Beschlussvorschlag:
„ Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorliegenden
Sachstandsbericht zu den Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren zur
Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das zum 01.01.2005
in Kraft getretene Gesetz zum
qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis zum Jahr 2010 einen
deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter
Dreijährige vor. Ziel ist es, das
Betreuungsangebot überall dem örtlichen Bedarf anzupassen. Künftig
soll für jedes fünfte Kind unter 3
Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.
Das
Tagesbetreuungsausbaugesetz legt eine Versorgungsquote
von 20 % und sog. „Bedarfskriterien“ fest. Danach sind die Kommunen
verpflichtet, bis zum Jahr 2010 Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
für die Kleinstkinder zu schaffen, deren Eltern entweder beide berufstätig,
allein erziehend oder besonders beansprucht sind. Gleiches gilt für Kinder,
deren Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist.
Aufbauend auf die Bedarfsanalyse (GEBIT)
wurde von der Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landschaftsverband
Rheinland und den einzelnen Trägern sowie Leitungen von Kindertageseinrichtungen
ein Konzept erarbeitet, mit dem schon in diesem Jahr 100 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Hilden geschaffen wurden. Die Versorgungsquote
erhöhte sich damit von ehemals 2,7 % (entsprechend dem Landesdurchschnitt) auf
fast 8 %.
Dieses Betreuungsangebot für Kinder unter 3
Jahren umfasst
Ø
Kleine
altersgemischte Gruppen
Ø
Betreuungsnester
Ø
Belegung
von Regelplätzen durch Kinder anderer Altersgruppen
Ø
Ausbau
der Tagespflege.
Die Leiterinnen und Leiter der
Kindertageseinrichtungen mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
unterstreichen übereinstimmend die positiven
Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren.
Die Betreuungsnester wurden konzeptionell in die tägliche Kindergartenarbeit
integriert und sind nunmehr Bestandteil der Gesamtkonzeption. Auch die Eltern äußern sich sehr positiv über die
eingerichteten Betreuungsangebote sowie die Umsetzung des Betreuungskonzeptes
in den einzelnen Einrichtungen.
Die angebotenen Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahren werden sehr stark nachgefragt und waren mit dem Zeitpunkt der
Einrichtung nahezu sofort belegt. Da die Kinder der Betreuungsnester mit
Vollendung des 3. Lebensjahres in die Kindergartengruppe wechseln, kann der
Bedarf an Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu einem geringen Teil auch
noch im laufenden Kindergartenjahr gedeckt werden.
Dieses Platzangebot entspricht jedoch bei
weitem nicht der Nachfrage: sowohl die Zentrale
Anlaufstelle Kinderbetreuung im Amt für Jugend, Schule und Sport als auch die
Betreuungseinrichtungen verzeichnen eine sehr hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter Dreijährige
(Betreuungsnester, Kleine altersgemischte Gruppe). Demgegenüber war die
Nachfrage nach Tagesmüttern zunächst rückläufig und ist erst mit Belegung der
Betreuungsplätze in Einrichtungen wieder gestiegen. Dies bestätigt die Ergebnisse
der Bedarfsumfrage (GEBIT), wonach Eltern Betreuungsangebote
in Einrichtungen deutlich favorisieren.
Die Einrichtungen mit Betreuungsangeboten für
Kinder unter 3 Jahren führen inzwischen lange Wartelisten wie die nachfolgende Aufstellung zeigt:
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
Name
der Einrichtung |
Kleine
altersgemischte Gruppe |
Betreuungsnest |
||
Plätze
|
Warteliste |
Plätze |
Warteliste |
|
SPE-Mühle |
9 |
20 |
6 |
10 |
Ev.
Kindertageseinrichtung Sonnenschein |
|
|
6 |
15 |
Ev.
Kindertageseinrichtung Die Arche |
9 |
19 |
|
|
SPE-Mühle e.V. /
Qiagen |
|
|
9 |
10 |
Städt.
Kindertageseinrichtung Kunterbunt / Traumquelle |
|
|
6 |
21 |
Städt.
Kindertageseinrichtung Rappelkiste |
|
|
6 |
19 |
AWO Kolpingstraße |
9 |
11 |
|
|
Wurde in der Vergangenheit auf andere
Betreuungsformen (Großeltern, Freunde und Bekannte, Tagesmütter etc.)
zurückgegriffen, so wird jetzt verstärkt die möglich gewordene Betreuung in
Kindertageseinrichtungen eingefordert. Eine künftige Bedarfsdeckung von 10 % würde eine Erhöhung der Betreuungsplätze um
ca. 25 neue Plätze (3 kleine
altersgemischte Gruppen bzw. 4 Betreuungsnester mit je 6 Kindern) bedingen. Interesse
bekundet und aufgrund der Räumlichkeiten geeignet wären folgende
Kindertageseinrichtungen:
·
Kindertageseinrichtung
der Johanniter Unfallhilfe
·
Ev.
