Betreff
Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. §§ 22 ff Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Vorlage
WP 04-09 SV 51/103
Aktenzeichen
III/51.1-Rön
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. §§ 22 ff Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)  in der vorliegenden Fassung.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 01.01.2005 ist das Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG) in Kraft getreten, das die Tagespflege gleich stellt mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und den Auftrag erteilt, für 20% aller unter dreijährigen Kinder Betreuungsplätze bis zum 01.10.2010 zu schaffen. Ergänzt wurde der Auftrag durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), das am 01.10.2005 in Kraft getreten ist. Danach sind die Jugendämter verpflichtet, die Tagespflegeperson zu qualifizieren und angemessen zu entschädigen. Durch die Gleichstellung der Tagespflege und der Kindertagesstätten wird eine Beitragserhebung analog des Gesetzes über Tageseinrichtungen (GTK) ermöglicht. Die Ausgestaltung der sozial gestaffelten

Pauschalbeträge obliegt den Jugendämtern, da eine Regelung des Landes voraussichtlich nicht erfolgen wird.

 

Verwaltungsseitig wurden die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Ausgestaltung der Tagespflege entwickelt, um den gesetzlichen Auftrag zu konkretisieren.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4542.7600                             

Bezeichnung:

Erziehungshilfe –Familien-/Tagespflege

Kosten 100.000 €                  

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

Zuschussbudget Erziehende Hilfen

Haushaltsjahr

 

2006

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer