Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hilden hat am 03.01.2011 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt und gebeten, diesen in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 09.02.2011 aufzunehmen.
Gegenstand des Antrags ist der Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für das Aufstellen von Hinweisschildern („Kundenstopper“) und gewerblichen Warenauslagen des Einzelhandels in der Fußgängerzone für den Zeitraum Januar bis Februar 2011 als „kleine Entschuldigung der Stadt für den schleppenden Winterdienst während des Weihnachtsgeschäftes.“
Insgesamt handelt es sich um 70 Betriebe, die Sondernutzungserlaubnisse der vorstehenden Art im Jahr 2011 erhalten. Das Gebührenvolumina hierfür beträgt ca. 2.000 € je Monat, somit insgesamt ca. 4.000 € für den beantragten Zeitraum.
Für den Fall der Antragsannahme werden die bereits erteilten Genehmigungen entsprechend korrigiert und bereits vorgenommene Zahlungen für den betreffenden Zeitraum erstattet. Die noch nicht erteilten Jahresgenehmigungen werden bis zur Entscheidung zurück gehalten, um ansonsten entsprechend notwendig werdenden Korrekturaufwand zu vermeiden. Selbstverständlich können die Einzelhändler in diesen Fällen ihre Werbeschilder und Warenauslagen auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Genehmigung aufstellen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
020101 |
Bezeichnung |
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Der Minderertrag
würde für folgendes Produkt anfallen:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Es handelt sich um einen Gebührenverzicht von insgesamt ca. 4.000
Euro. |
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0201010020 |
431100 |
4.000,- |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Die Mindererträge sind im Haushaltsplanentwurf nicht enthalten. Klausgrete |