Betreff
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren - Sachstandsbericht -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/111
Aktenzeichen
III/51.1-Schg
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zu den Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis zum Jahr 2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige vor. Ziel ist es, das Betreuungsangebot überall dem örtlichen Bedarf anzupassen. Künftig soll für jedes fünfte Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz legt eine Versorgungsquote von 20 % und sog. „Bedarfskriterien“ fest. Danach sind die Kommunen verpflichtet, bis zum Jahr 2010 Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für die Kleinstkinder zu schaffen, deren Eltern entweder beide berufstätig, allein erziehend oder besonders beansprucht sind. Gleiches gilt für Kinder, deren Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist.

 

Aufbauend auf die Bedarfsanalyse (GEBIT) wurde von der Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland und den einzelnen Trägern sowie Leitungen von Kindertageseinrichtungen ein Konzept erarbeitet, mit dem schon in diesem Jahr 100 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Hilden geschaffen wurden. Die Versorgungsquote erhöhte sich damit von ehemals 2,7 % (entsprechend dem Landesdurchschnitt) auf fast 8 %.

 

Dieses Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren umfasst

 

Ø             Kleine altersgemischte Gruppen

Ø             Betreuungsnester

Ø             Belegung von Regelplätzen durch Kinder anderer Altersgruppen

Ø             Ausbau der Tagespflege.

 

Die Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren unterstreichen übereinstimmend die positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren. Die Betreuungsnester wurden konzeptionell in die tägliche Kindergartenarbeit integriert und sind nunmehr Bestandteil der Gesamtkonzeption. Auch die Eltern äußern sich sehr positiv über die eingerichteten Betreuungsangebote sowie die Umsetzung des Betreuungskonzeptes in den einzelnen Einrichtungen.

 

Die angebotenen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren werden sehr stark nachgefragt und waren mit dem Zeitpunkt der Einrichtung nahezu sofort belegt. Da die Kinder der Betreuungsnester mit Vollendung des 3. Lebensjahres in die Kindergartengruppe wechseln, kann der Bedarf an Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu einem geringen Teil auch noch im laufenden Kindergartenjahr gedeckt werden.

Dieses Platzangebot entspricht jedoch bei weitem nicht der Nachfrage: sowohl die Zentrale Anlaufstelle Kinderbetreuung im Amt für Jugend, Schule und Sport als auch die Betreuungseinrichtungen verzeichnen eine sehr hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter Dreijährige (Betreuungsnester, Kleine altersgemischte Gruppe). Demgegenüber war die Nachfrage nach Tagesmüttern zunächst rückläufig und ist erst mit Belegung der Betreuungsplätze in Einrichtungen wieder gestiegen. Dies bestätigt die Ergebnisse der Bedarfsumfrage (GEBIT), wonach Eltern Betreuungsangebote in Einrichtungen deutlich favorisieren.

 

Die Einrichtungen mit Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren führen inzwischen lange Wartelisten wie die nachfolgende Aufstellung zeigt:

 

 

 

 

 

 

Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren

 

Name der Einrichtung

Kleine altersgemischte Gruppe

Betreuungsnest

Plätze

Warteliste

Plätze

Warteliste

SPE-Mühle

9

20

6

10

Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein

 

 

6

15

Ev. Kindertageseinrichtung

Die Arche

9

19

 

 

SPE-Mühle e.V. / Qiagen

 

 

9

10

Städt. Kindertageseinrichtung Kunterbunt / Traumquelle

 

 

6

21

Städt. Kindertageseinrichtung Rappelkiste

 

 

6

19

AWO Kolpingstraße

9

11

 

 

 

 

Wurde in der Vergangenheit auf andere Betreuungsformen (Großeltern, Freunde und Bekannte, Tagesmütter etc.) zurückgegriffen, so wird jetzt verstärkt die möglich gewordene Betreuung in Kindertageseinrichtungen eingefordert. Eine künftige Bedarfsdeckung von 10 % würde eine Erhöhung der Betreuungsplätze um ca. 25 neue Plätze (3 kleine altersgemischte Gruppen bzw. 4 Betreuungsnester mit je 6 Kindern) bedingen. Interesse bekundet und aufgrund der Räumlichkeiten geeignet wären folgende Kindertageseinrichtungen:

 

·         Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe

·         Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche

·         Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad

·         Paritätische Kindergarten Hilden e.V.