Kindertageseinrichtung Die Arche
·
Kath.
Kindertageseinrichtung St. Konrad
·
Paritätische
Kindergarten Hilden e.V.
Aufgrund der überdurchschnittlich hohen
Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und gleichzeitig
freiwerdender räumlicher Kapazitäten durch die Schließung der beiden
Hortgruppen (2006 und 2007) betragt die Evangelische
Kindertageseinrichtung Die Arche, Schulstraße, nunmehr die Umwandlung einer
weiteren Kindertagesstättengruppe in eine Kleine
altersgemischte Gruppe – eine Kindergartengruppe wurde bereits zum
Kindergartenjahr 2005 / 2006 in eine Kleine altersgemischte Gruppe umgewandelt.
Wie dem als Anlage beigefügten Scheiben zu entnehmen ist, lagen der Einrichtung
Mitte Januar 2006 bereits 19 Anmeldungen für Kinder unter 3 Jahren vor – die
telefonische Nachfrage lässt nach Auffassung der Leiterin Frau Schulze darauf
schließen, dass der Bedarf noch weitaus größer ist und die Anmeldezahlen noch
deutlich steigen werden.
Die hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für
Kinder unter 3 Jahren macht grundsätzlich einen weiteren Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen
erforderlich – da der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
jedoch nicht durch Landesmittel fördert wird, wären die hierdurch anfallenden
Personal- und Sachkosten ausschließlich durch die Stadt Hilden zu finanzieren.
Mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren von ehemals 25 auf jetzt 101 Plätzen (Versorgungsquote
ca. 8 %) sind Netto-Mehrausgaben seitens
der Stadt Hilden in Höhe von jährlich 325.000 Euro verbunden.
Da weiterhin davon auszugehen ist, dass das
Land Nordrhein-Westfalen sich auch im laufenden Haushaltsjahr nicht an den
Kosten für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
beteiligen wird, würde der weitere Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder
unter 3 eine Netto-Belastung von ca.
7.200 Euro je Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kleine
altersgemischte Gruppe, Betreuungsnest) für die Stadt Hilden bedeuten. Das
Erreichen einer Versorgungsquote von 10
% hätte damit eine Netto-Mehrbelastung
von 180.000 Euro / Jahr zur Folge.
Mit der beantragten Umwandlung einer Tagesstättengruppe
in eine Kleine altersgemischte Gruppe in der Ev. Kindertageseinrichtung Die
Arche würden 14 Kindergartenplätze abgebaut und 9 zusätzliche Plätze für Kinder
unter 3 Jahren geschaffen. Damit verbunden wäre eine Netto-Mehrbelastung
seitens der Stadt Hilden von ca. 40.000 Euro, da die erhöhten Betriebsausgaben
aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Personalausstattung ausschließlich durch
die Stadt Hilden zu finanzieren wären.
Angesichts des finanziellen Engagements der
Stadt Hilden zur Verbesserung der Betreuungssituation von Kindern unter 3
Jahren und der fehlenden Landesförderung sind angesichts der angespannten
Haushaltssituation verwaltungsseitig keine
zusätzlichen Haushaltsmittel zum Ausbau dieser Betreuungsangebote für den
Haushalt 2006 veranschlagt.
Die Umsetzung des TAG kann von den Kommunen
nur bei einer angemessenen und dauerhaften
Beteiligung des Landes an den Investitions- und Betriebskosten realisiert
werden. Dabei darf keine Beschränkung auf die sog. Demographiegewinne
vorgenommen werden.
Hinzu kommt, dass die Kirchen angekündigt
haben, sich aus der Kindergartenlandschaft verstärkt zurückzuziehen mit der
Folge, dass Trägerschaften übernommen oder eine noch weitergehende
Mitfinanzierung kirchlicher Trägeranteile zu leisten ist. Die Finanzmittel, die
künftig durch den Rückgang der Anzahl der Kindergartenkinder zur Verfügung
stehen, werden vor diesem Hintergrund nicht zur Umsetzung des TAG ausreichen.
Daher ist es notwendig, dass sich das Land NRW über die Realisierung
demographiebedingter Einsparpotenziale hinaus an der Finanzierung der Maßnahmen zur Umsetzung
des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) beteiligt.
Im Haushaltsplan-Entwurf 2006 sind keine
Haushaltsmittel für einen weiteren Ausbau vorgesehen. Umwandlungen von
Kindergartengruppen in kleine altersgemischte Gruppen sind zudem nach wie vor
kontingentiert und bedürfen der Genehmigung des Landesjugendamtes.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
|
Mittel stehen nicht zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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