Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht 2006 zur Sozialpädagogischen Familienhilfe
zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört zu den ältesten ambulanten
Hilfen zur Erziehung in Hilden. Ihre Existenz war schon unter dem
Jugendwohlfahrtsgesetz gegeben und hat sich unter dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bis heute weiter entwickelt.
Die Kooperation gestaltete sich wie in den vergangenen Jahren weiterhin
sehr positiv.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist in der Anbieterpalette von
Hilfen ein elementarer wichtiger Hilfebaustein.
Wie in allen Hilfen einschließlich der der Sozialen Dienste ist auch das
Jahr 2006 in der Sozialpädagogische Familienhilfe geprägt davon,
Kindeswohlgefährdungen zu verhindern. Diesem wurde durch verstärkte Fortbildungen
unterstützt.
In dem neu gebildeten Arbeitskreis der Hilfe zur Erziehung werden die
Qualitätsdialoge mit allen Hildener Trägern,
so auch mit der Sozialpädagogische Familienhilfe geführt und neue
Strategien der Zusammenarbeit entwickelt.
Günter Scheib