Betreff
Dringlichkeitsentscheidung vom 04.01.2011 über die Bereitstellung eines überplanmäßigen Aufwands für die Kfz-Unterhaltung
Vorlage
WP 09-14 SV 68/023
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vorliegende, von Bürgermeister Horst Thiele und Ratsmitglied Norbert Schreier am 04.01.2011 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die Bereitstellung eines überplanmäßigen Aufwandes für die Kfz-Unterhaltung in Höhe von 15.000 Euro.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum Ende des Jahres 2010 waren witterungsbedingt mehrere Reparaturen zwingend notwendig, welche jeweils zu hohen Aufwendungen führten.

Speziell an den Streuern und Schneepflügen mussten Reparaturen durchgeführt werden um den Winterdienst aufrecht erhalten zu können. Aufgrund der Schneemengen wurden Schneeketten beschafft. Unter anderem auch für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr.

Bei drei Müllfahrzeugen sind die Windschutzscheiben gerissen und mussten ausgetauscht werden. Die angefallenen Aufwendungen werden noch von der Versicherung erstattet.

Im Jahr 2010 waren die Aufwendungen für Ersatzteile und Reparaturen deutlich höher als geplant. Aufgrund der zu Beginn des Jahres niedrigen Treibstoffpreise konnten die Mehraufwendungen jedoch gedeckt werden. Da diese im Laufe des Jahres aber immer weiter anstiegen und im Januar noch die Treibstoffrechnung für den Dezember 2010 erwartet wird, kann keine Deckung innerhalb des Produktes mehr vorgenommen werden.

 

Nach § 10 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen. Insofern bedarf es formal noch der Zustimmung des Rates.

 

Die nötigen Reparaturen und Ersatzteilbeschaffungen dulden keinen Aufschub und sind unverzüglich vorzunehmen, so dass aus Termingründen eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich ist.

 

 

 

Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung vom 04.01.2011 über die Bereitstellung eines überplanmäßigen Aufwands für die Kfz-Unterhaltung

 

 

 

 

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

010605

Bezeichnung

Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Ja

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

0106059020

525130

15.000 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

0106049030

527910

9.095,02 Euro

 

0106059020

448800

5.904,98 Euro

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete