Betreff
Bericht des Pflegekinderdienstes/Adoptionsvermittlung
Vorlage
WP 04-09 SV 51/146
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Pflegekinderdienstes/Adoptionsvermittlung zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Wenn Eltern trotz Hilfestellung nicht in der Lage sind, ein Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen wird der Pflegekinderdienst aktiv. Der Pflegkinderdienst sucht für das Kind eine Ersatzfamilie, in der das Kind vorübergehend oder auf Dauer ein zweites Zuhause findet. Dieser Prozess ist komplex und anspruchsvoll: Pflegeelternbewerber werden zunächst akquiriert und überprüft. Bei der konkreten Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie muss dann eine zu dem Kind passende Familie gefunden werden.  Die Aufnahme in die Familie wird sorgfältig vorbereitet und eng begleitet. Gelingt die Aufnahme, wird die Pflegefamilie kontinuierlich durch den Pflegekinderdienst begleitet und unterstützt. Da immer auch Bindungen des Kindes zur Herkunftsfamilie bestehen, ist auch die Arbeit mit den Herkunftsfamilien ein fester Bestandteil der Arbeit des Pflegekinderdienstes.

 

Die Vermittlung in eine Pflegefamilie ist ein doppelter Gewinn für die kommunale Gemeinschaft, erstens kann ein Kind trotz Trennung von der Herkunftsfamilie in einer normalen Familien aufwachsen, wodurch eine größtmögliche Normalität der Entwicklungsbedingungen bewahrt wird, zweitens sind die Kosten für eine Unterbringung in einer Pflegefamilie mit maximal 760,50 € pro Monat um eine Vielfaches geringer als die Kosten für eine Heimunterbringung (3000 – 6000 € pro Monat und darüber).

 

Der Pflegekinderdienst trägt somit erheblich zum Schutz des Kindeswohls und der Begrenzung der Ausgaben für erzieherische Hilfen bei.

 

Damit diese Aufgabe auch zukünftig erfolgreich bewältigt werden kann, müssen immer wieder neue Pflegeeltern angeworben werden. Ein wichtiges Reservoir für die Akquise von Pflegeelternbewerber ist die Adoptionsvermittlung als zweites Aufgabengebiet des Fachdienstes. Immer wieder entscheiden sich Familien, die ein Kind adoptieren wollen, auf dem oft  langen Weg zu einer erfolgreichen Adoption, dafür, zunächst ein Pflegekind aufzunehmen. Die qualifizierte Adoptionsvermittlungsarbeit des Fachdienstes bereitet so nicht nur den Weg für Erfolg versprechende Adoptionen, über die wiederum ein neues zweites Zuhause geschaffen wird, sondern hilft auch immer wieder Eltern für die spannende und herausfordernde Arbeit als Pflegeeltern zu gewinnen.

 

Die Überprüfung, Vermittlung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen stellt das dritte Aufgabengebiet des Fachdienstes dar. Über Tagespflege kann auch zu ungünstigen Zeiten oder im Kleinkindalter die Betreuung eines Kindes sichergestellt werden, so dass die Fortführung der Erwerbsarbeit oder Ausbildung der Eltern ermöglicht wird.

 

Der Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Sozialen Dienste zur Unterstützung von Familien, zum Schutz des Kindeswohls und der Begrenzung der Ausgaben für erzieherische Hilfen in Hilden. Eckpunkte dieser Arbeit werden Ihnen im beiliegenden Bericht dargestellt.

 

 

 

Günter Scheib