Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht
zum geplanten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur
Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines Pflegenestes Qiagen in
Trägerschaft der SPE-Mühle e.V..“
Erläuterungen und Begründungen:
Wie bereits mehrfach berichtet, sieht das
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder
(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) bis
zum 30.09.2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter
Dreijährige vor. Das Angebot ist dem örtlichen Bedarf anzupassen. Bis 2010 sollen 20 % der unter Dreijährigen
außer Haus betreut werden können.
Die örtlichen Träger sind im Rahmen ihrer
Jugendhilfeplanung verpflichtet
1. für den Übergangszeitraum jährliche
Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten
Angebots zu beschließen und
2. jährlich zum 15.03. eines Jahres
jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand
festzustellen.
Gemäß § 24 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII sind
für Kinder unter 3 Jahren Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
vorzuhalten, wenn
1. die Erziehungsberechtigten oder, falls
das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer
Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer
beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung
befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinnes des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder
2. ohne diese Leistung eine ihrem Wohl
entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Der Umfang der täglichen Betreuungszeit
richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die vorgenannten
Kriterien.
Betreuungsbedarf
in Hilden in den nächsten Jahren
Im Jahr 2004 wurde von der Gesellschaft für
Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie –GEBIT unter
Berücksichtigung der oben angeführten Vorgaben eine Erhebung über den
Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem
Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.01.2005 mit der Sitzungsvorlage
Nr. 51/04 vorgelegt. Als Ergebnis dieser Befragung wurde eine Bedarfsquote von
25 % für Hilden ermittelt, die Grundlage für eine Maßnahmenplanung sein sollte.
Auf der Basis der Einwohnerprognose aus dem
Jahr 2005 wird die folgende Anzahl Kinder unter 3 Jahre prognostiziert:
Jahr |
Kinder unter
3 Jahren |
davon 25
% Betreuungsbedarf Ermittlung
Hilden |
davon 20
% Betreuungsbedarf Gesetzliche
Vorgabe |
2007 |
1403 |
351 |
281 |
2008 |
1385 |
346 |
277 |
2009 |
1375 |
344 |
275 |
2010 |
1368 |
342 |
274 |
Bestehende
Betreuungsangebote
Der Jugendhilfeausschuss hat am 13.01.2005
mit der SV 51/04 das Rahmenkonzept zum
Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren beschlossen. Das
Konzept wurde nach Beratung im Jugendhilfeausschuss durch Beschluss des Rates
vom 29.06.2005 konkretisiert. Neben der bereits bestehenden kleinen
altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte Karnaper Regenbogen wurden zum
01.09.2005 fünf „Betreuungsnester“ für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren
eingerichtet, die Zahl der Tagespflegestellen von 19 auf 25 angehoben, zwei
Kindergartengruppen/Tagesstättengruppen und eine Hortgruppe in Kleine
Altersgemischte Gruppen umgewandelt und 10 Kindergartenplätze zur Belegung mit
Kinder zwischen 2 und 3 Jahren vorgesehen.
Im Sommer genehmigte der Landschaftsverband
zusätzlich die Umwandlung einer Tagesstättengruppe in eine Kleine
Altersgemischte Gruppe für die Kindertageseinrichtung die Arche, so dass das
Angebot zum Kindergartenjahr 2006/2007 nochmals erweitert werden konnte.
Zu den einzelnen Betreuungsangeboten ist
folgendes auszuführen:
Ø
Kleine Altersgemischte Gruppe
In der Kleinen
Altersgemischten Gruppe können 15 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur
Schulpflicht betreut werden. Für 7 bis 9 Kinder unter 3 Jahren (2-3 Säuglinge
und 3-4 Kleinstkinder) sind in dieser Gruppenform Plätze vorgesehen. Der
Vorteil dieser Gruppenform liegt darin, dass die Kinder von Beginn der
Betreuungszeit bis zum Ende in einer Gruppe verbleiben. Die Bezugspersonen
wechseln nicht. Als nachteilig wird angesehen, dass je Jahrgang nur zwei Kinder
aufgenommen werden und daher der Kontakt zu Kindern der Altersgruppe
eingeschränkt ist. Das Land bezuschusst nicht die vollen Betriebskosten. Dies
wird unter dem Punkt Kosten und Finanzierung erläutert.
Folgende Einrichtungen
haben kleine altersgemischte Gruppen eingerichtet
·
Kindertageseinrichtung
der AWO, Kolpingstraße
·
Kindertageseinrichtung
Karnaper Regenbogen
·
Kindertageseinrichtung
der SPE-Mühle e.V.
·
Ev. Kindertageseinrichtung
Die Arche ( 2 Gruppen).
Es können somit insgesamt 45 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.
Umwandlungen von
Gruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen sind nur möglich, wenn der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt, der Bedarf für die
wegfallenden Plätze auf Dauer entfällt und die Umwandlung kostenneutral, d.h.
für das Land nicht mit erhöhten Betriebskostenzuschüssen verbunden ist und die
Kontingentierung des Landes NRW eine Umwandlung zulässt. Nur wenn diese
Voraussetzungen erfüllt sind, können mit Zustimmung des Landschaftsverbandes
Rheinland derzeit Gruppenumwandlungen erfolgen.
Ø
Betreuungsnester
Wie bereits berichtet,
wurden in Erarbeitung eines abgestimmten Betreuungskonzeptes für Kinder unter 3
Jahren die im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Gesetzes über
Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) NRW möglichen Betreuungsformen auch mit der
für Hilden zuständigen Fachberaterin beim Landesjugendamt Rheinland erörtert.
Es wurde das „Betreuungsnest“ als Betreuungsgruppe entwickelt. Diese
Betreuungsform ist im GTK NRW bisher nicht vorgesehen und fällt daher auch
nicht unter die Betriebskostenförderung. Mit den Betreuungsnestern wurden
vordringlich Plätze für die 2 bis 3-jährigen Kinder geschaffen. In einer Gruppe
werden 6 Kinder von einer qualifizierten Fachkraft betreut. Die Gruppe ist
einer Kindertageseinrichtung angeschlossen und untersteht der Kindergartenleitung.
Es handelt sich auch hier um eine nach § 45 GTK NRW erlaubnispflichtige Einrichtung.
Für die Kinder ist bei
dieser Betreuungsform von Vorteil, dass der Übergang vom Betreuungsnest in die
Kindergartengruppe erleichtert wird. Die Kinder sind mit der Einrichtung und
dem Personal vertraut und hatten die Möglichkeit bereits Kinder aus der
Kindergartengruppe kennen zu lernen.
Mit Zustimmung des
Landschaftsverbandes werden in einer Gruppe, die keiner Kindertageseinrichtung
direkt zugeordnet ist, 8 Plätze angeboten (Firma Qiagen), wovon 2 Plätze als
Sharing-Plätze geführt werden, so dass hier insgesamt 10 Kinder von zwei
Fachkräften betreut werden. Die Altersgruppe ist hier 1 bis 3,6 Jahre.
Folgende Einrichtungen
haben Betreuungsnester eingerichtet:
·
Städt. Kindertageseinrichtung
Kunterbunt/Traumquelle
·
Städt.
Kindertageseinrichtung Rappelkiste
·
Ev.
Kindertageseinrichtung Sonnenschein
·
Kindertageseinrichtung
der SPE Mühle e.V
·
SPE-Mühle
als Träger des Betreuungsnestes Qiagen
In dieser Gruppenform werden 34 Kinder (32 Plätze) betreut.
Ø
Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im Rahmen
von § 9 GTK NRW
Im Rahmen einer neu
geschaffenen Angebotsstruktur können nach der Vereinbarung zur Ausgestaltung
des § 9 IV GTK NRW (Budgetvereinbarung) abweichend von der geltenden
Betriebserlaubnis seit 01.08.2005 bis zu 20 % der Plätze der Einrichtung von
Kindern anderer Altersgruppen belegt werden. Diese Regelung findet Anwendung
auf Kinder von 1 bis unter 3 Jahren, wobei die Aufnahme eines Kindes unter 2
Jahren der Zustimmung des Landesjugendamtes bedarf. Die Budgetvereinbarung
findet keine Anwendung auf Kinder unter 1 Jahr. Werden Kinder anderer
Altersgruppen anstelle von Kindergartenkindern aufgenommen, belegen sie
von 1 Jahr bis unter 2 Jahren 3
Plätze
von 2 Jahren bis unter 3 Jahren 2 bis 2,5 Plätze.
Bei der Belegung von
Plätzen mit Kindern aus anderen Altersstufen ist Voraussetzung, dass der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gewährleistet ist. Im Rahmen der
Budgetvereinbarung können nur vereinzelt Plätze für die Betreuung der Kinder unter
3 Jahren bereitgestellt werden.
Von Vor- und Nachteile
dieser Betreuungsform decken sich mir denen der altergemischten Gruppe.
Im Rahmen der Budgetvereinbarung sollen 10 Kinder in den Kindertageseinrichtungen
betreut werden.
Ø
Tagespflege
Der Pflegekinderdienst
bietet Hildener Eltern die Vermittlung ihrer Kinder in Tagespflege an. Es
werden vorrangig Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren vermittelt. In Anspruch
genommen wird die Tagespflegevermittlung von Eltern, die aufgrund ihrer
Berufstätigkeit die Betreuungszeiten durch eine Tageseinrichtung nicht
abgedeckt bekommen.
Aktuell stehen 25 Tagespflegeplätze zur Verfügung.
Insgesamt ergibt sich somit folgendes
aktuelles Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren in den Hildener
Kindertageseinrichtungen:
|
|
Art
der Betreuung |
Betreuungs-plätze |
|
|
|
|
Tagespflegestellen |
25 |
|
|
|
|
Betreuungsnester |
32 |
|
|
|
|
Kleine altersgemischte Gruppe |
45 |
|
|
|
|
Nutzung von freiwerdenden Kindergartenplätzen |
10 |
|
|
|
|
Summe |
112 |
|
|
Kosten
und Finanzierung
Ø
Kleine Altersgemischte Gruppe
Wie bereits berichtet,
wird die Umwandlungen von Tagesgruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen nur
kostenneutral genehmigt, d.h. der Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen
darf sich nicht erhöhen. Im Vergleich zu
einer Kindergarten-/Kindertagesstättengruppe hat diese Gruppenform gemäß GTK
NRW jedoch einen höheren Personalschlüssel. Während in einer Kindergartengruppe
1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft erforderlich sind, sieht der
Personalschlüssel gemäß GTK NRW für die Kleine Altersgemischte Gruppe 2
Fachkräfte und 1 Ergänzungskraft vor.
Die Kosten einer
kleinen altersgemischten Gruppe belaufen sich auf ca.
Personalkosten ( 3 Kräfte) rd. 110.000 €
Sachkostenpauschalen rd. 13.000 €
Gesamtkosten rd.
123.000 €
Die Gesamtkosten für die fünf bestehenden kleinen
altersgemischten Gruppen betragen rd. 618.000 Euro.
Diese Kosten werden
durch die Einnahmen nur teilweise gedeckt. Nach der derzeitigen Landesförderung
werden rd. 40.000 € der Personalkosten je Gruppe bei der Ermittlung des Landeszuschusses
nicht berücksichtigt. Pro Gruppe ergibt sich ein Landeszuschuss von rd. 25.300 €, somit für 5 Gruppen 126.500 €.
Zusätzlich zu dieser Landesförderung werden derzeit Elternbeiträge von ca. 70.500
€ (bezogen auf 5 Gruppen) erhoben.
Der städtische Finanzierungsanteil für 5 Gruppen beträgt demzufolge ca.
421.000 €
Ø
Betreuungsnest
Im GTK NRW ist die
Gruppenform des Betreuungsnestes nicht erfasst. Aus diesem Grund wird seitens
des Landes kein Betriebskostenzuschuss gezahlt. Neben den Betriebskosten für
die städt. Einrichtungen werden auch die der freien Träger übernommen.
Pro Gruppe mit 6
betreuten Kindern wird ein freiwilliger Zuschuss gezahlt in Höhe von:
Personalkosten ca.
42.000 €
anteilige Sachkostenpauschale
(1/3) ca. 4.600 €
Gesamtkosten pro Gruppe ca.
46.600 €
Für die ausgelagerte
Gruppe der SPE-Mühle mit 8 Betreuungsplätzen (Qiagen) ergeben sich höhere
Personalkosten, da die Fachberatung des Landschaftsverbandes eine Zusatzkraft
gefordert hat. Auch diese Personalkosten werden im Rahmen des freiwilligen
Zuschusses übernommen. Die anteilige Sachkostenpauschale wurde entsprechend der
Kinderzahl erhöht. Insgesamt ergeben sich Kosten:
Personalkosten ca.
67.000 €
anteilige Sachkostenpauschale ca. 6.100 €
Gesamtkosten pro Gruppe ca.
73.100 €.
Allen Einrichtungen
wurde zudem ein einmaliger Einrichtungszuschuss in Höhe von 3.000 € pro Gruppe
gewährt.
Die Gesamtkosten
betragen somit
Freie Träger ca. 166.300
€
Städt. Gruppen ca. 93.200 €
Gesamtkosten
Betreuungsnester ca. 259.500 €
Von diesen Kosten
können die Elternbeiträge in Abzug
gebracht werden. Diese belaufen sich im Jahr 2006 auf rd. 102.300 €.
In diese Gruppenform investiert die Stadt Hilden somit jährlich rd. 157.000
€.
Ø
Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im Rahmen
von § 9 GTK NRW
Es entstehen keine
zusätzlichen Kosten. Allerdings verringern sich die Einnahmen aus den
Elternbeiträgen, da sich die Anzahl der Kinder pro Gruppe reduziert.
Ø
Tagespflege
Tagespflege wird in
der Regel ab einer Betreuungszeit von 15 Stunden die Woche bewilligt. Im Haushaltsplan 2006 ist hier ein Betrag von 100.000 €
veranschlagt. Hiervon sind die Betreuungskosten von 3,00 € pro Stunde und
Kind, sowie die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer
Unfallversicherung (maximal 79,00 € pro Jahr) und die hälftige Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung der
Tagespflegeperson. Die Alterssicherung orientiert sich an dem Mindestbeitrag
zur gesetzlichen Alterssicherung in Höhe von zurzeit monatlich 78,00 €. Somit
beträgt der städt. Aufwand 39,00 € pro Monat. Diese Beträge werden unabhängig
von der Kinderzahl gewährt.
Nach derzeitigem Stand
werden Einnahmen durch Elternbeiträge in Höhe von rd. 5.200 € im Jahr 2006
erwartet.
Gesamtkosten
für die Stadt Hilden
Gruppenart (Anzahl) |
Einzelbeträge |
Gesamt |
Kleine altersgemischte Gruppen (5) * |
618.000 € |
|
abzüglich Landeszuschuss |
126.575 € |
|
abzüglich Elternbeiträge |
70.500 € |
= 420.925 € |
|
|
|
Betreuungsnester (5) |
259.300 € |
|
Abzüglich Elternbeiträge |
102.300 € |
=157.000 € |
|
|
|
Tagespflege (25) |
100.000 € |
|
abzüglich Elternbeiträge |
5.200 € |
=94.800 € |
|
|
|
GESAMT |
|
672.725 € |
* Hierin enthalten sind auch die anteiligen Kosten für die Betreuung
der 3 – 6-jährigen Kinder in diesen Gruppen
(ca. 50 %) der Belegung.
Damit wird deutlich,
dass das derzeitige Angebot der U - 3 Betreuung einen städt. Kostenanteil in Höhe
von 672.725 € verursacht.
Weitere
Maßnahmen
Mit den bisher eingerichteten Gruppen bzw.
Plätzen in Regelgruppen kann der Bedarf noch nicht voll gedeckt werden. Daher
ist ein weiterer Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
erforderlich. Folgende Kindertageseinrichtungen haben Interesse an angemeldet:
·
Karnaper
Regenbogen
·
Ev.
Kindertageseinrichtung Die Arche
·
Kindertageseinrichtung
der AWO Zur Verlach
·
Kath.
Kindertageseinrichtung St. Konrad
·
Kindertageseinrichtung
der Johanniter Unfallhilfe
·
Ev.
Kindertagesstätte an der Friedenskirche.
Es besteht weiterer Bedarf für ein Pflegenest
bei der Firma Qiagen. Die Firma Qiagen möchte in Kooperation mit der SPE-Mühle
e.V. Anfang nächsten Jahres ein weiteres Pflegenest einrichten. Ein solches
Pflegenest könnte für 5 Kinder im Alter von 1 bis 3,5 Jahren unter Leitung
einer qualifizierten Pflegemutter eingerichtet werden. In diesem Fall handelt
es sich um keine Einrichtung im Sinne des GTK NRW, so dass eine Genehmigung des
Landschaftsverbandes nicht erforderlich ist.
Die Tagesmutter sollte eine Vergütung analog
dem Honorar einer Tagespflegemutter
(3,00 € pro Betreuungsstunde und Kind) erhalten. Bei einer befristeten
Anstellung in Vollzeit beim durchführenden Träger würden Personalkosten in Höhe
von rd. 33.000,00 € einschl. Nebenkosten anfallen.
Im Jahr 2007 würde der städt.
Finanzierungsanteil für 9 Monate ca. 30.950,00 € betragen:
Personalkosten einschl. Nebenkosten 24.750,00 €
anteilige Sachkostenpauschale 3.200,00 €
einmaliger Einrichtungszuschuss 3.000,00 €
Gesamtkosten 30.950,00
€.
Die Kosten können teilweise durch
Elternbeiträge (ca.13.500 €) gedeckt werden, die analog zu den Elternbeiträgen
im Kindergartenbereich erhoben würden.
Fazit
Im Jahr 2007 besteht die Möglichkeit ein
weiteres Pflegenest bei der Firma Qiagen einzurichten. Es könnten 5
Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rd.
30.950,00 € abzüglich Elternbeiträge in Höhe von 13.500 € (bezogen auf 1 Jahr).
Außerdem
sind 6 Kindertageseinrichtungen an der Einrichtung von Betreuungsnestern
zum kommenden Kindergartenjahr 2007/2008 interessiert.
Freie Plätze in Tageseinrichtungen werden im
kommenden Jahr verstärkt an Kinder unter 3 Jahren vergeben werden
(Budgetvereinbarung). Die bereits bestehenden 10 Plätze für andere Altersgruppen
in Tageseinrichtungen sollen auf 30 Plätze angehoben werden. Hierbei ist zu
beachten, dass damit Gruppenschließungen, die infolge einer rückläufigen
Geburtenrate bei den 3 bis 6-jährigen Kindern ggf. möglich wären, kurzfristig
nicht realisiert werden können.
Durch die Einrichtung des Pflegenestes und
die Ausweitung der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im Rahmen der Budgetvereinbarung
würde sich die Zahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Jahr 2007 auf 137
erhöhen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 10 % bezogen auf die Zahl
der Kinder unter 3 Jahren (1.370) zum Stichtag 30.09.2006. Damit wäre es
gelungen, die Zahl der Betreuungsplätze weiter zu steigern. Gleichzeitig wird
deutlich, dass es bis zur Erreichung der gesetzlichen Zielquote von 20 % im Jahr 2010 noch erheblicher
Anstrengungen bedarf. Ein weiterer Ausbau bedarf einer entsprechenden finanziellen
Unterstützung des Landes.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 4640.6002 |
Bezeichnung: Betreuungsangebote
für Kinder unter 3 Jahre |
||
Kosten * 197.450 Die Kosten für das zusätzliche
Pflegenest Qiagen sind bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2007 enthalten. Folgekosten |
Bisher beantragt 166.500 |
Haushaltsjahr 2007 |
|
Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||
* Mehrkosten beziehen sich auf 9 Monate