Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
neuen Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. §§ 22 ff Kinder-
und Jugendhilfegesetz (KJHG) in der
vorliegenden Fassung.“
Erläuterungen und Begründungen:
Am 01.01.2005 ist das
Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG) in Kraft getreten, das die Tagespflege gleich
stellt mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und den Auftrag erteilt,
für 20% aller unter dreijährigen Kinder Betreuungsplätze bis zum 01.10.2010 zu
schaffen. Ergänzt wurde der Auftrag durch das Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), das am 01.10.2005 in Kraft getreten
ist. Danach sind die Jugendämter verpflichtet, die Tagespflegeperson zu
qualifizieren und angemessen zu entschädigen. Durch die Gleichstellung der
Tagespflege und der Kindertagesstätten wird eine Beitragserhebung analog des
Gesetzes über Tageseinrichtungen (GTK) ermöglicht. Die Ausgestaltung der sozial
gestaffelten
Pauschalbeträge obliegt den Jugendämtern, da
eine Regelung des Landes voraussichtlich nicht erfolgen wird.
Verwaltungsseitig wurden die als Anlage
beigefügten Richtlinien zur Ausgestaltung der Tagespflege entwickelt, um den
gesetzlichen Auftrag zu konkretisieren.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4542.7600 |
Bezeichnung: Erziehungshilfe
–Familien-/Tagespflege |
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Kosten 100.000 € Folgekosten |
vorgesehen im Zuschussbudget Erziehende Hilfen |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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