Betreff
Ausbaustufen der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
Vorlage
WP 04-09 SV 51/151
Aktenzeichen
III/51.1. - Ka.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum geplanten Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines Pflegenestes Qiagen in Trägerschaft der SPE-Mühle e.V..“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Wie bereits mehrfach berichtet, sieht das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung  für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) bis  zum 30.09.2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige vor. Das Angebot ist dem örtlichen Bedarf anzupassen. Bis 2010 sollen 20 % der unter Dreijährigen außer Haus betreut werden können.

 

Die örtlichen Träger sind im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung verpflichtet

1.         für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und

2.         jährlich zum 15.03. eines Jahres jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.

 

Gemäß § 24 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII sind für Kinder unter 3 Jahren Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn

 

1.         die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammenlebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinnes des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder

 

2.         ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

 

Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die vorgenannten Kriterien.

 

 

Betreuungsbedarf in Hilden in den nächsten Jahren

 

Im Jahr 2004 wurde von der Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie –GEBIT unter Berücksichtigung der oben angeführten Vorgaben eine Erhebung über den Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.01.2005 mit der Sitzungsvorlage Nr. 51/04 vorgelegt. Als Ergebnis dieser Befragung wurde eine Bedarfsquote von 25 % für Hilden ermittelt, die Grundlage für eine Maßnahmenplanung sein sollte.

 

Auf der Basis der Einwohnerprognose aus dem Jahr 2005 wird die folgende Anzahl Kinder unter 3 Jahre prognostiziert:

 

Jahr

Kinder

unter 3 Jahren

davon

25 % Betreuungsbedarf

Ermittlung Hilden

davon

20 % Betreuungsbedarf

Gesetzliche Vorgabe

2007

1403

351

281

2008

1385

346

277

2009

1375

344

275

2010

1368

342

274

 

 

 

 

 

 

 

Bestehende Betreuungsangebote

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 13.01.2005 mit der SV 51/04 das Rahmenkonzept zum Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren beschlossen. Das Konzept wurde nach Beratung im Jugendhilfeausschuss durch Beschluss des Rates vom 29.06.2005 konkretisiert. Neben der bereits bestehenden kleinen altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte Karnaper Regenbogen wurden zum 01.09.2005 fünf „Betreuungsnester“ für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren eingerichtet, die Zahl der Tagespflegestellen von 19 auf 25 angehoben, zwei Kindergartengruppen/Tagesstättengruppen und eine Hortgruppe in Kleine Altersgemischte Gruppen umgewandelt und 10 Kindergartenplätze zur Belegung mit Kinder zwischen 2 und 3 Jahren vorgesehen.

 

Im Sommer genehmigte der Landschaftsverband zusätzlich die Umwandlung einer Tagesstättengruppe in eine Kleine Altersgemischte Gruppe für die Kindertageseinrichtung die Arche, so dass das Angebot zum Kindergartenjahr 2006/2007 nochmals erweitert werden konnte.

 

 

Zu den einzelnen Betreuungsangeboten ist folgendes auszuführen:

 

Ø             Kleine Altersgemischte Gruppe

In der Kleinen Altersgemischten Gruppe können 15 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Schulpflicht betreut werden. Für 7 bis 9 Kinder unter 3 Jahren (2-3 Säuglinge und 3-4 Kleinstkinder) sind in dieser Gruppenform Plätze vorgesehen. Der Vorteil dieser Gruppenform liegt darin, dass die Kinder von Beginn der Betreuungszeit bis zum Ende in einer Gruppe verbleiben. Die Bezugspersonen wechseln nicht. Als nachteilig wird angesehen, dass je Jahrgang nur zwei Kinder aufgenommen werden und daher der Kontakt zu Kindern der Altersgruppe eingeschränkt ist. Das Land bezuschusst nicht die vollen Betriebskosten. Dies wird unter dem Punkt Kosten und Finanzierung erläutert.

 

Folgende Einrichtungen haben kleine altersgemischte Gruppen eingerichtet

·     Kindertageseinrichtung der AWO, Kolpingstraße

·     Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen

·     Kindertageseinrichtung der SPE-Mühle e.V.

·     Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche ( 2 Gruppen).

 

Es können somit insgesamt 45 Kinder unter 3 Jahren betreut werden.

 

Umwandlungen von Gruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen sind nur möglich, wenn der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt, der Bedarf für die wegfallenden Plätze auf Dauer entfällt und die Umwandlung kostenneutral, d.h. für das Land nicht mit erhöhten Betriebskostenzuschüssen verbunden ist und die Kontingentierung des Landes NRW eine Umwandlung zulässt. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können mit Zustimmung des Landschaftsverbandes Rheinland derzeit Gruppenumwandlungen erfolgen.

 

 

Ø             Betreuungsnester

Wie bereits berichtet, wurden in Erarbeitung eines abgestimmten Betreuungskonzeptes für Kinder unter 3 Jahren die im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) NRW möglichen Betreuungsformen auch mit der für Hilden zuständigen Fachberaterin beim Landesjugendamt Rheinland erörtert. Es wurde das „Betreuungsnest“ als Betreuungsgruppe entwickelt. Diese Betreuungsform ist im GTK NRW bisher nicht vorgesehen und fällt daher auch nicht unter die Betriebskostenförderung. Mit den Betreuungsnestern wurden vordringlich Plätze für die 2 bis 3-jährigen Kinder geschaffen. In einer Gruppe werden 6 Kinder von einer qualifizierten Fachkraft betreut. Die Gruppe ist einer Kindertageseinrichtung angeschlossen und untersteht der Kindergartenleitung. Es handelt sich auch hier um eine nach § 45 GTK NRW erlaubnispflichtige Einrichtung.

 

Für die Kinder ist bei dieser Betreuungsform von Vorteil, dass der Übergang vom Betreuungsnest in die Kindergartengruppe erleichtert wird. Die Kinder sind mit der Einrichtung und dem Personal vertraut und hatten die Möglichkeit bereits Kinder aus der Kindergartengruppe kennen zu lernen.

 

Mit Zustimmung des Landschaftsverbandes werden in einer Gruppe, die keiner Kindertageseinrichtung direkt zugeordnet ist, 8 Plätze angeboten (Firma Qiagen), wovon 2 Plätze als Sharing-Plätze geführt werden, so dass hier insgesamt 10 Kinder von zwei Fachkräften betreut werden. Die Altersgruppe ist hier 1 bis 3,6 Jahre.

 

Folgende Einrichtungen haben Betreuungsnester eingerichtet:

·      Städt. Kindertageseinrichtung Kunterbunt/Traumquelle

·     Städt. Kindertageseinrichtung Rappelkiste

·     Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein

·     Kindertageseinrichtung der SPE Mühle e.V

·     SPE-Mühle als Träger des Betreuungsnestes Qiagen

 

 

In dieser Gruppenform werden 34 Kinder (32 Plätze) betreut.

 

 

Ø             Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im Rahmen von § 9 GTK NRW

Im Rahmen einer neu geschaffenen Angebotsstruktur können nach der Vereinbarung zur Ausgestaltung des § 9 IV GTK NRW (Budgetvereinbarung) abweichend von der geltenden Betriebserlaubnis seit 01.08.2005 bis zu 20 % der Plätze der Einrichtung von Kindern anderer Altersgruppen belegt werden. Diese Regelung findet Anwendung auf Kinder von 1 bis unter 3 Jahren, wobei die Aufnahme eines Kindes unter 2 Jahren der Zustimmung des Landesjugendamtes bedarf. Die Budgetvereinbarung findet keine Anwendung auf Kinder unter 1 Jahr. Werden Kinder anderer Altersgruppen anstelle von Kindergartenkindern aufgenommen, belegen sie

              von 1 Jahr bis unter 2 Jahren                        3 Plätze

              von 2 Jahren bis unter 3 Jahren                    2 bis 2,5 Plätze.

 

Bei der Belegung von Plätzen mit Kindern aus anderen Altersstufen ist Voraussetzung, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gewährleistet ist. Im Rahmen der Budgetvereinbarung können nur vereinzelt Plätze für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren bereitgestellt werden.

 

Von Vor- und Nachteile dieser Betreuungsform decken sich mir denen der altergemischten Gruppe.

 

Im Rahmen der Budgetvereinbarung sollen 10 Kinder in den Kindertageseinrichtungen betreut werden.

 

 

Ø             Tagespflege

Der Pflegekinderdienst bietet Hildener Eltern die Vermittlung ihrer Kinder in Tagespflege an. Es werden vorrangig Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren vermittelt. In Anspruch genommen wird die Tagespflegevermittlung von Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit die Betreuungszeiten durch eine Tageseinrichtung nicht abgedeckt bekommen.

 

Aktuell stehen 25 Tagespflegeplätze zur Verfügung.

 

Insgesamt ergibt sich somit folgendes aktuelles Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren in den Hildener Kindertageseinrichtungen:

 

 

 

Art der

Betreuung

Betreuungs-plätze

 

 

 

 

 

Tagespflegestellen

 

25

 

 

 

 

 

Betreuungsnester

 

32

 

 

 

 

Kleine altersgemischte

Gruppe

 

45

 

 

 

 

Nutzung von freiwerdenden

Kindergartenplätzen

 

10

 

 

 

 

 

Summe

 

112

 

 

 

 

 

Kosten und Finanzierung

 

Ø             Kleine Altersgemischte Gruppe

Wie bereits berichtet, wird die Umwandlungen von Tagesgruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen nur kostenneutral genehmigt, d.h. der Landesanteil an den Betriebskostenzuschüssen darf sich nicht erhöhen. Im  Vergleich zu einer Kindergarten-/Kindertagesstättengruppe hat diese Gruppenform gemäß GTK NRW jedoch einen höheren Personalschlüssel. Während in einer Kindergartengruppe 1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft erforderlich sind, sieht der Personalschlüssel gemäß GTK NRW für die Kleine Altersgemischte Gruppe 2 Fachkräfte und 1 Ergänzungskraft vor.

 

Die Kosten einer kleinen altersgemischten Gruppe belaufen sich auf ca.

 

              Personalkosten ( 3 Kräfte)                rd. 110.000 €

              Sachkostenpauschalen                                 rd.   13.000

              Gesamtkosten                                               rd. 123.000 €

 

Die  Gesamtkosten für die fünf bestehenden kleinen altersgemischten Gruppen betragen rd. 618.000 Euro.

 

Diese Kosten werden durch die Einnahmen nur teilweise gedeckt. Nach der derzeitigen Landesförderung werden rd. 40.000 € der Personalkosten je Gruppe bei der Ermittlung des Landeszuschusses nicht berücksichtigt. Pro Gruppe ergibt sich ein Landeszuschuss von rd. 25.300 €, somit für 5 Gruppen 126.500 €. Zusätzlich zu dieser Landesförderung werden derzeit Elternbeiträge von ca. 70.500 € (bezogen auf 5 Gruppen) erhoben.

 

Der städtische Finanzierungsanteil für 5 Gruppen beträgt demzufolge ca. 421.000 €

 

 

Ø             Betreuungsnest

Im GTK NRW ist die Gruppenform des Betreuungsnestes nicht erfasst. Aus diesem Grund wird seitens des Landes kein Betriebskostenzuschuss gezahlt. Neben den Betriebskosten für die städt. Einrichtungen werden auch die der freien Träger übernommen.

