Beschlussvorschlag:
"Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Abschlussbericht zum Zuschussbudget der Psychologischen Beratungsstelle 2006
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit
Ratsbeschluss vom 16.2.2000 wurde die Einrichtung eines Zuschussbudgets für die
Psychologische Beratungsstelle beschlossen.
Hiermit
wird nun der Abschlussbericht 2006 zum Zuschussbudget der
Psychologischen Beratungsstelle mit dem Stichtag 31.12.2006 vorgelegt. Dieser
geht auf die im Kontrakt 2006 genannten Vereinbarungen ein.
Die
Psychologische Beratungsstelle
ist ein ambulantes Angebot der Hilfe zur Erziehung und gehört zu den zentralen
Angeboten der Jugendhilfe gem. §28 KJHG. Es besteht ein Rechtsanspruch gem. §
27 KJHG, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende
Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet
und notwendig ist. Mit der Erziehungs-, Familien- und Schulpsychologischen
Beratung hält das interdisziplinäre Fachkräfteteam der Beratungsstelle ein
entsprechendes Hilfeangebot vor.
Zu
den präventiven Aufgaben der Beratungsstelle gehört vor allem die
Gewaltprävention, u.a. in Form von Präventionsprojekten in Schulen zur
Vorbeugung sexueller Gewalt, sowie der Eltern- und Multiplikatorenarbeit.
Die
Beratungsstelle leistet direkte Unterstützung für sich selbstmeldende Eltern
und Minderjährige. Zugleich ist sie ein qualifizierter Kooperationspartner für
die Hilfe vermittelnden Fachkräfte der Sozialen Dienste, freien Träger und Schulen.
Auf
der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Haan
führt die Psychologische Beratungsstelle seit dem 1.1.1996 als Abteilung des
Amtes für Jugend, Schule und Sport Hilden für die Städte Hilden und Haan die Aufgaben
der Beratung in Fragen der Erziehung gem. §28 KJHG durch.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Siehe
Anlage Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung. Das Zuschussbudget war ausreichend. |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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