Beschlussvorschlag:
„ Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen
von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in der vorliegenden Fassung.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die wirtschaftliche Erziehungshilfe umfasst alle
laufenden und einmaligen finanziellen Leistungen der Jugendhilfe für einzelne Minderjährige
und junge Volljährige, die in Vollzeitpflegestellen untergebracht sind, weil
der Erziehungsanspruch von der eigenen Familie nicht erfüllt wird.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür leiten sich aus dem
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab, wonach die öffentliche Jugendhilfe die
Verpflichtung hat, den Anspruch auf Erziehung sicherzustellen, sofern die
Familie diesem aus unterschiedlichen Gründen nicht nachkommen kann (§ 27 KJHG).
§ 39 KJHG regelt die Leistungen des Amtes für Jugend,
Schule und Sport zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Kindes oder
Jugendlichen, das bzw. der außerhalb des Elternhauses Hilfe zur Erziehung
erhält. Hierbei handelt es sich sowohl um laufende Leistungen als auch um
einmalige Beihilfen aus besonderen Anlässen.
Die beiliegenden Richtlinien sind eine
Arbeitsgrundlage für wirtschaftliche Jugendhilfeleistungen mit dem Ziel, für
gleiche Sachverhalte und Bedingungen möglichst einheitliche Leistungen der
öffentlichen Jugendhilfe zu erreichen. Sie dienen im Rahmen der gesetzlichen
Regelung durch das KJHG als Rechtsgrundlage für die Bemessung der wirtschaftlichen
Hilfen.
Die zuletzt vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung
am 23.06.2005 beschlossenen Richtlinien mussten aufgrund der Einführung des
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum
01.10.2005 nochmals überarbeitet werden (siehe Anlage) und treten rückwirkend ab
dem 01.01.2006 in Kraft.
Die Änderungen, die sich nachträglich ergeben haben,
sind in der nachfolgend aufgeführten Synopse dargestellt.
Die finanziellen Auswirkungen halten sich im geplanten
Kostenrahmen und sind in der Haushaltsplanung 2006 kalkuliert worden.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4556.000.7600 |
Bezeichnung: Erziehungshilfe in
Vollzeitpflege |
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Kosten 554.000 € Folgekosten |
vorgesehen im Zuschussbudget Erziehende Hilfen |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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