 

Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und gleichzeitig freiwerdender räumlicher Kapazitäten durch die Schließung der beiden Hortgruppen (2006 und 2007) betragt die Evangelische Kindertageseinrichtung Die Arche, Schulstraße, nunmehr die Umwandlung einer weiteren Kindertagesstättengruppe in eine Kleine altersgemischte Gruppe – eine Kindergartengruppe wurde bereits zum Kindergartenjahr 2005 / 2006 in eine Kleine altersgemischte Gruppe umgewandelt.

Wie dem als Anlage beigefügten Scheiben zu entnehmen ist, lagen der Einrichtung Mitte Januar 2006 bereits 19 Anmeldungen für Kinder unter 3 Jahren vor – die telefonische Nachfrage lässt nach Auffassung der Leiterin Frau Schulze darauf schließen, dass der Bedarf noch weitaus größer ist und die Anmeldezahlen noch deutlich steigen werden.

 

Die hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren macht grundsätzlich einen weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen erforderlich – da der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren jedoch nicht durch Landesmittel fördert wird, wären die hierdurch anfallenden Personal- und Sachkosten ausschließlich durch die Stadt Hilden zu finanzieren. Mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren von ehemals 25 auf jetzt 101 Plätzen (Versorgungsquote ca. 8 %) sind Netto-Mehrausgaben seitens der Stadt Hilden in Höhe von jährlich 325.000 Euro verbunden.

Da weiterhin davon auszugehen ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich auch im laufenden Haushaltsjahr nicht an den Kosten für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren beteiligen wird, würde der weitere Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 eine Netto-Belastung von ca. 7.200 Euro je Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kleine altersgemischte Gruppe, Betreuungsnest) für die Stadt Hilden bedeuten. Das Erreichen einer Versorgungsquote von 10 % hätte damit eine Netto-Mehrbelastung von 180.000 Euro / Jahr zur Folge.

Mit der beantragten Umwandlung einer Tagesstättengruppe in eine Kleine altersgemischte Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche würden 14 Kindergartenplätze abgebaut und 9 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. Damit verbunden wäre eine Netto-Mehrbelastung seitens der Stadt Hilden von ca. 40.000 Euro, da die erhöhten Betriebsausgaben aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Personalausstattung ausschließlich durch die Stadt Hilden zu finanzieren wären.

 

Angesichts des finanziellen Engagements der Stadt Hilden zur Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern unter 3 Jahren und der fehlenden Landesförderung sind angesichts der angespannten Haushaltssituation verwaltungsseitig keine zusätzlichen Haushaltsmittel zum Ausbau dieser Betreuungsangebote für den Haushalt 2006 veranschlagt.

 

Die Umsetzung des TAG kann von den Kommunen nur bei einer angemessenen und dauerhaften Beteiligung des Landes an den Investitions- und Betriebskosten realisiert werden. Dabei darf keine Beschränkung auf die sog. Demographiegewinne vorgenommen werden. 

Hinzu kommt, dass die Kirchen angekündigt haben, sich aus der Kindergartenlandschaft verstärkt zurückzuziehen mit der Folge, dass Trägerschaften übernommen oder eine noch weitergehende Mitfinanzierung kirchlicher Trägeranteile zu leisten ist. Die Finanzmittel, die künftig durch den Rückgang der Anzahl der Kindergartenkinder zur Verfügung stehen, werden vor diesem Hintergrund nicht zur Umsetzung des TAG ausreichen. Daher ist es notwendig, dass sich das Land NRW über die Realisierung demographiebedingter Einsparpotenziale hinaus an der Finanzierung der Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) beteiligt.

 

 

Im Haushaltsplan-Entwurf 2006 sind keine Haushaltsmittel für einen weiteren Ausbau vorgesehen. Umwandlungen von Kindergartengruppen in kleine altersgemischte Gruppen sind zudem nach wie vor kontingentiert und bedürfen der Genehmigung des Landesjugendamtes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                    

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:    

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