 

 

 

Pro Gruppe mit 6 betreuten Kindern wird ein freiwilliger Zuschuss gezahlt in Höhe von:

 

              Personalkosten                                             ca. 42.000 €

              anteilige Sachkostenpauschale (1/3)            ca.   4.600 €

              Gesamtkosten pro Gruppe                        ca. 46.600 €

 

Für die ausgelagerte Gruppe der SPE-Mühle mit 8 Betreuungsplätzen (Qiagen) ergeben sich höhere Personalkosten, da die Fachberatung des Landschaftsverbandes eine Zusatzkraft gefordert hat. Auch diese Personalkosten werden im Rahmen des freiwilligen Zuschusses übernommen. Die anteilige Sachkostenpauschale wurde entsprechend der Kinderzahl erhöht. Insgesamt ergeben sich Kosten:

 

              Personalkosten                                             ca. 67.000 €

              anteilige Sachkostenpauschale                    ca.   6.100 €

              Gesamtkosten pro Gruppe                        ca. 73.100 €.

 

Allen Einrichtungen wurde zudem ein einmaliger Einrichtungszuschuss in Höhe von 3.000 € pro Gruppe gewährt.

 

Die Gesamtkosten betragen somit

              Freie Träger                                       ca. 166.300 €

              Städt. Gruppen                                              ca.   93.200 €

              Gesamtkosten Betreuungsnester            ca. 259.500

 

Von diesen Kosten können die Elternbeiträge in Abzug gebracht werden. Diese belaufen sich im Jahr 2006 auf rd. 102.300 €.

 

In diese Gruppenform investiert die Stadt Hilden somit jährlich rd. 157.000 €.

 

 

Ø             Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im Rahmen von § 9 GTK NRW

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Allerdings verringern sich die Einnahmen aus den Elternbeiträgen, da sich die Anzahl der Kinder pro Gruppe reduziert.

 

 

Ø             Tagespflege

Tagespflege wird in der Regel ab einer Betreuungszeit von 15 Stunden die Woche  bewilligt. Im Haushaltsplan 2006 ist hier ein Betrag von 100.000 € veranschlagt. Hiervon sind die Betreuungskosten von 3,00 € pro Stunde und Kind, sowie die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung (maximal 79,00 € pro Jahr) und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung der Tagespflegeperson. Die Alterssicherung orientiert sich an dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Alterssicherung in Höhe von zurzeit monatlich 78,00 €. Somit beträgt der städt. Aufwand 39,00 € pro Monat. Diese Beträge werden unabhängig von der Kinderzahl gewährt.

 

Nach derzeitigem Stand werden Einnahmen durch Elternbeiträge in Höhe von rd. 5.200 € im Jahr 2006 erwartet.

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten für die Stadt Hilden

 

Gruppenart (Anzahl)

Einzelbeträge

Gesamt

Kleine altersgemischte Gruppen (5) *

618.000 €

 

abzüglich Landeszuschuss

126.575 €

 

abzüglich Elternbeiträge

70.500 €

= 420.925 €

 

 

 

Betreuungsnester (5)

259.300 €

 

Abzüglich Elternbeiträge

102.300 €

=157.000 €

 

 

 

Tagespflege (25)

100.000 €

 

abzüglich Elternbeiträge

5.200 €

=94.800 €

 

 

 

GESAMT

 

672.725 €

 

* Hierin enthalten sind auch die anteiligen Kosten für die Betreuung der 3 – 6-jährigen Kinder in diesen     Gruppen (ca. 50 %) der Belegung.

 

Damit wird deutlich, dass das derzeitige Angebot der U - 3 Betreuung einen städt. Kostenanteil in Höhe von 672.725 € verursacht.

 

 

 

Weitere Maßnahmen

 

Mit den bisher eingerichteten Gruppen bzw. Plätzen in Regelgruppen kann der Bedarf noch nicht voll gedeckt werden. Daher ist ein weiterer Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren erforderlich. Folgende Kindertageseinrichtungen haben Interesse an angemeldet:

 

·     Karnaper Regenbogen

·     Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche

·     Kindertageseinrichtung der AWO Zur Verlach

·     Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad

·     Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe

·     Ev. Kindertagesstätte an der Friedenskirche.

 

Es besteht weiterer Bedarf für ein Pflegenest bei der Firma Qiagen. Die Firma Qiagen möchte in Kooperation mit der SPE-Mühle e.V. Anfang nächsten Jahres ein weiteres Pflegenest einrichten. Ein solches Pflegenest könnte für 5 Kinder im Alter von 1 bis 3,5 Jahren unter Leitung einer qualifizierten Pflegemutter eingerichtet werden. In diesem Fall handelt es sich um keine Einrichtung im Sinne des GTK NRW, so dass eine Genehmigung des Landschaftsverbandes nicht erforderlich ist.

 

Die Tagesmutter sollte eine Vergütung analog dem  Honorar einer Tagespflegemutter (3,00 € pro Betreuungsstunde und Kind) erhalten. Bei einer befristeten Anstellung in Vollzeit beim durchführenden Träger würden Personalkosten in Höhe von rd. 33.000,00 € einschl. Nebenkosten anfallen.

 

 

 

 

 

 

Im Jahr 2007 würde der städt. Finanzierungsanteil für 9 Monate ca. 30.950,00 € betragen:

 

              Personalkosten          einschl. Nebenkosten                                    24.750,00 €               

              anteilige Sachkostenpauschale                                                          3.200,00 €

              einmaliger Einrichtungszuschuss                                          3.000,00 €

              Gesamtkosten                                                                                30.950,00 €.

 

 

Die Kosten können teilweise durch Elternbeiträge (ca.13.500 €) gedeckt werden, die analog zu den Elternbeiträgen im Kindergartenbereich erhoben würden.

 

 

 

Fazit

 

Im Jahr 2007 besteht die Möglichkeit ein weiteres Pflegenest bei der Firma Qiagen einzurichten. Es könnten 5 Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rd. 30.950,00 € abzüglich Elternbeiträge in Höhe von 13.500 € (bezogen auf 1 Jahr).

 

Außerdem  sind 6 Kindertageseinrichtungen an der Einrichtung von Betreuungsnestern zum kommenden Kindergartenjahr 2007/2008 interessiert.

 

Freie Plätze in Tageseinrichtungen werden im kommenden Jahr verstärkt an Kinder unter 3 Jahren vergeben werden (Budgetvereinbarung). Die bereits bestehenden 10 Plätze für andere Altersgruppen in Tageseinrichtungen sollen auf 30 Plätze angehoben werden. Hierbei ist zu beachten, dass damit Gruppenschließungen, die infolge einer rückläufigen Geburtenrate bei den 3 bis 6-jährigen Kindern ggf. möglich wären, kurzfristig nicht realisiert werden können.

 

Durch die Einrichtung des Pflegenestes und die Ausweitung der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren im Rahmen der Budgetvereinbarung würde sich die Zahl der Plätze für Kinder unter 3 Jahren im Jahr 2007 auf 137 erhöhen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 10 % bezogen auf die Zahl der Kinder unter 3 Jahren (1.370) zum Stichtag 30.09.2006. Damit wäre es gelungen, die Zahl der Betreuungsplätze weiter zu steigern. Gleichzeitig wird deutlich, dass es bis zur Erreichung der gesetzlichen Zielquote  von 20 % im Jahr 2010 noch erheblicher Anstrengungen bedarf. Ein weiterer Ausbau bedarf einer entsprechenden finanziellen Unterstützung des Landes.

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4640.6002      

Bezeichnung:

Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahre

Kosten *                    197.450

Die Kosten für das zusätzliche Pflegenest Qiagen sind bereits im Haushaltsplan-Entwurf 2007 enthalten.

 

Folgekosten                           

Bisher beantragt         166.500

 

 

Haushaltsjahr            2007

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

* Mehrkosten beziehen sich auf 9 Monate