung „Kerngebiet (MK)“ ausgewiesen.
Aufgrund der
geplanten Nutzungen des Planbereichs hauptsächlich für Wohnzwecke, ist eine Anpassung
der Flächennutzungsplan-Ausweisung erforderlich.
Anstelle der
„Gemischten Baufläche“ soll nun eine „Wohnbaufläche“ treten, die im
Bebauungsplan weiter konkretisiert wird.
Das Verfahren zur 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes soll weitgehend parallel zum Bebauungsplan
Nr. 258 durchgeführt werden.
Daher wird der
Aufstellungsbeschluss nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung dem Stadtentwicklungsausschuss
vorgelegt.
Horst Thiele