Betreff
Erstellung eines ökologischen Gutachtens für das Gebiet An den Linden / Ohligser Weg / Kirschenweg:
Antrag der Fraktion Freie Liberale vom 08.12.2010
Vorlage
WP 09-14 SV 61/072
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll-BPlan
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Fraktion „Freie Liberale“ im Rat der Stadt Hilden stellte in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.12.2010 den als Anlage beigefügten Antrag.

 

Der Antrag beschäftigt sich mit der Erstellung eines ökologischen Gutachtens für das Gebiet An den Linden/ Ohligser Weg/ Kirschenweg durch ein im Antrag genanntes „Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR)“ aus Düsseldorf.

 

Das Gutachten soll, so wurde es auch während der Sitzung am 08.12.2010 nochmals ausdrücklich seitens der FL-Fraktion bestätigt, durch den Gemeinnützigen Bauverein Hilden eG beauftragt und bezahlt werden.

 

Inhaltlich soll das „ökologisch-ornithologische“ Gutachten Aussagen bringen über die zusammenfassende ökologische Wertigkeit des genannten Gebietes und zu diesem Zweck  die Jahreszeiten Frühling und Herbst berücksichtigen.

 

Hintergrund des Antrages ist die andauernde Diskussion in Rat und Öffentlichkeit über den Antrag des Gemeinnützigen Bauvereins Hilden eG, für das genannte Quartier einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel einer Innenbereichsbebauung, sowie konkurrierende Anträge auf den Erlass von Erhaltungssatzungen für einzelne Straßenzüge des Quartiers.

 

Gutachten, wie sie im Antrag erwähnt sind, werden häufig im Zuge von Bauleitplan-Verfahren erstellt, um für die Landschaftspflegerischen Fachbeiträge und die Berechnung der Kompensation im Zuge der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung Informationen zur ökologischen Wertigkeit des Plangebietes zu bekommen. E s handelt sich jedoch nur um einen Teilaspekt der im Umweltbericht zu bearbeitenden Thematik.

 

Im vorliegenden Fall gibt es noch kein Bauleitplan-Verfahren, sondern nur den Antrag des Bauvereins hierzu.

 

Insofern liegt es nahe, dass der Bauverein (siehe beiliegende Stellungnahme) derzeit die Kostenübernahme für ein solches Gutachten ablehnt.

Das gilt umso mehr, als dass durch die Antragsteller(FL) ein ganz bestimmtes Büro vorgeschlagen wird, eine aus wirtschaftlichen Gründen notwendige und sinnvolle Angebotsnachfrage bei einer Auswahl von Büros also gar nicht möglich wäre.

 

Darüber hinaus hat der Bauverein bereits im Vorfeld zu der von ihm beantragten und erhofften Bebauungsplan-Aufstellung als freiwillige Leistung eine sog. „Artenschutzrechtliche Voreinschätzung“ erstellen lassen.

Es besteht kein Anlass, das hiermit beauftragte Büro Smeets+Damaschek Planungsgesellschaft mbH, Erftstadt, als geringer qualifiziert zu betrachten als das im Antrag der FL-Fraktion genannte Büro.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt der planerischen Arbeit ist auch aus fachlicher Sicht kein weiter in die Tiefe gehendes Untersuchungsprogramm erforderlich. Dies ergibt sich i.d.R. erst, wenn eine konkretere Entwurfsplanung vorliegt.

 

Seitens der Stadt Hilden kann damit die scheinbare „Lücke“ in der Information nicht geschlossen werden, denn auch der Stadt liegt ja keine entsprechende Entwurfsplanung vor. Zudem werden die für die Bauleitplanung im Haushalt bereitgestellten Mittel für die Bauleitplan-Verfahren in der Prioritäten-Liste und dort anfallende Untersuchungsnotwendigkeiten benötigt.

 

Die „Artenschutzrechtliche Voreinschätzung“ reicht aus fachlicher Sicht allemal aus, um in einem evtl. folgenden Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren für ökologische Aspekte (im Zusammenhang mit der Diskussion über zu beachtende Tierarten und deren Lebensräume) sensibilisiert zu sein.

 

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H. Thiele