Betreff
Bericht zum Zuschussbudget 2006 Erziehende Hilfen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/168
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Abschlussbericht 2006 „Erziehende Hilfen“ zur     Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in der Sitzung vom 16.03.2005 den Kontrakt zum Zuschussbudget „Erziehende Hilfen“ 2006 für die Abteilung Soziale Dienste des Amtes für Jugend, Schule und Sport.

 

Die Verwaltung legt hiermit den Abschlussbericht über das Zuschussbudget zum Stichtag 31.12.2006 vor.

 

Das abgelaufene Haushaltsjahr lässt sich mit den Worten erfolgreich, arbeitsintensiv und krisenhaft zusammenfassend beschreiben.

 

Erfolgreich war das Jahr sowohl organisatorisch, inhaltlich und finanziell. Die für 2006 geplanten Prozessoptimierungen wurden umgesetzt und haben sich in der Praxis bewährt. Die Qualität der Jugendhilfeleistungen konnte durch die Entwicklung eines Zielvereinbarungssystems weiterentwickelt und der Bereich der Prävention und Vernetzung durch das neue Hildener Kinderschutzsystem weiter ausgebaut werden. Trotz einer weiteren Steigerung der Fallzahlen um 30 HzE-Fälle gegenüber dem Vorjahr konnte der Budgetrahmen eingehalten werden.

 

Extrem arbeitsintensiv gestaltete sich das Jahr, da eine Vielzahl von Projekten gleichzeitig umgesetzt wurden (interne Verfahrensoptimierung, Kinderschutzsystem und Einführung der Software Prosoz). Hinzu kommt, dass die neuen Standards bei Kindeswohlüberprüfungen und im Entscheidungsverfahren über die Leistungsgewährung einerseits die Effektivität steigerten, aber anderseits gleichzeitig einen erheblichen Mehraufwand für die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst bedeuten.

 

Krisenhaft spitzten sich mehrmals im letzten Jahr die Kindeswohlgefährdungsanzeigen zu. Gleichzeitig führten die konsequent umgesetzten gesetzlichen Qualitätsstandards bei Kindeswohlgefährdungsüberprüfungen zu einem erheblichen erhöhten Personalaufwand. Diese Kombination aus hohen Fallzahlen und konsequent umgesetzten hohen Qualitätsstandards führte immer wieder dazu, dass Beratungsgespräche und Hilfeplangespräche verschoben, die Erreichbarkeit eingeschränkt und Verfahrensstandards im Bereich der Dokumentationspflichten nicht mehr im vollem Umfang umgesetzt werden konnten. Die Arbeitsbelastung erreichte so mehrmals im Jahr sowohl zeitlich als auch emotional Grenzen der Belastbarkeit.

 

Damit stellt sich das Jahr 2006 als ein bewegtes und äußerst anstrengendes Jahr für die Sozialen Dienste dar, das trotz der erheblichen Belastungen inhaltlich und finanziell erfolgreich verlief. Der Umfang der Belastung ist als Belastungsspitze zu managen, nicht jedoch als Dauerzustand, so dass die strukturellen Rahmenbedingungen des Allgemeinen Sozialdienstes verbessert werden müssen.

 

Insgesamt konnte das Budget in 2006 erfolgreich bewirtschaftet werden. Diese Zielsetzung wird auch 2007 weiter verfolgt, wobei die Finanzmittel für ambulante Erziehungshilfe (§27,2 SGB VIII), Tagesgruppenbetreuung (§32 SGB VIII), Vollzeitpflege (§33 SGB VIII) und Heimunterbringungen (§34 SGB VIII) erhöht werden müssen, um die Bedarfe fachgerecht abzudecken zu können. Die Grundsätze ambulant vor stationär, ortsnah vor ortsfern, Pflegestelle vor Heimunterbringung werden im Rahmen eines strukturierten und wirtschaftlichen Entscheidungsverfahren weiterhin handlungsleitend sein.

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

siehe Anlage