Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des
Pflegekinderdienstes/Adoptionsvermittlung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Wenn Eltern trotz Hilfestellung nicht in der
Lage sind, ein Kind angemessen zu versorgen und zu erziehen wird der Pflegekinderdienst
aktiv. Der Pflegkinderdienst sucht für das Kind eine Ersatzfamilie, in der das
Kind vorübergehend oder auf Dauer ein zweites Zuhause findet. Dieser Prozess
ist komplex und anspruchsvoll: Pflegeelternbewerber werden zunächst akquiriert
und überprüft. Bei der konkreten Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie muss
dann eine zu dem Kind passende Familie gefunden werden. Die Aufnahme in die Familie wird sorgfältig
vorbereitet und eng begleitet. Gelingt die Aufnahme, wird die Pflegefamilie
kontinuierlich durch den Pflegekinderdienst begleitet und unterstützt. Da immer
auch Bindungen des Kindes zur Herkunftsfamilie bestehen, ist auch die Arbeit
mit den Herkunftsfamilien ein fester Bestandteil der Arbeit des Pflegekinderdienstes.
Die Vermittlung in eine Pflegefamilie ist ein
doppelter Gewinn für die kommunale Gemeinschaft, erstens kann ein Kind trotz
Trennung von der Herkunftsfamilie in einer normalen Familien aufwachsen, wodurch
eine größtmögliche Normalität der Entwicklungsbedingungen bewahrt wird,
zweitens sind die Kosten für eine Unterbringung in einer Pflegefamilie mit
maximal 760,50 € pro Monat um eine Vielfaches geringer als die Kosten für eine
Heimunterbringung (3000 – 6000 € pro Monat und darüber).
Der Pflegekinderdienst trägt somit erheblich
zum Schutz des Kindeswohls und der Begrenzung der Ausgaben für erzieherische
Hilfen bei.
Damit diese Aufgabe auch zukünftig
erfolgreich bewältigt werden kann, müssen immer wieder neue Pflegeeltern
angeworben werden. Ein wichtiges Reservoir für die Akquise von Pflegeelternbewerber
ist die Adoptionsvermittlung als zweites Aufgabengebiet des Fachdienstes. Immer
wieder entscheiden sich Familien, die ein Kind adoptieren wollen, auf dem
oft langen Weg zu einer erfolgreichen
Adoption, dafür, zunächst ein Pflegekind aufzunehmen. Die qualifizierte
Adoptionsvermittlungsarbeit des Fachdienstes bereitet so nicht nur den Weg für
Erfolg versprechende Adoptionen, über die wiederum ein neues zweites Zuhause
geschaffen wird, sondern hilft auch immer wieder Eltern für die spannende und
herausfordernde Arbeit als Pflegeeltern zu gewinnen.
Die Überprüfung, Vermittlung und
Qualifizierung von Tagespflegepersonen stellt das dritte Aufgabengebiet des
Fachdienstes dar. Über Tagespflege kann auch zu ungünstigen Zeiten oder im Kleinkindalter
die Betreuung eines Kindes sichergestellt werden, so dass die Fortführung der
Erwerbsarbeit oder Ausbildung der Eltern ermöglicht wird.
Der Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung
ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Sozialen Dienste zur Unterstützung
von Familien, zum Schutz des Kindeswohls und der Begrenzung der Ausgaben für
erzieherische Hilfen in Hilden. Eckpunkte dieser Arbeit werden Ihnen im
beiliegenden Bericht dargestellt.
Günter Scheib