Betreff
Anerkennung von KIPKEL als Träger der Jugendhilfe
Vorlage
WP 04-09 SV 51/131
Aktenzeichen
II/51 Pa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, KIPKEL als Träger der freien  Jugendhilfe gem. § 75 KJHG anzuerkennen .“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Verein KIPKEL beantragte irrtümlicherweise in Haan die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 KJHG, da die Praxis zur Behandlung von Kindern dort ihren Sitz hat. Da der Verein seinen Sitz jedoch in Hilden hat, ist für die Anerkennung Hilden zuständig.

 

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu stellen beruht auf einer Empfehlung aller kreisangehörigen Jugendämter. Dies erleichtert es dem  Verein für betreute Kinder Bewilligungen auf Förderung zu  erhalten.

 

Die Vorraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe werden in § 75 KJHG definiert:

 

 

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen oder Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

 

  1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
  2. gemeinnützige Ziele verfolgen,
  3. aufgrund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen  nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
  4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

 

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Vorraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist……….

 

 

 

Diese Vorraussetzungen werden alle von KIPKEL erfüllt. Deshalb spricht sich die Verwaltung dafür aus, den Träger KIPKEL als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG anzuerkennen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4558.000.7601                      

Bezeichnung:

 

Produktnummer:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten

Ist im Zuschussbudget enthalten mit einer jährlichen Förderung von 5.000 €.         

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer