Betreff
Änderung der Richtlinien für die Vollzeitpflege
Vorlage
WP 04-09 SV 51/110
Aktenzeichen
III/51.1-Rön
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in der vorliegenden Fassung.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die wirtschaftliche Erziehungshilfe umfasst alle laufenden und einmaligen finanziellen Leistungen der Jugendhilfe für einzelne Minderjährige und junge Volljährige, die in Vollzeitpflegestellen untergebracht sind, weil der Erziehungsanspruch von der eigenen Familie nicht erfüllt wird.

 

Die gesetzlichen Grundlagen dafür leiten sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab, wonach die öffentliche Jugendhilfe die Verpflichtung hat, den Anspruch auf Erziehung sicherzustellen, sofern die Familie diesem aus unterschiedlichen Gründen nicht nachkommen kann (§ 27 KJHG).

 

§ 39 KJHG regelt die Leistungen des Amtes für Jugend, Schule und Sport zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes oder Jugendlichen, das bzw. der außerhalb des Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhält. Hierbei handelt es sich sowohl um laufende Leistungen als auch um einmalige Beihilfen aus besonderen Anlässen.

 

Die beiliegenden Richtlinien sind eine Arbeitsgrundlage für wirtschaftliche Jugendhilfeleistungen mit dem Ziel, für gleiche Sachverhalte und Bedingungen möglichst einheitliche Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe zu erreichen. Sie dienen im Rahmen der gesetzlichen Regelung durch das KJHG als Rechts­grundlage für die Bemessung der wirtschaftlichen Hilfen.

 

Die zuletzt vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.06.2005 beschlossenen Richtlinien mussten aufgrund der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 nochmals überarbeitet werden (siehe Anlage) und treten rückwirkend ab dem 01.01.2006 in Kraft.

 

Die Änderungen, die sich nachträglich ergeben haben, sind in der nachfolgend aufgeführten Synopse dargestellt. 

 

Die finanziellen Auswirkungen halten sich im geplanten Kostenrahmen und sind in der Haushaltsplanung 2006 kalkuliert worden.

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4556.000.7600                      

Bezeichnung:

Erziehungshilfe in Vollzeitpflege

Kosten 554.000 €                  

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

Zuschussbudget Erziehende Hilfen

Haushaltsjahr

 

2006

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer