- Wilhelm-Fabry-Realschule (Untersuchung zur energetischen Sanierung)
- Ellen-Wiederhold-Halle (Erneuerung der Tribüne)
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die vorzeitige Freigabe
von Mitteln aus dem Haushalt 2011 für die Maßnahmen
a) Untersuchung zur
energetischen Sanierung des Hauptgebäudes der Wilhelm-Fabry-Realschule, um für
die Haushaltsplanung 2012 ff. eine gesicherte Kostenberechnung zu erlangen (100.000
€) und
b) Erneuerung der Tribüne
in der Ellen-Wiederhold-Sporthalle (230.000 €), um einen reibungslosen Ablauf
der Maßnahme in den Sommerferien 2011 zu gewährleisten.“
Zusätzliche
Erläuterungen und Begründung:
Die Sitzungsvorlage 26/039 wurde sowohl in
der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 17.02.2011 als auch
im Ausschuss für Schule und Sport am 24.02.2011 beraten.
Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
wurde die vorzeitige Mittelfreigabe für die Untersuchung der Wilhelm-Fabry-Realschule
bei Stimmengleichheit abgelehnt; die der Erneuerung der Tribüne in der
Ellen-Wiederhold-Sporthalle mehrheitlich abgelehnt.
Nach der weiteren Beratung im Ausschuss für
Schule und Sport wurde jedoch die vorzeitige Mittelfreigabe beider Maßnahmen
mehrheitlich beschlossen (7 Ja-Stimmen, 1 Nein, 3 Enthaltungen).
Seitens der Fraktion dUH wurde zum Haushalt
auch der der Vorlage beigefügte Antrag Nr. 50 eingebracht, wonach u.a. auf die
Untersuchung der Wilhelm-Fabry-Realschule und die Erneuerung der Tribüne in der
Ellen-Wiederhold-Sporthalle verzichtet wird und somit der Ansatz im Produkt
011301 -Gebäudeunterhaltung- um 330.000 € gekürzt werden kann.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Schule
und Sport bei 1 Ja-Stimme, 9 Ablehnungen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Erläuterungen
und Begründungen:
Im Haushaltsplan des Jahres 2011 sind unter anderem auch folgende Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen enthalten:
1. Wilhelm-Fabry-Realschule, Am Holterhöfchen 20 (Hauptgebäude): Untersuchung zur energetischen Sanierung (Planungskosten) 100.000 €
2. Helmholtzgymnasium, Am Holterhöfchen 30: Erneuerung der Tribüne in der Ellen-Wiederhold-Sporthalle 230.000 €
Da aller Voraussicht nach der Haushalt des Jahres 2011 erst Mitte Mai 2011 nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsbehörde seine Rechtskraft erlangen wird, beantragte die Verwaltung in der Sitzung des Rates vom 15.12.2010 für die vorgenannten Maßnahmen eine vorzeitige Mittelfreigabe. Im Rat wurde vereinbart, zunächst eine Beratung im Fachausschuss durchzuführen und zu beiden Maßnahmen eine Sitzungsvorlage zu erstellen. Zu den beiden vorgesehenen Investitionen ist folgendes auszuführen:
Zu 1: Das Hauptgebäude der Wilhelm-Fabry-Realschule stammt aus dem Jahr 1963 und bedarf altersbedingt einiger Sanierungen an Fenstern, Fassade, Dach, Haustechnik etc. gerade unter dem Gesichtspunkt der möglichen Energieeinsparungen und dem schonenden Umgang mit Ressourcen.
Um ähnlich wie bei der derzeit laufenden Sanierung des Helmholtz-Gymnasiums daraus eine Gesamtmaßnahme über mehrere Jahre zu bilden, schlägt die Verwaltung vor, im Vorfeld durch externe Büros den genauen Sanierungsumfang, dessen Kosten sowie einen zeitlichen Ablaufplan erarbeiten zu lassen. Diese Vorarbeiten erfordern jedoch inklusive einer Bestandsaufnahme rund 5 Monate Bearbeitungszeit. Wenn die Planungsaufträge jedoch erst mit Rechtskraft des Haushalts 2011 erteilt werden, kann nicht sichergestellt werden, dass die erforderlichen Angaben zu den Haushaltsplananmeldungen 2012 im Sommer 2011 vorliegen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass dringend in einigen Bereichen die Fenster erneuert werden müssen und diese Erneuerung ohne Fassadensanierung (auch hier liegen im Bereich der Sparverklinkerungen Schäden vor) ein bauphysikalisches Problem erzeugt, ist es sinnvoll und notwendig, möglichst bald die Gesamtsanierung zu konzipieren und beginnend mit 2012 in die Mehrjahreshaushaltsplanung aufzunehmen. Mit der vorgeschlagen und am Helmholtz-Gymnasium erprobten Verfahrensweise hat die Verwaltung hinsichtlich Kostensicherheit und Ablaufplanung gerade unter dem Aspekt der eingeschränkten Ausführungszeiträume (Schulferien) gute Erfahrungen gemacht.
Zu 2: Die Teleskoptribüne in der Ellen-Widerhold-Sporthalle wurde 2010 im Rahmen einer regelmäßigen Begehung von der Unfallkasse NRW (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Kommunen) als kurzfristig zu sanieren eingestuft. Nach den abschließenden Feststellungen von Mitte November 2010 entspricht die vorhandene Tribüne nicht mehr den derzeit gültigen Sicherheitsbestimmungen des Versicherungsträgers sowie der DIN 18032 Teil 5. Dies führt dazu, dass bei einem Schadensfall im Zusammenhang mit der Tribüne die Unfallkasse eine Versicherungsleistung verweigern wird und insofern die Stadt das Risiko trägt. Bereits dieser Zustand erfordert eine schnellstmögliche Erneuerung der Tribüne.
Im einzelnen wurden folgende Mängel festgestellt:
Ø Die Tribüne muss im eingefahrenen Zustand eine bündig abschließende Vorderseite ohne Öffnungen aufweisen. Die vorhandene Tribüne erfüllt diese Anforderung nicht, da die Treppenbereiche im eingefahrenen Zustand zur Halle offen sind (siehe auch Anlage). Ein bündiger Abschluss z.B. durch eine Verkleidungsplatte ist nicht möglich, da keine konstruktive Einbauhöhe vorhanden ist. Im Übrigen lassen sich altersbedingt die einzelnen Elemente nicht mehr flächenbündig einfahren. Es sind Versatze von bis zu 30mm vorhanden.
Ø Konstruktiv unvermeidbare Fugen bei ausziehbaren Tribünen dürfen nicht breiter als 20mm sein. Die Fugen zwischen den einzelnen Sitzstufen betragen bei der vorhandenen Tribüne im eingefahrenen Zustand 30 bis 40 mm.
.
Ø Die Fugen müssen gebrochene oder gerundete Kanten aufweisen. Die Unterkante der Sitzstufenfront verfügt weder über eine gerundete noch über eine gebrochene Kante.
Ø Tribünen ohne Bande müssen einen Sicherheitsabstand von mind. 1 m zum Spielfeldrand haben. Der Abstand zum Spielfeldrand beträgt bei ausgefahrener Tribüne nur 0,80m.
Ø Umwehrungen für Aufenthaltsbereiche müssen gesichert sein, wenn diese Bereiche um 0,30 m über einer anderen Fläche liegen und bei denen Absturzgefahr besteht. Je nach Hallennutzung werden oft nur die beiden seitlichen Tribünenelemente ausgefahren, wobei das mittlere Feld eingeschoben bleibt, um ausreichenden Platz für den Kampfrichtertisch zu bieten. In diesen Fällen verfügt die Tribüne dann nicht über die vorgeschriebene Absturzsicherung, die sich auch bei dieser Konstruktion nicht nachrüsten lässt.
Ø Da die Sporthalle im Schulbetrieb regelmäßig 3-fach unterteilt genutzt und somit quer bespielt wird, müssen auch die Längsseiten (die dann zu Stirnseiten werden) mit einem Prallschutz ausgerüstet sein. Im Zuge der Sanierung der Wand mit den Geräteraumtoren wurde die Forderung für Wand und Tore umgesetzt, für den Bereich der Tribüne ist dies aber nur durch eine Erneuerung zu erreichen.
Ø Letztlich sei noch erwähnt, dass bedingt durch Alter und Nutzung die gesamte Front der Tribüne starke Absplitterungen gerade in der Front der ersten 2 Sitzreihen aufweist, was schon beim Ausziehen der Tribünen eine Verletzungsgefahr darstellt.
Die Erneuerung der Tribüne in der Dr. Ellen Wiederhold Halle ist aus
Sicht des Schul- und Vereinssport unumgänglich. Die Schule nutzt die Tribüne
für Spieleturniere aller Jahrgangsstufen und für Nachmittagsangebote im Rahmen
des Ganztages oder außerschulischer Natur. Die Erneuerung der Tribüne
unterstützt den Erhalt und den Ausbau großer (sportlicher) Schulveranstaltungen
und verhilft zukunftsorientiert zu mehr Flexibilität.
Die Nutzung der Dr. Ellen Wiederhold Halle durch den Vereinssport findet,
wie auch die Nutzung der Fabriciusturnhalle nahezu an jedem Wochenende (weniger
in den Ferien) aufgrund von Meisterschaftspielen und Turnieren statt. Daneben
werden von den Vereinen regelmäßig Feriencamps angeboten. Die Nutzung der
Tribünen beider Hallen geht damit einher.
Da die Erneuerung der Tribüne ca. 4-6 Wochen incl. aller Nebenarbeiten dauernd wird, ist nur ein Einbau in den Sommerferien möglich, um die Nutzung der Sporthalle für das Helmholtz-Gymnasium und die Vereine nicht zu sehr einzuschränken.
Soweit die aus der Sicht der Verwaltung gesehene Eilbedürftigkeit der beiden Maßnahmen auch vom Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie vom Haupt- und Finanzausschuss geteilt wird, wäre für die vorzeitige Mittelfreigabe eine Dringlichkeitsentscheidung im Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2011 erforderlich. Insofern ist der Beschlussvorschlag auf diese Vorgehensweise ausgerichtet.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
011301 |
Bezeichnung |
Gebäudeunterhaltung |
Investitions-Nr.: |
|
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
|
|
|
Haushaltsjahr: |
2011 |
|
|
Der Bedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
2609 108 011/2609 118 450 |
0113010010 |
521 110 |
330.000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: Veranschlagt
im Haushaltsplanentwurf 2011 |
||||
Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |