Betreff
Wahlordnung und Satzungsänderung für das Jugendparlament
Vorlage
WP 04-09 SV 51/099
Aktenzeichen
III/51.2 rk
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Wahlordnung und Satzungsänderung für das Jugendparlament.“

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Jugendparlament der Stadt Hilden wurde 1997 gegründet. Dieses war  die logische  Weiterentwicklung des Kinderparlamentes. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase von zwei Jahren wurde das Jugendparlament 1999 als fester Bestandteil in die Abteilung Jugendförderung integriert.

                                          

Die Beteiligungs- und Arbeitsstruktur


Das Jugendparlament besteht aus 36 Jugendlichen. Diese werden in einem Verfahren an allen weiterführenden Hildener Schulen gewählt.

Das Jugendparlament wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und einer Stellvertreterin oder Stellvertreter besteht.

 

Ziele und Aufgaben


Das Jugendparlament soll die Ideen, Vorstellungen und Bedürfnisse von Jugendlichen aktiv in das gesellschaftliche  Leben und die Kommunalpolitik der Stadt Hilden hineintragen. Es ist somit die gewählte Interessensvertretung aller Jugendlichen. Das Jugendparlament ist ein überparteiliches Gremium. Ziel des Jugendparlamentes ist es, beratendes Organ für Jugendthemen zu sein, Anregungen zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen zu erarbeiten und Maßnahmen vorzuschlagen, damit Hilden zu einer jugendfreundlichen Stadt wird.

Folgende Themen stehen hierbei im Vordergrund: Schule, Freizeit, Verkehr, Umwelt, Beteiligung von Jugendlichen und Forderung des friedlichen Zusammenlebens der Menschen.


Das Jugendparlament nimmt Anregungen und Wünsche aller Jugendlichen aus Hilden entgegen, um  Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die mit Gremien oder Fachdiensten in konkreten Aktionen umgesetzt werden oder als Anträge den Fachausschüssen und dem Rat zugeleitet werden.
Das Jugendparlament wird bei allen Maßnahmen der Verwaltung und der kommunalen  Gremien, die die Interessen von Jugendlichen berühren, informiert und beteiligt.


Beginnend mit der 4. Amtsperiode wurde die Struktur der Arbeitskreise verändert. Die Arbeitskreise sind nicht mehr stadtteilorientiert, sondern nach Projekten eingeteilt. Dies hat den Vorteil, dass die Jugend-lichen nach ihren Interessen orientiert arbeiten können. Auch aufgrund der doch für dieses Alter großen Altersspanne ist es sinnvoll, projektorientiert zu arbeiten. Die Stadtteilorientierung bleibt aber weiterhin erhalten, da die Arbeitskreissitzungen in den drei Jugendtreffs in den jeweiligen Stadtteilen im Wechsel stattfinden.

 

Veränderung der Satzung

Einführung einer Wahlordnung

 

Beim „Workshop unter Palmen“ in Herne im September 2005, dem Landestreffen der Kinder- und Jugendgremien Nordrhein Westfalens, wurden in einer Arbeitsgruppe Standards für Jugendparlamente in NRW erarbeitet. Ein Standard ist eine Wahlordnung, verankert in der Satzung.

 

Auf der großen Jugendparlamentssitzung vom 15.12.2005 hat das Jugendparlament darüber abgestimmt, die Satzung zu verändern und eine Wahlordnung zu erarbeiten. Nach eingehender Prüfung wurde in einem Arbeitskreis eine Verifizierung der Satzung erarbeitet. Diese Änderung der Satzung soll die Qualität des Jugendparlamentes sichern und die Arbeit in den nächsten Jahren effizienter machen. Daher wurde eine Amtsperiode auf zwei Jahre erhöht und die Wahlen werden entsprechend nur alle zwei Jahre durchgeführt (nicht wie bisher jedes Schuljahr). Somit haben die Jugendlichen die Möglichkeit, sich intensiv vier Jahre mit parlamentarischer Arbeit zu beschäftigen und kommunale Strukturen kennen zu lernen.

 

 

 

Im Zuge der Umstrukturierung wurden noch andere Teile der Satzung überarbeitet. Das Alter der gewählten Mitglieder wurde auf 18 Jahre erweitert und das Eintrittsalter auf 14 Jahre gehoben. Vorher war die Alterstruktur abhängig von Schülerinnen und Schülern der Schulklassen von der 7. bis zur 10. Klasse.  

(Im Anhang 1 sind die Änderungen kursiv gedruckt). Die Erfahrung aus den bisherigen Wahlperioden hat gezeigt, dass sich die Jugendlichen unter 14 Jahren meistens im Kinderparlament wohler fühlten als im Jugendparlament. So gab es oft Wechsel aus dem Jugendparlament ins Kinderparlament.

Die Jüngeren haben nun die Möglichkeit, ins Kinderparlament gewählt zu werden und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt als Kandidatinnen und Kandidaten für das Jugendparlament aufstellen zu lassen.

 

Zugleich wurde eine Wahlordnung (siehe Anhang 2) für alle weiterführenden Schulen in Hilden ausgearbeitet. Die Erstellung der Wahlordnung war wünschenswert, damit die Wahlen demokratisch und mit dem gleichen Modus an allen Schulen durchgeführt werden können. Ein weiterer Aspekt dieser Wahlordnung ist, die Kooperation zwischen Schule und Jugendförderung zu intensivieren.

 

Die aktuellen Delegierten des Jugendparlamentes haben durch die neue Form der Wahlen keine Nachteile. Zum Ende dieser Amtsperiode (2005/2006) besteht für sie die Möglichkeit, auf weitere zwei Amtsjahre zu verlängern.

 

 

 

 

 

Günter Scheib