hier: 1. Abhandlung der Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. die Stellungnahmen der
Beteiligung aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie folgt abzuhandeln:
Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange
1.1. Schreiben
des Kreises Mettmann vom 19.08.2008
Umweltamt
Die Anregungen zum
Lärmschutz werden zur Kenntnis genommen und werden bei der weiteren Planung
berücksichtigt. Lediglich die angeregte geschlossenere Gestaltung des
Parkhauses wird nicht übernommen, da dies aus lüftungstechnischen Gründen nicht
möglich ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der zu den schützenswerten
Bereichen orientierte nord-westliche Gebäudeteil bereits aus Brandschutzgründen
überwiegend geschlossen sein wird. Die notwendige natürliche Lüftung des
Parkhauses geschieht über die übrigen Fassadenteile.
Nach Aussage des
zukünftigen Betreibers sind keine stationären Behandlungen innerhalb des
Gesundheitszentrums geplant. Hier sind insbesondere Facharztpraxen konzipiert.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wurde in der Begründung berücksichtigt.
Kreisgesundheitsamt
Die Hinweise in Bezug auf die
Gebietsausweisung des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 165A werden zur Kenntnis
genommen und wurden in dem Bebauungsplan berücksichtigt.
Bezüglich der durch
das Kreisgesundheitsamt angemerkten fehlenden Bewertung nach DIN 18005 sowie
Bewertung der als Option eingetragenen Parkfläche P4 hat der Lärmgutachter eine
ergänzende Stellungnahme eingereicht. [1]
Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der
jeweiligen Gebietsausweisung Orientierungswerte aus, die sich nach den
Emittenten Verkehr, Industrie/Gewerbe und Sport/Freizeit unterscheiden. Für den
gewerblichen Lärm wurde ermittelt, dass die angeführten Werte den Immissionsrichtwerten
der TA Lärm entsprechen. Für die gewerblichen Emissionen gilt somit, dass die
Orientierungswerte der DIN 18005 eingehalten werden. Für den öffentlichen
Straßenverkehr wurde zwar eine Überschreitung der Richtwerte an zwei
Immissionsorten überschritten, die
Überschreitung ist jedoch zum größten Teil auf den bereits bestehenden Verkehr
zurückzuführen.
Der Anregung,
grundsätzlich die Anforderungen des Lärmpegelbereiches III für den übrigen
Bereich des Bebauungsplanes festzusetzen, wurde gefolgt. Die Planzeichnung, die
textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie der Umweltbericht wurden
entsprechend überarbeitet. Hierdurch werden auch die Anforderungen des
Schallgutachters für Bettenräume (erf. R’
res. von mind. 35 dB) erfüllt.
Da die berechneten
Geräuschbelastungen zu einem Teil auf das neu geplante Parkhaus zurückzuführen
sind, wird angeregt, das Parkhaus in Richtung der Bettenbereiche des
Krankenhauses geschlossener zu gestalten. Das Parkhaus ist geplant mit einer
Fassadenöffnung von 70%. Dieser Wert wurde der Schalltechnischen Untersuchung
zu Grunde gelegt. Allerdings wird der Fassadenbereich des Parkhauses, der nach
Nord-Westen orientiert ist aus Brandschutzgründen mit einem geringeren Öffnungsanteil
ausgebildet werden, so dass hier eine gewisse aktive Lärmschutzmaßnahme
erreicht wird. Da die Planung zum Parkhaus noch nicht abgeschlossen ist, wird
zur Sicherstellung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse an den passiven
Lärmschutzmaßnahmen an der Ostflanke des Krankenhauses festgehalten.
In der Stellungnahme
des Kreises Mettmann wird davon ausgegangen, dass der maßgebliche
Außenlärmpegel an der Walder Straße 28 ähnlich hoch ist wie am Immissionsort 9
(Nordfassade Gesundheitszentrum). Es wird daher angeregt, auch für diesen
Bereich Lärmpegelbereich IV als Anforderung für die Fassaden bzw. Außenbauteile
festzulegen. In einem Gespräch mit dem Lärmgutachter, der auch die Berechnungen
für den angrenzenden Bebauungsplan 165 A durchgeführt hat, wurde deutlich dass
der maßgebliche Außenlärmpegel an der Nordfassade des Hauses Walder Str. 28
ähnlich hoch ist wie am Immissionsort 9. Dies wird ferner durch die
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 165A vom 12.06.2008, in der
das betroffene Gebäude Walder Straße Nr. 28 abgebildet und berücksichtigt ist,
verifiziert. Die Anregung des Kreises Mettmanns hinsichtlich der Festlegung des
Lärmpegelbereich IV in diesem Bereich wird daher übernommen.
1.2. Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) -
Rheinische Bodendenkmalpflege vom 07.08.2008
Aufgrund der Nähe der Ringwallanlage sind, lt. Stellungnahme der
Rheinischen Bodendenkmalpflege beim LVR, Funde im Umfeld der Ringwallanlage
nicht auszuschließen. Bei einem Ortstermin mit dem LVR wurde daher folgende
Vorgehensweise besprochen: Um möglichst keine Verzögerung der geplanten
Bauarbeiten zu erzielen, werden im Vorfeld der Bauarbeiten Grabungsarbeiten
durchgeführt. Hierzu wird K+ nach Erteilung einer Grabungsgenehmigung durch die
obere Denkmalbehörde eine Firma mit den Grabungsarbeiten beauftragen. Die
Grabungsarbeiten finden zunächst im Garten des Gebäudes Gartenstraße 14 statt,
und zwar auf der an die Straße Am Holterhöfchen angrenzenden seitlichen
Gartenfläche. Sollte sich bei den Untersuchungen im Gartenbereich zeigen, dass
ein total gestörter Bodenaufbau vorliegt, so wären im Bereich des angrenzenden
Parkplatzes zunächst 2 bis 3 kleine Sondagen zur Überprüfung des Bodenaufbaus
erforderlich. Zeigt sich bei dieser Überprüfung ebenfalls ein gestörter
Bodenaufbau, so sind keine weiteren archäologischen Maßnahmen
erforderlich. In dem Parkplatzbereich
muss zunächst eine „gestörte“ Schicht von ca. 0,80 m bis 1,00 m abgetragen
werden. Erst hierunter befindet sich Erdreich das für die archäologische
Untersuchung aussagefähig ist.
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird aufgenommen,
dass Tiefbauarbeiten im Nahbereich des Bodendenkmals Ringwallanlage nur mit
Zustimmung der Rheinischen Bodendenkmalpflege zulässig sind. Der Nahbereich
wurde bei einem Ortstermin durch die Rheinische Bodendenkmalpflege mit rd. 12 m
parallel zur Straße Am Holterhöfchen innerhalb des Plangebietes definiert.
Den Anregungen der Rheinischen Bodendenkmalpflege wird folglich entsprochen.
Stellungnahmen
aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
1.3 Schreiben des ADFC - Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
vom 10.07.2008
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Im Bebauungsplan werden Fahrradabstellanlagen über ein entsprechendes Symbol nachrichtlich gekennzeichnet. Durch diesen Hinweis wird verdeutlicht und sichergestellt, dass an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Eingangbereiches jeweils 10 Fahrradabstellanlagen „Hildener Modell“ mit je 20 Fahrradabstellplätzen errichtet werden.
1.4.
Stellungnahme
Eheleute Reinhard und Bärbel Niebel vom 07.08.2008
Verkehr
Die von
den Eheleuten Niebel hervorgebrachten Einwände bezüglich der Folgen im Straßenverkehr
kann nicht gefolgt werden, da das Verkehrsgutachten dieses eindeutig widerlegt.
Die
Berechnungen des Verkehrsaufkommens im Gutachten erfolgten nach einem allgemein
anerkannten Verfahren. Die getroffenen Annahmen und Berechnungen der Einwender
sind auch nach Einbeziehung des Verkehrsgutachters aus fachgutachterlicher
Sicht nicht korrekt. Laut ergänzender Stellungnahme des Verkehrsgutachters
werden auch in Spitzenstunden Belastungen von 100 KFZ/Stunde nicht
überschritten aufgrund des gewählten Erschließungskonzeptes.
Zu den
befürchteten Folgen der Verkehrsauswirkungen ist außerdem folgendes anzumerken:
-
Der
Charakter der Gartenstraße wird erhalten durch den Erhalt der Straßenaufteilung
und der Bäume. Lediglich der abfließende Verkehr wird über die Gartenstraße
geführt.
-
Eine erhöhte
Unfallgefahr wird aufgrund der Trennung der Verkehre nicht gesehen. Aufgrund
der berechneten Verkehrsbelastung stuft das Verkehrsgutachten auch in Zukunft
die Situation als unproblematisch ein.
-
Die
Lärmemissionen wurden im Lärmgutachten überprüft. Hieraus ergeben sich keine
wesentlichen Erhöhungen für die Gartenstraße. Die Lärmimmissionen des
Planstandes für die Gartenstraße überschreiten nicht die Immissionsrichtwerte.
Die Abgasemissionen entsprechen der einer Wohnstraße, da die Anzahl der
Fahrzeuge das für eine Wohnstraße tolerierbare Maß nicht überschreiten.
-
Die
Kfz-Stellplätze in der Gartenstraße sind eindeutig nur für Bewohner ausgeschildert.
Falls diese anderweitig genutzt werden, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die
entsprechen geahndet werden kann.
Gebäudehöhe und -abstand
Die
Befürchtung einer aufgrund der geplanten Gebäudehöhe auftretenden Schluchtsituation
kann nicht geteilt werden, da der Straßenraum räumlich gesehen im Wesentlichen
durch die großkronigen Bäume geprägt wird. Das neue Gebäude hält einen Abstand
von 5 m gegenüber der öffentlichen Straßenfläche ein. Die erforderlichen
bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden ebenfalls eingehalten. Die
tatsächlichen Gebäudehöhen der Reihenhäuser in der Gartenstraße betragen: 67,41
m Firsthöhe und 64,30 m Traufhöhe über NHN gegenüber einer geplanten maximalen
Wandhöhe von 71,0 m über NHN, bzw. 74,5 m über NHN im Fall der zurückliegenden
Staffelgeschosse. Da die vorhandenen Reihenhäuser mit dem Giebel zur Straße
orientiert sind, ist die Firsthöhe als raumprägend zu definieren. Der
Unterschied beträgt also 3,59 m auf einem Abstand von 22 m und 6,09 m auf einem
Abstand von 23,50 m. Es sind somit z.T. deutliche Überhöhungen gegenüber der
benachbarten Bebauung festzustellen. Jedoch sind diese Überhöhungen in Relation
zu dem baulichen Abstand der Gebäude zu sehen. Das geplante Gesundheitszentrum
wird gegenüber der z.T. heute bestehenden Bebauung um 5 m in Richtung Westen
verschoben.
Die vom
Einwender benannte Beeinträchtigung der Privatsphäre wird aus Sicht der Stadt
Hilden in der beschriebenen Weise nicht erkannt, da die vorhandenen und
ausladenden Bäume bereits ausreichend Sichtschutz bieten. Entsprechend ist die
Verschattung der Gebäude zum größten Teil bereits vorhanden durch die hohen Bäume
auf beiden Seiten der Gartenstraße. Ferner sind durch die Nutzung als
Facharztzentrum und durch die entsprechend stattfindenden Behandlungen davon
auszugehen, dass Gardinen, Vorhänge oder sonstige Sichtschutzmaßnahmen den
direkten Einblick in die Arztpraxen und folglich auch den Blick aus den Praxen
verhindern bzw. unterbinden.
Die
Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im direkten Anschluss an
die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch eine höhere bauliche
Dichte geprägt als in Randbereichen der Stadt. Demnach sind im
Innenstadtbereich Beeinträchtigungen durch Verschattungen hinzunehmen. Ferner
werden lediglich Verschattungen durch die Planung erfolgen, die sich für die
Gartenstraße erst ab den Nachmittags- bzw. Abendstunden bemerkbar machen. Des
Weiteren wird auf die bestehenden Gebäude und Gehölze auf der westlichen Seite
der Gartenstraße hingewiesen, die eine gewisse Vorprägung in Bezug auf die
Verschattung mit sich bringen.
Anregungen:
1. Das Gebäude wird bereits um 5 m versetzt. Ein
weiterer Versatz ist nicht ohne erhebliche Beeinträchtigungen für den Betrieb
des Krankenhauses möglich.
2. Beschränkung der Geschossigkeit würde das gesamte
Gesundheitszentrum in Frage stellen. Im Interesse der Bevölkerung und der
zeitgemäßen Erneuerung des Krankenhauses mit Gesundheitszentrum sind somit auch
die Staffelgeschosse notwendig. Der K+ Verbund nimmt dabei seinen Auftrag als
gemeinnützige Gesellschaft wahr. Im Bereich der Staffelgeschosse sollen
dauerkranke Dialysepatienten behandelt werden, für diese Nutzung eignen sich
insbesondere die stärker belichteten oberen Staffelgeschosse.
3. Eine Verbreiterung der Fahrbahn würde dazu führen,
dass Autofahrer erst recht zum schnellen Fahren verleitet werden. Die Bäume
könnten bei diesem Szenario nicht erhalten werden, ebenso das Bild der Straße
als Eingangssituation zum Kulturdenkmal. Da im Verkehrsgutachten außerdem
festgestellt wird, dass es kein Handlungsbedarf in dieser Richtung gibt, kann
auf diese Anregung nicht eingegangen werden.
4. Für den Bereich der Gartenstraße besteht derzeit
eine Tempo 30 Zone. Diese soll erhalten bleiben, weitere Maßnahmen zur
Verkehrsreduzierung sind aus Sicht der Stadt Hilden nicht notwendig, da sich
auch die Gartenstraße außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
165B befindet. Falls Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu
verzeichnen sind, sind diese ordnungsrechtlich zu ahnden.
5. Die Gehölze in der Gartenstraße sollen erhalten
werden. Eine Neupflanzung kann im Bebauungsplan nicht festgelegt werden, da
dieser Bereich außerhalb des Geltungsbereiches liegt.
6. Für die Außenfassaden der Ostseite der Gartenstraße
gibt es keine Notwendigkeit für passive Lärmschutzmaßnahmen, da die
Immissionsrichtwerte hier nicht überschritten werden.
7. Eine Verlagerung der Bushaltestelle ist nicht
beabsichtigt, da dies zu Konflikten mit den geplanten Einfahrten als auch dem
bestehenden Taxistand führen würde.
1.5.
Stellungnahme
Prof.Dr.-Ing. Ulrich Ranft vom 10.08.2008
Zur vom
Einwender angeführten Sinnhaftigkeit der geplanten Größenordnung des Krankenhauses
ist anzumerken, dass es das Planungsziel des Krankenhauses ist, dieses nicht
nur zu modernisieren, sondern eine langfristige Bestandssicherung an dem
Standort Hilden zu gewährleisten. Angestrebt wird eine Vernetzung des
Krankenhauses mit dem ambulanten Bereich. Der K+ Verbund ist eine gemeinnützige
Gesellschaft und hat Verantwortung gegenüber den Bürgern. Ferner wir angemerkt,
dass das Gesundheitszentrum kein Renditeobjekt ist.
Verkehr
Aufgrund
der Bezweiflung der im Verkehrsgutachten ermittelten Werte wurde durch den
Verkehrsgutachter eine Ergänzung erstellt, in der die Grundlagen des Gutachtens
sowie die Untersuchungsmethoden erläutert werden. Die Berechnung erfolgte
demnach nach einem allgemein anerkannten Verfahren. Die Einschätzung des
Verkehrsaufkommens erfolgte auf der Grundlage der theoretisch maximal möglichen
täglichen Behandlungsfälle und einer entsprechenden Verteilung über den
Tageszeitraum gemäß den vorgesehenen Behandlungszeiten. Des Weiteren wurde der
durch Mitarbeiter, Anlieger, Besucher und durch die Anlieferung verursachte
Verkehr ermittelt und in die Berechung eingestellt. Des Weiteren ist zu
beachten, wie auch im Verkehrsgutachten angeführt, dass ein gewisser Anteil an
Personen mehrere Einrichtungen auf dem Grundstück aufsuchen. Demnach können die
einzelnen Verkehre nicht einfach addiert werden. Die Berechnungen des Verkehrsaufkommens
im Gutachten erfolgten nach einem allgemein anerkannten Verfahren. Die Stadt
Hilden erkennt keine Gründe an den Aussagen des Fachgutachtens zu zweifeln.
Im
geplanten Parkhaus sind 15 Stellplätze für südlich an das Plangebiet
angrenzende Wohngebäude vorgesehen. Die Nutzung durch weitere Nutzer ist
grundsätzlich nicht beabsichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass das Parkhaus
für Innenstadtbesucher nicht primär angesteuert wird, da in der zentralen
Innenstadt von Hilden weitere, und in Bezug auf die Entfernung zur
Fußgängerzone, attraktivere Parkmöglichkeiten angeboten werden. Das geplante
Parkhaus wird kostenpflichtig sein, was wiederum die Attraktivität für
anderweitige Nutzer mindert.
Die
verkehrlichen Auswirkungen liegen laut Aussage des Gutachtens im tolerierbaren
Bereich. Die Grenzwerte für die Einordnung als Wohnstrasse werden nicht
überschritten, somit auch nicht die Abgaswerte.
Der
ermittelte Beurteilungspegel an der Ostseite des Ersatzneubaus ist im
Wesentlichen auf den Betriebslärm des Krankenhauses und des geplanten
Parkhauses zurückzuführen. Die Gartenstrasse wird insbesondere auch durch
Lärmimmissionen des Parkhauses betroffen. Unter Bezugnahme der
Schalltechnischen Untersuchung können die Immissionsrichtwerte an dem auf der
Gartenstraße ungünstigst gelegenem Immissionsort eingehalten werden. Es sind somit
keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte festzustellen.
Der
Einwender erwartet außerdem ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial für
Passanten, insbesondere für Schüler. Aufgrund der Trennung der Verkehrsarten
und der geplanten Führung des Verkehrs (lediglich Ausfahrt über die
Gartenstraße) wird dieses Gefährdungspotenzial aus Sicht des Verkehrsgutachters
nicht erkannt. Die Anzahl der Kfz-Bewegungen bleibt innerhalb des für eine
Wohnstraße tolerierbaren Bereiches.
Eine erhebliche
Beeinträchtigung durch Abgasemissionen wird aufgrund der erwarteten
Verkehrsmenge ebenfalls nicht gesehen. „Stop and go“- Bewegungen sind aufgrund
der im Verkehrsgutachten durchgeführten Berechnung des Knotenbereiches, wonach
auch in Spitzenzeiten keine Rückstaugefahr zu erwarten ist, nicht zu
befürchten.
Beeinträchtigung des Wohngebietes
Gartenstraße und des Kulturdenkmals
Zu den
Anregungen in Bezug auf die Beeinträchtigung des Wohngebietes Gartenstraße und
des Kulturdenkmals wird wie folgt Stellung genommen. Die Verschattung der Gebäude
ist zum größten Teil bereits vorhanden durch die hohen Bäume auf beiden Seiten
der Gartenstraße. Hinzu kommt, dass die Besonnung der Häuser von der Ost- und
der Südseite aus unverändert bleibt. Zu den Verschattungsauswirkungen des
Parkhauses ist anzumerken, dass das Parkhaus eine Gesamthöhe von 68,5 m über
NHN gemäß Festsetzung im Bebauungsplan nicht überschreiten darf. Diese Höhe
liegt lediglich 57 cm über der Firsthöhe der Gebäude Gartenstraße Nr. 12 und 14
an dessen Stelle das Parkhaus errichtet werden soll. Gegenüber dem vorhandenen
Gebäude wird das Parkhaus allerdings um 5 m zurück versetzt.
Die
Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im direkten Anschluss an
die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch eine höhere bauliche
Dichte geprägt als in Randbereichen.
Es wird
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird aus Sicht der Stadt Hilden
nicht erkannt.
Zur
Befürchtung, dass die Gebäude eine erhöhte Lärmreflexion verursachen, kann entgegnet
werden, dass Reflexion bei den Berechnungen des Lärmgutachtens eingeflossen ist
und somit bereits berücksichtigt wurde. Auch die Bauweise des Parkhauses (30%
der Fassade werden geschlossen gestaltet) wurde entsprechend im Lärmgutachten
berücksichtigt. Die befürchtete Lärmreflexion oder zusätzliche Lärmimmissionen
durch das Parkhaus können somit ausgeschlossen werden.
Die Eingangssituation zum Kulturdenkmal wird
im Wesentlichen durch die Bäume in der Gartenstraße geprägt. Die Walder Straße
stellt im Stadtbild von Hilden eine aus der Stadt herausführende Bebauungsachse
dar, die im Wesentlichen durch Bebauung begleitet wird. Der Bau des
Gesundheitszentrums verstärkt diese Achse. Der Eingang der Gartenstraße wird
durch den Bebauungsakzent betont, der Weg zur Ringwallanlage wiederum wird
durch den Baumbestand gekennzeichnet.
Anregungen
Im Vorfeld der Planung wurden Möglichkeiten
zur Anordnung des geplanten Gesundheitszentrums diskutiert und geprüft. Nach
Prüfung des Alternativvorschlages des Einwenders ist festzustellen, dass
eine Ver- und Entsorgung des Krankenhauses sowie der reibungslose Ablauf der
Versorgung der Patienten in diesem Modell jedoch nicht möglich sind. Hinzu kommt, dass der funktionelle Ablauf
des Gesundheitszentrums in dieser Variante
nicht gewährleistet ist. Ferner ist erklärtes Ziel der Planung, den
Kreuzungsbereich Walder Straße/Gartenstraße zu betonen, um hier eine Raumkante
gegenüber den großflächigen Verkehrsflächen der Berliner Straße und Walder
Straße auszubilden und auch den Eingangsbereich Gartenstraße in Richtung der
Ringwallanlage zu betonen.
Weitere Planungsabsicht ist, das Krankenhaus nicht nur zu modernisieren, sondern eine langfristige Bestandssicherung zu gewährleisten. Angestrebt wird eine Vernetzung des Krankenhauses mit dem ambulanten Bereich. Dies ist für die Zukunft notwendig.
Städtebaulich gesehen, ist die bauliche
Begleitung der Walder Straße und die Betonung einer Eingangssituation zum
Holterhöfchen hin, sinnvoll.
Die Anlage einer Tiefgarage unter dem jetzigen Parkplatz würde die Kosten so erhöhen, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich wäre. Die Kosten wären so hoch, dass das ganze Projekt in Frage gestellt würde. Dies ist folglich nicht im Interesse des Allgemeinwohls.
Die Führung des Krankenhausverkehrs über die
Straße Am Holterhöfchen und anschließend über die Feuerwehrstraße wird nicht
angestrebt, da die Straße Am Holterhöfchen technisch nicht geeignet ist für
zusätzlichen Straßenverkehr. Ferner ist nicht beabsichtigt die Straße Am
Hölterhöfchen, im direkten Anschluss an das Bodendenkmal Ringwallanlage, durch
weiteren zusätzlichen Verkehr zu belasten. Die Gartenstraße ist hinsichtlich
des Ausbauzustandes geeignet die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen. Aus verkehrstechnischer
und schalltechnischer Sicht werden keine Konflikte durch die Fachgutachter
erkannt.
Aus den zuvor aufgeführten Gründen wird den
Anregungen nicht gefolgt.
1.6. Stellungnahme Frau Ursula Güldenberg vom 11.08.2008
Gebäudeabstände und -höhen
Die
Anregungen werden zur Kenntnis genommen, den Anregungen wird nicht gefolgt. Es
sind Überhöhungen von rd. 10 m gegenüber der benachbarten Bebauung festzustellen.
Jedoch sind diese Überhöhungen in Relation zu dem baulichen Abstand der Gebäude
zu sehen. Das geplante Gesundheitszentrum wird gegenüber der z.T. heute
bestehenden Bebauung um 5 m in Richtung Westen verschoben. Die erforderlichen
bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen, die das geplante Gesundheitszentrum
auslöst, wurden geprüft und können eingehalten werden. Die Verschattung des
Gartens ist bereits jetzt zu einem großen Teil durch die hohen Bäume gegeben
und tritt erst zum späten Nachmittag bzw. Abend ein. Die Besonnung von Osten
und Süden wird durch die Neubebauung nicht beeinflusst.
Die
Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im direkten Anschluss an
die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch eine höhere bauliche
Dichte geprägt als in Randbereichen der Stadt Hilden.
Das
geplante Gesundheitszentrum und das Parkhaus wurden bereits um 5 m gegenüber
dem öffentlichen Straßenraum zurückversetzt. Eine Reduzierung um ein Geschoss
ist nicht möglich, denn dies würde die Funktionsfähigkeit und Realisierbarkeit
des gesamten Gesundheitszentrums in Frage stellen. Im Interesse der Bevölkerung
und der zeitgemäßen Erneuerung des Krankenhauses in Kombination mit einem
Gesundheitszentrum sind auch die Staffelgeschosse notwendig. Der K+ Verbund nimmt
dabei seinen Auftrag als gemeinnützige Gesellschaft wahr. Im Bereich der
Staffelgeschosse sollen dauerkranke Dialysepatienten behandelt werden, für
diese Nutzung eignen sich insbesondere die stärker belichteten oberen Staffelgeschosse.
Es wird
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird aus Sicht der Stadt Hilden
nicht erkannt.
Lärm und Klima
Zur
befürchteten Schallreflexion ist anzumerken, dass das Lärmgutachten
bestehende und geplante Gebäude einschließlich deren Reflexion bei der
Berechnung berücksichtigt.
Der
Umweltbericht geht von einer geringfügigen Mehrbelastung des Schutzgutes Klima
durch verkehrsinduzierte Abgase aus. In der Summe werden die Erhöhungen
aufgrund der Vorbelastungen als geringfügig eingestuft. Hinzu kommen
Verbesserungen aufgrund der Modernisierung der Heizungstechnik bei den
Neubauten.
Verkehrssicherheit
Eine
Gefährdung wird aufgrund der getrennten Verkehrsführung nicht gesehen. Hinzu
kommt, dass die Kfz-Zahlen das tolerierbare Maß einer Wohnstraße nicht
überschreiten. Bei einer Belastung, die auch in der Spitzenstunde (16:45 –
17:45 Uhr) ein Maß von 100 KFZ/h nicht überschreitet ist die Situation in der
Gartenstraße aus Sicht des Verkehrsgutachters als unproblematisch einzustufen.
Die Einwenderin schließt sich inhaltlich den
Hinweisen und Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft an. Eine
Abhandlung der Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft erfolgte unter
Punkt 1.5 und wird hier nicht nochmals aufgeführt.
Aus den zuvor dargelegten Gründen und
Aspekten wird den Anregungen nicht gefolgt.
1.7. Stellungnahme
Eheleute Jürgen und Gisela Lorenz vom 12.08.2008
Die Anregungen
werden zur Kenntnis genommen, den Anregungen wird aus nachfolgenden Aspekten
nicht gefolgt.
Verkehr
Im Verkehrsgutachten wird die Spitzenzeit am
Nachmittag gesehen, zwischen 16:45 und 17:45 Uhr. Eine Beeinträchtigung der
Verkehrsabwicklung an den Knotenpunkten wird auch zu diesem Zeitpunkt nicht
erwartet. Die Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen weisen im Bestand
eine sehr geringe Verkehrsdichte auf. Laut Verkehrsgutachten bleiben die Werte
auch nach Umsetzung des Bebauungsplanes im Rahmen einer Wohnstraße. Folglich
ist bei einer solchen Belastung mit max. 100 Kfz in der Spitzenstunde auch ein
Mischungsprinzip möglich, das bedeutet, dass bei derartigen Belastungen eine
gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Fußgängern als verträglich angesehen
werden kann. Folglich wurden auch die Verkehrsteilnehmer Radfahrer und
Fußgänger in dem Verkehrsgutachten berücksichtigt. Durch die Trennung der
Verkehre sind ferner noch geringere Konflikte zu erwarten.
Im Vorfeld der Planung wurden Möglichkeiten
zur Anordnung des geplanten Gesundheitszentrums diskutiert und geprüft. Nach
Prüfung des Alternativvorschlages des Einwenders ist festzustellen, dass
eine Ver- und Entsorgung des Krankenhauses sowie der reibungslose Ablauf der
Versorgung der Patienten in diesem Modell jedoch nicht möglich sind. Hinzu kommt, dass der funktionelle Ablauf
des Gesundheitszentrums in dieser Variante nicht gewährleistet ist. Ferner ist
erklärtes Ziel der Planung, den Kreuzungsbereich Walder Straße/Gartenstraße zu
betonen, um hier eine Raumkante gegenüber den großflächigen Verkehrsflächen der
Berliner Straße und Walder Straße auszubilden und auch den Eingangsbereich
Gartenstraße in Richtung der Ringwallanlage zu betonen.
Städtebaulich gesehen, ist die bauliche
Begleitung der Walder Straße und die Betonung einer Eingangssituation zum
Holterhöfchen hin, sinnvoll.
Die Anlage einer Tiefgarage unter dem jetzigen Parkplatz würde die Kosten so erhöhen, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich wäre. Die Kosten wären so hoch, dass das ganze Projekt in Frage gestellt würde. Dies ist folglich nicht im Interesse des Allgemeinwohls.
Die Führung des Krankenhausverkehrs über die
Straße Am Holterhöfchen und anschließend über die Feuerwehrstraße wird nicht
angestrebt, da die Straße Am Holterhöfchen technisch nicht geeignet ist für
zusätzlichen Straßenverkehr. Ferner ist nicht beabsichtigt die Straße Am
Hölterhöfchen, im direkten Anschluss an das Bodendenkmal Ringwallanlage, durch
weiteren zusätzlichen Verkehr zu belasten. Die Gartenstraße ist hinsichtlich
des Ausbauzustandes geeignet die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen. Aus verkehrstechnischer
und schalltechnischer Sicht werden keine Konflikte durch die Fachgutachter
erkannt.
Gebäude:
Das geplante
Gesundheitszentrum wird ca. 7,50 m hinter einer Reihe großkroniger Bäume
errichtet. Die bereits vorhandene Verschattung durch die Bäume wird nicht
wesentlich erhöht. Die erforderlichen bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen,
die das geplante Gesundheitszentrum und das Parkhaus auslösen, wurden geprüft
und können eingehalten werden. Die Verschattung der östlich angrenzenden
Grundstücke ist bereits jetzt zu einem großen Teil durch die hohen Bäume
gegeben und tritt erst zum späten Nachmittag bzw. Abend ein. Die Besonnung von
Osten und Süden wird durch die Neubebauung nicht beeinflusst. Zu den
Verschattungsauswirkungen des Parkhauses ist anzumerken, dass das Parkhaus eine
Gesamthöhe von 68,5 m über NHN gemäß Festsetzung im Bebauungsplan nicht
überschreiten darf. Diese Höhe liegt lediglich 57 cm über der Firsthöhe der
Gebäude Gartenstraße Nr. 12 und 14 an dessen Stelle das Parkhaus errichtet
werden soll. Gegenüber dem vorhandenen Gebäude wird das Parkhaus allerdings um
5 m zurück versetzt. Folglich sind Auswirkungen in Bezug auf Verschattungen
hier zu relativieren.
Die
Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im direkten Anschluss an
die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch eine höhere bauliche
Dichte geprägt als in Randbereichen. Die Walder Straße stellt eine geradlinige
Achse dar, die bis in die Innenstadt reicht und deutliche Raumkanten aufweist.
An der Stelle des Krankenhauses wird diese Kante derzeit undeutlich. Dies wird
durch den Neubau aufgehoben und der Eingangsbereich der Gartenstraße zu der
Ringwallanlage wird betont.
Es wird
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird aus Sicht der Stadt Hilden
nicht erkannt.
Die
Stadt Hilden führt in Bezug auf ein gefordertes Modell an, dass dies nicht
üblich für einen Bebauungsplan ist. Bei dem von den Einwendern benannten
Bebauungsplan Nr. 73A (Sparkassenneubau) hat der Investor sich bereiterklärt
ein Modell anfertigen zu lassen. Ein Modell kann in einem Bauleitplan rechtlich
nicht gefordert werden. Statt eines Modells haben die Architekten jedoch bei
der Bürgeranhörung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung verschiedene Computeranimationen gezeigt.
Die Einwender schließen sich inhaltlich den
Hinweisen und Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft an. Eine
Abhandlung der Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft erfolgte unter
Punkt 1.5 und wird hier nicht nochmals aufgeführt.
Aus den zuvor dargelegten Gründen und
Aspekten wird den Anregungen nicht gefolgt.
1.8. Stellungnahme Benno Walter vom 18.08.2008
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen,
den Anregungen wird aus nachfolgenden Aspekten nicht gefolgt.
Zu a)
Die
Verlegung des Gesundheitszentrum in den weiteren Innenbereich des Plangebietes,
um einen größeren Abstand gegenüber der Bebauung an der Walder Straße und der
Gartenstraße zu erhalten wird nicht gefolgt, da sonst gegenüber dem bestehenden
Krankenhaushauptgebäudes, dem geplanten Ersatzneubau und weiteren Gebäuden im
Süden des Plangebiet (insbesondere K+ Forum) die erforderlichen Abstandsflächen
nach aller Wahrscheinlichkeit nicht eingehalten werden könnten. Ferner würden
Konflikte bei der Erschließung und Abwicklung des Verkehrsablaufes innerhalb
des Plangebietes entstehen.
Ferner ist erklärtes Ziel der Planung, den
Kreuzungsbereich Walder Straße/Gartenstraße zu betonen, um hier eine Raumkante
gegenüber den großflächigen Verkehrsflächen der Berliner Straße und Walder
Straße auszubilden und auch den Eingangsbereich Gartenstraße in Richtung der
Ringwallanlage zu betonen.
Zu
b)
Der Vorschlag, den Baukörper auf den
Grundriss des Altbaus zu setzen entspricht dem Vorschlag von Prof. Dr. Ullrich
Ranft. Im Vorfeld der Planung wurden Möglichkeiten zur Anordnung des geplanten
Gesundheitszentrums diskutiert und geprüft. Nach Prüfung des
Alternativvorschlages des Einwenders ist festzustellen, dass eine Ver-
und Entsorgung des Krankenhauses sowie der reibungslose Ablauf der Versorgung
der Patienten in diesem Modell jedoch nicht möglich sind. Hinzu kommt, dass der funktionelle Ablauf des Gesundheitszentrums in
dieser Variante nicht gewährleistet ist.
Ferner ist, wie bereits erläutert, erklärtes Ziel der Planung, den
Kreuzungsbereich Walder Straße/Gartenstraße zu betonen, um hier eine Raumkante
gegenüber den großflächigen Verkehrsflächen der Berliner Straße und Walder
Straße auszubilden und auch den Eingangsbereich Gartenstraße in Richtung der Ringwallanlage
zu betonen.
Weitere Planungsabsicht ist, das Krankenhaus nicht nur zu modernisieren, sondern eine langfristige Bestandssicherung zu gewährleisten. Angestrebt wird eine Vernetzung des Krankenhauses mit dem ambulanten Bereich. Dies ist für die Zukunft notwendig.
Städtebaulich gesehen, ist die bauliche
Begleitung der Walder Straße und die Betonung einer Eingangssituation zum
Holterhöfchen hin, sinnvoll.
Zu c)
Die Beibehaltung des Parkplatzes an jetziger
Stelle fällt aus oben genannten Gründen aus, da hier das Gesundheitszentrum
geplant ist.
Die ursprüngliche Planung, eine
Stellplatzanlage im Südwesten des Plangebietes zu errichten wurde im weiteren
Verlauf des Verfahrens zurückgestellt. Ziel war es, über den westlich
angrenzenden und derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165A die
Erschließung herzustellen. Da jedoch nicht gesichert ist, dass der angrenzende
Bebauungsplan Nr. 165A Rechtskraft erlangt, wurde diese Variante nicht weiter
verfolgt. Eine anderweitige verkehrliche Erschließung dieser Stellplatzanlage
im Südwesten des Plangebietes scheidet aus, da mögliche Erschließungswege über
das Grundstück entweder entlang der Engstelle im Westen des
Krankenhaushauptgebäudes oder über das Holterhöfchen geführt werden würden.
Eine Erschließung entlang der westlichen Flanke des bestehenden Krankenhauses
führt zu erheblichen Konflikten mit der Krankenhausorganisation, insbesondere
würden hierdurch der Haupteingang und die Liegendanfahrt erheblich
eingeschränkt. Die verkehrliche Erschließung über die Straße Am Holterhöfchens
scheidet ebenfalls aus, da diese Straße nicht für eine solche Belastung
ausgebaut ist und es nicht beabsicht ist, den Verkehr über diese derzeit gering
belastete Straße zu leiten. Ferner wären die Wegebeziehungen zwischen der
Stellplatzanlage im Südwesten und den Einrichtungen im Plangebiet deutlich
verlängert.
Zu d)
Die Anlage einer Tiefgarage unter dem jetzigen Parkplatz würde die Kosten so erhöhen, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich wäre. Die Kosten wären so hoch, dass das ganze Projekt in Frage gestellt würde. Dies ist folglich nicht im Interesse des Allgemeinwohls.
Aus den zuvor dargelegten Gründen und
Aspekten wird den Anregungen nicht gefolgt.
1.9. Stellungnahme Peter Seufert vom 20.08.2008
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen,
den Anregungen wird aus nachfolgenden Aspekten nicht gefolgt.
Die geplante Verkehrsführung wurde
vom Gutachter empfohlen und entzerrt den Verkehr, so dass nur der ausfahrende
Verkehr des Parkhauses sowie der Kurzzeitparkplätze im südlichen Anschluss an
das Gesundheitszentrum auf die Gartenstraße geleitet wird.
Die
Beeinträchtigungen durch Verkehr sind laut Gutachten so gering, dass diese aus
verkehrstechnischer Sicht zumutbar sind und das tolerierbare Maß einer
Wohnstraße nicht überschreiten.
Zu der
Planung des Parkhauses ist anzumerken, dass das Parkhaus eine Gesamthöhe von
68,5 m über NHN gemäß Festsetzung im Bebauungsplan nicht überschreiten darf.
Diese Höhe liegt lediglich 57 cm über der Firsthöhe der Gebäude Gartenstraße
Nr. 12 und 14 an dessen Stelle das Parkhaus errichtet werden soll. Gegenüber
dem vorhandenen Gebäude wird das Parkhaus allerdings um 5 m zurück versetzt.
Somit werden Auswirkungen, insbesondere durch Verschattungen relativiert. Der
Abstand zur nächstgelegen Bebauung wird mehr als 20 m betragen. Die notwendigen
Abstandsflächen gemäß Bauordnungsrecht werden eingehalten.
Die
Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im direkten Anschluss an
die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch eine höhere bauliche
Dichte geprägt als in Randbereichen. Die Walder Straße stellt eine geradlinige
Achse dar, die bis in die Innenstadt reicht und deutliche Raumkanten aufweist.
An der Stelle des Krankenhauses wird diese Kante derzeit undeutlich. Dies wird
durch die geplanten Neubaumaßnahmen aufgehoben und der Eingangsbereich der
Gartenstraße zu der Ringwallanlage wird betont.
Es kann
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt.
Das
eingeschossige Gebäude Gartenstraße 7a stellt eine Ausnahme im Straßenbild dar.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 212 lässt für die Ostseite der Gartenstraße
eine 2-geschossige Bauweise zu. Direkt angrenzend ist sogar dreigeschossige
Bauweise zulässig. Im Bebauungsplan ist durch Festsetzung der Höhe baulicher
Anlagen eine geordnete Höhenstaffelung beabsichtigt, die auf die Strukturen und
Gebäude innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches reagiert.
Die Anlage einer Tiefgarage unter dem jetzigen Parkplatz, wie vom Einwender beschrieben, würde die Baukosten so erhöhen, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich wäre. Die Kosten wären so hoch, dass das ganze Projekt in Frage gestellt würde. Dies ist folglich nicht im Interesse des Allgemeinwohls.
Der
Einwender schließt sich inhaltlich den Hinweisen und Anregungen des Einwenders
Prof. Dr. Ullrich Ranft an. Eine Abhandlung der Anregungen des Einwenders Prof.
Dr. Ullrich Ranft erfolgte unter Punkt 1.5 und wird hier nicht nochmals
aufgeführt.
Aus den zuvor dargelegten Gründen und
Aspekten wird den Anregungen nicht gefolgt.
1.10.
Stellungnahme
Yvonne Scheuermannn vom 20.08.2008
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen,
den Anregungen wird aus nachfolgenden Aspekten nicht gefolgt.
Zu 1)
Die
Einwenderin erwartet eine Gefährdung der Schüler, die die Gartenstraße nutzen.
Aufgrund der Trennung der Verkehrsarten und der geplanten Führung des Verkehrs
(lediglich Ausfahrt über die Gartenstraße) wird dieses Gefährdungspotenzial aus
Sicht des Verkehrsgutachters nicht gesehen. Die Anzahl der Kfz-Bewegungen
bleibt nach Aussage des Verkehrsgutachters innerhalb des für eine Wohnstraße
tolerierbaren Bereiches.
Laut Verkehrsgutachten verursacht die geringfügige
Mehrbelastung im Straßenverkehr durch die Planung keine erhebliche Gefährdung.
Die Ein- und Ausfahrten innerhalb des Plangebietes werden getrennt, so dass die
Abwicklung nicht zu Konflikten führt.
Es wird
aus planerischer Sicht keine weitere Belastung der Straße Am Holterhöfchen angestrebt,
da diese in dem derzeitigen Ausbauzustand nur bedingt weitere Verkehre aufnehmen
kann und da hier die Verkehre nicht getrennt voneinander verlaufen.
Zu 2 und
3)
Die ursprüngliche Planung, eine Stellplatzanlage
im Südwesten des Plangebietes zu errichten, wurde im weiteren Verlauf des
Verfahrens zurückgestellt. Ziel war es, über den westlich angrenzenden und
derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 165A die Erschließung
herzustellen. Da jedoch nicht gesichert ist, dass der angrenzende Bebauungsplan
Nr. 165A Rechtskraft erlangt, wurde diese Variante nicht primär weiterverfolgt.
Eine anderweitige verkehrliche Erschließung dieser Stellplatzanlage im
Südwesten des Plangebietes scheidet aus, da eine mögliche Erschließung über das
Grundstück entweder entlang der Engstelle im Westen des
Krankenhaushauptgebäudes oder über das Holterhöfchen geführt werden würde. Eine
Erschließung entlang der westlichen Flanke des bestehenden Krankenhauses führt
zu erheblichen Konflikten mit der Krankenhausorganisation, insbesondere würden
hierdurch der Haupteingang und die Liegendanfahrt erheblich eingeschränkt. Die
verkehrliche Erschließung über die Straße Am Holterhöfchens scheidet ebenfalls
aus, da diese Straße nicht für eine solche Belastung ausgebaut ist und es nicht
beabsichtigt ist, den Verkehr über diese derzeit gering belastete Straße zu
leiten. Ferner wären die Wegebeziehungen zwischen der Stellplatzanlage im
Südwesten und der Einrichtungen im Plangebiet deutlich verlängert.
Die verkehrliche Erschließungskonzeption
stellt sich mit dem geplanten Parkhaus grundlegend anders dar als die Planung
einer Stellplatzanlage im Südwesten des Plangebietes. Somit wurde durch die
Neuplanung die Konfliktsituation, insbesondere im Bereich der Umfahrt, die
durch die Rettungsfahrzeuge genutzt wird, behoben.
Planerisches Ziel für den Südwesten des
Plangebietes ist, den maßgeblichen Baumbestand entlang der Grundstücksgrenze zu
erhalten. Hier wurden im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen getroffen.
Es ist jedoch im nördlichen Anschluss an den Kindergarten eine weitere Bebauung
gemäß Festsetzungen im Bebauungsplan möglich und zulässig. Hier wird im Sinne
einer langfristigen Planung eine Option für eine Erweiterung vorbereitet. Konkrete
Planungsabsichten bestehen jedoch nicht. Vielmehr wird durch die weiteren
überbaubaren Grundstücksflächen dem Betreiber bzw. Bauwilligen ein entsprechender
Gestaltungsspielraum eingeräumt bei der Anordnung der Baukörper auf dem
Grundstück.
Zu 4)
Durch
die Planung eines zentral gelegenen Parkhauses können insbesondere für die erkrankten
oder sich in Behandlung befindlichen Nutzer kurze Wege realisiert werden. Die
ursprünglich geplante Stellplatzanlage im Südwesten des Plangebietes ist
gegenüber dem Parkhaus deutlich weiter vom Gesundheitszentrum entfernt. Der
Vergleich mit dem Parkplatz Finanzamt passt nicht, da es sich in diesem Fall um
zielgerichtete Krankenhausbesucher, die unter Umständen krank sind, handelt.
Die Einwenderin schließt sich inhaltlich den
Hinweisen und Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft an. Eine
Abhandlung der Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft erfolgte unter
Punkt 1.5 und wird hier nicht nochmals aufgeführt.
Aus den zuvor dargelegten Gründen und
Aspekten wird den Anregungen nicht gefolgt.
1.11.
Stellungnahme
Sandra Gendreau- Schumann und Matthias Schumann vom 20.08.2008
Die
Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen weisen im Bestand eine sehr
geringe Verkehrsdichte auf. Laut Verkehrsgutachten bleiben die Werte auch nach
dem Bau des Gesundheitszentrums im Rahmen einer Wohnstraße und überschreiten
das tolerierbare Maß von 150 KFZ/h längst nicht.
Aufgrund
der Verkehrsentwicklung ist auch eine übermäßige Belastung durch Abgase nicht
zu erwarten. Laut Umweltbericht sind die Klimaauswirkungen eher gering, da dem
geringen Verkehrszuwachs eine Entlastung durch die Modernisierung der
Heizungsanlage gegenübertritt.
Bezugnehmend
auf die Schalltechnische Untersuchung werden die Lärmimmissionen durch die
Umsetzung des Bebauungsplanes zunehmen. Für die Gartenstraße werden dabei die
Immissionsrichtwerte nicht überschritten, für die Walder Straße sind die Immissionsrichtwerte
bereits im Bestand überschritten und werden durch die Umsetzung geringfügig
erhöht. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind jedoch gemäß Schalltechnischer
Untersuchung nicht erforderlich. Der Aspekt der Schallreflexion wurde in der
Schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt und ist im den ermittelten
Beurteilungspegeln nach Planstand inbegriffen.
Das vom
Einwender benannte „Verlorengehen der Uneinsehbarkeit des Grundstückes“ wird
aus Sicht der Stadt Hilden in der beschriebenen Weise nicht erkannt, da die
vorhandenen und ausladenden Bäume bereits ausreichend Sichtschutz bieten.
Entsprechend ist die Verschattung der Gebäude zum größten Teil bereits
vorhanden durch die hohen Bäume auf beiden Seiten der Gartenstraße. Ferner sind
durch die Nutzung als Facharztzentrum und durch die entsprechend stattfindenden
Behandlungen davon auszugehen, dass Gardinen, Vorhänge oder sonstige
Sichtschutzmaßnahmen den direkten Einblick in die Arztpraxen und folglich auch
den Blick aus den Praxen verhindern bzw. unterbinden.
Die
Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im direkten Anschluss an
die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch eine höhere bauliche
Dichte geprägt als in den Randbereichen der Stadt. Demnach sind im
Innenstadtbereich Beeinträchtigungen durch Verschattungen hinzunehmen. Ferner
werden lediglich Verschattungen durch die Planung erfolgen, die sich für die
Gartenstraße erst ab den Nachmittags- bzw. Abendstunden bemerkbar machen. Des
Weiteren wird auf die bestehenden Gebäude und Gehölze auf der westlichen Seite
der Gartenstraße hingewiesen, die eine gewisse Vorprägung in Bezug auf die
Verschattung mit sich bringen.
Es wird
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird aus Sicht der Stadt Hilden
nicht erkannt.
Anregungen
Der
Vorschlag, das Gebäude in Richtung Innenstadt zu spiegeln ist räumlich und
funktionell nicht möglich. Bei einer Spiegelung des geplanten
Gesundheitszentrums in Richtung Innenstadt werden Konflikte im
Haupteingangsbereich des Krankenhauses erwartet. Ferner ist Aufgrund der
bestehenden baulichen Situation eine Spiegelung aus Platzgründen und den erforderlichen
Abstandflächen nicht möglich.
Für den
Bereich der Gartenstraße besteht derzeit eine Tempo 30 Zone. Diese soll erhalten
bleiben, weitere Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung sind aus Sicht der Stadt
Hilden nicht notwendig, da sich auch die Gartenstraße außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 165B befindet. Falls Überschreitungen
der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu verzeichnen sind, sind diese
ordnungsrechtlich zu ahnden.
Die Führung des Krankenhausverkehrs über die
Straße Am Holterhöfchen und anschließend über die Feuerwehrstraße wird nicht
angestrebt, da die Straße Am Holterhöfchen technisch nicht geeignet ist für
zusätzlichen Straßenverkehr. Ferner ist nicht beabsichtigt die Straße Am
Hölterhöfchen, im direkten Anschluss an das Bodendenkmal Ringwallanlage, durch
weiteren zusätzlichen Verkehr zu belasten. Die Gartenstraße ist hinsichtlich
des Ausbauzustandes geeignet die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen. Aus verkehrstechnischer
und schalltechnischer Sicht werden keine Konflikte durch die Fachgutachter
erkannt.
Die Einwender schließen sich inhaltlich den
Hinweisen und Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft an. Eine
Abhandlung der Anregungen des Einwenders Prof. Dr. Ullrich Ranft erfolgte unter
Punkt 1.5 und wird hier nicht nochmals aufgeführt.
Aus den zuvor dargelegten Gründen und
Aspekten wird den Anregungen nicht gefolgt.
1.12.
Stellungnahme
Angelika Ranft vom 21.08.2008
Die
Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen weisen im Bestand eine sehr
geringe Verkehrsdichte auf. Laut Verkehrsgutachten bleiben die Werte auch nach
Umsetzung des Bebauungsplanes im Rahmen einer Wohnstraße.
Die
Einwenderin erwartet außerdem ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial für
Passanten, insbesondere Schüler. Aufgrund der Trennung der Verkehrsarten und
der geplanten Führung des Verkehrs (lediglich Ausfahrt über die Gartenstraße)
wird dieses Gefährdungspotenzial nicht gesehen. Die Anzahl der Kfz-Bewegungen
bleibt innerhalb des für eine Wohnstraße tolerierbaren Bereiches.
Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer durch eine
„schlechte Sicht“ werden durch die Umsetzung des Bebauungsplanes aus Sicht der
Stadt Hilden nicht erkannt.
Eine
erhebliche Beeinträchtigung durch Abgasemissionen wird aufgrund der erwarteten
Verkehrsmenge ebenfalls nicht gesehen. Laut Umweltbericht sind die
Klimaauswirkungen eher gering, da auch dem geringen Verkehrszuwachs eine
Entlastung durch die Modernisierung der Heizungsanlage gegenübertritt.
Die von
der Einwenderin benannte Verschattung durch das geplante Gesundheitszentrum ist
zum größten Teil für die Gartenstraße bereits im Bestand vorhanden durch die
hohen Bäume auf beiden Seiten der Gartenstraße. Hinzu kommt, dass die Besonnung
der Häuser von der Ost- und der Südseite aus unverändert bleibt. Die
Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im direkten Anschluss an
die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch eine höhere bauliche
Dichte geprägt als in Randbereichen.
Es wird
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird aus Sicht der Stadt Hilden
nicht erkannt.
Das
geplante Parkhaus fügt sich aus städtebaulicher Sicht in die bestehenden
Strukturen innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereiches ein. Die geplante
Höhe des Parkhauses orientiert sich an den Gebäuden Gartenstraße Nr. 12 und 14
sowie des westlich angrenzenden Gebäudes an der Straße Holterhöfchen. Die max.
Höhe der baulichen Anlage ist im Bebauungsplan festgesetzt und orientiert sich
an diesen Bestandsgebäuden. Gegenüber der Straße Am Holterhöfchen ist die
Baugrenze in Richtung Nordwest um 5 m versetzt, um so einen Abstand Gegenüber
der Straße Holterhöfchen und der Ringwallanlage zu erzielen. Durch das geplante
Parkhaus werden weitgehend bestehende Strukturen in Bezug auf die
Gebäudekubatur erweitert, ein Konflikt mit dem angrenzenden Bodendenkmal wird
nicht erkannt.
Für den
Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt, beschreibt und bewertet. Im Umweltbericht werden
keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die untersuchten Schutzgüter ermittelt.
Ferner wird angemerkt, dass kein Eingriff in Natur und Landschaft durch den
Bebauungsplan vorbereitet wird, da aus bauplanungrechtlicher Sicht Eingriffe
bereits auf Grundlage des § 34 BauGB zulässig sind. Den Belangen des
Schutzgutes Kultur- und Sachgüter wird in dem Bebauungsplan ebenfalls
entsprochen. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wird
aufgenommen, dass Tiefbauarbeiten im Nahbereich des Bodendenkmals
Ringwallanlage nur mit Zustimmung der Rheinischen Bodendenkmalpflege zulässig sind.
Der Nahbereich wurde bei einem Ortstermin durch die Rheinische Bodendenkmalpflege
mit rd. 12 m parallel zur Straße Am Holterhöfchen innerhalb des Plangebietes
definiert.
Die erwähnte
Straßenaufschrift ist lediglich als Warnhinweis gedacht für Autofahrer. Die
Sicherheit der Schüler ist aufgrund der Verkehrsführung und der Trennung der
Verkehrsarten weiterhin gewährleistet.
Zu den widersprüchlichen Aussagen ist anzumerken, dass der Betreiber des Krankenhauses zu keiner Zeit des Bauleitplanverfahrens beabsichtigt hat, eine Tiefgarage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu konzipieren. Nach Prüfung dieser Variante kann entgegnet werden, dass durch die Anlage einer Tiefgarage unter dem jetzigen Parkplatz, wie von der Einwenderin beschrieben, sich die Baukosten so erhöhen würden, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich wäre. Die Kosten wären so hoch, dass das ganze Projekt in Frage gestellt würde. Dies ist folglich nicht im Interesse des Allgemeinwohls.
Die Führung des Krankenhausverkehrs über die
Straße Am Holterhöfchen und anschließend über die Feuerwehrstraße wird nicht
angestrebt, da die Straße Am Holterhöfchen technisch nicht geeignet ist für
zusätzlichen Straßenverkehr. Ferner ist nicht beabsichtigt die Straße Am
Hölterhöfchen, im direkten Anschluss an das Bodendenkmal Ringwallanlage durch
weiteren zusätzlichen Verkehr zu belasten. Die Gartenstraße ist hinsichtlich
des Ausbauzustandes geeignet, die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen, aus
verkehrstechnischer und schalltechnischer Sicht werden keine Konflikte durch
die Fachgutachter benannt.
Aus
Sicht der Stadt Hilden wird angemerkt, dass in dem Bauleitplanverfahren gemäß
den Vorgaben des Baugesetzbuches die privaten und öffentlichen Belange untereinander
und gegeneinander gerecht abgewägt wurden. Nach Abwägung dieser Belange wird
den Anregungen nicht gefolgt.
1.13. Stellungnahme Dr. med. Wolf-Dieter Spitzbarth vom 22.08.2008
Zu 1)
Zunächst ist anzumerken, dass die Darstellung
der geplanten und max. festgesetzten Höhen baulicher Anlagen über dem
Bezugspunkt Normalhöhennull (NHN) keine Unstimmigkeiten oder Fehldeutungen mit
sich bringt, da die Bezugshöhe klar definiert ist. Den Bezugspunkt auf z.B. das
Straßenniveau zu beziehen ist durch die sich ändernde Straßenhöhen folglich
nicht zielführend bzw. eindeutig.
Die
Stadt Hilden führt in Bezug auf eine geforderte Animation an, dass dies nicht
üblich für einen Bebauungsplan ist. Statt eines Modells haben die Architekten
jedoch bei der Bürgeranhörung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung verschiedene
computeranimierte Visualisierungen gezeigt. In diesen Visualisierungen sind
Aussagen zur Gestaltung der geplanten Gebäude abgebildet worden.
Die Walder
Straße stellt eine geradlinige Achse dar, die bis in die Innenstadt reicht und
deutliche Raumkanten aufweist. An der Stelle des Krankenhauses wird diese Kante
zur Zeit undeutlich. Dies wird durch den Neubau aufgehoben. Die „Grüne Pforte“
zum Kulturdenkmal wird betont durch den Bebauungsakzent. Die Höhe des Gebäudes
ist der Lage des Krankenhauses angemessen. Es handelt sich um eine urbane
Fläche im direkten Anschluss an die Innenstadt. Die vorgeschriebenen
Abstandsflächen werden eingehalten. Die Staffelgeschosse liegen zurück. Das
Gebäude liegt 5m hinter dem Bereich des öffentlichen Straßenraumes. Die
Architektur des Gesundheitszentrums ist der Zeit, Funktion und der Lage
angemessen.
Es wird
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt.
Zu 2)
Eine
konkretere Planung des Parkhauses wird derzeit erstellt. In Form eines
städtebaulichen Vertrages wird sichergestellt, dass das Parkhaus zusammen mit
dem Gesundheitszentrum errichtet wird. Im Bebauungsplan sind durch die
Baugrenzen die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Innerhalb dieser
Flächen können bauliche Anlagen, somit auch das geplante Parkhaus, errichtet
werden. Die max. zulässige Höhe im Bereich des geplanten Parkhauses ist im
Bebauungsplan festgesetzt und orientiert sich an den umliegenden
Bestandsgebäuden der Gartenstraße Nr. 12 und 14 sowie der Bebauung entlang der
Straße Am Holterhöfchen.
Zu 3)
Die
geplanten Neubauten und der geplante Erhalt der Bestandssubstanz sind in einem
Entwicklungskonzept, welches zusammen mit dem Bebauungsplan und der Begründung
öffentlichen auslagen, aufgeführt. Der K+ Verbund ist eine gemeinnützige
Gesellschaft und hat Verantwortung gegenüber den Bürgern. Ferner wird
angemerkt, dass das Gesundheitszentrum kein Renditeobjekt ist.
Den
Anregungen wird aus den zuvor aufgeführten Gründen nicht gefolgt.
1.14. Gemeinsame
Unterschriftenaktion mehrerer Anwohner
Für den
Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt, beschreibt und bewertet. Im Umweltbericht werden
keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die untersuchten Schutzgüter
ermittelt. Die von den Einwohnern benannten drastischen Verschlechterungen der
Umweltsituation für den Bereich Holterhöfchen, Gartenstraße und Walder Straße
können nicht bestätigt werden. Ferner wird angemerkt, dass kein Eingriff in
Natur und Landschaft durch den Bebauungsplan vorbereitet wird, da aus
bauplanungrechtlicher Sicht Eingriffe bereits auf Grundlage des § 34 BauGB zulässig
sind.
Die
Gartenstraße und die Straße Am Holterhöfchen weisen im Bestand eine sehr
geringe Verkehrsdichte auf. Laut Verkehrsgutachten bleiben die Werte auch nach
dem Bau des Gesundheitszentrums im Rahmen einer Wohnstraße und überschreiten
das tolerierbare Maß von 150 KFZ/h bei Weitem nicht. Von einem erhöhten
Gefährdungspotential für Schüler kann daher nicht ausgegangen werden. Aus
verkehrstechnischer Sicht sind keine Konflikte bei der Realisierung des
Bebauungsplanes zu erwarten, eine nicht hinnehmbare Belastung wie von den
Einwendern beschrieben kann qualitativ und quantitativ nicht nachvollzogen
werden. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan können die Verkehre
leistungsfähig abgewickelt werden. Seitens des Verkehrsgutachters wurde die im
Bebauungsplan gewählte Erschließungsvariante empfohlen, aus fachgutachterlicher
Sicht bestehen folglich keine Bedenken.
Die von
den Einwendern benannten Lichteinbußen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes
bestehen für die Gartenstraße und Ecke Gartenstraße/Walder Straße zum größten
Teil bereits im Bestand durch die hohen Bäume auf beiden Seiten der Gartenstraße.
Hinzu kommt dass die Besonnung der Häuser von der Ost- und der Südseite aus
unverändert bleibt. Die Gartenstraße liegt in einem urban geprägten Bereich im
direkten Anschluss an die Innenstadt. Dieser Bereich wird insbesondere durch
eine höhere bauliche Dichte geprägt als in Randbereichen.
Es wird
jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der
Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen
Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb
des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders
nicht gefolgt. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird aus Sicht der Stadt Hilden
nicht erkannt.
Neben
dem geplanten Gesundheitszentrum, dem Parkhaus und dem Ersatzneubau sind keine
konkreten Neubaumaßnahmen innerhalb des Plangebietes beabsichtigt. Durch den
Bebauungsplan werden jedoch die Voraussetzungen für eine weitere Bebauung
vorbereitet. Hier ist jedoch zu erwähnen, dass bereits auf Grundlage des § 34
BauGB bauliche Maßnahmen zulässig sind. Durch den Bebauungsplan wird jedoch
auch die Grundflächenzahl festgesetzt, d. h. die max. zu überbauende Fläche. Im
Bestand ist in der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf mit
gesundheitlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen bereits eine
Überbauung bzw. eine Versiegelungsrate von 58% zu verzeichnen. Nach Festsetzung
im Bebauungsplan ist eine Versiegelung bis max. 60% zulässig. Folglich sind weitere
Baumaßnahmen nur in deutlich eingeschränkter Weise (2%) zulässig bzw. bedingen
die Entsiegelung bereits bebauter Flächen.
Aus
Sicht der Stadt Hilden wird angemerkt, dass in dem Bauleitplanverfahren gemäß
den Vorgaben des Baugesetzbuches die privaten und öffentlichen Belange
untereinander und gegeneinander gerecht abgewägt wurden. Nach Abwägung dieser
Belange wird den Anregungen nicht gefolgt.
Stellungnahmen
aus der frühzeitige Beteiligung
1.15 Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen sind nicht
anders zu bewerten, als bereits im Offenlagebeschluss des Rats vom 18.06.2008
(Sitzungsvorlage 61/218) beschlossen. Es wird insoweit auf den Beschluss vom
18.06.2008 verwiesen.
2.
Satzungsbeschluss
2.1 Der Bebauungsplan Nr.
165B wird gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der z.Zt. gültigen Fassung unter
Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler
Lage der Stadt Hilden. Die Fußgängerzone (Mittelstraße) der Hildener Innenstadt
(Hauptzentrum) liegt in rd. 350 m Entfernung westlich des Klinikgeländes. Das
Plangebiet des Bebauungsplans wird im Norden begrenzt durch die Walder Straße,
im Osten durch die Gartenstraße bzw. die Straße Am Hölterhöfchen, im Süden
durch die Flächen der Feuerwehr und im Westen durch die rückwärtigen
Grundstücksflächen der Bebauung Kirchhofstraße. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 165B beträgt rd. 3,1 ha.
Ziel der Planung ist eine
geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sowie eine für den
zentralen Standort angemessene bauliche Nutzung mit der Erweiterung und
Modernisierung des Krankenhauses St. Josef und einem an das Krankenhaus angeschlossenen
neuen Gesundheitszentrum herbeizuführen, das sich in Bezug auf die Höhenentwicklung
und Gebäudekubatur in den Nutzungszusammenhang der näheren Umgebung der
Hildener Innenstadt einfügt und zu einer Aufwertung des Plangebietes und des
umliegenden Stadtraums beiträgt. Die mit der Planung in Zusammenhang stehenden
Verkehre und Immissionen sollen für das Umfeld verträglich gestaltet werden.
( Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
Im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden
wurde am 12.06.2008 und im Rat der Stadt Hilden am 18.06.2008 die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 165B, für den Bereich St. Josef Krankenhaus
beschlossen.
In der Zeit vom 07.07.2008 bis einschließlich dem 22.08.2008 wurde eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit einer Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu diesem Bebauungsplanentwurf durchgeführt. Eine Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Hilden.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden wurden einige Stellungnahmen abgegeben, die zum Teil im Bebauungsplan berücksichtigt wurden. Die Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen Belange des Lärmimmissionsschutzes, insbesondere den Schutz der Bettenräume des Krankenhauses vor betriebsbedingtem Lärm. Weiterhin wurden klarstellende Anregungen und Hinweise in Bezug auf die immissionsschützenden Festsetzungen in der Planzeichnung, der textlichen Festsetzung als auch in der Begründung getroffen. Den Stellungnahmen wurde insofern gefolgt, als die Festsetzungen zum Immissionsschutz im Detail geändert wurden. Im Vergleich zum letzten Stand des Bebauungsplanes beim Offenlagebeschluss hat dies zur Folge, dass für die Nordfassade des Grundstückes Walder Straße 28 Lärmpegelbereich IV festgelegt wurde. Dies hätte bei Umbaumaßnahmen die Folge, dass Fenster mit einem entsprechenden Lärmschutz eingebaut werden müssten. Für den übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde Lärmpegelbereich III festgesetzt. Weitere Hinweise wurden zur Kenntnis genommen und bei der Planung berücksichtigt.
Die Stellungnahme des Landschaftsverbandes betrifft den Schutz des historischen Kulturgutes der Ringwallanlage. Es wurde darauf hingewiesen, dass Funde auf dem Grundstück des Krankenhauses in der Nähe der Ringwallanlage nicht auszuschließen sind und folglich wurden entsprechende Festsetzungen für Tiefbauarbeiten im Nahbereich des Bodendenkmals aufgenommen.
Schließlich wurde seitens des ADFC angeregt, Fahrradabstellanlagen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Aus diesem Grund wurde in der Nähe der Haupteingänge des Krankenhauses und des Gesundheitszentrums in Form einer nachrichtlichen Kennzeichnung ein Symbol in der Planzeichnung eingetragen, wonach jeweils 10 Fahrradabstellanlagen vom Typ „Modell Hilden“ für jeweils 20 Fahrräder zu errichten sind.
Aus den Stellungnahmen der Bürger im Rahmen der Beteiligung ergab sich keine Notwendigkeit, den Bebauungsplanentwurf grundlegend zu überarbeiten.
Viele Anwohner hatten Bedenken dahingehend, dass das neue Gebäude des Gesundheitszentrums und das geplante Parkhaus zu einer weitgehenden Verschattung der Häuser und Grundstücke an der Gartenstraße führen werden. Auch wurde angezweifelt, ob die Lage des Baukörpers städtebaulich sinnvoll ist beziehungsweise ob der hohe Baukörper dem Wohnstraßencharakter der Gartenstraße gerecht wird. Es wurde die Befürchtung einer neuen „Stadtnarbe“ geäußert.
Neben den Bedenken zum Gebäude wurden auch viele Stellungnahmen zum Thema Verkehr und Lärm abgegeben. Die im Verkehrsgutachten berechneten Verkehrswerte wurden zum Teil angezweifelt. Es besteht die Befürchtung einer enormen Beeinträchtigung der Bewohner aufgrund des zunehmenden Straßenverkehrs und der Rückstaugefahr von der Kreuzung Gartenstraße/ Walder Straße. Im Zusammenhang hiermit sehen viele Einwender ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Passanten insbesondere Schüler sowie erhöhte Lärmbelästigung und Luftverschmutzung.
Aufgrund der vorgetragenen Befürchtungen wurden einige Alternativvorschläge zu dem geplanten Gesundheitszentrum eingereicht, in Kombination mit dem Bau einer Tiefgarage.
Städtebaulich gesehen erscheint eine Stärkung der „Bebauungsachse“ Walder Straße verbunden mit einem Bebauungsakzent am Eingang der Gartenstraße sinnvoll. Der Charakter der Gartenstraße wird dabei insbesondere von den hohen Lindenbäumen auf beiden Seiten der Straße geprägt, was unbedingt erhalten werden soll. Für das Bauvorhaben „Erweiterung und Modernisierung des St. Josef Krankenhauses“ ist außerdem die vorliegende Planung die einzige Möglichkeit eine zukunftsfähige Neugestaltung in Kombination mit einem Gesundheitszentrum zu gewährleisten. Der K+ Verbund hat sich hierbei für eine der Lage, der Zeit und der Funktion angemessene Lösung entschieden, die den Anforderungen an das Allgemeinwohl entspricht. Die Verlagerung des Gebäudes würde zu erheblichen Beeinträchtigungen des Krankenhausbetriebes und des internen Ablaufes führen.
Die Verschattungsbeeinträchtigungen auf die Häuser der Gartenstraße sind teilweise bereits vorhanden durch die vorhandenen Bäume. Sie tritt erst in den späten Nachmittags- bzw. Abendstunden ein. Die Besonnung von Osten und Süden bleibt unverändert.
Neben dem Gesundheitszentrum wurde auch das Parkhaus als eine den Anforderungen am Besten gerecht werdende Lösung erarbeitet. Die Höhe des Parkhauses ist auf maximal 68,5 m über NHN begrenzt und ist gegenüber dem Haus Gartenstraße 12/14 um 5 m zurückversetzt. Eine starke zusätzliche Verschattung durch das Parkhaus ist aufgrund der Planung nicht zu erwarten, da die Höhe des geplanten Parkhauses sich an den bestehenden Gebäuden orientiert.
Es wird jedoch grundsätzlich durch die Planung zu einer höheren Verschattung in der Gartenstraße/Walder Straße kommen. Unter Berücksichtigung des innerstädtischen Standortes, des urban geprägten Umfeldes, der bestehenden Situation innerhalb des Plangebietes sowie unter gerechter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander wird den Anregungen des Einwenders nicht gefolgt. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird hier nicht erkannt.
Dem Bauvorhaben liegt eine Verkehrsplanung zugrunde, die vom Verkehrsgutachter empfohlen wurde. Diese Verkehrsführung beinhaltet eine Entflechtung des ein- und ausfahrenden Verkehrs, so dass die Gartenstraße lediglich vom ausfahrenden Verkehr betroffen sein wird. In dem vorliegenden Verkehrsgutachten wurde berechnet, dass die Verkehrsbelastung in der Gartenstraße zwar zunimmt, dass aber das tolerierbare Maß einer Wohnstraße nicht überschritten wird. Hiermit einhergehend wird auch kein erhöhtes Gefährdungspotential für Passanten (Schüler) gesehen. Da in einzelnen Stellungnahmen die Berechnungsgrundlagen und die ermittelten Werte im Verkehrsgutachten bezweifelt wurden, wurde eine ergänzende Stellungnahme des Verkehrsgutachters abgegeben. In der ergänzenden Stellungnahme konnten die von den Anwohnern vorgebrachten Zweifel entkräftet werden.
Zu der von einigen Anwohnern befürchteten Lärmbelastung ist auf die Schalltechnische Untersuchung zu verweisen. Der Gutachter kommt aufgrund der berechnetet Verkehrswerte zu dem Ergebnis, dass keine wesentlichen Steigerungen des Lärms zu erwarten sind. Da in einzelnen Stellungnahmen ebenfalls die Berechnungen der Schalltechnischen Untersuchung bezweifelt wurden, wurde eine ergänzende Stellungnahme des Schallgutachters abgegeben. In der ergänzenden Stellungnahme konnten die von den Anwohnern vorgebrachten Zweifel entkräftet werden.
Hinsichtlich der geringen Zunahme des Verkehrs kann auch keine erhebliche Verschlechterung des Klimas erkannt werden, zumal eine Verbesserung erreicht wird durch eine neue Heizungsanlage die in Kombination mit dem Neubau des Gesundheitszentrums erforderlich sein wird.
In dieser Sitzungsvorlage wird ein Vorschlag zur Abhandlung der eingegangenen Stellungnahmen zur Beratung vorgelegt. Im Rahmen dieser Abhandlungen wurden im Bebauungsplan und in der Begründung sowie im Umweltbericht geringfügige Änderungen vorgenommen.
Der Sitzungsvorlage liegt die Planzeichnung als Verkleinerung, die Begründung des Bebauungsplanes sowie die ergänzenden Stellungnahmen der Fachgutachter bei.
(Günter Scheib)
Finanzielle
Auswirkungen |
nein |
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Personelle
Auswirkungen |
nein |
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