Betreff
Auswahl von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
Vorlage
WP 04-09 SV 51/195
Aktenzeichen
III/51.1 - Ka.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass die

 

Ø    Ev. Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche

und die

Ø    Tageseinrichtung für Kinder der SPE Mühle e.V.

 

zur Gründung von Familienzentren ausgewählt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die Fördermittel – auch für das städt. Familienzentrum Kunterbunt – zu beantragen.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Sachstand Familienzentrum Kunterbunt:

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 51/154 wurde der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2006 darüber informiert, dass die Kindertageseinrichtung „Traumquelle/Kunterbunt“ als Piloteinrichtung „Weiterentwicklung zum Familienzentrum“ ausgewählt wurde. Zwischenzeitlich wurde das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ beantragt. Die Entscheidung soll in der letzten Mai-Woche getroffen werden. Weiter hat sich das Familienzentrum Kunterbunt um den vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration ausgeschriebenen Innovationspreis „Familienzentrum NRW 2007“ beworben.

 

Die Verleihung des Gütesiegels und des Innovationspreises erfolgt im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Pilotphase am 04.06.2007.

 

 

 

Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren:

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilte mit Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel gesetzt hat 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Für die Stadt Hilden wurde die Anzahl der Familienzentren im Jahr 2007 auf 3 festgelegt. Hierin ist das Familienzentrum Kunterbunt aus der Pilotphase zu berücksichtigen. In der Endstufe 2012 können 9 Familienzentren gegründet werden.

 

Da die Gestaltung der örtlichen Infrastruktur der kommunalen Jugendhilfeplanung obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau von Familienzentren in die Fläche unverzichtbar sind, soll die Auswahl der Familienzentren künftig maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die Kreise und Kommunen erfolgen. Der v.g. Erlass legt fest, dass geeignete Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten sind und zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:

 

1.    Beratung und Unterstützung von Kindern

2.    Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3.    Kindertagespflege

4.    Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5.    Sozialraumbezug

6.    Kooperation und Organisation

7.    Kommunikation

8.    Leistungsentwicklung und Selbstevaluation


 

 

Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren in Hilden 2007:

 

Mit Schreiben vom 05.03.2007 wurden die freien Träger über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Gründung von 2 weiteren Familienzentren zum Beginn des Kindergartenjahres 2007/2008 informiert. Die Ev. Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche und die Kindertagesstätte der SPE Mühle e.V. haben ihr Interesse bekundet. Beide Einrichtungen hatten sich bereits im Jahr 2006 um die Teilnahme an der Pilotphase bemüht und haben ein Konzept, das den 8 Punkte-Katalog berücksichtigt, vorgelegt. Die Konzepte sind der Sitzungsvorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt.

 

Dem Konzept der der Ev. Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche ist zu entnehmen, dass bereits ein Großteil des Kriterienkatalogs zur Zertifizierung des Gütesiegels erfüllt ist. Dies trifft auch auf die Kindertageseinrichtung der SPE-Mühle zu.

 

 

 

 

Zukünftiger Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren in Hilden:

 

 

Laut Mitteilung des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Förderkontingente für Familienzentren auch in Zukunft vom Land vorgegeben werden. Somit ist zurzeit nicht bekannt, wie viele Familienzentren in den einzelnen Jahren bis zur Erreichung des Ausbaustandes von 9 im Jahr 2012 eingerichtet werden können.

 

Die Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe hat bereits ein Konzept erstellt. Hier besteht Interesse im Kindergartenjahr 2008/2009 ein Familienzentrum zu gründen. Grundsätzliches Interesse an der Gründung eines Familienzentrums haben die Tageseinrichtungen für Kinder „im Park e.V.“, städt. Einrichtung „Rappelkiste“, AWO Zur Verlach und die kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Konrad bekundet. Weiterhin ist geplant mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold-Schule und der Kindertageseinrichtung St. Johannes Evangelist, die ab 01.08.2008 in städt. Trägerschaft übergeht, ein Familienzentrum im Hildener Westen aufzubauen.

 

 

 

 

Finanzielle Beteiligung des Landes:

 

 

In dem bereits genannten Erlass ist festgelegt, dass die gemeldeten Einrichtungen eine Förderung in Höhe von 12.000 € jährlich erhalten. Sie werden gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft die Förderung aus.

 


 

 

 

Novellierung des GTK:

 

Zum 01.08.2008 soll das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz KiBiz in Kraft treten. Ein Entwurf liegt zwischenzeitlich vor. § 16 des Entwurfs zum KiBiz regelt die Aufgaben, die Familienzentren über die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen hinaus erfüllen sollen. Hierbei handelt es sich insbesondere um:

 

1.    Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien bündeln und miteinander vernetzen,

2.    Hilfe und Unterstützung bei der Vermittlung von Tagesmüttern und –vätern und zu deren Beratung oder Qualifizierung bieten,

3.    die Betreuung von unterdreijährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen gewährleisten oder vermitteln und

4.    Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anbieten, die über die allgemeine Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen hinausgeht; insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.

 

Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Verleihung des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“. Die Kriterien für die Verleihung des Gütesiegels sollen in einer gesonderten Rechtsverordnung festgelegt werden.

 

§ 21 Abs. 3 des v.g. Gesetzentwurfes regelt, dass das Land jeder Tageseinrichtung für Kinder, die über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als Familienzentrum verfügt, einen zusätzlichen Zuschuss von 12.000 € jährlich gewährt. Im Gegensatz zum Erlass vom 05.02.2007 ist hier die Verleihung des Gütesiegels zwingende Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses.

 

Nach der Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden. Das Land verzichtet hier auf eine Aufteilung der Mittel, um den Trägern eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit einzuräumen.

 

 

 

 

 

F a z i t:

 

 

Neben dem städt. Familienzentrum „Kunterbunt“ können 2007 zwei weitere Familienzentren gegründet werden. Nach den vorliegenden Konzepten der Ev. Tageseinrichtung für Kinder an der Erlöserkirche und der Tageseinrichtung für Kinder der SPE Mühle e.V werden die Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels nach Einschätzung der Verwaltung in dem vom Erlass gesetzten Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllt werden.


 

Bis zum Jahr 2012 können nach Vorgabe des Landes insgesamt 6 weitere Familienzentren gegründet werden. Hierbei ist die vom Land geforderte angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Einrichtungen müssen die benannten Kriterien für das Gütesiegel erfüllen und in den Konzepten berücksichtigen, da mit Einführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) dieses Gütesiegel Voraussetzung für eine Landesförderung sein wird. Die Auswahl der Familienzentren erfolgt auch künftig durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Sobald das Kontingent für das Jahr 2008 bekannt ist, wird die Angelegenheit im Jugendhilfeausschuss zur Beratung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

2007

 

12.000

 

Fördermittel des Landes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer