Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Wahlordnung und Satzungsänderung für das Jugendparlament.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Das Jugendparlament der Stadt Hilden wurde
1997 gegründet. Dieses war die
logische Weiterentwicklung des
Kinderparlamentes. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase von zwei Jahren
wurde das Jugendparlament 1999 als fester Bestandteil in die Abteilung
Jugendförderung integriert.
Die
Beteiligungs- und Arbeitsstruktur
Das Jugendparlament besteht aus 36 Jugendlichen. Diese werden in einem
Verfahren an allen weiterführenden Hildener Schulen gewählt.
Das Jugendparlament wählt aus seiner Mitte
einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden und einer
Stellvertreterin oder Stellvertreter besteht.
Ziele und Aufgaben
Das Jugendparlament soll die Ideen, Vorstellungen und Bedürfnisse von
Jugendlichen aktiv in das gesellschaftliche Leben und die
Kommunalpolitik der Stadt Hilden hineintragen. Es ist somit die gewählte Interessensvertretung
aller Jugendlichen. Das Jugendparlament ist ein überparteiliches Gremium. Ziel
des Jugendparlamentes ist es, beratendes Organ für Jugendthemen zu sein, Anregungen
zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen zu erarbeiten und Maßnahmen
vorzuschlagen, damit Hilden zu einer jugendfreundlichen Stadt wird.
Folgende Themen stehen hierbei im
Vordergrund: Schule, Freizeit, Verkehr, Umwelt, Beteiligung von Jugendlichen
und Forderung des friedlichen Zusammenlebens der Menschen.
Das Jugendparlament nimmt Anregungen und Wünsche aller Jugendlichen aus Hilden
entgegen, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die mit Gremien
oder Fachdiensten in konkreten Aktionen umgesetzt werden oder als Anträge den
Fachausschüssen und dem Rat zugeleitet werden.
Das Jugendparlament wird bei allen Maßnahmen der Verwaltung und der
kommunalen Gremien, die die Interessen von Jugendlichen berühren,
informiert und beteiligt.
Beginnend mit der 4. Amtsperiode wurde die Struktur der Arbeitskreise
verändert. Die Arbeitskreise sind nicht mehr stadtteilorientiert, sondern nach
Projekten eingeteilt. Dies hat den Vorteil, dass die Jugend-lichen nach ihren
Interessen orientiert arbeiten können. Auch aufgrund der doch für dieses Alter
großen Altersspanne ist es sinnvoll, projektorientiert zu arbeiten. Die
Stadtteilorientierung bleibt aber weiterhin erhalten, da die
Arbeitskreissitzungen in den drei Jugendtreffs in den jeweiligen Stadtteilen im
Wechsel stattfinden.
Veränderung
der Satzung
Einführung
einer Wahlordnung
Beim „Workshop unter Palmen“ in Herne im
September 2005, dem Landestreffen der Kinder- und Jugendgremien Nordrhein
Westfalens, wurden in einer Arbeitsgruppe Standards für Jugendparlamente in NRW
erarbeitet. Ein Standard ist eine Wahlordnung, verankert in der Satzung.
Auf der großen Jugendparlamentssitzung vom
15.12.2005 hat das Jugendparlament darüber abgestimmt, die Satzung zu verändern
und eine Wahlordnung zu erarbeiten. Nach eingehender Prüfung wurde in einem
Arbeitskreis eine Verifizierung der Satzung erarbeitet. Diese Änderung der
Satzung soll die Qualität des Jugendparlamentes sichern und die Arbeit in den
nächsten Jahren effizienter machen. Daher wurde eine Amtsperiode auf zwei Jahre
erhöht und die Wahlen werden entsprechend nur alle zwei Jahre durchgeführt
(nicht wie bisher jedes Schuljahr). Somit haben die Jugendlichen die
Möglichkeit, sich intensiv vier Jahre mit parlamentarischer Arbeit zu
beschäftigen und kommunale Strukturen kennen zu lernen.
Im Zuge der Umstrukturierung wurden noch
andere Teile der Satzung überarbeitet. Das Alter der gewählten Mitglieder wurde
auf 18 Jahre erweitert und das Eintrittsalter auf 14 Jahre gehoben. Vorher war
die Alterstruktur abhängig von Schülerinnen und Schülern der Schulklassen von
der 7. bis zur 10. Klasse.
(Im Anhang 1 sind die Änderungen kursiv
gedruckt). Die Erfahrung aus den bisherigen Wahlperioden hat gezeigt, dass sich
die Jugendlichen unter 14 Jahren meistens im Kinderparlament wohler fühlten als
im Jugendparlament. So gab es oft Wechsel aus dem Jugendparlament ins Kinderparlament.
Die Jüngeren haben nun die Möglichkeit, ins
Kinderparlament gewählt zu werden und sich erst zu einem späteren Zeitpunkt als
Kandidatinnen und Kandidaten für das Jugendparlament aufstellen zu lassen.
Zugleich wurde eine Wahlordnung (siehe Anhang
2) für alle weiterführenden Schulen in Hilden ausgearbeitet. Die Erstellung der
Wahlordnung war wünschenswert, damit die Wahlen demokratisch und mit dem gleichen
Modus an allen Schulen durchgeführt werden können. Ein weiterer Aspekt dieser
Wahlordnung ist, die Kooperation zwischen Schule und Jugendförderung zu intensivieren.
Die aktuellen Delegierten des
Jugendparlamentes haben durch die neue Form der Wahlen keine Nachteile. Zum
Ende dieser Amtsperiode (2005/2006) besteht für sie die Möglichkeit, auf weitere
zwei Amtsjahre zu verlängern.
Günter Scheib