Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, dass die
Ø Ev.
Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche
und die
Ø Tageseinrichtung
für Kinder der SPE Mühle e.V.
zur Gründung von Familienzentren ausgewählt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die Fördermittel
– auch für das städt. Familienzentrum Kunterbunt – zu beantragen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Sachstand
Familienzentrum Kunterbunt:
Mit Sitzungsvorlage Nr. 51/154 wurde der Jugendhilfeausschuss in seiner
Sitzung am 30.11.2006 darüber informiert, dass die Kindertageseinrichtung
„Traumquelle/Kunterbunt“ als Piloteinrichtung „Weiterentwicklung zum
Familienzentrum“ ausgewählt wurde. Zwischenzeitlich wurde das Gütesiegel
„Familienzentrum NRW“ beantragt. Die Entscheidung soll in der letzten Mai-Woche
getroffen werden. Weiter hat sich das Familienzentrum Kunterbunt um den vom
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration ausgeschriebenen
Innovationspreis „Familienzentrum NRW 2007“ beworben.
Die Verleihung des Gütesiegels und des Innovationspreises erfolgt im
Rahmen der Abschlussveranstaltung der Pilotphase am 04.06.2007.
Ausbau der
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren:
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen teilte mit Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die
Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel gesetzt hat 3.000 Tageseinrichtungen
für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Als Planungsgrundlage dient
dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von
0 bis 6 Jahren. Für die Stadt Hilden wurde die Anzahl der Familienzentren im
Jahr 2007 auf 3 festgelegt. Hierin ist das Familienzentrum Kunterbunt aus der
Pilotphase zu berücksichtigen. In der Endstufe 2012 können 9 Familienzentren
gegründet werden.
Da die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung
obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren
Ausbau von Familienzentren in die Fläche unverzichtbar sind, soll die Auswahl
der Familienzentren künftig maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die
Kreise und Kommunen erfolgen. Der v.g. Erlass legt fest, dass geeignete
Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt
werden. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale
Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu
gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen die folgenden 8
Punkte, die einzuhalten sind und zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels
erforderlich sind:
1.
Beratung und Unterstützung von Kindern
2.
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
3.
Kindertagespflege
4.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5.
Sozialraumbezug
6.
Kooperation und Organisation
7.
Kommunikation
8.
Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Ausbau der
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren in Hilden
2007:
Mit Schreiben vom 05.03.2007 wurden die freien Träger über die
Möglichkeit und die Voraussetzungen der Gründung von 2 weiteren Familienzentren
zum Beginn des Kindergartenjahres 2007/2008 informiert. Die Ev.
Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche und die Kindertagesstätte der
SPE Mühle e.V. haben ihr Interesse bekundet. Beide Einrichtungen hatten sich bereits
im Jahr 2006 um die Teilnahme an der Pilotphase bemüht und haben ein Konzept,
das den 8 Punkte-Katalog berücksichtigt, vorgelegt. Die Konzepte sind der
Sitzungsvorlage als Anlage 1 und 2
beigefügt.
Dem Konzept der der Ev. Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche
ist zu entnehmen, dass bereits ein Großteil des Kriterienkatalogs zur
Zertifizierung des Gütesiegels erfüllt ist. Dies trifft auch auf die Kindertageseinrichtung
der SPE-Mühle zu.
Zukünftiger Ausbau
der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren in
Hilden:
Laut Mitteilung des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Förderkontingente für
Familienzentren auch in Zukunft vom Land vorgegeben werden. Somit ist zurzeit
nicht bekannt, wie viele Familienzentren in den einzelnen Jahren bis zur
Erreichung des Ausbaustandes von 9 im Jahr 2012 eingerichtet werden können.
Die Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe hat bereits ein
Konzept erstellt. Hier besteht Interesse im Kindergartenjahr 2008/2009 ein
Familienzentrum zu gründen. Grundsätzliches Interesse an der Gründung eines
Familienzentrums haben die Tageseinrichtungen für Kinder „im Park e.V.“, städt.
Einrichtung „Rappelkiste“, AWO Zur Verlach und die kath. Tageseinrichtung für
Kinder St. Konrad bekundet. Weiterhin ist geplant mit der
Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold-Schule und der
Kindertageseinrichtung St. Johannes Evangelist, die ab 01.08.2008 in städt.
Trägerschaft übergeht, ein Familienzentrum im Hildener Westen aufzubauen.
Finanzielle
Beteiligung des Landes:
In dem bereits genannten Erlass ist festgelegt, dass die gemeldeten
Einrichtungen eine Förderung in Höhe von 12.000 € jährlich erhalten. Sie werden
gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung
muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhalten die
Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem
Ausgang läuft die Förderung aus.
Novellierung des
GTK:
Zum 01.08.2008 soll das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern - Kinderbildungsgesetz KiBiz in Kraft treten. Ein Entwurf liegt
zwischenzeitlich vor. § 16 des Entwurfs zum KiBiz regelt die Aufgaben, die
Familienzentren über die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen hinaus erfüllen
sollen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:
1.
Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und
Familien bündeln und miteinander vernetzen,
2.
Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von
Tagesmüttern und –vätern und zu deren Beratung oder Qualifizierung bieten,
3.
die Betreuung von unterdreijährigen Kindern und
Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von
Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln und
4.
Sprachförderung für Kinder und ihre Familien
anbieten, die über die allgemeine Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen
hinausgeht; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter
zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die
keine Kindertageseinrichtung besuchen.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Verleihung des
Gütesiegels „Familienzentrum NRW“. Die Kriterien für die Verleihung des
Gütesiegels sollen in einer gesonderten Rechtsverordnung festgelegt werden.
§ 21 Abs. 3 des v.g. Gesetzentwurfes regelt, dass das Land jeder
Tageseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als
Familienzentrum verfügt, einen zusätzlichen Zuschuss von 12.000 € jährlich
gewährt. Im Gegensatz zum Erlass vom 05.02.2007 ist hier die Verleihung des Gütesiegels
zwingende Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses.
Nach der Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung,
Koordinierung und das Management des Familienzentrums wie auch dafür
vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen
Angebote bereitstellt oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel
können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen
für das Familienzentrum (zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden,
Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für Beratungsleistungen eingesetzt
werden. Das Land verzichtet hier auf eine Aufteilung der Mittel, um den Trägern
eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit einzuräumen.
F a z i t:
Neben dem städt. Familienzentrum „Kunterbunt“ können 2007 zwei weitere
Familienzentren gegründet werden. Nach den vorliegenden Konzepten der Ev.
Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche und der Tageseinrichtung für
Kinder der SPE Mühle e.V werden die Kriterien für die Verleihung eines
Gütesiegels nach Einschätzung der Verwaltung in dem vom Erlass gesetzten
Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllt werden.
Bis zum Jahr 2012 können nach Vorgabe des Landes insgesamt 6 weitere
Familienzentren gegründet werden. Hierbei ist die vom Land geforderte
angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt
vor Ort zu gewährleisten. Die Einrichtungen müssen die benannten Kriterien für
das Gütesiegel erfüllen und in den Konzepten berücksichtigen, da mit Einführung
des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz
KiBiz) dieses Gütesiegel Voraussetzung für eine Landesförderung sein wird. Die
Auswahl der Familienzentren erfolgt auch künftig durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses. Sobald das Kontingent für das Jahr 2008 bekannt ist,
wird die Angelegenheit im Jugendhilfeausschuss zur Beratung gestellt.
Günter Scheib