Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Vorlage
WP 09-14 SV 68/022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt folgende als Anlage beigefügte, von Bürgermeister Horst Thiele und Ratsmitglied Dr. Peter Schnatenberg am 06.12.2010 gemäß § 60 (1) Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Die Verwaltung wird umgehend beauftragt, außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von

 

34.795,00 €

 

für den sofortigen Ersatz eines dringend benötigten Winterdiensteinsatzfahrzeuges bereitzustellen. Deckungsmittel stehen in ausreichender Höhe aus der Versicherungsleistung der Kfz.-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Höhe von 18.300,00 € inkl. MWSt. und durch erzielte erhebliche Mehreinnahmen aus Fahrzeugverkäufen in Höhe von 28.835,00 € zur Verfügung.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 24.11.2010 wurde der städtische Kommunal-Schlepper mit dem amtl. Kennzeichen ME – 2988 bei einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall so schwer beschädigt, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden der Einheit vorlag. Der Unfallschaden wurde auf Gutachtenbasis abgerechnet.

 

Der Unfall ereignete sich während der Überführung des Fahrzeuges zum Betriebshof, wo der Schlepper für den anstehenden Winterdienst aufgerüstet werden sollte. Zu diesem Zweck stehen ein Streugerät sowie ein erst zu Beginn des Jahres beschaffter Schneepflug bereit.

 

Für das Arbeitsgerät ist kein Ersatz vorhanden.

 

Eine Ersatzbeschaffung war aufgrund der Großwetterlage Ende November dringend erforderlich.

Ohne technische Unterstützung wäre die Verwaltung in der sich rasant kritisch entwickelnden Wettersituation gezwungen gewesen, die Winterdienstbereitschaft um zwei Mitarbeiter aufzustocken, um den Winterdienst auf Gehwegen kurzfristig notdürftig aufrecht erhalten zu können.

 

Durch persönlichen Einsatz gelang es am 29.11.2010 in Bielefeld ein geeignetes Leihgerät aufzutreiben. Da der Anbieter wetter- und damit nachfragebedingt darauf drängte, das Gerät kurzfristig zurückzuerhalten, war es erforderlich, eine Dringlichkeitsentscheidung zu fassen, um das Gerät unverzüglich käuflich erwerben zu können, zumal Nachfragen anderenorts mit Lieferfristen von drei und mehr Monaten beschieden wurden.

 

Nach § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen.

 

Die Ersatzbeschaffung duldete keinen Aufschub und ist in Abstimmung mit dem RPA vom 26.11.2010 unverzüglich nach § 3 Abs. 5 Bst. g) VOL/A vorgenommen worden, so dass aus Termingründen eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich war.



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

010605

Bezeichnung

Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr.:

I106800161

 

Mittel stehen zur Verfügung:

JA

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

6814000110

0106059020

075002

34.795,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

diverse

0106059020

454200

16.495,00

6814029880

0106059020

448800

18.300,00

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete