Beschlussvorschlag:
Der Rat genehmigt
folgende als Anlage beigefügte, von Bürgermeister Horst Thiele und Ratsmitglied
Dr. Peter Schnatenberg am 06.12.2010 gemäß §
60 (1) Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Die Verwaltung wird umgehend beauftragt, außerplanmäßig
Haushaltsmittel in Höhe von
34.795,00 €
für den sofortigen Ersatz eines dringend benötigten Winterdiensteinsatzfahrzeuges bereitzustellen. Deckungsmittel stehen in ausreichender Höhe aus der Versicherungsleistung der Kfz.-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Höhe von 18.300,00 € inkl. MWSt. und durch erzielte erhebliche Mehreinnahmen aus Fahrzeugverkäufen in Höhe von 28.835,00 € zur Verfügung.“
Erläuterungen und Begründungen:
Am 24.11.2010 wurde
der städtische Kommunal-Schlepper mit dem amtl. Kennzeichen ME – 2988 bei einem
nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall so schwer beschädigt, dass ein
wirtschaftlicher Totalschaden der Einheit vorlag. Der Unfallschaden wurde auf
Gutachtenbasis abgerechnet.
Der Unfall
ereignete sich während der Überführung des Fahrzeuges zum Betriebshof, wo der
Schlepper für den anstehenden Winterdienst aufgerüstet werden sollte. Zu diesem
Zweck stehen ein Streugerät sowie ein erst zu Beginn des Jahres beschaffter
Schneepflug bereit.
Für das Arbeitsgerät
ist kein Ersatz vorhanden.
Eine
Ersatzbeschaffung war aufgrund der Großwetterlage Ende November dringend
erforderlich.
Ohne technische
Unterstützung wäre die Verwaltung in der sich rasant kritisch entwickelnden Wettersituation
gezwungen gewesen, die Winterdienstbereitschaft um zwei Mitarbeiter
aufzustocken, um den Winterdienst auf Gehwegen kurzfristig notdürftig aufrecht
erhalten zu können.
Durch persönlichen
Einsatz gelang es am 29.11.2010 in Bielefeld ein geeignetes Leihgerät aufzutreiben.
Da der Anbieter wetter- und damit nachfragebedingt darauf drängte, das Gerät
kurzfristig zurückzuerhalten, war es erforderlich, eine
Dringlichkeitsentscheidung zu fassen, um das Gerät unverzüglich käuflich
erwerben zu können, zumal Nachfragen anderenorts mit Lieferfristen von drei und
mehr Monaten beschieden wurden.
Nach § 9 der
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb
eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als
erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des
Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen.
Die Ersatzbeschaffung duldete keinen Aufschub und ist in Abstimmung mit dem RPA vom 26.11.2010 unverzüglich nach § 3 Abs. 5 Bst. g) VOL/A vorgenommen worden, so dass aus Termingründen eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich war.
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
010605 |
Bezeichnung |
Fuhrparkmanagement |
Investitions-Nr.: |
I106800161 |
|
|
Mittel
stehen zur Verfügung: |
JA |
|
|
Haushaltsjahr: |
2010 |
|
|
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
6814000110 |
0106059020 |
075002 |
34.795,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
||||
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
|
diverse |
0106059020 |
454200 |
16.495,00 |
|
6814029880 |
0106059020 |
448800 |
18.300,00 |
|
|
|
|
|
|
Finanzierung: |
||||
Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |