Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vorliegende, von Bürgermeister Horst Thiele und Ratsmitglied Rudi Joseph am 28.12.2010 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die Bereitstellung eines überplanmäßigen Aufwandes für Streumittel in Höhe von 90.000 Euro.
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund des
anhaltend schneereichen Winters müssen die Straßen und Gehwege vermehrt gestreut
und geräumt werden. Problematisch ist dabei, dass die üblichen Lieferanten mit
den Lieferungen seit Wochen nicht hinterher kommen oder Bestellungen gar nicht
mehr annehmen. Dadurch waren die Lagervorräte schon nach kurzer Zeit verbraucht
und konnten durch die Lieferengpässe nicht rechtzeitig aufgefüllt werden. Aufgrund
der Beschwerdesituation und den schlechten Straßenverhältnissen musste umgehend
gehandelt werden, so dass Streusalz nur zu stark erhöhten Preisen zu bekommen
war.
Des Weiteren wurde mit Hilfe des Bauern Breloh vermehrt Eis und Schnee geräumt um die Straßenzustände schnellstmöglich zu verbessern. Dessen Einsatzzeit für den Dezember 2010 dürfte in etwa 80 Stunden betragen.
Nach § 10 Abs. 1
der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden sind Aufwendungen innerhalb
eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition als
erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO anzusehen und bedürfen der Zustimmung des
Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen. Insofern bedarf es formal noch der
Zustimmung des Rates.
Die Beschaffung von Streusalz duldet keinen
Aufschub und ist unverzüglich vorzunehmen, so dass aus Termingründen eine
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich ist.
Anlage:
Dringlichkeitsentscheidung vom 28.12.2010 über die Bereitstellung eines überplanmäßigen Aufwands für Streumittel
Horst Thiele
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
120105 |
Bezeichnung |
Straßenreinigung und Winterdienst |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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6823100150 |
1201059010 |
527910 |
90.000 Euro |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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1601010070 |
403100 |
90.000 Euro |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Gesehen Klausgrete |