Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Kontrakt zum Zuschussbudget 2006 der
Psychologischen Beratungsstelle zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Jugendhilfeausschuss hat
in seiner Sitzung am 9.12.1999 der Einrichtung eines Zuschussbudgets für die
Beratungsstelle zugestimmt und erstmalig für das Jahr 2000 einen entsprechenden
Kontrakt abgeschlossen. Hiermit wird der Kontrakt für das Jahr 2006 vorgelegt.
Die Psychologische Beratungsstelle ist ein ambulantes Angebot der
Hilfe zur Erziehung und gehört zu den zentralen Angeboten der Jugendhilfe gem.
§28 KJHG. Es besteht ein Rechtsanspruch gem. § 27 KJHG, wenn eine dem Wohl des
Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Mit der Erziehungs-,
Familien- und Schulpsychologischen Beratung hält das interdisziplinäre
Fachkräfteteam der Beratungsstelle ein entsprechendes Hilfeangebot vor.
Zu den präventiven Aufgaben
der Beratungsstelle gehört vor allem die Gewaltprävention, u.a. in Form von
Präventionsprojekten in Schulen zur Vorbeugung sexueller Gewalt sowie der
Eltern- und Multiplikatorenarbeit.
Die Beratungsstelle leistet
direkte Unterstützung für sich selbstmeldende Eltern und Minderjährige.
Zugleich ist sie ein qualifizierter Kooperationspartner für die Hilfe
vermittelnden Fachkräfte der Sozialen Dienste, freien Träger und Schulen.
Auf der Grundlage einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Haan führt die Psychologische
Beratungsstelle seit dem 1.1.1996 als Abteilung des Amtes für Jugend, Schule
und Sport für die Städte Hilden und Haan die Aufgaben der Beratung in Fragen
der Erziehung gem. §28 durch.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Siehe Anlage Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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