Abhandlungen der Anregungen
Beschluss der Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. die eingegangenen
Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Öffentlichkeit während der Offenlage und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beim Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden eingegangen sind.
1.2 Die während der frühzeitigen Beteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Anregungen sind nicht anders zu bewerten, als im Offenlagebeschluss des Rates
vom 29.09.2010 (Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/054) beschlossen.
Es wird insoweit auf den Beschluss vom 29.09.2010 verwiesen.
2. Die 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2010 (GV NRW S. 688), sowie
gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009
(BGBl. I S. 2585), unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen beschlossen.
Das Plangebiet
wird im Osten begrenzt durch die Trasse des Ostrings, im Süden durch die Walder
Straße, im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 129, 131 (Walder
Str. 95 inkl. Garagenhof) sowie 728 (Mühlenbachweg 4) und im Norden durch die
nördliche Grenze der Flurstücke 815 und 888 (Mühlenbachweg 12) in Flur 46 der
Gemarkung Hilden.
Dem
Beschluss liegt die Begründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom 10.01.2011
zugrunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Hilden leitete am 10.06.2009 mit dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren für
die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Diese 33. Änderung steht im
direkten Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148B für den
gleichen Geltungsbereich (Walder Straße/ Mühlenbachweg).
Ziel der Planung
ist es, die bisherigen Flächen für nicht-störendes Gewerbe sowie Gemeinbedarf
aufzuheben und zum größten Teil neu als Sondergebiet „Einzelhandel“
festzusetzen. Das Sondergebiet soll für „Großflächigen Einzelhandel mit
nahversorgungsrelevantem und nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment“ festgesetzt
werden.
Die Darstellung
für das Flurstück Nr. 796 (Walder Str. 111) verbleibt bei nicht-störendem Gewerbe.
Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung
wurde am 29.04.2010 eine Bürgeranhörung gem. § 3 BauGB durchgeführt.
Im März 2010 erfolgte zudem die frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für beide Aufstellungsverfahren.
In den Sitzungen von
Stadtentwicklungsausschuss und Rat im September 2010 wurde anschließend die
öffentliche Auslegung sowohl der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes als
auch des Bebauungsplanes Nr. 148B beschlossen.
Die Offenlage selbst hat dann im Zeitraum vom
25.10. bis zum 26.11.2010 stattgefunden.
Die während dieser Zeit eingegangenen
Anregungen werden im weiteren Verlauf getrennt abgehandelt – zum einen für die
33. Änderung des FNP, zum anderen für den Bebauungsplanes Nr. 148B.
Die Flächennutzungsplanänderung selbst hat
folgenden Inhalt::
Die Zweckbestimmung eines „Gewerbegebietes“
und „einer „Fläche für Gemeinbedarf““ soll geändert werden in „Sondergebiet
Einzelhandel“.
Da der Standort bereits seit Jahrzehnten für
Einzelhandel genutzt wird (u.a. ehem. OBI), verwundert es nicht, dass es aus
der Offenlage keine Anregungen gibt, die sich auf die Änderung des Flächennutzungsplanes
beziehen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat zudem mit
Schreiben vom 10.11.2010 mitgeteilt, dass gegen die Flächennutzungsplanänderung
keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Das Schreiben ist der
Sitzungsvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.
Bei einer entsprechenden Beschlussfassung
durch den Stadtentwicklungsausschuss und den Rat wird die Verwaltung die 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes umgehend der Bezirksregierung Düsseldorf zur
abschließenden Genehmigung vorlegen.
Thiele